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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.05.2024 - 5 W 39/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,27731
OLG Brandenburg, 10.05.2024 - 5 W 39/24 (https://dejure.org/2024,27731)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2024 - 5 W 39/24 (https://dejure.org/2024,27731)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2024 - 5 W 39/24 (https://dejure.org/2024,27731)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19

    Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.2024 - 5 W 39/24
    Denn erst der Ausdruck erfüllt die - dem Telefax nach § 130 Nr. 6 Alt. 2 ZPO vergleichbare - Schriftform, weil durch ihn die Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift in einem Schriftstück verkörpert wird und dieses mit der Unterschrift der verantwortenden Person abgeschlossen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 -, Rn. 12, juris;… BeckOK ZPO/von Selle, 52. Ed. 1.3.2024, ZPO § 130 Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2026 - 5 UF 146/25

    Zeitraum für Weiterleitung der Rechtsmittelschrift durch unzuständiges Gericht …

    Ob bei Führung einer elektronischen Gerichtsakte eine "Veraktung" des elektronischen Dokuments schriftformersetzend wirkte (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.05.2024 - 5 W 39/24, BeckRS 2024, 12710; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2025 - 18 WF 168/24, NJW 2025, 982; auch Fritzsche NZFam 2026, 95; kritisch LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.06.2025 - 4 Ta 114/25, BeckRS 2025, 15016; OVG Bautzen, Beschluss vom 29.01.2025 - 6 B 102/24, NVwZ-RR 2025, 456) bzw. ob dies noch innerhalb des frühest möglichen Endes der Beschwerdefrist am 30.08.2025 im gewöhnlichen Geschäftsgang erreichbar gewesen wäre, muss jedoch ebenfalls nicht entschieden werden.
  • LAG Niedersachsen, 06.06.2025 - 4 Ta 114/25

    Elektronisches Dokument; E-Mail; Formunwirksamkeit; Formunwirksamkeit einer …

    Soweit schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien auf elektronischem, allerdings nicht nach § 78 Satz 1 ArbGG iVm. § 130a Abs. 4 ZPO zulässigem Übermittlungsweg - per EMail - übermittelt werden, kann der Rechtsprechung des BGH nicht mehr uneingeschränkt gefolgt werden, jedenfalls dann nicht, wenn die Akte elektronisch geführt wird (aA Brandenburgisches OLG 10. Mai 2024 - 5 W 39/24 - Rn. 4).
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