Rechtsprechung
| KG, 13.11.2020 - 5 Ws 162/20 - 161 AR 169/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 57 Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 57 Abs 1 S 1 Nr 3 StGB, § 57 Abs 2 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs 5 S 1 StGB
Maßregelvollstreckung: Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Erledigung der Maßregel bei mangelnder Zweckerreichung; Prognoseentscheidung hinsichtlich künftiger Straffreiheit und Erheblichkeitsschwelle - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.07.2020 - 273 Js 2775/17
- LG Berlin, 03.07.2020 - 584 StVK 158/20
- KG, 13.11.2020 - 5 Ws 162/20 - 161 AR 169/20
- KG, 11.01.2021 - 5 Ws 162/20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07
Vollrausch (mögliche verminderte Schuldfähigkeit schon während des …
Auszug aus KG, 13.11.2020 - 5 Ws 162/20
Rn. 10 Die gesetzlich normierte Erheblichkeitsschwelle überschreiten dabei nur Straftaten, die nach Art und Schwere die materiellen Voraussetzungen der Unterbringungsanordnung erfüllen (…vgl. Veh in: Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 67d Rn. 16;… Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 67d Rn. 4;… Kilian in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltskommentar StGB 3. Aufl., § 67d Rn. 8.) und hangbedingt sind (BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 4 StR 305/07 - juris Rn. 2).Erforderlich ist aber stets ein symptomatischer Zusammenhang zwischen den drohenden Taten und dem Hang des Untergebrachten, wobei die zu befürchtenden Taten der Anlasstat nicht ähnlich sein müssen (BGH, Beschluss vom 28. August 2007, a.a.O.).
- KG, 30.01.1997 - 5 Ws 44/97
Maßregeln der Besserung und Sicherung: Voraussetzungen für den Widerruf der …
Auszug aus KG, 13.11.2020 - 5 Ws 162/20
Das jeweilige Gewicht ergibt sich dabei aus dem Rang des betroffenen Rechtsguts, dem Umfang und der Gefährlichkeit seiner Verletzung sowie dem äußeren Erscheinungsbild der Tat (Senat, Beschluss vom 30. Januar 1997 - 5 Ws 44/97 - juris Rn. 8 m.w.N.).Der dabei anzulegende Maßstab ist bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt indes nicht so streng wie bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Senat, Beschluss vom 30. Januar 1997, a.a.O.;… Ziegler a.a.O.;… van Gemmeren in: Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 64 Rn. 51), wo neue Taten nur prognoserelevant sind, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind, den Rechtsfrieden erheblich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung maßgeblich zu beeinträchtigen (…vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 48;… Kinzig a.a.O.), was bei Verbrechen stets der Fall ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08 - juris Rn. 4 f.).
- BVerfG, 12.12.2013 - 2 BvR 1690/13
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …
Auszug aus KG, 13.11.2020 - 5 Ws 162/20
Bei der Prognosebeurteilung sind das frühere Verhalten des Untergebrachten und von ihm bislang begangene Taten zu berücksichtigen (vgl. [zur Unterbringung nach § 63 StGB] BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 BvR 1690/13 - juris Rn. 38;… KG a.a.O.;… Ziegler in: BeckOK StGB, 47. Edition 01.08.2020, § 64 Rn. 9). - BGH, 08.05.2008 - 3 StR 148/08
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose)
Auszug aus KG, 13.11.2020 - 5 Ws 162/20
Der dabei anzulegende Maßstab ist bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt indes nicht so streng wie bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Senat…, Beschluss vom 30. Januar 1997, a.a.O.;… Ziegler a.a.O.;… van Gemmeren in: Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 64 Rn. 51), wo neue Taten nur prognoserelevant sind, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind, den Rechtsfrieden erheblich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung maßgeblich zu beeinträchtigen (…vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 48;… Kinzig a.a.O.), was bei Verbrechen stets der Fall ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08 - juris Rn. 4 f.). - KG, 10.07.2001 - 5 Ws 291/01
Auszug aus KG, 13.11.2020 - 5 Ws 162/20
Rn. 7 a) Eine Erledigung der Unterbringung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB, die vorrangig zu prüfen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 Ws 291/01 - juris Rn. 6 m.w.N.), scheidet gegenwärtig aus.
- KG, 22.08.2024 - 5 Ws 93/24
Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Rn. 29 Eine Aussetzung der Strafrestvollstreckung kann derzeit unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit nicht verantwortet werden (zum Maßstab vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Juli 2021 - 5 Ws 146/21 -, juris Rn. 11 ff., 13. November 2020 - 5 Ws 162/20 -, juris Rn. 8 ff., und 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 -, juris Rn. 6 ff.; jew. m.w. Nachw.).Sie kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht (…vgl. Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 67. Aufl., § 309 Rn. 7 ff.), die hier ersichtlich nicht vorliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2020, a.a.O., Rn. 25).
- OLG Stuttgart, 25.07.2022 - 4 Ws 247/22
Begründung bei negativer Strafaussetzungsprognose
Das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts hat jedoch maßgeblichen Einfluss auf die Prognoseentscheidung (KG, Beschluss vom 13. November 2020 - 5 Ws 162/20, juris Rn. 9). - KG, 27.12.2023 - 5 Ws 260/23
Aussetzung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung bei negativer Prognose im Rahmen …
An eine solche wären hier angesichts seiner Verurteilung wegen einer schwerwiegenden Tat der Körperverletzung mit Todesfolge, für die seine seit vielen Jahren bestehende multiple Substanzstörung jedenfalls mitursächlich geworden ist, und seiner in der Vergangenheit bereits mehrfachen Straffälligkeit auch mit Aggressionsdelikten, die teilweise ebenfalls mit seinem Konsumverhalten in Zusammenhang stand, hohe Anforderungen zu stellen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2020 - 5 Ws 162/20 -, juris Rn. 9 , m. w. Nachw.), die der Beschwerdeführer - wie die Strafvollstreckungskammer umfassend dargelegt hat - nicht erfüllt. - KG, 25.05.2022 - 5 Ws 54/22
Fortdauer von Unterbringung in Entziehungsanstalt trotz Dissozialität und …
Der Rückfall rechtfertigt zwar den Widerruf gewährter Lockerungen sowie die Annahme, dass die Voraussetzungen für eine Bewährungsaussetzung von Maßregel und Restfreiheitsstrafe gegenwärtig nicht vorliegen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 13. November 2020 - 5 Ws 162/20 -, juris Rn. 8 ff.), bietet jedoch keinen ausreichenden Grund für eine Erledigung der Maßregel gemäß § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB.
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- KG, 11.01.2021 - 5 Ws 162/20
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