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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.04.2010 - 5 W 36/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9369
OLG Hamburg, 28.04.2010 - 5 W 36/10 (https://dejure.org/2010,9369)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.2010 - 5 W 36/10 (https://dejure.org/2010,9369)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 2010 - 5 W 36/10 (https://dejure.org/2010,9369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 572 Abs. 2 Satz 2, 308 ZPO
    Der "insbesondere"-Zusatz stellt einen Bestandteil des verallgemeinerten Anspruchsteils dar; wenn er im Gegensatz zum verallgemeinerten Anspruchsteil nicht zugesprochen wird, liegt keine formelle Beschwer vor

  • Justiz Hamburg

    Unselbständiger Antragsteil

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde bei Zurückweisung des "insbesondere"-Teils eines Unterlassungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    "Unselbständiger Antragsteil"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 14.01.2011 - 2 U 115/10

    Anspruch auf Gegendarstellung hinsichtlich Äußerungen auf der Internetseite einer …

    In dem Zusatz ist demnach lediglich eine Auslegungshilfe zu sehen, dagegen keine Erweiterung oder Einschränkung des Antrages (vgl. OLG Hamburg, CR 2010, 496 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 18.10.2013 - 10 SaGa 28/13

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages

    Rn. 8 2. Die Hauptanträge setzen sich jeweils zusammen aus einem verallgemeinerten Antragsteil ("Obersatz") und einem Insbesondere-Zusatz (vgl. OLG Hamburg 28. April 2010 - 5 W 36/10 - zu 1 a der Gründe, CR 2010, 496).

    Zum anderen soll er anzeigen, dass als Minus wenigstens ein Verbot entsprechend der konkreten Verletzungsform erstrebt wird (vgl. OLG Hamburg 28. April 2010 - 5 W 36/10 - zu 1 b der Gründe, CR 2010, 496; OLG Koblenz 25. Februar 1988 - 6 U 1830/87 - zu II 5 der Gründe, GRUR 1988, 555).

    Zwar wäre die Verfügungsklage nicht teilweise abzuweisen gewesen, wenn den verallgemeinerten Teilen der Hauptanträge ohne die Insbesondere-Zusätze oder unter deren Abänderung stattgegeben worden wäre (vgl. OLG Hamburg 28. April 2010 - 5 W 36/10 - zu 1 b der Gründe, CR 2010, 496; KG Berlin 16. Juni 1987 - 5 U 2688/87 - DB 1987, 2409; LG Mannheim 25. Juli 2003 - 7 O 391/00 - jurisRn.

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