Rechtsprechung
| KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20 |
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"wenn dies geschieht wie nachfolgend wiedergegeben..." - Zur Bestimmung des Kerns der mit einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitels verbotenen Handlung
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Liebevolle Community
§ 890 Abs 1 S 1 ZPO, § 5 Abs 1 S 1 UWG
Bestimmtheit der konkreten Verletzungsform einer verbotenen Handlung - liebevolle Community
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Vollstreckung eines Unterlassungstitels - rechtsportal.de
ZPO § 890
Vollstreckung eines Unterlassungstitels - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: "Wenn dies geschieht wie nachfolgend wiedergegeben"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung in einem Titel
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.09.2020 - 102 O 2/20
- KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2021, 547
- MIR 2021, Dok. 046
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11
Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung …
Auszug aus KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20
Etwas anders gilt dann, wenn sich aus der Auslegung des Verbots ergibt, dass in der Wahl der konkreten Verletzungshandlung eine bewusste Beschränkung liegt (vgl. BGH, Beschl. v. 06.02.2013 - I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 Rn. 14 - Umsatzangaben).Rn. 16 a) Die vorstehenden und schlagwortartig als "Kerntheorie" bezeichneten Grundsätze ändern nichts daran, dass das rechtlich Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung maßgeblich ist, auf das beschränkt ist, was bereits Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren gewesen ist (…BGH, Beschl. v. 03.04.2014 - I ZB 42/11 GRUR 2014, 706 Rn. 13 - Reichweite des Unterlassungsgebots; Beschl. v. 06.02.2013 - I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 Rn. 14, 18 - Umsatzangaben;… Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2019, Kap. 57 Rn. 12).
Ist Letzteres nicht der Fall, so muss die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots unterbleiben (BGH, Beschl. v. 06.02.2013 - I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 Rn. 14, 18 - Umsatzsteuerausgaben;… Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 12 Rn. 5.4).
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
Auszug aus KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20
Insoweit orientiert sich das Landgericht an der Rechtsprechung des BGH, wonach dann, wenn der Antragsteller sich gegen eine konkrete Verletzungsform richtet, jedoch eine Werbeanzeige unter mehreren Gesichtspunkten beanstandet, er es grundsätzlich dem Gericht überlässt, auf welchen Aspekt das Verbot gestützt wird (vgl. BGH, Urt. v. 13.09.2012 - I ZR 230/11, GRUR 2013, 401 Rn. 24 - Biomineralwasser).Er hat es im Erkenntnisverfahren in der Hand, durch eine abweichende Antragstellung das Gericht dazu zu zwingen, sich zu der Frage, ob in dem jeweiligen Aspekt ein Wettbewerbsverstoß liegt, ausdrücklich zu verhalten; freilich mit dem Risiko eines teilweisen Unterliegens und der sich daraus ergebenden Kostenfolge (vgl. BGH, Urt. v. 13.09.2012 - I ZR 230/11, GRUR 2013, 401 Rn. 25 - Biomineralwasser).
- KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19
Osteoarthrosebehandlung - Vollstreckung eines Unterlassungsgebots zur Bewerbung …
Auszug aus KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20
Mit einer Formulierung wie "wenn dies in folgender Form geschieht" oder - wie hier - "wenn dies geschieht wie nachfolgend wiedergegeben" - wird üblicherweise zum Ausdruck gebracht wird, dass ein solches Verbot ausgesprochen wird (…vgl. BGH, Urt. v. 10.02.2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340 Rn. 21 - Irische Butter; Senat, Beschl. v. 19.03.2019 - 5 W 33/19 , BeckRS 2019, 10559 Rn. 11).Selbst eine im Charakteristischen nur ähnliche Handlungsform - hinsichtlich derer dahinstehen kann, ob sie vorliegend gegeben ist - genügt jedoch nicht, um einen Verstoß gegen den Titel anzunehmen (vgl. Senat, Beschl. v. 19.03.2019 - 5 W 33/19 , GRUR-RS 2019, 10559 Rn. 27).
- BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15
Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur …
Auszug aus KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20
Für die Auslegung ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (BGH, Urt. v. 29.09.2016 - I ZB 34/15, GRUR 2017, 208 Rn. 22 - Rückruf von Rescue-Produkten).Das Verbot eines Unterlassungstitels umfasst über die mit der verbotenen Form identischen Handlungen hinaus auch im Kern gleichartige Abwandlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (BGH, Urt. v. 29.09.2016 - I ZB 34/15, GRUR 2017, 208 Rn. 35 - Rückruf von Rescue-Produkten;… Senat, Beschl. v. 15.10.2020 - 5 W 1100/20, GRUR-RS 2020, 33999, Rn. 16, 17).
- BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11
Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung …
Auszug aus KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20
Rn. 16 a) Die vorstehenden und schlagwortartig als "Kerntheorie" bezeichneten Grundsätze ändern nichts daran, dass das rechtlich Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung maßgeblich ist, auf das beschränkt ist, was bereits Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren gewesen ist (BGH, Beschl. v. 03.04.2014 - I ZB 42/11 GRUR 2014, 706 Rn. 13 - Reichweite des Unterlassungsgebots;… Beschl. v. 06.02.2013 - I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 Rn. 14, 18 - Umsatzangaben;… Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2019, Kap. 57 Rn. 12).Auf dieser Linie liegt es, wenn zu Recht gefordert wird, der Verstoß müsse, um zum Kernbereich zählen zu können, in die "Verurteilung" einbezogen worden sein (vgl. BGH, Beschl. v. 03.04.2014 - I ZB 42/11, GRUR 2014 Rn. 12 - Reichweite des Unterlassungsgebots).
- BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
Folienrollos
Auszug aus KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20
Rn. 12 a) Sofern ein Titel, der auf das Verbot einer konkreten Verletzungshandlung gerichtet ist und der das Charakteristische, den so genannten "Kern" der Verletzungsform zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, werden nicht nur die mit der verbotenen konkreten Verletzungsform identischen, sondern auch abgewandelte, aber im Kern gleichartige Handlungsformen erfasst (…BGH, Ur. v. 10.12.2009 - I ZR 46/07, BGHZ 183, 309 = GRUR 2010, 253 Rn. 30 - Fischdosendeckel; Urt. v. 19.05.2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 855 Rn. 17 - Folienrollos).Rn. 14 c) Zudem enthält der Titel neben der in Bezug genommenen konkreten Verletzungshandlung auch "abstrakt formulierte Merkmale" (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 855 Rn. 17 - Folienrollos), wobei hier offenbleiben kann, ob in dem Vorhandensein solcher Merkmale überhaupt eine zwingende Voraussetzung dafür liegt, dass der Titel im Grundsatz auch kerngleiche Verletzungshandlungen erfasst.
- KG, 15.10.2020 - 5 W 1100/20
Auszug aus KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20
Begehrt der Antragsteller die Unterlassung einer Werbung unter Bezugnahme auf die konkrete Verletzungsform ("wenn dies geschieht wie nachfolgend wiedergegeben…") und stellt er dem eine der konkreten Verletzungsform wörtlich entnommene (aus mehreren Aspekten bestehende) Formulierung dessen, was unterlassen werden soll, voran, überlässt er es grundsätzlich dem von ihm im Erkenntnisverfahren angerufenen Gericht, zu bestimmen, auf welchen genannten Aspekt das Unterlassungsgebot gestützt wird (Fortführung von Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 5 W 1100/20).Das Verbot eines Unterlassungstitels umfasst über die mit der verbotenen Form identischen Handlungen hinaus auch im Kern gleichartige Abwandlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (…BGH, Urt. v. 29.09.2016 - I ZB 34/15, GRUR 2017, 208 Rn. 35 - Rückruf von Rescue-Produkten; Senat, Beschl. v. 15.10.2020 - 5 W 1100/20, GRUR-RS 2020, 33999, Rn. 16, 17).
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im …
Auszug aus KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20
Eine weiter gehende Titelauslegung wäre insoweit auch auf Grund des Sanktionscharakters der Ordnungsmittel des § 890 ZPO bedenklich (…vgl. BGH, Urt. v. 30.03.1989 - I ZR 85/87 -, Rn. 24, juris - Bioäquivalenz-Werbung), zumal die Reichweite des Titels für den Betroffenen vorhersehbar bleiben muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04, GRUR 2007, 618 Rn. 19 - Verfassungsrechtliche Beurteilung der Kerntheorie;… Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2019, Kap. 57 Rn. 15). - BGH, 08.11.2007 - I ZR 172/05
EURO und Schwarzgeld
Auszug aus KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20
Verzichtet der Gläubiger - wie hier - darauf, kann er - entgegen der Auffassung der Gläubigerin - den Schuldner insbesondere auch nicht darauf verweisen, er könne bei Zweifelsfragen über die Reichweite des Titels die negative Feststellungsklage (vgl. BGH, Urt. v. 06.11.2007 - I ZR 172/05 -, Rn. 21, juris - EURO und Schwarzgeld) erheben. - BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87
"Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines …
Auszug aus KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20
Eine weiter gehende Titelauslegung wäre insoweit auch auf Grund des Sanktionscharakters der Ordnungsmittel des § 890 ZPO bedenklich (vgl. BGH, Urt. v. 30.03.1989 - I ZR 85/87 -, Rn. 24, juris - Bioäquivalenz-Werbung), zumal die Reichweite des Titels für den Betroffenen vorhersehbar bleiben muss (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04, GRUR 2007, 618 Rn. 19 - Verfassungsrechtliche Beurteilung der Kerntheorie;… Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2019, Kap. 57 Rn. 15). - BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09
Irische Butter
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07
Fischdosendeckel
- BGH, 13.10.2022 - I ZR 98/21
Umfang eines ausgesprochenen Verbots bei Abwandlungen
Rn. 11 Dies ändert jedoch nichts daran, dass das Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung maßgeblich ist, auf das beschränkt ist, was bereits Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren gewesen ist (…vgl. BVerfG, GRUR 2022, 1089 [juris Rn. 25]; BGH…, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 [juris Rn. 14] = WRP 2013, 1485;… BGH, GRUR 2014, 706 [juris Rn. 13] - Reichweite des Unterlassungsgebots; KG, GRUR-RR 2021, 547 [juris Rn. 16]).Ist das nicht der Fall, muss die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots unterbleiben (…vgl. BGH, GRUR 2013, 1071 [juris Rn. 18]; KG, GRUR-RR 2021, 547 [juris Rn. 16];… Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., § 12 Rn. 5.4).
Eine entsprechende Verletzungshandlung war dann zwar Teil des Erkenntnisverfahrens, ist aber nicht in die Verurteilung einbezogen worden (…vgl. BGH, GRUR 2014, 706 [juris Rn. 12] - Reichweite des Unterlassungsgebots; KG, GRUR-RR 2021, 547 [juris Rn. 16]) und kann nicht als bereits implizit mitgeprüft erachtet werden.
- OLG Düsseldorf, 22.07.2025 - 20 W 47/25 Genau diese Vorgehensweise war unter lauterkeitsrechtlichen Gesichtspunkten Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren (siehe dazu BGH, Beschluss vom 3. April 2014, Az.: I ZB 42/11, GRUR 2014, 706 - Reichweite des Unterlassungsgebots; Beschluss vom 6. Februar 2013, Az.: I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 - Umsatzsteuerausgaben; OLG München, Beschluss vom 27. April 2010, Az.: 29 W 1209/10, GRUR-RR 2011, 33 - Jackpot-Werbung II; KG Berlin, Beschluss vom 25. März 2021, Az.: 5 W 1135/20, zitiert nach juris).
Mithin trifft für die vorliegende Konstellation die die "Kerntheorie" tragenden Erwägung zu, dass alle Verstöße, die den identischen und für die Verurteilung allein maßgeblichen Kern enthalten, bereits implizit mitgeprüft wurden (…vgl. Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Auflage 2019, Kapitel 57 Rn. 12; KG Berlin, Beschluss vom 25. März 2021, Az.: 5 W 1135/20, zitiert nach juris).
- LG Düsseldorf, 17.07.2026 - 38 O 219/25
Scheinbare Preisermäßigung verpflichtet zur Angabe des 30-Tagesbestpreises
Denn nur die Gesichtspunkte, die in die tragende Begründung des Gerichts aufgenommen werden, sind die Elemente, in denen das Charakteristische der ursprünglichen Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt, womit (nur) sie den Kernbereich bilden, mit dem künftige Verletzungshandlungen gleichartig sein müssen, um von dem ausgesprochenen Verbot umfasst zu sein (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2022 - I ZR 98/21 [unter II 2 b cc]; KG Beschluss vom 25. März 2021 - 5 W 1135/20, GRUR-RR 2021, 547 [unter II 2 a, II 2 b bb (2) und II 2 b bb (4)]).
- LG Düsseldorf, 10.11.2023 - 38 O 176/23
Fake-Bewertungen: 25.000EUR Ordnungsgeld bestätigt.
Denn nur die Gesichtspunkte, die in die tragende Begründung des Gerichts aufgenommen sind, sind die Elemente, in denen das Charakteristische der ursprünglichen Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt, womit (nur) sie den Kernbereich bilden, mit dem künftige Verletzungshandlungen gleichartig sein müssen, um von dem ausgesprochenen Verbot umfasst zu sein (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2022 - I ZR 98/21 [unter Il 2 b cc]; KG Beschluss vom 25. März 2021 -5 W 1135/20, GRUR-RR 2021, 547 [unter Il 2 a, II 2 b bb (2) und Il 2 b bb (4)]). - KG, 16.05.2024 - 5 W 61/24
Bei Ordnungsmittelverfahren nach Unterlassungstiteln ist in Bezug auf die …
Der Wert der Gläubigerbeschwerde in Ordnungsmittelverfahren entspricht dem Wert des erstinstanzlichen Verfahrens (Festhaltung an KG Berlin, Beschluss vom 25. März 2021 - 5 W 1135/20 ).Rn. 13 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Wert der Gläubigerbeschwerde in Ordnungsmittelverfahren dem Wert des erstinstanzlichen Verfahrens (Senat, Beschluss vom 25.03.2021 - 5 W 1135/20 - Magazindienst 2021, 898 , Rdnr. 36 nach juris).
- KG, 30.10.2023 - 5 W 11/23 Für die Auslegung ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (BGH…, Urteil vom 29.09.2016 - I ZB 34/15 - Rückruf von Rescue-Produkten, GRUR 2017, 208, Rdnr. 22 nach juris; Senat, Beschluss vom 25.03.2021 - 5 W 1135/20 - GRUR-RR 2021, 547, Rdnr. 7 nach juris).
Das Verbot eines Unterlassungstitels umfasst über die mit der verbotenen Form identischen Handlungen hinaus auch im Kern gleichartige Abwandlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (…BGH, Rückruf von Rescue-Produkten, a. a. O., Rdnr. 35 nach juris Rn. 16, 17; Senat - 5 W 1135/20 - a. a. O., Rdnr. 7 nach juris).
- LG Düsseldorf, 20.02.2025 - 38 O 29/25
Unzulässige Mobilfunk-Werbung mit "unbegrenztem Datenvolumen"
Dabei sind nur die Gesichtspunkte, die in die tragende Begründung des Gerichts aufgenommen sind, die Elemente, in denen das Charakteristische der ursprünglichen Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt, womit (nur) sie den Kernbereich bilden, mit dem künftige Verletzungshandlungen gleichartig sein müssen, um von dem ausgesprochenen Verbot umfasst zu sein (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2022 - I ZR 98/21 [unter II 2 b cc]; KG Beschluss vom 25. März 2021 - 5 W 1135/20, GRUR-RR 2021, 547 [unter II 2 a, II 2 b bb (2) und II 2 b bb (4)]). - OLG Düsseldorf, 19.12.2024 - 20 W 37/24 Dies ändert jedoch nichts daran, dass das Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung maßgeblich ist, auf das beschränkt ist, was bereits Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren gewesen ist (…vgl. BGH, a.a.O. mit Hinweis auf BVerfG GRUR 2022, 1089 Rn. 19;… BGH GRUR 2013, 1071 Rn. 15 - Umsatzangaben, GRUR 2014, 706 Rn. 13 - Reichweite des Unterlassungsgebots; KG GRUR-RR 2021, 547).
- KG, 01.10.2025 - 5 W 110/25
Pfefferminzlikör - Auslegung eines Unterlassungstitels: Voraussetzungen einer …
Ist das nicht der Fall, muss die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots unterbleiben (vgl. zum Ganzen: BVerfG…, Beschluss vom 13. April 2022 - 1 BvR 1021/17, NJW 2022, 2324 [juris Rn. 22]; BGH…, Beschluss vom 13. Oktober 2022 - I ZR 98/21, GRUR 2023, 839 [juris Rn. 11] - Regalsystem III; Senat, Beschluss vom 25. März 2021 - 5 W 1135/20 GRUR-RR 2021, 547 [juris Rn. 16 ]; jeweils mwN).
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