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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.02.2012 - I-5 W 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42583
OLG Köln, 06.02.2012 - I-5 W 3/12 (https://dejure.org/2012,42583)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2012 - I-5 W 3/12 (https://dejure.org/2012,42583)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - I-5 W 3/12 (https://dejure.org/2012,42583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 604
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 8 U 153/17

    Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruches

    Nach der Funktion des Verfahrens nach § 522 Abs. 2 ZPO ist eine erneute mündliche Verhandlung nur dann geboten, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts auf eine umfassend neue rechtliche Würdigung gestützt wird und diese mit den Parteivertretern im schriftlichen Verfahren nicht sachgerecht erörtert werden kann (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2012 - I-20 U 228/11, VersR 2013, 604 [OLG Köln 06.02.2012 - 5 W 3/12] ; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2012 - 10 U 817/11, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2013 - 18 U 1/13, juris;… Wöstmann, in: Saenger (Hrsg.), ZPO, 6. Aufl. 2015, § 522, Rdnr. 12a).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 8 U 108/17

    Hammerschlags- und Leiterrecht (: hier Kranwagen)

    Nach der Funktion des Verfahrens nach § 522 Abs. 2 ZPO ist eine erneute mündliche Verhandlung nur dann geboten, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts auf eine umfassend neue rechtliche Würdigung gestützt wird und diese mit den Parteivertretern im schriftlichen Verfahren nicht sachgerecht erörtert werden kann (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2012 - I-20 U 228/11, VersR 2013, 604 [OLG Köln 06.02.2012 - 5 W 3/12] ; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2012 - 10 U 817/11, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2013 - 18 U 1/13, juris;… Wöstmann, in: Saenger (Hrsg.), ZPO, 6. Aufl. 2015, § 522, Rdnr. 12a).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2018 - 8 U 153/17

    Mehrere Hemmungsgründe: Keine Addition der Hemmungszeiträume!

    Nach der Funktion des Verfahrens nach § 522 Abs. 2 ZPO ist eine erneute mündliche Verhandlung nur dann geboten, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts auf eine umfassend neue rechtliche Würdigung gestützt wird und diese mit den Parteivertretern im schriftlichen Verfahren nicht sachgerecht erörtert werden kann (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom?02.03.2012 - I-20 U 228/11, VersR 2013, 604 [OLG Köln 06.02.2012 - 5 W 3/12]; OLG Koblenz, Beschluss vom?16.02.2012 - 10 U 817/11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2013 - 18 U 1/13;… Wöstmann, in: Saenger (Hrsg.), ZPO, 6. Aufl. 2015, § 522, Rdnr. 12a).
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