Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 5 W 318/07 - 110 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Sachverständigenablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei eigenen Ermittlungen und kritischer Auseinandersetzung mit Privatgutachten
- Judicialis
ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 406 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen kritischer Auseinandersetzung mit Privatgutachten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kritische Auseinandersetzung mit Privatgutachten: Befangen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bayerlein bei C.H.Beck
(Kurzinformation)
Ablehnung von Gerichtsgutachtern wegen Besorgnis der Befangenheit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen an einen ordnungsgemäßen Ablehnungsgesuch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen; Anforderungen an das Bestehen einer Befangenheit bei einem gerichtlich bestellten Sachverständigen; Voraussetzungen für die Annahme einer Unvoreingenommenheit ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 07.12.2007 - 9 O 381/05
- OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 5 W 318/07 - 110
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 5 W 318/07
Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung kann dazu führen, dass eine Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung erforderlich ist, eine Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 8.11.2007, 5 W 287/07-100, m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 5 W 255/07
Keine Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit bei …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 5 W 318/07
Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung mag die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 6.4.2006, 5 W 86/06-32; Senat, Beschl. v. 5.5.2006, 5 W 98/06-35, m.w.N.; Senat, Beschl.v. 17.10.2007, 5 W 255/07-86). - OLG Saarbrücken, 06.04.2006 - 5 W 86/06
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigengutachtens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 5 W 318/07
Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung mag die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 6.4.2006, 5 W 86/06-32; Senat, Beschl. v. 5.5.2006, 5 W 98/06-35, m.w.N.; Senat, Beschl.v. 17.10.2007, 5 W 255/07-86).
- OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen
Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung mag die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 30.1.2008, 5 W 318/07-110, m.w.N.).Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf 1/3 des Hauptsachestreitwertes festzusetzen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl.v. 30.1.2008, 5 W 318/07-110 , …und Beschl. v. 18.4.2007, 5 W 90/07,aaO).
- AG Geilenkirchen, 14.04.2011 - 10 C 83/10
Befangenheit
Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung mag die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung rechtfertigt sie nicht (BGH, BeckRS 2008, 7378 m.w. Nachw.).
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Rechtsprechung
| KG, 07.10.2008 - 5 W 318/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1; ; RVG § 11 Abs. 5 S. 1; ; RVG VV Nr. 1000 Abs. 2; ; RVG VV Nr. 1003
- rechtsportal.de
RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1; RVG § 11 Abs. 5 S. 1
Zur Festsetzung einer Einigungsgebühr im Vergütungsfestsetzungsverfahren bei einer streitigen außergerichtlichen Einigung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Festsetzung der Vergleichsgebühr für eine außergerichtliche Einigung als Voraussetzung der Festsetzbarkeit einer Vergleichsgebühr im Vergütungsfestsetzungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.07.2007 - 2 O 281/06
- LG Berlin, 29.08.2007 - 2 O 281/06
- KG, 07.10.2008 - 5 W 318/07
Papierfundstellen
- Rpfleger 2009, 275
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06
Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr
Auszug aus KG, 07.10.2008 - 5 W 318/07
Denn insoweit kann eine Einigungsgebühr schon dann festgesetzt werden, wenn ihre Voraussetzungen glaubhaft gemacht, also überwiegend wahrscheinlich im Sinne des § 294 ZPO sind (BGH, NJW 2007, 2187, juris Rdnrn. 7 f.).Ein Vergleich kann auch stillschweigend geschlossen werden und er ist nicht formbedürftig, sofern dies materiell-rechtlich nicht besonders vorgeschrieben ist (BGH, NJW 2007, 2187, juris Rdn. 6).
Die Einigungsgebühr entsteht demnach nur dann nicht, wenn der von den Beteiligten geschlossene Vertrag das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder den Verzicht als Gläubiger auf den gesamten Anspruch ausschließlich zum Inhalt hat (BGH, NJW 2007, 2187, juris Rdn. 6 m.w.N.).
- BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02
Voraussetzungen der Vergleichsgebühr
Auszug aus KG, 07.10.2008 - 5 W 318/07
Soweit die Festsetzung einer Vergleichsgebühr für eine außergerichtliche Einigung nicht in Betracht kommen soll, weil sich die für ihre Entstehung maßgeblichen Tatsachen nicht den Verfahrensakten entnehmen ließen (vgl. BGH, NJW 2002, 3713) und deshalb auch eine Festsetzung im Vergütungsfestsetzungsverfahren ausscheiden soll (KG, JurBüro 1980, 72; OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 1799;… vgl. auch Müller-Rabe, a.a.O., § 11 Rdn. 179 FN 208), ist dies für die Festsetzung einer Einigungsgebühr nach dem RVG nicht mehr maßgeblich.
- BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19
Vereinfachtes Vergütungsfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung der Einwendung …
Rn. 20 Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum bejaht bei einem Streit über die Ursächlichkeit der Mitwirkung eines Rechtsanwalts an einem späteren Vergleichsabschluss hingegen das Vorliegen einer gebührenrechtlichen Einwendung, die der Festsetzung der Einigungsgebühr im Festsetzungsverfahren nicht entgegensteht (KG Beschluss vom 10. Januar 2017 - 27 W 103/16 - BeckRS 2017, 101889; KG JurBüro 2009, 35; OLG Köln MDR 2012, 1498, 1499;… Mayer/Kroiß RVG 7. Aufl. § 11 Rn. 23;… BeckOK RVG/v. Seltmann [1. Dezember 2018] § 11 Rn. 12;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 24. Aufl. § 11 Rn. 84 f. und 158;… Hansens/Braun/Schneider Praxis des Vergütungsrechts 2. Aufl. Teil 4 Rn. 160;… AnwKomm-RVG/N. Schneider 8. Aufl. § 11 Rn. 187;… Hartung/Schons/Enders RVG 3. Aufl. § 11 Rn. 55; Hansens ZfSchR 2020, 44 f.).Besteht Streit darüber, ob in tatsächlicher Hinsicht die Voraussetzungen für einen geltend gemachten Gebührentatbestand vorliegen, ist auch dann im Festsetzungsverfahren darüber zu entscheiden, wenn sich die Klärung nicht aus den Verfahrensakten ergibt (…vgl. LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 26. November 2018 - 5 Ta 159/18 - juris Rn. 22; KG JurBüro 2009, 35).
Nach § 11 Abs. 2 Satz 2 RVG i.V.m. § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist der Ansatz der zur Festsetzung angemeldeten Gebühren vom Antragsteller glaubhaft zu machen (…BeckOK RVG/v. Seltmann [1. März 2020] § 11 Rn. 42; KG JurBüro 2009, 35).
- OLG Zweibrücken, 23.02.2015 - 6 WF 22/15
Kostenfestsetzung in Familiensache: Entstehen der Einigungsgebühr bei Rücknahme …
Entgegen der Auffassung des Erstgerichts entsteht in den Fällen, dass ein verfahrenseinleitender Antrag zurückgenommen wird und der Antragsgegner auf Kostenerstattung verzichtet, eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 RVG-VV (vgl. dazu OLG Düsseldorf AGS 2009, 17 und FamRZ 10, 63; KG Rpfleger 2009, 275; OLG Hamm JurBüro 2002, 364;… Hartmann, KostG 44. Aufl. VV 1000 Rdnr. 40;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 21. Aufl. VV 1000 Rdnr. 42;… Klees in Mayer/Kroiß, RVG, Nr. 1000 VVG Rdnr. 44 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 21.02.2022 - 6 W 69/19
Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss über eine Vergütungsfestsetzung; …
Hierfür ist erforderlich, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Gebührentatbestands mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen (…BGH, a.a.O. Rn. 28 m.w.N.; KG, Beschluss vom 07.10.2008 - 5 W 318/07, juris Rn. 4).
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