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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.06.2010 - 5 W 59/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2618
OLG Hamburg, 02.06.2010 - 5 W 59/10 (https://dejure.org/2010,2618)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.06.2010 - 5 W 59/10 (https://dejure.org/2010,2618)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 5 W 59/10 (https://dejure.org/2010,2618)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 3 Nr. 1, 8 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG; § 8 Abs. 1 Satz 2 AltoelVO
    Zur Anwendbarkeit des § 8 AltölVO auf den Vertrieb von Motoröl über das Internet

  • Justiz Hamburg

    § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 S 2 AltölV
    Wettbewerbsrecht: Pflicht des Internet-Versandhändlers zum Hinweis an private Endverbraucher auf kostenlose Rückgabemöglichkeit bei gebrauchtem Motorenöl

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beim geschäftsmäßigen Verkauf von Motoröl im Internet muss auf Rücknahme des Altöls bei einer Annahmestelle hingewiesen werden

  • JurPC

    Geltung der AltölVO für Internethändler

  • kanzlei.biz

    Kein Altölhandel ohne Abgabestelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; AltölVO § 8 Abs. 1 S. 2
    Geltung der AltölVO für Internethändler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 3 Nr. 1; 4 Nr. 11 UWG; § 8 Abs. 1 S. 2 AltölVO
    Onlinehändler ist verpflichtet, Käufer von Motorenölen auf kostenlose Rückgabemöglichkeit hinzuweisen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Altölverordnung: Auch Internethändler müssen auf Altölannahmestelle hinweisen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Altölverordnung: Pflicht zur Angabe einer Altölannahmestelle

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Geltung der AltölVO für Internethändler

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Motorenöl im Internetshop

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auch für Internethändler gilt die Altölverordnung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf Rückgabe von Motorenöl muss im Online-Angebot vorliegen

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    AltölVO gilt auch für Internet-Händler

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Angebot muss Hinweis auf Rückgabe von gebrauchtem Motorenöl beinhalten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Angaben beim Verkauf von Motorenölen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Altölverordnung gilt auch für den Internethandel

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Kennen Sie die Altölverordnung?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Altölentsorgung: Strenge Anforderungen an die Online-Hinweispflicht!

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Onlinehändler: müssen Altöl kostenlos zurücknehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung der AltölVO für Internethändler

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Auch Händler im eCommerce müssen auf Altöl-Rücknahme hinweisen! // Was genau schreibt die Altölverordnung vor?

Sonstiges

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Onlinehändlern drohen Abmahnungen wegen Verstoß gegen Altölverordnung (AltölV) // Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen angeblicher Informationspflichtverletzungen nach den Bestimmungen der Altölverordnung im Umlauf [21.11.12]

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 479
  • K&R 2010, 747
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.2010 - 5 W 59/10
    Zwar ist nicht jeder Verstoß gegen Umweltschutzbestimmungen auch ein Verstoß gegen eine Bestimmung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG ( BGH GRUR 2000, 1076 - Abgasemissionen ).
  • OLG Celle, 16.06.2016 - 13 U 26/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Abgabe von Motorölen im Internethandel ohne Angebot …

    § 8 AltölV gilt auch für den Internethandel mit Motorenöl (Anschluss an OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 2010, 5 W 59/10; OLG Bamberg, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 3 U 113/11).

    Rn. 11 a) Bei § 8 AltölV handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. nur OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 5 W 59/10, juris Rn. 9; OLG Bamberg…, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 3 U 113/11, juris Rn. 19, jeweils für § 8 Abs. 1 Satz 2 AltölV;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 3a Rn. 1.215).

    Rn. 12 b) Die Vorschrift des § 8 AltölV gilt auch für den Internethandel mit Motorenöl (OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 2010, a. a. O., juris Rn. 6; OLG Bamberg…, Beschluss vom 21. Juli 2011, a. a. O., juris Rn. 20).

    Die in § 8 Abs. 1 Satz 2 AltölV verwandten Begriffe "Schrifttafeln am Ort des Verkaufs" bzw. in § 8 Abs. 2 AltölV "am Verkaufsort" lassen sich auf den Vertrieb von Motorenölen im Internethandel ohne weiteres übertragen (vgl. nur OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 2010, a. a. O., juris Rn. 6).

  • OLG Frankfurt, 21.09.2020 - 6 W 99/20

    Zur Anwendung von § 8 AltölV auf den Internethandel

    a) Bei § 8 AltölV handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 479 - Altölrücknahme im Versandhandel; OLG Bamberg, MMR 2012, 112 - jeweils für § 8 Abs. 1 Satz 2 AltölV;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 38. Aufl., § 3a Rn 1.215).

    b) Die Vorschrift des § 8 AltölV gilt auch für den Internethandel mit Motorenöl (OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 479 - Altölrücknahme im Versandhandel; OLG Celle, GRUR-RR 2017, 144; OLG Bamberg, MMR 2012, 112).

    Die in § 8 Abs. 1 Satz 2 AltölV verwandten Begriffe "Schrifttafeln am Ort des Verkaufs" bzw. in § 8 Abs. 2 AltölV "am Verkaufsort" lassen sich auf den Vertrieb von Motorenölen im Internethandel ohne Weiteres übertragen (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 479 - Altölrücknahme im Versandhandel).

  • OLG Bamberg, 21.07.2011 - 3 U 113/11

    Wettbewerbsverstoß: Pflicht zum Hinweis auf die Annahmestellen für Altöle beim …

    Es hat sich der Auslegung des Hanseatischen Oberlandesgerichts im Beschluss vom 02.06.2010 (Aktenzeichen: 5 W 59/10 - veröffentlicht u.a. in GRUR-RR 2010, 479-480) angeschlossen.
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