Rechtsprechung
| OLG Dresden, 11.10.2024 - 5 W 647/24 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- RA Kotz
Leistungsklage - Wann fehlt das Rechtsschutzbedürfnis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 293, 300, 303, 546; ZPO § 91a
Voraussetzungen für die Erfüllung des Räumungsanspruchs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 546 Abs. 1
Zulässigkeit von Leistungsklagen zur Verfolgung fälliger Ansprüche ohne Darlegung eines besonderen Interesses an einem Urteil; Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters als Voraussetzung für die Erfüllung des Räumungsanspruches aus § 546 Abs. 1 BGB ; ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage?
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Voraussetzungen der Erfüllung des Räumungsanspruchs
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Wann ist der Räumungsanspruches des Vermieters erfüllt?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vollständige Besitzaufgabe zur Erfüllung des Räumungsanspruchs notwendig! (IMR 2025, 112)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 29.08.2024 - 5 O 674/24
- OLG Dresden, 11.10.2024 - 5 W 647/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.02.2019 - XII ZR 63/18
Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Vermieters mit dem Zeitpunkt des …
Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2024 - 5 W 647/24
Die Erfüllung des Räumungsanspruches aus § 546 Abs. 1 BGB setzt grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus, im Rahmen derer der Mieter seinen Besitz am Mietobjekt vollständig und unzweideutig aufgibt (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2019, XII ZR 63/18, NZM 2019, 408 Rn. 12).Die Erfüllung der darin enthaltenen Rückgabeverpflichtung des Mieters setzt grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus, im Rahmen derer der Mieter seinen Besitz am Mietobjekt vollständig und unzweideutig aufgibt (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2019, XII ZR 63/18, NZM 2019, 408 Rn. 12).
- BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15
Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in …
Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2024 - 5 W 647/24
Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Kläger bereits einen vollstreckbaren Titel über die Klageforderung besitzt und daraus unschwer die Zwangsvollstreckung betreiben kann (vgl. BGH…, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 113/06, BKR 2007, 156 Rn. 10; Urteil vom 21.04.2016, I ZR 100/15, NJW 2017, 171 Rn. 13).Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Kläger bereits einen vollstreckbaren Titel über die Klageforderung besitzt und daraus unschwer die Zwangsvollstreckung betreiben kann (vgl. BGH…, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 113/06, BKR 2007, 156 Rn. 10; Urteil vom 21.04.2016, I ZR 100/15, NJW 2017, 171 Rn. 13).
- BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06
Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Rückzahlung eines Darlehens bei …
Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2024 - 5 W 647/24
Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Kläger bereits einen vollstreckbaren Titel über die Klageforderung besitzt und daraus unschwer die Zwangsvollstreckung betreiben kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 113/06, BKR 2007, 156 Rn. 10;… Urteil vom 21.04.2016, I ZR 100/15, NJW 2017, 171 Rn. 13).Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Kläger bereits einen vollstreckbaren Titel über die Klageforderung besitzt und daraus unschwer die Zwangsvollstreckung betreiben kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 113/06, BKR 2007, 156 Rn. 10;… Urteil vom 21.04.2016, I ZR 100/15, NJW 2017, 171 Rn. 13).
- OLG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 U 32/98
Voraussetzungen für schuldbefreiende Wirkung bei Rückgabe der Mietsache
Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2024 - 5 W 647/24
Hinzutreten muss in einem solchen Fall die Besitzaufgabe nach § 303 Satz 1 BGB, welche dem Vermieter grundsätzlich gemäß § 303 Satz 2 BGB zuvor angedroht werden muss (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2019, 10 U 32/98, NZM 1999, 1142, 1143;… Sieber in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl., § 546 Rn. 8;… Streyl in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 16. Aufl., § 546 BGB Rn. 30).Hinzutreten muss in einem solchen Fall die Besitzaufgabe nach § 303 Satz 1 BGB, welche dem Vermieter grundsätzlich gemäß § 303 Satz 2 BGB zuvor angedroht werden muss (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2019, 10 U 32/98, NZM 1999, 1142, 1143;… Bieber in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl., § 546 Rn. 8;… Streyl in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 16. Aufl., § 546 BGB Rn. 30).
- OLG Dresden, 17.07.2018 - 5 W 629/18
Abgrenzung von einseitiger und übereinstimmender Erledigungserklärung
Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2024 - 5 W 647/24
Maßgeblich für die Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO ist vor allem, wer im Verfahren voraussichtlich unterlegen gewesen wäre, wenn es nicht zur Hauptsacheerledigung gekommen wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 20.07.2017, IX ZR 56/16, BeckRS 2017, 120336 Rn. 2; Senatsbeschluss vom 17.07.2018, 5 W 629/18, BeckRS 2018, 16450 Rn. 9 ff.). - BGH, 29.10.2008 - XII ZR 165/06
Auslegung einer Schlichtungsklausel in einem Pachtvertrag; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2024 - 5 W 647/24
Rn. 13 Dies aber waren hinsichtlich des erledigten Räumungsantrages der Klägerin die Beklagten, denn der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch aus § 546 Abs. 1 BGB gegen die Beklagte zu 1. auf Räumung und Herausgabe der streitgegenständlichen Gewerberäume, für welchen die Beklagten zu 2. und zu 3. als Gesellschafter der Beklagten zu 1. haften (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.2008, XII ZR 165/06, NZM 2009, 277 Rn. 41), war bei Klageerhebung Anfang März 2024 begründet und wurde (erst) durch die Erklärung der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht vom 07.08.2024 dahin, sie hätten keine weiteren Schlüssel zu den streitgegenständlichen Räumen mehr im Besitz und zudem keinen Besitzwillen, unbegründet. - BGH, 20.07.2017 - IX ZR 56/16
Berücksichtigung des mutmaßlichen Ausgangs des Beschwerde- und gegebenenfalls des …
Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2024 - 5 W 647/24
Maßgeblich für die Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO ist vor allem, wer im Verfahren voraussichtlich unterlegen gewesen wäre, wenn es nicht zur Hauptsacheerledigung gekommen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20.07.2017, IX ZR 56/16, BeckRS 2017, 120336 Rn. 2;… Senatsbeschluss vom 17.07.2018, 5 W 629/18, BeckRS 2018, 16450 Rn. 9 ff.).
- OLG Dresden, 05.06.2025 - 12 U 403/25
Schriftformerfordernis bei vorübergehenden Regelungen
Rn. 51 Auch davon kann im vorliegenden Falle ausgegangen werden, denn die Erfüllung des Räumungsanspruches aus § 546 Abs. 1 BGB setzt grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus, im Rahmen derer der Mieter seinen Besitz am Mietobjekt vollständig und unzweideutig aufgibt (vgl. BGH…, Urteil vom 27.02.2019, XII ZR 63/18, NZM 2019, 408, Rn. 12; OLG Dresden, Beschluss vom 11.10.2024, 5 W 647/24, BeckRS 2024, 38571, Rn. 19).
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