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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.09.1998 - 5 W 22/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6861
OLG Frankfurt, 18.09.1998 - 5 W 22/98 (https://dejure.org/1998,6861)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.09.1998 - 5 W 22/98 (https://dejure.org/1998,6861)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. September 1998 - 5 W 22/98 (https://dejure.org/1998,6861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Aktivlegitimation, einstweilige Verfügung, Einstweiliger Rechtsschutz gegen Geschäftsführungsmaßnahmen, Einstweiliger Rechtsschutz im Abberufungsstreit, Gesellschafter, Gesellschafterklage, Unterlassung rechtswidriger Geschäftsführung, Unterlassung und actioprosocio, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Geschäftsführungsverbots und Vertretungsverbots gegenüber dem Alleingeschäftsführer einer GmbH; Ausnutzung der Befugnisse als Alleingeschäftsführer; Einrichtung eines neuen Geschäftskontos mit Alleinverfügungsbefugnis; Abschluss einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 257
  • DB 1998, 2213
  • NZG 1999, 213
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 110/82

    Wirksamkeit eines Bestellungswiderrufs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.1998 - 5 W 22/98
    Die Verhängung eines Geschäftsführungs- und Vertretungsverbots ist auch bei einem Alleingeschäftsführer jedenfalls für kurze Zeit bis zum baldigen Zusammentritt der Gesellschafterversammlung rechtlich möglich (vgl. BGHZ 86, 177, 183).

    Die Kläger haben schwerwiegende Entlassungsgründe im Sinne des § 38 Abs. 2 GmbHG und damit zugleich die Dringlichkeit einer einstweiligen Regelung glaubhaft gemacht (vgl. BGHZ 86, 177, 183).

  • OLG München, 17.01.2013 - 23 U 4421/12

    Vertretung der GmbH in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den …

    Nach der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt ist es den die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers betreibenden Gesellschaftern zwar in dringenden Fällen aus eigenem Recht gestattet, eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt zu erwirken, dem Geschäftsführer bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Gesellschafterversammlung über die Abberufung beschließen kann, die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft zu verbieten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.1998, 5 W 22/98, Tz. 18;… Lutter-Hommelhoff, § 38, Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 7 U 152/18

    Einberufung einer Gesellschafterversammlung - Selbsthilferecht der Gesellschafter

    Sie kann auch die Untersagung der Ausübung von Geschäftsführerbefugnissen umfassen (vgl. BGHZ 86, 177; BGHZ 33, 105;… OLG Jena a.a.O., OLG Stuttgart, Urteil v. 26.10.2005 - 14 U 50/50, GmbHR 2006, 1258; OLG Frankfurt, Beschluss v. 18.09.1998 - 5 W 22/98, GmbHR 1998, 1126;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl. § 940 Rn. 8 "Gesellschaftsrecht" m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 4 U 97/21

    Vorläufige Untersagung einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH Hohe …

    Auch wenn man mit Teilen der Rechtsprechung und Literatur eine Gesellschafterklage gegen den Geschäftsführer einer GmbH insbesondere zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Wege einer einstweiligen Verfügung nicht für ausgeschlossen hält, kann diese nur in besonderen Konstellationen in Betracht kommen, etwa in solchen einer zweigliedrigen GmbH ("wechselseitige Blockade der Geschäftsführer") oder in vergleichbaren dringenden Fällen, in denen die Gesellschaft sich in einer kritischen Situation als handlungsunfähig oder handlungsunwillig darstellt (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.09.1998 - 5 W 22/98 - Rn. 16;… OLG Braunschweig, Urt. v. 09.09.2009 - 3 U 41/09 - Rn. 8;… OLG Thüringen, Urt. v. 08.01.2014 - 2 U 627/13 - Rn. 36ff.;… Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz Kommentar, 20. Aufl. (2020), § 13, Rn. 53 und 55;… Karsten Schmidt in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018 ff., § 46 GmbHG, Rn. 161;… vgl. auch Stephan/Thieves in Münchener Kommentar zum GmbHG, 3. Auflage (2019), § 38 GmbHG Rn. 108 ff.).

    Im Vorfeld einer Beschlussfassung wird - insbesondere in der Rechtsprechung - die Möglichkeit, im Wege einer actio pro socio ein Tätigkeitsverbot gegen den Geschäftsführer zu erwirken, nur in solchen Fällen anerkannt, in denen die Dringlichkeit gerade darauf beruht, dass die Gesellschafterversammlung noch nicht zusammentreten konnte (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.09.1998 - 5 W 22/98 - Rn. 16;… OLG Brandenburg, Urt. v. 19.12.2018 - 7 U 152/18 - Rn. 17).

  • OLG Saarbrücken, 14.06.2023 - 1 U 91/22

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Prozessführungsbefugnis des …

    aa) In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 18.9.1998 - 5 W 22/98, NZG 1999, 213) hatte dieses es als ausnahmsweise zulässig erachtet, dass der dortige Verfügungsantrag von den die Abberufung betreibenden Mitgesellschaftern gegen den dortigen Gesellschaftergeschäftsführer als Verfügungsbeklagten angebracht worden war und dies damit gerechtfertigt, dass anderenfalls in den Fällen, in denen es dringend einer vorläufigen Regelung bedürfe, kein Rechtsschutz erlangt werden könne, bevor die Gesellschafterversammlung als Beschlussorgan der Gesellschaft ordnungsgemäß zusammentreten kann.
  • OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09

    Unterbrechung eines Gerichtsverfahrens über die Abberufung des Geschäftsführers …

    Einige Stimmen in Rechtsprechung und Literatur haben jedoch nicht nur die Konstellation der zweigliedrigen GmbH vor Augen, sondern wollen die actio pro socio auch in anderen Fällen zulassen, wenn die Gesellschaft sich in einer kritischen Situation als handlungsunfähig oder -unwillig darstellt (OLG Frankfurt/M NZG 99, 213 = GmbHR 98, 1126 - in Juris Rz. 16 - Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack aaO. Rz. 69 zu § 38;… Roth/Altmeppen, GmbHG, 6. Aufl., Rz. 68 zu § 38).
  • LG Freiburg, 15.02.2007 - 10 O 4/07
    Für die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis reicht die stattgefundene erhebliche Vertragsverletzung bereits völlig aus (vgl. hierzu Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 940 Rdnr. 8 unter "Gesellschaftsrecht" und OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 257).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.09.1998 - 5 W 22/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,18616
OLG Frankfurt, 19.09.1998 - 5 W 22/98 (https://dejure.org/1998,18616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.09.1998 - 5 W 22/98 (https://dejure.org/1998,18616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. September 1998 - 5 W 22/98 (https://dejure.org/1998,18616)
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Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gesellschaftsrecht; Verbot der Geschäftsführung durch einstweilige Verfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 2440
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 17.01.2013 - 23 U 4421/12

    Vertretung der GmbH in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den …

    Es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei erheblichen Pflichtverletzungen des Geschäftsführers auch der Gesellschafter eine einstweilige Verfügung beantragen könne (OLG Frankfurt GmbHR 1998, 1126).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 7 U 152/18

    Einberufung einer Gesellschafterversammlung - Selbsthilferecht der Gesellschafter

    Sie kann auch die Untersagung der Ausübung von Geschäftsführerbefugnissen umfassen (vgl. BGHZ 86, 177; BGHZ 33, 105;… OLG Jena a.a.O., OLG Stuttgart, Urteil v. 26.10.2005 - 14 U 50/50, GmbHR 2006, 1258; OLG Frankfurt, Beschluss v. 18.09.1998 - 5 W 22/98, GmbHR 1998, 1126;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl. § 940 Rn. 8 "Gesellschaftsrecht" m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2001 - 3 Wx 157/00

    Notgeschäftsführer; Abberufung eines gerichtlich bestellten Notgeschäftsführers; …

    Zwar muss grundsätzlich das Amtsgericht die Geschäftsführungsbefugnis eines Notgeschäftsführers auf das Notwendigste beschränken, weil die Bestellung eines Notgeschäftsführers durch das Gericht einen wesentlichen Eingriff in das Bestellungsrecht der Gesellschafter nach § 46 Nr. 5 GmbHG bedeutet (vgl. BayObLG GmbHR 1998, 1126).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2001 - 3 Wx 239/00

    Notgeschäftsführer; Abberufung eines gerichtlich bestellten Notgeschäftsführers; …

    Zwar muss grundsätzlich das Amtsgericht die Geschäftsführungsbefugnis eines Notgeschäftsführers auf das Notwendigste beschränken, weil die Bestellung eines Notgeschäftsführers durch das Gericht einen wesentlichen Eingriff in das Bestellungsrecht der Gesellschafter nach § 46 Nr. 5 GmbHG bedeutet (vgl. BayObLG GmbHR 1998, 1126).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.04.1998 - 5 W 22/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19025
OLG Köln, 20.04.1998 - 5 W 22/98 (https://dejure.org/1998,19025)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.1998 - 5 W 22/98 (https://dejure.org/1998,19025)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 1998 - 5 W 22/98 (https://dejure.org/1998,19025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,19025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erklärung der einseitigen Erledigung der Hauptsache wegen des Eintritts eines Ereignisses nach Stellen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Verfahrensgang

  • LG Köln - 25 O 1/98
  • OLG Köln, 20.04.1998 - 5 W 22/98
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