Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 01.10.2007 - 5 W 215/07 - 74 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einstweilige Verfügung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer beantragten Stundungsanordnung bei Untätigkeit des Antragstellers
- Judicialis
BUZ § 1 Abs. 5; ; BUZ § 1 Abs. 5 Satz 2; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO §§ 567 ff; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; ZPO § 935; ZPO § 940
Keine PKH im Verfügungsverfahren wegen Untätigkeit des Antragstellers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Verfügung zur zinslosen Stundung von monatlichen Versicherungsbeiträgen; Klage auf Feststellung des Bestehens einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anforderungen an eine ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 10.08.2007 - 14 O 221/07
- OLG Saarbrücken, 01.10.2007 - 5 W 215/07 - 74
Papierfundstellen
- MDR 2008, 335
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Einstweiliges Verfügungsverfahren: kein Verfügungsgrund bei monatelangem Zuwarten …
Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung", vgl. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 5 W 215/07-74, MDR 2008, 335;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO 33. Aufl. § 940 Rn. 4;… Drescher, in: MünchKomm-ZPO 5. Aufl., § 935 Rn. 18 ff.;… § 940, Rn. 10).Dass die Dringlichkeit für eine Maßnahme nach den §§ 935, 940 ZPO zu verneinen ist, wenn der Antragsteller in Kenntnis aller maßgeblichen Umstände zunächst eine längere Zeit untätig bleibt, wird überwiegend für Streitigkeiten aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts diskutiert, in denen eine gesetzliche Vermutung der Dringlichkeit besteht (dazu etwa KG, NJW-RR 1993, 555; OLG Hamm, WRP 1992, 725; OLG Frankfurt, NJW 1991, 49), ist aber auch sonst ganz allgemein anerkannt (…siehe nur Vollkommer, in: Zöller a.a.O. § 940 Rn. 4: "allgemeiner Rechtsgrundsatz"; vgl. weiter Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 5 W 215/07-74, MDR 2008, 335; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 798; OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, juris; KG, NJW-RR 2001, 1201; OLG Köln, OLGR 1999, 416;… Drescher, in: MünchKomm-ZPO a.a.O. § 935 Rn. 23;… Huber, in: Musielak/Voit ZPO 15. Aufl. § 935 Rn. 13).
- KG, 01.04.2010 - 2 W 36/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch einen Gesellschafter und …
Bei den von dieser Rechtsprechung entschiedenen Fällen der Selbstwiderlegung variierten die Zeiträume, die der Antragsteller von der Anlassgabe an bis zur Antragstellung hat verstreichen lassen und die die Rechtsprechung als ausreichend für die Selbstwiderlegung angesehen hat, zwischen 18 und 36 Monaten (… OLG Brandenburg , a.a.O.: fast 3 Jahre;… OLG Hamm , a.a.O.: mehr als 18 Monate;… OLG Celle , a.a.O.: fast 21 Monate;… OLG Düsseldorf , a.a.O.: insgesamt 27 Monate; ähnlich OLG Saarbrücken , Beschluss vom 1.10.2007 - 5 W 215/07, für die Selbstwiderlegung der gesetzlichen Dringlichkeitsvermutung im Bereich von § 1 Abs. 5 BUZ: über 1 Jahr). - OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
Berichterstattung über laufendes Strafverfahren setzt vorausgehende Konfrontation …
Wartet der Antragsteller allerdings zu lange ab, um seine Ansprüche geltend zu machen, kann diese Vermutung widerlegt werden (OLG Saarbrücken, NJOZ 2007, 5745).
- OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11
Vorwegnahme der Hauptsache - Einstweilige Unterlassungsverfügung bei …
Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung"; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.10.2007, 5 W 215/07, MDR 2008, 335 m. w. N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.1984, 6 U 49/84, NJW 1985, 1295; vgl. für den Fall einer fast vollständig ausgenutzten einmonatigen Berufungsbegründungsfristverlängerung: KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2009, 8 U 249/08, MDR 2009, 888 m. w. N.). - LG Karlsruhe, 29.07.2026 - 16 O 10/26
Zur Frage der Akteneinsicht im Wege der einstweiligen Verfügung zur Vorbereitung …
Eine Eilbedürftigkeit oder Dringlichkeit liegt vor, wenn eine objektiv begründete Besorgnis besteht, dass durch bevorstehende Veränderungen des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte, oder wenn bei dauernden Rechtsverhältnissen die Regelung eines einstweiligen Zustandes zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen notwendig ist (sog. Eilbedürftigkeit, sog. Dringlichkeit: vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 20.12.2019 - 5 W 81/19 -, Rn. 6, juris und vom 1.10.2007 - 5 W 215/07-74, MDR 2008, 335;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO 33. Aufl. § 940 Rn. 4;… Drescher, in: MünchKomm-ZPO 5. Aufl., § 935 Rn. 18 ff.;… § 940, Rn. 10). - LG Frankenthal, 08.01.2013 - 6 O 425/12
Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Berichts auf der Homepage …
Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung";… vgl. u.a. MüKo/ZPO-Heinze 3. Aufl., § 940 Rn 10;… Zöller-Vollkommer, ZPO , 29. Aufl., § 940 Rn 4 jew. m.w.N.; aus der Rechtspr. statt vieler OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1236; OLG Saarbrücken, MDR 2008, 335 ). - AG Düsseldorf, 28.08.2017 - 233 C 326/17
Widerlegen der Vermutung der Dringlichkeit bei Stellen eines Antrags auf Erlass …
Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung";… vgl. u.a. MüKo/ZPO-Heinze 3. Aufl., § 940 Rn 10;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 940 Rn 4 jew. mwN; aus der Rechtspr. statt vieler OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1236; OLG Saarbrücken, MDR 2008, 335).
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