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| OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18 |
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- BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
Umgehung des Vorkaufsrechts
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18
Rn. 10 Auch in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass "eine einfallsreiche Kautelarpraxis … seit jeher Versuche unternommen (habe), Vorkaufsrechte zu unterlaufen" (BGHZ 115, 335 = NJW 1992, 236).Dem tritt der Bundesgerichtshof dadurch entgegen, dass bei der Frage, ob ein Vorkaufsfall gegeben sei, rein formale Kriterien zurücktreten müssten gegenüber einer materiellen Betrachtungsweise und einem interessengerechten Verständnis; es gebe Vertragsgestaltungen, die einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kämen, dass sie ihm unter Berücksichtigung der Interessen des Vorkaufsberechtigten und des Vorkaufsverpflichteten gleichgestellt werden könnten, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Abwehr- und Erwerbsinteresses "eintreten" könne, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen der Veräußerung zu beeinträchtigen (BGHZ 115, 335 = NJW 1992, 236; NJW 1998, 2136, 2137; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 307, 308).
- OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 20 W 134/95
Gemeindliches Vorkaufsrecht bei der Veräußerung von Miteigentumsanteilen
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18
Unter diesen Voraussetzungen ist es nicht Sache des Grundbuchamts, zu überprüfen, ob unter öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach den §§ 24 ff. BauGB ausgeschlossen ist, zumal es insoweit an geeigneten Abgrenzungskriterien fehlt, die in dem auf Klarheit und Einfachheit zielenden Grundbuchverfahren Bestand haben und in der nötigen Form nachgewiesen werden können (vgl. OLG Frankfurt/M. DNotZ 1996, 41, 44). - BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97
Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18
Dem tritt der Bundesgerichtshof dadurch entgegen, dass bei der Frage, ob ein Vorkaufsfall gegeben sei, rein formale Kriterien zurücktreten müssten gegenüber einer materiellen Betrachtungsweise und einem interessengerechten Verständnis; es gebe Vertragsgestaltungen, die einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kämen, dass sie ihm unter Berücksichtigung der Interessen des Vorkaufsberechtigten und des Vorkaufsverpflichteten gleichgestellt werden könnten, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Abwehr- und Erwerbsinteresses "eintreten" könne, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen der Veräußerung zu beeinträchtigen (BGHZ 115, 335 = NJW 1992, 236; NJW 1998, 2136, 2137; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 307, 308).
- OLG Celle, 21.11.2013 - 4 W 201/13
Ausschluss des gemeindlichen Vorkaufsrechts bei Veräußerung eines Grundstücks an …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18
Indes gilt das nur, soweit das Grundbuchamt mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Voraussetzungen der §§ 24 ff. BauGB eigenständig prüfen kann; ist das nicht möglich, hat das Grundbuchamt vom Antragsteller die Vorlage eines Zeugnisses der Gemeinde zu verlangen (allg. Ansicht, etwa OLG Celle BeckRS 2013, 21107; OLG Hamm DNotZ 2012, 376 mwN.). - OLG Düsseldorf, 26.05.2010 - 3 Wx 90/10
Prüfungskompetenz des Grundbuchamts hinsichtlich des Nichtbestehens oder der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18
Dem tritt der Bundesgerichtshof dadurch entgegen, dass bei der Frage, ob ein Vorkaufsfall gegeben sei, rein formale Kriterien zurücktreten müssten gegenüber einer materiellen Betrachtungsweise und einem interessengerechten Verständnis; es gebe Vertragsgestaltungen, die einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kämen, dass sie ihm unter Berücksichtigung der Interessen des Vorkaufsberechtigten und des Vorkaufsverpflichteten gleichgestellt werden könnten, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Abwehr- und Erwerbsinteresses "eintreten" könne, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen der Veräußerung zu beeinträchtigen (BGHZ 115, 335 = NJW 1992, 236; NJW 1998, 2136, 2137; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 307, 308). - OLG Hamm, 14.12.2011 - 15 W 476/11
Freistellung der Veräußerung sämtlicher Miteigentumsanteile einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18
Indes gilt das nur, soweit das Grundbuchamt mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Voraussetzungen der §§ 24 ff. BauGB eigenständig prüfen kann; ist das nicht möglich, hat das Grundbuchamt vom Antragsteller die Vorlage eines Zeugnisses der Gemeinde zu verlangen (allg. Ansicht, etwa OLG Celle BeckRS 2013, 21107; OLG Hamm DNotZ 2012, 376 mwN.). - OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 15 W 178/15
Grundbuchsache: Voraussetzungen der Eintragung des Erwerbers eines selbständigen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18
§ 24 Abs. 2 BauGB solle daher wesentlich zur Entlastung der Gemeinden beim Prüfungsvorgang und zur Beschleunigung im Rechtsverkehr beitragen (vgl. OLG Nürnberg FGPrax 2015, 119, 120;… OLG Jena RPfleger 2018, 210, juris Rn. 5). - OLG München, 10.08.2017 - 31 Wx 57/16
Keine zwingende Indizwirkung einer Mitwirkung an der Niederschrift eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18
§ 24 Abs. 2 BauGB solle daher wesentlich zur Entlastung der Gemeinden beim Prüfungsvorgang und zur Beschleunigung im Rechtsverkehr beitragen (vgl. OLG Nürnberg FGPrax 2015, 119, 120; OLG Jena RPfleger 2018, 210, juris Rn. 5).
- OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 5 W 58/21
Darlegung des berechtigten Interesses eines Miterben auf Einsicht in das …
Dieser muss durch nachvollziehbares Tatsachenvorbringen einen Sachverhalt glaubhaft beschreiben, aus dem sich für das Grundbuchamt - und in der Beschwerdeinstanz für das Beschwerdegericht - die Verfolgung eines berechtigten Interesses erschließt und unberechtigte Zwecke oder bloße Neugier bzw. nur irgendein bloß beliebiges Interesse ausgeschlossen erscheinen lässt (Senat, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 5 W 84/19, NJW-RR 2020, 713; Beschluss vom 25. September 2018 - 5 W 73/18; vgl. OLG München, ZfIR 2018, 247; OLG Düsseldorf, FGPrax 2018, 56; KG, ZWE 2014, 310;… Demharter, a.a.O., § 12 GBO Rn. 7;… Böttcher, in: Meikel, a.a.O., § 12 GBO Rn. 10). - OLG Saarbrücken, 13.01.2020 - 5 W 84/19
Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht wegen offener Honorarforderungen …
Ausreichend, aber auch erforderlich ist dafür, dass der Antragsteller ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes - also nicht unbedingt rechtliches, sondern auch tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches - Interesse verfolgt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2018 - 5 W 73/18; OLG Düsseldorf, FGPrax 2018, 56; OLG München, ZfIR 2018, 531;… Demharter, GBO 31. Aufl. § 12 GBO Rn. 7). - OVG Hamburg, 12.05.2022 - 2 Bs 50/22
Anordnung einer Auskunfts- und Vorlageverpflichtung
Ungeachtet der Frage, inwieweit sie in der rechtswissenschaftlichen Literatur vertreten wird, wäre eine teleologische Reduktion jener Vorschrift im Hinblick auf deren Entstehungsgeschichte nicht im Sinne des vorgenannten Maßstabs unvertretbar, hat dieser Gedanke doch Eingang in die obergerichtliche Rechtsprechung gefunden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.8.2020, 5 W 73/18, juris Rn. 9 f.). - OLG Hamburg, 05.04.2022 - 13 W 145/21 Auf die in jeder Hinsicht überzeugende Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 10..2020 [sic], 5 W 73/18 , welcher sich der Senat anschließt, wird Bezug genommen.
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