Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 24.08.2021 - 5 W 74/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- notar-drkotz.de
Gebührenbestimmung nach GNotKG für Waldflächen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Gegenstandswert der notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages über Waldflächen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.11.2010 - III ZR 45/10
Haftung für Wildschäden: Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2021 - 5 W 74/21
Gegen diese Kostenrechnung wandte sich der Beteiligte zu 1 mit seiner Erinnerung vom 2. Februar 2021, mit der geltend machte, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. November 2010 - Az. III ZR 45/10 - der auf den Scheinbestandteil entfallende Kaufpreis von 8.000 EUR bei der Kostenrechnung nicht hätte berücksichtigt werden dürfen.Der Senat vermag hiervon ausgehend der Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. November 2010 (NJW 2011, 852, 853), der ohne nähere Begründung auch Bäume, die im Rahmen der Forstwirtschaft zur wirtschaftlichen Verwertung bestimmt sind, also im Sinne von §§ 94 Abs. 1 S. 1, 99 Abs. 1 BGB gemäß der Bestimmung der Sache gewonnen werden, als Scheinbestandteile des Grundstücks ansieht, nicht zu folgen.
- BGH, 27.01.2006 - V ZR 46/05
Berechnung des Schadens bei Schädigung von Bäumen
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2021 - 5 W 74/21
Dies ergebe sich auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Januar 2006, Az. V ZR 46/05. - BVerfG, 03.11.2005 - 1 BvR 691/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Vornamens "Anderson"
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2021 - 5 W 74/21
Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 1 nicht schon aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Januar 2006 (NJW 2006, 1414 ff. Rn. 9) sowie aus den vom Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang in Bezug genommenen Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 1992, 1439) und des Oberlandesgerichts München (VersR 1995, 843, 844).
- AG Bonn, 01.04.1992 - 11 C 36/92
Blockade, Straßenbahn, Busersatzverkehr
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2021 - 5 W 74/21
Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 1 nicht schon aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Januar 2006 (…NJW 2006, 1414 ff. Rn. 9) sowie aus den vom Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang in Bezug genommenen Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 1992, 1439) und des Oberlandesgerichts München (VersR 1995, 843, 844). - RG, 16.10.1912 - V 110/12
Verwaltung und Nießbrauch eines Miteigentümers.
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2021 - 5 W 74/21
Danach gehören Bäume sowie deren Erträgnisse, unabhängig davon, ob sie gesät oder die Pflanze ausgesetzt war, zu den Erzeugnissen, und zwar spätestens sobald sie Wurzeln geschlagen haben (…Staudinger/Stieper, BGB, § 99 Rn. 7; vgl. auch RGZ 80, 229, 232; 109, 190, 192). - RG, 15.11.1924 - I 678/23
Veräußerung von Grundstückserzeugnissen
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2021 - 5 W 74/21
Danach gehören Bäume sowie deren Erträgnisse, unabhängig davon, ob sie gesät oder die Pflanze ausgesetzt war, zu den Erzeugnissen, und zwar spätestens sobald sie Wurzeln geschlagen haben (…Staudinger/Stieper, BGB, § 99 Rn. 7; vgl. auch RGZ 80, 229, 232; 109, 190, 192).
- BFH, 25.01.2022 - II R 36/19
Grunderwerbsteuer bei Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen
Deshalb ist es ebenso wenig wie im Falle eines nur zu vorübergehendem Zweck errichteten massiven Gebäudes erforderlich, dass die Scheinbestandteileigenschaft auf den ersten Blick sichtbar ist (a.A. Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 24.08.2021 - 5 W 74/21, juris, Rz 12). - BFH, 23.02.2022 - II R 45/19
Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachtsbaumpflanzung
Weihnachtsbaumkulturen sind Scheinbestandteile des Grundstücks (so ausdrücklich auch Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- Hamm vom 28.02.1992 - 9 U 206/90, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1992, 1034; Urteil des OLG München vom 28.04.1994 - 1 U 6995/93, Versicherungsrecht 1995, 843; Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 24.08.2021 - 5 W 74/21, juris, Rz 10).Deshalb ist es ebenso wenig wie im Falle eines nur zu vorübergehendem Zweck errichteten massiven Gebäudes erforderlich, dass die Scheinbestandteileigenschaft auf den ersten Blick sichtbar ist (a.A. Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 24.08.2021 - 5 W 74/21, juris, Rz 12).
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