Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 20 GBO, § 28 S 1 GBO
Grundbucheintragung: Eindeutige Bezeichnung des Grundstücks in der Auflassungsurkunde - Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 20, 28
Bezeichnung des Grundstücks im Grundbuchverfahren
- notar-drkotz.de
Auflassungsurkunde - eindeutige Bezeichnung des Grundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Naumburg, 06.11.2013 - 12 Wx 26/13
Grundbucheintragung: Anforderungen an den Inhalt der Auflassungserklärung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19
Selbst wenn man unter gewissen Voraussetzungen ein einseitiges Nachholen der gebotenen Bezeichnung des aufgelassenen Grundstücks durch den betroffenen Eigentümer im Rahmen der Eintragungsbewilligung zulassen wollte (in diesem Sinne OLG Naumburg, FGPrax 2014, 56), würde das der Antragstellerin im hiesigen Fall nicht weiterhelfen.Eine einseitige Erklärung des betroffenen Eigentümers im Zusammenhang mit der Eintragungsbewilligung genügt unter diesen Umständen zur Klarstellung nicht (vgl. OLG Naumburg, FGPrax 2014, 56).
- OLG München, 18.10.2012 - 34 Wx 358/12
Grundbuchverfahren: Umfang der Vollmacht einer Notariatsangestellten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19
Rn. 26 Ebenso wie das Grundbuchamt ist der Senat für die vorliegende Konstellation der Auffassung, dass es zur Klarstellung einer erneuten Auflassung bedarf (vgl. OLG München, FamRZ 2013, 909;… Hügel, GBO, Ed. 34, 2018, § 20 Rdn. 51;… siehe auch Böttcher in: Meikel, GBO, 11. Aufl. 2015, § 20 Rdn. 122, der - in den Fällen der versehentlichen Falschbezeichnung des Grundstücks - eine Identitätserklärung für ausreichend erachtet, die allerdings ebenfalls von beiden Vertragsteilen abgegeben werden muss).Aus diesem Grund kann demjenigen, der eine Eintragung beantragt, mit einer Zwischenverfügung nicht aufgegeben werden, eine noch nicht geklärte Bewilligung des unmittelbar von ihr Betroffenen beizubringen (Senat, Beschl. v. 12.9.2017 - 5 W 60/17) oder für eine erneute Auflassung Sorge zu tragen (OLG München, FamRZ 2013, 909).
- KG, 16.06.2017 - 5 W 60/17
Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Anforderungen an den Vortrag zum …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19
Sie darf nicht ergehen, wenn das der Eintragung entgegenstehende Hindernis nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGH, Beschl. v. 26.09.2013 - V ZB 152/12 - NJW 2014, 1002; Senat, Beschl. v. 12.9.2017 - 5 W 60/17).Aus diesem Grund kann demjenigen, der eine Eintragung beantragt, mit einer Zwischenverfügung nicht aufgegeben werden, eine noch nicht geklärte Bewilligung des unmittelbar von ihr Betroffenen beizubringen (Senat, Beschl. v. 12.9.2017 - 5 W 60/17) oder für eine erneute Auflassung Sorge zu tragen (OLG München, FamRZ 2013, 909).
- BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12
Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19
Sie darf nicht ergehen, wenn das der Eintragung entgegenstehende Hindernis nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGH, Beschl. v. 26.09.2013 - V ZB 152/12 - NJW 2014, 1002; Senat, Beschl. v. 12.9.2017 - 5 W 60/17). - BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 83/95
Bestimmtheit der Grundstücksbezeichnung in Löschungsbewilligung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19
Erforderlich ist, dass keinerlei Zweifel hinsichtlich des von der Eintragung betroffenen Grundstücks bestehen und ein Irrtum ausgeschlossen ist (BayObLG, MDR 1982, 240; BayObLG, FGPrax 1995, 221). - BayObLG, 27.11.1981 - BReg. 2 Z 27/81
Zur Bezeichnung des Grundstücks in der Auflassungsurkunde
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19
Erforderlich ist, dass keinerlei Zweifel hinsichtlich des von der Eintragung betroffenen Grundstücks bestehen und ein Irrtum ausgeschlossen ist (BayObLG, MDR 1982, 240; BayObLG, FGPrax 1995, 221).
- OLG Saarbrücken, 05.11.2024 - 5 W 63/24
Löschung einer Grunddienstbarkeit über ein Wegerecht im Grundbuch
Mit einer Zwischenverfügung kann dem Antragsteller deshalb nicht aufgegeben werden, eine erst noch zu erklärende Eintragungs- oder Löschungsbewilligung des von der Eintragung unmittelbar Betroffenen beizubringen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 98/15, NJW 2017, 1811; Senat, Beschluss vom 19. März 2019 - 5 W 2/19, juris; BayObLGZ 1980, 299, 306;… Demharter, GBO 32. Aufl., § 18 Rn. 8).
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