Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 5 W 61/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 485 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 485 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 575 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 485 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 485 Abs. 2
Vorliegen eines rechtlichen Interesses im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schäden an einem Gebäude durch Schwamm und Trockenfäule oder Hausbock; Vereinbarung des Ausschlusses von Mängelgewährleistungsansprüchen in einem Grundstückskaufvertrag; Versicherung der Nichtkenntnis von versteckten Sachmängeln durch einen Verkäufer ; Vorliegen eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 05.11.2007 - 2 OH 12/07
- LG Neuruppin, 05.11.2007 - 2 Oh 12/07
- OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 5 W 61/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04
Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 5 W 61/07
Das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO ist nur und erst dann zu verneinen, wenn kein Rechtsverhältnis, kein möglicher Prozessgegner oder kein Anspruch ersichtlich ist; nur in eindeutigen und evidenten Fällen, also dann, wenn ein Anspruch keinesfalls bestehen kann und das Rechtsschutzbegehren offensichtlich aussichtslos ist, fehlt es am erforderlichen rechtlichen Interesse für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens (s. BGH NJW 2004, S. 3488 m.w.N.;… OLG Zweibrücken, OLGR 2006, S. 174, 175;… OLG Stuttgart, MDR 2005, S. 347, 348;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 485 Rn. 7 a m.w.N.;… Baubach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 485 Rn. 8).Eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung in Bezug auf den Hauptanspruch findet im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich nicht statt; diese Prüfung bleibt dem nachfolgenden Hauptsacheprozess vorbehalten (…s. BGH MDR 2000, S. 224 f.; NJW 2004, S. 3488;… OLG Stuttgart, MDR 2005, S. 347, 348;… Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 485 Rn. 4 und 8 m.w.N.;… Zöller/Herget, a.a.O., § 490 Rn. 3 und § 485 Rn. 4).
- OLG Stuttgart, 29.11.2004 - 10 W 75/04
Selbstständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit zur Feststellung der durch eine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 5 W 61/07
Das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO ist nur und erst dann zu verneinen, wenn kein Rechtsverhältnis, kein möglicher Prozessgegner oder kein Anspruch ersichtlich ist; nur in eindeutigen und evidenten Fällen, also dann, wenn ein Anspruch keinesfalls bestehen kann und das Rechtsschutzbegehren offensichtlich aussichtslos ist, fehlt es am erforderlichen rechtlichen Interesse für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens (…s. BGH NJW 2004, S. 3488 m.w.N.;… OLG Zweibrücken, OLGR 2006, S. 174, 175; OLG Stuttgart, MDR 2005, S. 347, 348;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 485 Rn. 7 a m.w.N.;… Baubach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 485 Rn. 8).Eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung in Bezug auf den Hauptanspruch findet im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich nicht statt; diese Prüfung bleibt dem nachfolgenden Hauptsacheprozess vorbehalten (…s. BGH MDR 2000, S. 224 f.;… NJW 2004, S. 3488; OLG Stuttgart, MDR 2005, S. 347, 348;… Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 485 Rn. 4 und 8 m.w.N.;… Zöller/Herget, a.a.O., § 490 Rn. 3 und § 485 Rn. 4).
- OLG Zweibrücken, 13.10.2005 - 4 W 60/05
Beweissicherung: Zustand eines Hotels vor Rückgabe
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 5 W 61/07
Das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO ist nur und erst dann zu verneinen, wenn kein Rechtsverhältnis, kein möglicher Prozessgegner oder kein Anspruch ersichtlich ist; nur in eindeutigen und evidenten Fällen, also dann, wenn ein Anspruch keinesfalls bestehen kann und das Rechtsschutzbegehren offensichtlich aussichtslos ist, fehlt es am erforderlichen rechtlichen Interesse für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens (…s. BGH NJW 2004, S. 3488 m.w.N.; OLG Zweibrücken, OLGR 2006, S. 174, 175;… OLG Stuttgart, MDR 2005, S. 347, 348;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 485 Rn. 7 a m.w.N.;… Baubach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 485 Rn. 8).Gemäß § 485 Abs. 1 Satz 2 genügt die bloße Möglichkeit eines Hauptsacheprozesses und die nicht völlig fern liegende Relevanz des selbständigen Beweisverfahrens für einen solchen möglichen Hauptsacheprozess für die Bejahung des erforderlichen rechtlichen Interesses im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO (vgl. OLG Zweibrücken, OLGR 2006, S. 174;… Zöller/Herget, a.a.O., § 485 Rn. 6;… Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 485 Rn. 8 m.w.N.).
- BGH, 04.11.1999 - VII ZB 19/99
Umfang des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 5 W 61/07
Eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung in Bezug auf den Hauptanspruch findet im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich nicht statt; diese Prüfung bleibt dem nachfolgenden Hauptsacheprozess vorbehalten (s. BGH MDR 2000, S. 224 f.;… NJW 2004, S. 3488;… OLG Stuttgart, MDR 2005, S. 347, 348;… Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 485 Rn. 4 und 8 m.w.N.;… Zöller/Herget, a.a.O., § 490 Rn. 3 und § 485 Rn. 4).
- LG Neubrandenburg, 10.03.2023 - 1 T 176/22
Streit über Betriebskosten: Beweisverfahren zur Wohnfläche zulässig!
Im Umkehrschluss ist das Verfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO nur dann unzulässig, wenn evident ist, dass ein Anspruch des Antragstellers unter gar keinen Umständen bestehen kann (BGH BeckRS 2004, 9361), sein Rechtsschutzbegehren also offensichtlich aussichtslos (OLG Brandenburg BeckRS 2009, 27956) und die Beweiserhebung deshalb ohne jeden Zweifel nutzlos (…Musielak/Voit/Huber Rn. 7) ist. - AG Halle/Saale, 20.07.2009 - 94 H 3/09
Verfahrensrecht - Auch im selbständigen Beweisverfahren gilt Ausforschungsverbot
Dies setzt zumindest voraus, dass die festzustellenden Tatsachen so genau bezeichnet sind, dass ein konkretes Fehlerbild mitgeteilt wird, das vom Sachverständigen überprüft werden kann (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 29.10.1999, Az. 19 W 36/99; KG Berlin, Beschluss vom 11.03.1999, Az. 10 W 36/09 sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2008, Az. 5 W 61/07; alle zitiert nach juris). - LG Paderborn, 18.02.2019 - 4 OH 24/18
Selbständiges Beweisverfahren - Unbegründetheit des Antrags auf Durchführung
Entsprechendes gilt, wenn sein Rechtsschutzbegehren offensichtlich aussichtslos (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08. Januar 2008 - 5 W 61/07, juris Rn. 7) und die Beweiserhebung deshalb nutzlos ist (…BeckOK-ZPO/Kratz, Stand 01.12.2018, § 485 Rn. 31).
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