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| OLG Saarbrücken, 26.08.1991 - 5 W 124/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1992, 123
Wird zitiert von ... (3)
- LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12
Zwangsversteigerungsverfahren: Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht zu …
Rn. 16 a) Zu den Beteiligten, deren - wirksamer - Verzicht auf das Einzelausgebot erforderlich ist (§§ 83 Nr. 2, 63 Abs. 4 ZVG) zählt der im Versteigerungstermin anwesende Schuldner (§ 9 ZVG), da sein Recht bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wird (§ 44 ZVG, vgl. BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 6]; OLG Saarbrücken RPfleger 1992, 123 - 124 [123] und Löhnig - Siwonia, ZVG, 1. Aufl. 2010, § 63 Rn. 4).Ein Verzicht der Schuldnerin war dagegen bereits deshalb nicht erforderlich, weil sie im Versteigerungstermin weder selbst anwesend noch - ausweislich des Protokolls - vertreten war (vgl. auch OLG Saarbrücken RPfleger 1992, 123 - 124 [123] und Stöber, ZVG, 20. Aufl. 2012, § 63 Anm. 2.1).
- LG Münster, 19.02.2010 - 5 T 772/09
Zulässigkeit der Zuschlagsversagung i.S.d. § 83 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) …
Anders haben dies aber das OLG Saarbrücken und das Landgericht Aurich beurteilt, die eine Erklärung durch schlüssiges Verhalten für möglich erachten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.08.1991, Az. 5 W 124/91, RPfleger 1992, Seite 123; AG Aurich, Beschluss vom 26.02.1980, 3 T 16/80, RPfleger 1980, Seite 306). - LG Gießen, 24.06.2008 - 7 T 178/08
Versteigerung von Grundstücken im Gesamtausgebot bzw. im Gruppenausgebot ohne …
Nach anderen Ansichten soll der Verzicht auch durch schlüssiges Verhalten möglich sein (vgl. LG Aurich, Rpfleger 1980, 306f; LG Kiel, LG Kiel, Beschluss vom 21.05.2003 - 5 T 18/03 , SchlHA 2005, 56, OLG Saarbrücken, Rpfleger 1992, 123f).
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