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Rechtsprechung
   KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,98513
KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17 Vollz (https://dejure.org/2017,98513)
KG, Entscheidung vom 01.09.2017 - 5 Ws 12/17 Vollz (https://dejure.org/2017,98513)
KG, Entscheidung vom 01. September 2017 - 5 Ws 12/17 Vollz (https://dejure.org/2017,98513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verbüßung einer lebenslangen Freiheitsstrafe: Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach Berliner Landesrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach Berliner Landesrecht

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 42 Abs. 2 ; StVollzG § 121 Abs. 4
    Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung als maßgeblich für Prüfung der Anfechtbarkeit; Engere gesetzliche Auslegung von Lockerungen in § 42 StVollzG Bln; Fortgeltung der Grundsätze zur Flucht- und Missbrauchsgefahr im neuen Berliner Landesrecht; Regelungsumfang des neuen § ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (31)

  • KG, 22.08.2011 - 2 Ws 258/11

    Effektiver Rechtsschutz bei "renitenter Strafvollzugsanstalt" ("Kampfansage an …

    Auszug aus KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17
    Dessen Regelungen finden auf den vorliegenden Fall jedoch keine Anwendung, denn bei behördlichen Ermessens- und Beurteilungsspielräumen ist in Anfechtungsfällen diejenige Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt der von der Behörde getroffenen Entscheidung galt (KG, Beschluss vom 22. August 2011 - 2 Ws 258/11, 260/11 Vollz -, juris Rdnr. 42; Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - 5 Ws 183/16 Vollz - jeweils m. w. Nachw.).

    Die setzt voraus, dass der Plan auf die Entwicklung des Gefangenen und die in Betracht kommenden Behandlungsansätze in zureichender, Orientierung ermöglichender Weise eingeht (…BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05 -, juris Rdnr. 16 m. w. Nachw.; OLG Koblenz…, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 2 Ws 689/13 [Vollz] -, juris Rdnr. 19; KG, Beschlüsse vom 25. September 2014 - 2 Ws 325/14 Vollz - und 22. August 2011 a. a. O., juris Rdnr. 52).

    Rn. 13 Wegen seiner zentralen Bedeutung für die Realisierung des Vollzugsziels muss der Vollzugsplan nicht nur für den Gefangenen verständlich sein und ihm als Leitlinie für die Ausrichtung seines künftigen Verhaltens dienen können, sondern es muss auch eine den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG genügende gerichtliche Kontrolle daraufhin möglich sein, ob die Rechtsvorschriften für das Aufstellungsverfahren beachtet wurden und das inhaltliche Gestaltungsermessen der Behörde rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist (…BVerfG a. a. O., juris Rdnr. 19 m. w. Nachw.;… OLG Koblenz a. a. O., juris Rdnr. 20; KG, Beschlüsse vom 25. September 2014 a. a. O. und 22. August 2011 a. a. O., juris Rdnr. 52).

    Er muss zudem bereit zu einem Leben in sozialer Verantwortung (§ 2 StVollzG) und willens sein, sich in ein System einordnen zu lassen, das auch auf der Selbstdisziplin und dem Verantwortungsbewusstsein des Gefangenen beruht (KG…, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O. und Beschluss vom 22. August 2011 a. a. O., juris Rdnr. 60; Senat…, Beschluss vom 29. Juni 2015 a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Welche Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit, dass der Missbrauch eintritt, zu stellen sind, kann nur anhand einer Gesamtbetrachtung der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Freiheitsgrundrechts des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, des Resozialisierungsgrundsatzes und der strafrechtlichen und strafvollzugsrechtlichen Regelungen einerseits sowie des von der Bedeutung des im Falle eines Rückfalls bedrohten Rechtsguts abhängigen Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit andererseits beantwortet werden (ständige Rspr., z. B. KG, Beschlüsse vom 22. August 2011 a. a. O., juris Rdnr. 54, und 27. Dezember 2010 - 5 Ws 636/10 Vollz - Senat…, Beschluss vom 25. August 2016 a. a. O. ;… Köhne/Lesting in AK-StVollzG, § 10 Rdnr. 15, § 11 Rdnr. 32, 55; jeweils m. w. Nachw.).

    Rn. 25 Es ist zu beachten, dass ein Gleichklang der Versagungsgründe von § 10 Abs. 1 StVollzG und § 11 Abs. 2 StVollzG nicht besteht (KG, Beschluss vom 22. August 2011 a. a. O., juris Rdnr. 53; Senat…, Beschluss vom 29. Juni 2015 a. a. O.).

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17
    Rn. 26 In die erforderliche Gesamtwürdigung sind - wie auch bei der Prüfung der Eignung im Sinne des § 10 Abs. 1 StVollzG - unter anderem die Persönlichkeit des Gefangenen und seine Entwicklung im Vollzug einzubeziehen, wobei auch weitere Umstände wie fortgeschrittenes Alter oder eine beeinträchtigte Gesundheit zu berücksichtigen sind (BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 1983 - 2 BvR 539/80, 2 BvR 612/80 -, juris Rdnr. 50, 52 f. - BVerfGE 64, 261 ff. [zu § 13 StVollzG]; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 3 Vollz [Ws] 6/05 -, juris Rdnr. 33;… Köhne/Lesting in AK-StVollzG, § 10 Rdnr. 15 m. w. Nachw.).

    Dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten muss allerdings die konkrete und grundsätzlich realisierbare Chance erhalten bleiben, jemals die Freiheit wieder zu erlangen (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. November 2011 a. a. O., juris Rdnr. 15;… Beschluss vom 8. November 2006 a. a. O., juris Rdnr. 83; Beschluss vom 28. Juni 1983 a. a. O., juris Rdnr. 51; jeweils m. w. Nachw.).

    Rn. 34 cc) Entschieden ist für lebensältere und schwerwiegend erkrankte Gefangene, dass die verfassungsrechtlich gebotene konkrete und grundsätzlich realisierbare Chance, zu einem späteren Zeitpunkt die Freiheit wiedergewinnen zu können, nicht bedeutet, dass der im höheren Lebensalter verurteilte Straftäter, zumal bei besonders schwerer Schuld, schon nach relativ kurzer Strafverbüßung von Verfassung wegen in die Freiheit entlassen oder beurlaubt werden müsste (BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 1983 a. a. O., juris Rdnr. 51 [betreffend § 13 StVollzG; zwei Gefangene im Alter vom 75 Jahren, jeweils lebenslange Freiheitsstrafe, Verurteilungen wegen Mordes in mehreren hundert Fällen und Beihilfe dazu in sechs Fällen, begangen an mehreren tausend Menschen, sowie wegen Mordes in acht Fällen, begangen an mehreren Tausend Menschen und Mordversuchs - Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus' -, Bejahung der besonders schweren Schuld, im zwanzigsten und dreizehnten Jahr in Haft, schwerwiegend erkrankt und ärztlicher Fürsorge bedürfend]).

    Anderenfalls würden gerade betagte Gefangene im Falle krankheitsbedingter Haftunfähigkeit unvorbereitet in die Freiheit entlassen, in der sie sich nach langer ununterbrochener Haft möglicherweise nicht oder nur schwer zurecht finden (BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 1983 a. a. O., juris Rdnr. 52).

    Rn. 36 Entschieden ist ferner, dass Alter und Krankheit für die Entscheidung über die Beurlaubung jedenfalls dann ein besonderes Gewicht haben, wenn sich der Gefangene wegen der besonderen Schwere seiner Tatschuld nicht unerheblich länger als zehn Jahre im Vollzug befunden hat und wenn keine sonstigen in seiner Person liegenden, seiner Beurlaubung widerstreitenden Gründe erkennbar geworden sind (BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 1983 a. a. O., juris Rdnr. 53).

  • KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15

    Strafvollzug: Beteiligung der Vollzugskonferenz an der Aufstellung des …

    Auszug aus KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17
    Die Einhaltung des Beurteilungsspielraums ist nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rdnr. 20; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (Vs) 32/81 -, juris Rdnrn. 8 f.,11 - BGHSt 30, 320 ff. [betreffend § 13 Abs. 1 StVollzG]; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 1 Ws [Vollz] 30/11 -, juris Rdnr. 14; KG, Beschlüsse vom 16. Februar 2015 - 2 Ws 11/15 Vollz -, StraFo 2015, 261 ff., und 7. März 2011 - 2 Ws 685/10 Vollz - Senat, Beschlüsse vom 20. Juni 2016 - 5 Ws 72/16 Vollz - und 29. Juni 2015 - 5 Ws 49/15 Vollz - Köhne/Lesting in Feest/ Lesting, AK-StVollzG 6. Aufl., § 10 Rdnr. 5, 11;… Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 10 Rdnr. 7 und § 115 Rdnr. 5; jeweils m. w. Nachw.).

    Es sind aber auch sein Vorleben, etwaige frühere Straftaten, die Umstände und das Gewicht der Tat, die Tatmotive sowie sein Verhalten und seine Persönlichkeitsentwicklung im Vollzug zu berücksichtigen (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 Ws [Vollz] 148/13 -, juris Rdnr. 14; KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O.; Senat, Beschluss vom 29. Juni 2015 a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Er muss zudem bereit zu einem Leben in sozialer Verantwortung (§ 2 StVollzG) und willens sein, sich in ein System einordnen zu lassen, das auch auf der Selbstdisziplin und dem Verantwortungsbewusstsein des Gefangenen beruht (KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O. …und Beschluss vom 22. August 2011 a. a. O., juris Rdnr. 60; Senat…, Beschluss vom 29. Juni 2015 a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Er muss ein Mindestmaß an Gemeinschaftsfähigkeit und Verträglichkeit mitbringen, gewillt sein, sich in die soziale Gemeinschaft des offenen Vollzugs einzugliedern, dem Wechselspiel zwischen Haft und Freiheit gewachsen sowie gegenüber Behandlungskonzepten aufgeschlossen sein und das Bewusstsein haben, sich selbst aktiv bemühen zu müssen (KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O.;… Arloth/Krä a. a. O., § 10 Rdnr. 8; jeweils m. w. Nachw.;… kritisch Köhne/Lesting in AK-StVollzG, § 10 Rdnr. 12 f.).

    Vielmehr soll der offene Vollzug zum Erlernen der erforderlichen Fähigkeiten selbst noch beitragen (KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O. m. w. Nachw.).

    Rn. 22 Die Eignung für den offenen Vollzug ist allerdings dann zu verneinen, wenn zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeit des offenen Vollzuges zu Straftaten missbrauchen werde (KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O. m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17
    Betreffend Lockerungen ist ferner höchstrichterlich geklärt, dass der Kontakt zu engsten Familienangehörigen bei der Entscheidung über Vollzugslockerungen zu beachten ist (BVerfG, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 578/02, 2 BvR 796/02 -, juris Rdnr. 141 - BVerfGE 117, 71 ff.).

    Dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten muss allerdings die konkrete und grundsätzlich realisierbare Chance erhalten bleiben, jemals die Freiheit wieder zu erlangen (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. November 2011 a. a. O., juris Rdnr. 15; Beschluss vom 8. November 2006 a. a. O., juris Rdnr. 83;… Beschluss vom 28. Juni 1983 a. a. O., juris Rdnr. 51; jeweils m. w. Nachw.).

    Der Wiedereingliederung des Delinquenten, wenigstens einer ansatzweisen Orientierung für ein normales Leben (…BVerfG, stattgebende Kammerbeschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, juris Rdnr. 30; Beschluss vom 8. November 2006 a. a. O., juris Rdnr. 75; jeweils m. w. Nachw.), dienen unter anderem die Vorschriften über Vollzugslockerungen (…BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 4. Mai 2015 a. a. O., juris Rdnr. 22, 23.

    Rn. 32 bb) Des Weiteren ist höchstrichterlich und obergerichtlich entschieden, dass - anders als nach der Sonderregelung in § 13 Abs. 3 StVollzG für die Gewährung von Urlaub - betreffend zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte weder in § 10 StVollzG für die Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug noch nach § 11 StVollzG für die Gewährung von Lockerungen eine Mindestverbüßungsdauer festgelegt ist (…BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris Rdnr. 36; Beschluss vom 8. November 2006 a. a. O., juris Rdnr. 76;… Beschluss vom 12. November 1997 a. a. O., juris Rdnr. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Juli 1993 - 3 Ws 242/93 -, StV 1993, 599;… Köhne/ Lesting in AK-StVollzG, § 10 Rdnr. 4;… Arloth/Krä a. a. O., § 11 Rdnr. 19 m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen; …

    Auszug aus KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17
    Dieser Aspekt kann aber bei der Beurteilung der Flucht- und Missbrauchsgefahr berücksichtigt werden (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris Rdnr. 41; OLG Koblenz…, Beschluss vom 6. September 2004 - 1 Ws 265/04 -, juris Rdnr. 6; jeweils m. w. Nachw.).

    Es ist eine nach den unterschiedlichen Vollzugslockerungen und Urlaub (§§ 11, 13, 35 StVollzG) differenzierende Betrachtung vorzunehmen (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Februar 2012 a. a. O., juris Rdnr. 41; VerfGH Berlin…, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 151/12 -, juris Rdnr. 19 [zu Lockerungen bei Unterbringung nach § 64 StGB];… OLG Koblenz, Beschlüsse vom 31. Januar 2014 a. a. O., juris Rdnr. 29, und 20. Juni 2013 - 2 Ws 190-282 und 450, 451/13 [Vollz] -, juris Rdnr. 10; Senat…, Beschluss vom 25. August 2016 a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rdnr. 13 f., 29. Februar 2012 a. a. O., juris Rdnr. 40 f., jeweils m. w. Nachw.; VerfGH Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2014 a. a. O., juris Rdnr. 18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 1 Ws 172/14 L -, juris Rdnr. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Januar 2014 a. a. O., juris Rdnr. 29).

    Februar 2012 a. a. O., juris Rdnr. 40, jeweils m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 1753/14

    Resozialisierungsgebot im Strafvollzug (lebenslange Freiheitsstrafe; fehlende …

    Auszug aus KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17
    Rn. 30 aa) Entschieden ist auch, dass bei Langzeitgefangenen zumindest Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit und als aktive Gegenmaßnahme gegen die schädlichen Wirkungen des Freiheitsentzuges geboten sein können, auch wenn sich eine konkrete Entlassungsperspektive (noch) nicht abzeichnet und (weitergehenden) Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris Rdnr. 22 ff., 23. Mai 2013 - 2 BvR 2129/11 -, juris Rdnr. 16, 20.

    Der Wiedereingliederung des Delinquenten, wenigstens einer ansatzweisen Orientierung für ein normales Leben (BVerfG, stattgebende Kammerbeschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, juris Rdnr. 30;… Beschluss vom 8. November 2006 a. a. O., juris Rdnr. 75; jeweils m. w. Nachw.), dienen unter anderem die Vorschriften über Vollzugslockerungen (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 4. Mai 2015 a. a. O., juris Rdnr. 22, 23.

    Dabei wird mit der Neuregelung der Ausführung außerhalb derjenigen der Lockerungen der Rechtsprechung des BVerfG zu Langzeitgefangenen Rechnung getragen (Lesting/ Burkhardt in AK-StVollzG, Teil II § 41 LandesR Rdnr. 4), der zufolge Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit des langjährig Inhaftierten und als aktive Gegenmaßnahme gegen die schädlichen Wirkungen des Freiheitsenzzuges zu gewähren sind, auch wenn sich eine konkrete Entlassungsperspektive (noch) nicht abzeichnet und (weitergehenden) Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht (ständ. Rspr. BVerfG, z. B. Beschluss vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris Rdnr. 22 ff. m. zahlr. Nachw.).

  • BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17
    Entscheidend - bei Lockerungen - ist, ob das mit jeder Vollzugslockerung verbundene Risiko unvertretbar erscheint (BVerfG…, Beschluss vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, juris Rdnr. 17; Beschluss vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, juris Rdnr. 11; jeweils m. w. Nachw.).

    Die Verpflichtung zur Angabe konkreter Tatsachen folgt bereits aus dem allgemeinen Grundsatz, dass die Vollzugsbehörde Vollzugslockerungen nicht mit pauschalen Wertungen oder abstrakten Hinweisen auf Flucht- oder Missbrauchsgefahr versagen darf, sondern Anhaltspunkte darlegen muss, die geeignet sind, die Prognose in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG…, Beschluss vom 1. April 1998 a. a. O., juris Rdnr. 19, und Beschluss vom 12. November 1997 a. a. O., juris Rdnr. 11;… KG, Beschlüsse vom 2. Dezember 2011 a. a. O. und 7. März 2011 a. a. O.; Senat…, Beschluss vom 29. Juni 2015 a. a. O.;… Köhne/Lesting in AK-StVollzG, § 11 Rdnr. 32; jeweils m. w. Nachw.).

    Rn. 32 bb) Des Weiteren ist höchstrichterlich und obergerichtlich entschieden, dass - anders als nach der Sonderregelung in § 13 Abs. 3 StVollzG für die Gewährung von Urlaub - betreffend zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte weder in § 10 StVollzG für die Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug noch nach § 11 StVollzG für die Gewährung von Lockerungen eine Mindestverbüßungsdauer festgelegt ist (…BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris Rdnr. 36;… Beschluss vom 8. November 2006 a. a. O., juris Rdnr. 76; Beschluss vom 12. November 1997 a. a. O., juris Rdnr. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Juli 1993 - 3 Ws 242/93 -, StV 1993, 599;… Köhne/ Lesting in AK-StVollzG, § 10 Rdnr. 4;… Arloth/Krä a. a. O., § 11 Rdnr. 19 m. w. Nachw.).

  • OLG Koblenz, 31.01.2014 - 2 Ws 689/13

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anforderungen an den Inhalt eines Vollzugsplans; …

    Auszug aus KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17
    Die setzt voraus, dass der Plan auf die Entwicklung des Gefangenen und die in Betracht kommenden Behandlungsansätze in zureichender, Orientierung ermöglichender Weise eingeht (…BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05 -, juris Rdnr. 16 m. w. Nachw.; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 2 Ws 689/13 [Vollz] -, juris Rdnr. 19;… KG, Beschlüsse vom 25. September 2014 - 2 Ws 325/14 Vollz - und 22. August 2011 a. a. O., juris Rdnr. 52).

    Es ist eine nach den unterschiedlichen Vollzugslockerungen und Urlaub (§§ 11, 13, 35 StVollzG) differenzierende Betrachtung vorzunehmen (…BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Februar 2012 a. a. O., juris Rdnr. 41; VerfGH Berlin…, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 151/12 -, juris Rdnr. 19 [zu Lockerungen bei Unterbringung nach § 64 StGB]; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 31. Januar 2014 a. a. O., juris Rdnr. 29, und 20. Juni 2013 - 2 Ws 190-282 und 450, 451/13 [Vollz] -, juris Rdnr. 10; Senat…, Beschluss vom 25. August 2016 a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rdnr. 13 f., 29. Februar 2012 a. a. O., juris Rdnr. 40 f., jeweils m. w. Nachw.; VerfGH Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2014 a. a. O., juris Rdnr. 18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 1 Ws 172/14 L -, juris Rdnr. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Januar 2014 a. a. O., juris Rdnr. 29).

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …

    Auszug aus KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17
    Der Wiedereingliederung des Delinquenten, wenigstens einer ansatzweisen Orientierung für ein normales Leben (BVerfG, stattgebende Kammerbeschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, juris Rdnr. 30;… Beschluss vom 8. November 2006 a. a. O., juris Rdnr. 75; jeweils m. w. Nachw.), dienen unter anderem die Vorschriften über Vollzugslockerungen (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 4. Mai 2015 a. a. O., juris Rdnr. 22, 23.

    Rn. 31 Bei langen Haftzeiten zeigt sich typischerweise in besonderem Maße die Notwendigkeit, in sorgfältig gestuftem Vorgehen durch Lockerungen die Resozialisierungsfähigkeit des Gefangenen zu testen und ihn schrittweise auf die Freiheit vorzubereiten (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. April 2009 a. a. O., juris Rdnr. 39 m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene; …

    Auszug aus KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17
    Rn. 30 aa) Entschieden ist auch, dass bei Langzeitgefangenen zumindest Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit und als aktive Gegenmaßnahme gegen die schädlichen Wirkungen des Freiheitsentzuges geboten sein können, auch wenn sich eine konkrete Entlassungsperspektive (noch) nicht abzeichnet und (weitergehenden) Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris Rdnr. 22 ff., 23. Mai 2013 - 2 BvR 2129/11 -, juris Rdnr. 16, 20.

    Mai 2013 a. a. O., juris Rdnr. 15, 20.

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11

    Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr; …

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 …

  • OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15

    Lockerungen im Strafvollzug auch beim Leugnen der Tat möglich

  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

  • OLG Hamm, 09.06.2016 - 1 Vollz (Ws) 150/16

    Vollzugslockerungen; vollzugsöffnende Maßnahmen; Feststellung von Fluchtgefahr …

  • OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Erledigung einer zur Überprüfung anhängigen …

  • OLG Hamburg, 08.02.2005 - 3 Vollz (Ws) 6/05

    Entscheidung der Vollzugsbehörde über die Verlegung in den offenen Vollzug

  • OLG Frankfurt, 05.07.1993 - 3 Ws 242/93

    Lebenslange Freiheitsstrafe; Gewährung von Ausgang; Mißbrauchsgefahr; …

  • OLG Koblenz, 06.09.2004 - 1 Ws 265/04

    Strafvollzug: Versagung von Vollzugslockerungen wegen Flucht- oder …

  • KG, 23.02.2017 - 5 Ws 245/16

    Neuregelung der Ausführung von Strafgefangenen durch Berliner Landesrecht

  • OLG Hamm, 20.11.1986 - 1 Vollz (Ws) 203/86
  • OLG Celle, 22.07.1977 - 3 Ws 202/77
  • BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug …

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis …

  • BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 2348/00

    Vollzugslockerungen bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • OLG Brandenburg, 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13

    Rechtsbehelf im Strafvollzugsverfahren: Bezugnahme der - ablehnenden - …

  • OLG Celle, 12.01.2005 - 1 Ws 416/04

    Verwaltungsvorschriften oder Verwaltungsentscheidungen lediglich als Hinweise für …

  • OLG Brandenburg, 16.05.2011 - 1 Ws (Vollz) 30/11

    Vollzugslockerungen; Erledigung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch …

  • KG, 22.12.2016 - 5 Ws 171/16

    Voraussetzungen der Unterbringung im offenen oder geschlossenen Vollzug nach der …

  • KG, 08.05.2024 - 5 Ws 10/24

    Einholung von Sachverständigengutachten zur Lockerungsprognose

    Ob diese die ihr obliegenden Pflicht, ihre Entscheidung über die Zulassung des Gefangenen zu Vollzugslockerungen nach § 42 StVollzG Bln - vorliegend gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 StVollzG Bln in dem nach § 9 Abs. 3 StVollzG Bln beschlossenen Vollzugs- und Eingliederungsplan vom 7. September 2023 - auf der Grundlage eines richtig und vollständig ermittelten Sachverhalts zu treffen, erfüllt hat, ist Bestandteil der von der Strafvollstreckungskammer - vorliegend nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG - vorzunehmenden Prüfung (ständ. Rspr., vgl. z. B. Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 2023 - 5 Ws 109/23 -, 25. Mai 2021 - 93/21 Vollz -, und 1. September 2017 - 5 Ws 12/17 Vollz -, juris Rdnr. 38 , m. w. Nachw.).

    Rn. 20 Zur Fortbildung des Rechts gemäß § 116 Abs. 1 erste Alt. StVollzG ist eine Rechtsbeschwerde nur dann zulässig, wenn der Einzelfall Anlass gibt, Leitsätze für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften des materiellen oder des formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (ständ. Rspr., vgl. z. B. BGH…, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rdnr. 30 = BGHSt 24, 15 ff.; Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 2023 und 25. Mai 2021, jeweils a. a. O., sowie 1. September 2017, a. a. O., juris Rdnr. 9;… Arloth/Krä, StVollzG 5. Aufl., § 116 StVollzG Rdnr. 3; m. w. Nachw.).

    Rn. 21 a) Betreffend die Entscheidung über die Zulassung eines Gefangenen zu Vollzugslockerungen in Vollzugs- und Eingliederungsplänen hat der Senat unter Mitteilung der insoweit geltenden Maßstäbe bereits entschieden, dass die zu dem früher geltenden § 11 StVollzG entwickelten Grundsätze auf den vorliegend maßgeblichen § 42 Abs. 1 und 2 StVollzG Bln (vorbehaltlich der engeren Definition der Lockerungen in § 42 Abs. 1 StVollzG Bln) zu übertragen und anzuwenden sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. Oktober 2018 - 5 Ws 124/18 Vollz -, juris Rdnrn. 53, 59 ff., 12. September 2017 - 5 Ws 177/17 Vollz -, juris Rdnrn. 10 f., 18 ff., und 1. September 2017, a. a. O., juris Rdnrn. 15 f., 24 ff., 60 ff.).

    Rn. 32 Es soll in dieser Fallgruppe vermieden werden, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es auch darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (ständ. Rspr., z. B. Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 2023, a. a. O., 29. Oktober 2018, a. a. O., juris Rdnr. 74, 12. September 2017, a. a. O., juris Rdnr. 28, und 1. September 2017, a. a. O., juris Rdnr. 37, jeweils m. w. Nachw.).

    Rn. 42 b) Die Strafvollstreckungskammer hat rechtsfehlerfrei dargelegt, dass die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung von dem Erfordernis einer nach den unterschiedlichen vollzugsöffnenden Maßnahmen differenzierenden Betrachtung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. Oktober 2018, a. a. O., juris Rdnr. 64, und 1. September 2017, a. a. O., juris Rdnr. 25, jeweils m. w. Nachw.) ausgegangen ist und über die Gewährung weiterer Ausführungen nach § 45 Abs. 1 StVollzG Bln unabhängig von der Versagung von Lockerungen nach § 42 Abs. 1 und 2 StVollzG Bln entschieden hat.

    Diese Rechtsprechung ist im Übrigen zu § 11 StVollzG (Bund) ergangen, in dem gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG auch Ausführungen zu den gesetzlich vorgesehenen Lockerungen zählten, während dies nach der Regelung in § 42 Abs. 1 StVollzG Bln nicht mehr der Fall ist (vgl. dazu z. B. Senat, Beschlüsse vom 29. Oktober 2018, a. a. O., juris Rdnr. 59, und 1. September 2017, a. a. O., juris Rdnr. 60, m. w. Nachw.).

    Rn. 55 juris Rdnr. 61, und 1. September 2017, a. a. O., juris Rdnr. 62, m. w. Nachw.) - davon ausgegangen ist, es handele sich insoweit um ein gesondert zu prüfendes Tatbestandsmerkmal.

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ws 124/18

    Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Mit Beschluss vom 1. September 2017 - 5 Ws 12/17 Vollz - hob der Senat den landgerichtlichen Beschluss hinsichtlich der Entscheidung über die abgelehnte Gewährung von Vollzugslockerungen auf und wies die Vollzugsbehörde an, den Beschwerdeführer unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden; hinsichtlich der Einweisung in den geschlossenen Vollzug verwarf er die Rechtsbeschwerde.

    Rn. 49 1. Zur Fortbildung des Rechts im Sinne des § 116 Abs. 1 1. Alt. StVollzG ist eine Rechtsbeschwerde nur dann zulässig, wenn der Einzelfall Anlass gibt, Leitsätze für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (BGH…, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rdnr. 30 = BGHSt 24, 15 ff.; Senat, Beschlüsse vom 1. September 2017 - 5 Ws 12/17 Vollz - [betreffend den Beschwerdeführer] und 22. Dezember 2016 - 5 Ws 171/16 Vollz -, jeweils m. w. Nachw.).

    Rn. 50 Der Senat hat bereits entschieden, dass betreffend die Einweisung oder Verlegung eines Gefangenen in den offenen Vollzug die zu dem bisher geltenden § 10 Abs. 1 StVollzG entwickelten Grundsätze (dazu zusammenfassend Beschluss vom 1. September 2017, a. a. O.) auf den vorliegend maßgeblichen § 16 Abs. 2 StVollzG Bln zu übertragen und anzuwenden sind (…Beschlüsse vom 12. September 2017 - 5 Ws 177/17 Vollz - und 22. Dezember 2016, a. a. O.).

    Rn. 51 Der Senat hat ebenfalls schon entschieden, dass betreffend Lockerungen die zu dem bisher geltenden § 11 StVollzG entwickelten Grundsätze auf den vorliegend maßgeblichen § 42 Abs. 1 und 2 StVollzG Bln zu übertragen und anzuwenden sind (Beschluss vom 1. September 2017, a. a. O.).

    So wird in § 42 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG Bln der Begleitausgang erstmals gesetzlich definiert, der einem Bedürfnis der vollzuglichen Praxis Rechnung tragen soll und für dessen Gewährung - gerade bei der Erstgewährung - die Verringerung des Flucht- oder Missbrauchsrisikos im Fall der Begleitung durch geeignete Personen, ohne dass diese eine Pflicht zur Beaufsichtigung trifft, als wesentlicher Grund angesehen wird (Senat, Beschluss vom 1. September 2017, a. a. O., m. w. Nachw.).

  • KG, 12.04.2021 - 5 Ws 25/21

    Unterbringung im geschlossenen oder offenen Vollzug; Maßstab für die gerichtliche …

    Rn. 16 (1) Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass betreffend die Einweisung oder Verlegung eines Gefangenen in den offenen Vollzug sowie die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Vollzugsbehörde die zu dem früher geltenden § 10 StVollzG entwickelten Grundsätze (dazu zusammenfassend Senat, Beschluss vom 1. September 2017 - 5 Ws 12/17 Vollz - m. zahlr. Nachw.) auf § 16 StVollzG Bln zu übertragen und anzuwenden sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. November 2018 - 5 Ws 193/18 Vollz -, vom 12. September 2017 - 5 Ws 177/17 Vollz - und vom 22. Dezember 2016 - 5 Ws 171/16 Vollz -).

    Rn. 45 Der Senat hat bereits entschieden, dass die zu dem bisher geltenden § 11 StVollzG entwickelten Grundsätze auf den nunmehr maßgeblichen § 42 Abs. 1 und Abs. 2 StVollzG Bln zu übertragen und anzuwenden sind (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2019, a. a. O., und vom 1. September 2017, a. a. O.).

    Welche Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit, dass der Missbrauch eintritt, zu stellen sind, kann nur anhand einer Gesamtbetrachtung der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Freiheitsgrundrechts des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, des Resozialisierungsgrundsatzes und der strafrechtlichen und strafvollzugsrechtlichen Regelungen einerseits sowie des von der Bedeutung des im Falle eines Rückfalls bedrohten Rechtsguts abhängigen Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit andererseits beantwortet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 2017, a. a. O.).

    Anders als bei den Missbrauchsgefahren im Sinne von § 16 Abs. 2 StVollzG Bln, die die Eignung für den offenen Vollzug ausschließen, sind bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 StVollzG Bln die spezifischen Gegebenheiten der Vollzugslockerungen aus dem geschlossenen Vollzug zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 2017, a. a. O.).

  • KG, 19.05.2020 - 5 Ws 113/19

    Verschwiegenheitspflichten der Psychotherapeuten einer Psychotherapeutischen …

    Die Einhaltung des Beurteilungsspielraums ist nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar (…ständ. Rspr., vgl. z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 -, juris Rdnr. 28; BGH…, Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 5 AR [Vs] 32/81 -, juris Rdnr. 8 ff. = BGHSt 30, 320 ff. [zu § 3 Abs. 1 StVollzG]; KG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 Ws 203/18 Vollz - Senat, Beschlüsse vom 19. November 2018 - 5 Ws 193/18 Vollz -, 29. Oktober 2018 - 5 Ws 124/18 Vollz -, 12. September 2017 - 5 Ws 177/17 Vollz - und 1. September 2017 - 5 Ws 12/17 Vollz - jeweils m. w. Nachw.).

    Rn. 24 cc) Das Kammergericht hat ferner entschieden, dass es im Hinblick auf die Aufgabe des Vollzugs- und Eingliederungsplans und seiner Fortschreibungen (§ 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StVollzG Bln) als Orientierungsrahmen (…ständ. Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2013 - 2 BvR 1582/13 -, juris Rdnr. 4 und stattgebender Kammerbeschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05 -, juris Rdnr. 16;… KG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 2 Ws 176/11 Vollz -, juris Rdnr. 14 , und 21. Juli 2010 - 2 Ws 117/10 Vollz -, juris Rdnr. 10 [jeweils zu § 7 Abs. 3 Satz 1 StVollzG]; Senat, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 5 Ws 65/19 Vollz - und 1. September 2017, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.) im Sinne eines "Fahrplans für den Vollzugsablauf" (…Abgeordnetenhaus von Berlin, a. a. O., S. 197 zu § 9 StVollzG Bln) geboten ist, eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage, sowohl betreffend die tatsächlichen Umstände als auch die persönliche Einschätzung durch die an der Vollzugsplanung maßgeblich Beteiligten, zu schaffen (…vgl. jeweils KG, a. a. O.;… Senat, a. a. O.; m. w. Nachw.).

  • KG, 17.04.2018 - 5 Ws 35/18

    Medizinische Behandlung von Strafgefangenen: Neuregelung durch Berliner …

    Rn. 16 Zur Fortbildung des Rechts im Sinne des § 116 Abs. 1 erste Alt. StVollzG ist eine Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn der Einzelfall Anlass gibt, Leitsätze für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (ständ. Rspr., z. B. BGH…, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rdnr. 30 - BGHSt 24, 15 ff.; KG, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 2 Ws 215/17 Vollz - Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 5 Ws 231/17 Vollz - und 1. September 2017 - 5 Ws 12/17 Vollz - jeweils m. w. Nachw.).

    Denn bei Anfechtungsfällen ist diejenige Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt der von der Behörde getroffenen Entscheidung galt (ständ. Rspr., z. B. Senat, Beschluss vom 1. September 2017 a. a. O. m. w. Nachw.).

  • KG, 11.11.2020 - 5 Ws 179/20

    Erfolgloser Antrag eines Strafgefangenen auf Unterbringung in einem …

    Rn. 12 a) Zur Fortbildung des Rechts im Sinne des § 116 Abs. 1 1. Alt. StVollzG ist eine Rechtsbeschwerde nur dann zulässig, wenn der Einzelfall Anlass gibt, Leitsätze für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 1. September 2017 - 5 Ws 12/17 Vollz - und vom 22. Dezember 2016 - 5 Ws 171/16 Vollz -, jeweils m. w. Nachw.).
  • KG, 12.09.2017 - 5 Ws 177/17

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen: Anwendung der …

    Rn. 8 b) Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass betreffend Lockerungen die zu dem bisher geltenden § 11 StVollzG entwickelten Grundsätze auf den vorliegend maßgeblichen § 42 StVollzG Bln zu übertragen und weiterhin anzuwenden sind (Beschluss vom 1. September 2017 - 5 Ws 12/17 Vollz -).
  • KG, 05.07.2018 - 5 Ws 86/18

    Anspruch eines Strafgefangenen auf medizinische Behandlung nach der Neuregelung …

    Rn. 12 a) Zur Fortbildung des Rechts im Sinne des § 116 Abs. 1 erste Alt. StVollzG ist eine Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn der Einzelfall Anlass gibt, Leitsätze für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (ständ. Rspr., z. B. BGH…, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rdnr. 30 = BGHSt 24, 15 ff.; KG, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 2 Ws 215/17 Vollz - Senat, Beschlüsse vom 17. April 2018 - 5 Ws 35/18 Vollz -, 23. Januar 2018 - 5 Ws 231/17 Vollz - und 1. September 2017 - 5 Ws 12/17 Vollz - jeweils m. w. Nachw.).
  • KG, 30.04.2021 - 5 Ws 49/21

    Medizinische Versorgung in einer Berliner Maßregeleinrichtung: …

    Rn. 14 1. Zur Fortbildung des Rechts im Sinne des § 116 Abs. 1 1. Alt. StVollzG ist eine Rechtsbeschwerde nur dann zulässig, wenn der Einzelfall Anlass gibt, Leitsätze für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 1. September 2017 - 5 Ws 12/17 Vollz - und vom 22. Dezember 2016 - 5 Ws 171/16 Vollz -, jeweils m.w.N.).
  • KG, 10.09.2021 - 5 Ws 162/21

    Antrag auf Löschung eines OK-Vermerks in der Gefangenenpersonalakte

    Rn. 19 a) Zur Fortbildung des Rechts im Sinne des § 116 Abs. 1 1. Alt. StVollzG ist eine Rechtsbeschwerde nur dann zulässig, wenn der Einzelfall Anlass gibt, Leitsätze für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 1. September 2017 - 5 Ws 12/17 Vollz - und vom 22. Dezember 2016 - 5 Ws 171/16 Vollz -, jeweils m. w. Nachw.).
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