Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 10.05.2024 - 5 W 39/24 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,27731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 08.04.2024 - 1 O 220/23
- OLG Brandenburg, 10.05.2024 - 5 W 39/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19
Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.2024 - 5 W 39/24
Denn erst der Ausdruck erfüllt die - dem Telefax nach § 130 Nr. 6 Alt. 2 ZPO vergleichbare - Schriftform, weil durch ihn die Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift in einem Schriftstück verkörpert wird und dieses mit der Unterschrift der verantwortenden Person abgeschlossen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 -, Rn. 12, juris;… BeckOK ZPO/von Selle, 52. Ed. 1.3.2024, ZPO § 130 Rn. 15 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 15.01.2026 - 5 UF 146/25
Zeitraum für Weiterleitung der Rechtsmittelschrift durch unzuständiges Gericht …
Ob bei Führung einer elektronischen Gerichtsakte eine "Veraktung" des elektronischen Dokuments schriftformersetzend wirkte (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.05.2024 - 5 W 39/24, BeckRS 2024, 12710; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2025 - 18 WF 168/24, NJW 2025, 982; auch Fritzsche NZFam 2026, 95; kritisch LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.06.2025 - 4 Ta 114/25, BeckRS 2025, 15016; OVG Bautzen, Beschluss vom 29.01.2025 - 6 B 102/24, NVwZ-RR 2025, 456) bzw. ob dies noch innerhalb des frühest möglichen Endes der Beschwerdefrist am 30.08.2025 im gewöhnlichen Geschäftsgang erreichbar gewesen wäre, muss jedoch ebenfalls nicht entschieden werden. - LAG Niedersachsen, 06.06.2025 - 4 Ta 114/25
Elektronisches Dokument; E-Mail; Formunwirksamkeit; Formunwirksamkeit einer …
Soweit schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien auf elektronischem, allerdings nicht nach § 78 Satz 1 ArbGG iVm. § 130a Abs. 4 ZPO zulässigem Übermittlungsweg - per EMail - übermittelt werden, kann der Rechtsprechung des BGH nicht mehr uneingeschränkt gefolgt werden, jedenfalls dann nicht, wenn die Akte elektronisch geführt wird (aA Brandenburgisches OLG 10. Mai 2024 - 5 W 39/24 - Rn. 4).
dejure.org
Übersicht OLG Brandenburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.