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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 W 138/06 - 46   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4877
OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 W 138/06 - 46 (https://dejure.org/2006,4877)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.07.2006 - 5 W 138/06 - 46 (https://dejure.org/2006,4877)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 5 W 138/06 - 46 (https://dejure.org/2006,4877)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Private Krankenversicherung: Beweislast für die Wissenszurechnung des Vermittlers eines Versicherungsvertrages bei Antragsaufnahme

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; ; ZPO §§ 567 ff; ; VVG § 43 Abs. 1

  • IWW
  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Beweislast für "Auge- und Ohr-Rechtsprechung"

  • ra.de
  • RA Kotz

    Krankenversicherung und angeblich verschwiegene Vorerkrankungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; VVG § 43 Abs. 1
    Erfolgsaussichten einer Klage im Hinblick auf die Prozesskostenhilfe - Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Arglistige Täuschung" eines Versicherungsnehmers bei Abschluss einer Krankenversicherung; Ansehung des empfangsbevollmächtigten Versicherungsagenten als Auge und Ohr des Versicherers; Voraussetzungen für die Bewilligung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 51 -, Auge-und-Ohr, Darlegungs- und Beweislast für das Auftreten eines Versicherungsvermittlers als VV, ihr unabhängiger Finanzoptimierer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1467
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 W 138/06
    Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags beeinflusst werden kann (BGH, Urt.v. 14.7.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297, 1298 a.E.; zuletzt Senat, Urt.v. 12.10.2005 - 5 U 31/05-4).
  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 W 138/06
    Insoweit reicht es zwar nicht aus, dass der Vermittler über Antragsformulare des Versicherers verfügte oder dass auf dem Versicherungsantrag oder der Police auf eine "Betreuung" durch den Vermittler hingewiesen wurde oder der Vermittler eine Provision durch den Versicherer erhielt (vgl. BGH, Urt.v. 22.9.1999 - IV ZR 15/99 - NVersZ 2000, 124; Urt.v. 19.9.2001 - IV ZR 235/00 - VersR 2001, 1498), wohl aber, wenn der Vermittler darüber hinaus in die Vertriebsorganisation des Versicherers eingebunden war, weil er wirtschaftlich in nicht unerheblichem Maße von dem Versicherer abhängig war oder weil er gar keine Produktauswahl empfehlen konnte oder wollte (…VersR-Hdb./Reiff § 5 Rdnr. 30, 33 ff.).
  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00

    Zurechnung der Kenntnis des Agenten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 W 138/06
    Insoweit reicht es zwar nicht aus, dass der Vermittler über Antragsformulare des Versicherers verfügte oder dass auf dem Versicherungsantrag oder der Police auf eine "Betreuung" durch den Vermittler hingewiesen wurde oder der Vermittler eine Provision durch den Versicherer erhielt (vgl. BGH, Urt.v. 22.9.1999 - IV ZR 15/99 - NVersZ 2000, 124; Urt.v. 19.9.2001 - IV ZR 235/00 - VersR 2001, 1498), wohl aber, wenn der Vermittler darüber hinaus in die Vertriebsorganisation des Versicherers eingebunden war, weil er wirtschaftlich in nicht unerheblichem Maße von dem Versicherer abhängig war oder weil er gar keine Produktauswahl empfehlen konnte oder wollte (…VersR-Hdb./Reiff § 5 Rdnr. 30, 33 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 W 138/06
    Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags beeinflusst werden kann (BGH, Urt.v. 14.7.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297, 1298 a.E.; zuletzt Senat, Urt.v. 12.10.2005 - 5 U 31/05-4).
  • OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistiges Verschweigen von …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 W 138/06
    Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers spricht dann, wenn er schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder aufgetretene, zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschwiegen hat, die zu erheblichen Einschränkungen seines Alltags geführt haben oder die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten (Senat, Urt.v. 30.6.2004 - 5 U 656/03 - OLGR 2004, 592 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens …

    Deshalb muss der Versicherer entsprechend den allgemeinen Beweislastregeln nachweisen, dass der Versicherungsnehmer mit Hilfe der Abgabe einer falschen Erklärung auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglicherweise nur unter erschwerten Bedingungen annehmen, wenn der Versicherungsnehmer die Fragen wahrheitsgemäß beantworten würde (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 338; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 5 W 138/06-46, NJW-RR 2006, 1467).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von …

    Der Senat hat dies als Voraussetzung angesehen, wenn im Antrag - nur - nach "erheblichen Krankheiten" gefragt war, weil dann entscheidend sein kann, ob der Versicherungsnehmer die erfragten Umstände als "Krankheit" ansehen muss (Senat, Urteil vom 24. März 2010 - 5 U 144/09 - 38, VersR 2011, 659; vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 5 W 138/06 - 46, NJW-RR 2006, 1467; OLG Hamm, VersR 2008, 477).

    Deshalb muss der Versicherer entsprechend den allgemeinen Beweislastregeln nachweisen, dass der Versicherungsnehmer mit Hilfe der Abgabe einer falschen Erklärung auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglicherweise nur unter erschwerten Bedingungen annehmen, wenn der Versicherungsnehmer die Fragen wahrheitsgemäß beantworten würde (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 338; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 5 W 138/06 - 46, NJW-RR 2006, 1467).

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11

    Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem …

    Bereits der auf der von der Beklagten zu 1 überlassenen Visitenkarte wiedergegebene Slogan der Beklagten zu 2 "Unabhängigkeit ist unsere Stärke, Kapitalanlagen, Altersvorsorge, Immobilien, Immobilienfinanzierungen, Versicherungen" vermittelt den Eindruck, dass eine neutrale Überprüfung verschiedener Möglichkeiten durch die Beklagte zu 2 erfolgt (vgl. - zur Anlageberatung - OLG Celle OLGR 2009, 890-893 [juris Tz. 17] und - zum Versicherungsvermittler - OLG Saarbrücken OLGR 2006, 866-867 [juris Tz. 19] sowie Benkel/Hirschberg - Benkel, ALB/BUZ, 2. Aufl. 2011, Einl. E Rn. 69).

    Dies steht der Annahme eines zwischen der Klägerin als Auftraggeberin und der Beklagten zu 2 als Auftragnehmerin zustande gekommenen Beratungsvertrags jedoch nicht entgegen (vgl. OLG Saarbrücken OLGR 2006, 866-867 [juris Tz. 19]).

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2026 - 5 U 64/2
    Deshalb muss der Versicherer entsprechend den allgemeinen Beweislastregeln nachweisen, dass der Versicherungsnehmer mit Hilfe der Abgabe einer falschen Erklärung auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglicherweise nur unter erschwerten Bedingungen annehmen, wenn der Versicherungsnehmer die Fragen wahrheitsgemäß beantworten würde (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 338; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 5 W 138/06-46, NJW-RR 2006, 1467).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2026 - 5 U 64/25
    Deshalb muss der Versicherer entsprechend den allgemeinen Beweislastregeln nachweisen, dass der Versicherungsnehmer mit Hilfe der Abgabe einer falschen Erklärung auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglicherweise nur unter erschwerten Bedingungen annehmen, wenn der Versicherungsnehmer die Fragen wahrheitsgemäß beantworten würde (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 338; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 5 W 138/06-46, NJW-RR 2006, 1467).
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    Anfechtung eines Risiko-Lebensversicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung …

    Deshalb muss der Versicherer entsprechend den allgemeinen Beweislastregeln nachweisen, dass der Versicherungsnehmer mit Hilfe der Abgabe einer falschen Erklärung auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglicherweise nur unter erschwerten Bedingungen annehmen, wenn der Versicherungsnehmer die Fragen wahrheitsgemäß beantworten würde (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 338; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 5 W 138/06-46, NJW-RR 2006, 1467).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2023 - 5 U 87/22

    Anforderungen an die "gesonderte Mitteilung" nach § 19 Abs. 5 VVG: Zulässigkeit …

    Der Versicherer muss insoweit beweisen, dass der Versicherungsnehmer mit Hilfe der Abgabe einer falschen Erklärung auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglicherweise nur unter erschwerten Bedingungen annehmen, wenn der Versicherungsnehmer die Fragen wahrheitsgemäß beantworten würde (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 338; Senat, Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 23/16, RuS 2019, 214; Beschluss vom 19. Juli 2006 - 5 W 138/06-46, NJW-RR 2006, 1467).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19

    1. Zur Einschaltung einer Hilfsperson bei der Beantwortung von Antragsfragen, …

    Deshalb muss der Versicherer entsprechend den allgemeinen Beweislastregeln nachweisen, dass der Versicherungsnehmer mit Hilfe der Abgabe einer falschen Erklärung auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglicherweise nur unter erschwerten Bedingungen annehmen, wenn der Versicherungsnehmer die Fragen wahrheitsgemäß beantworten würde (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 338; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 5 W 138/06-46, NJW-RR 2006, 1467).
  • LG Dortmund, 28.03.2012 - 2 O 144/10

    Führung des Kausalitätsgegenbeweises nach § 6 Abs. 3 S. 2 VVG a.F. nach einer …

    An eine Agentenstellung wäre zu denken, wenn der Vermittler in die Vertriebsorganisation des Versicherers eingebunden war, weil er wirtschaftlich in nicht unerheblichem Maße von dem Versicherer abhängig war oder weil er gar keine Produktauswahl empfehlen konnte oder wollte (OLG Hamm ZfS 2003, 189; OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 1467 jeweils m.w.N.).
  • LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 380/10

    Zulässiges Feststellungsbegehren bei einer rückwirkenden Aufhebung eines …

    Selbst wenn die Mutter der Klägerin für einen Agenten des Beklagten gehandelt hätte - Maklertätigkeit und damit fehlende Zurechnung wäre von dem Beklagten zu beweisen (OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 1467) - fände keine Wissenszurechnung über die Auge-Ohr-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die ihren Niederschlag in § 70 VVG gefunden hat, statt, weil es sich zum einen um privates Wissen der Mutter gehandelt hat und insbesondere, weil sich die Mutter auf die Seite der Antragstellerin geschlagen und damit nicht mehr im Lager des Beklagten, sondern im Lager der Klägerin gestanden hat.
  • OLG Saarbrücken, 15.01.2025 - 5 U 13/24

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit und arglistige …

  • OLG Frankfurt, 29.02.2024 - 3 U 100/23

    Anfechtung einer auf Annahme des Versicherungsantrags des Versicherungsnehmers …

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