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Rechtsprechung
   KG, 01.04.1999 - 5 Ws 191/99, 1 AR 334/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,40323
KG, 01.04.1999 - 5 Ws 191/99, 1 AR 334/99 (https://dejure.org/1999,40323)
KG, Entscheidung vom 01.04.1999 - 5 Ws 191/99, 1 AR 334/99 (https://dejure.org/1999,40323)
KG, Entscheidung vom 01. April 1999 - 5 Ws 191/99, 1 AR 334/99 (https://dejure.org/1999,40323)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/95

    Umfang der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde

    Auszug aus KG, 01.04.1999 - 5 Ws 191/99
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NStZ-RR 1997, 70, nach der zur Entkräftung der Beweiskraft eine schlüssige und plausible Darstellung genügt, bezieht sich auf das lediglich eine Indizwirkung begründende Merkmal des Wohnens des Adressaten unter der Zustellungsanschrift und ist hier nicht einschlägig; denn die Zustellung wurde durch Übergabe bewirkt.
  • OLG Zweibrücken, 26.05.1994 - 1 Ss 61/94

    Hauptverhandlung; Verteidiger; Betroffener; Vertretungsvollmacht; …

    Auszug aus KG, 01.04.1999 - 5 Ws 191/99
    Der Beschwerdeführer hätte somit Tatsachen vortragen und beweisen müssen, die ein Fehlverhalten des Bediensteten zu belegen geeignet sind (vgl. BVerwG NJW 1985, 1979; OLG Köln VRS 87, 443).
  • FG Niedersachsen, 12.02.1985 - VIII 300/82
    Auszug aus KG, 01.04.1999 - 5 Ws 191/99
    Der Beschwerdeführer hätte somit Tatsachen vortragen und beweisen müssen, die ein Fehlverhalten des Bediensteten zu belegen geeignet sind (vgl. BVerwG NJW 1985, 1979; OLG Köln VRS 87, 443).
  • KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14

    Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im …

    Die Benachrichtigungspflicht setzt lediglich das Bestehen eines - insbesondere durch Meldung - bekannt gewordenen Verteidigungsverhältnisses, nicht aber das Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht in den Akten voraus (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 Ws 122/10 -, 11. Februar 2010 - 2 Ws 53/10 - und 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris;… Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 145a Rdn. 13).

    Der Beschuldigte (hier: Verurteilte) soll sich darauf verlassen können, dass der Verteidiger Kenntnis von der Zustellung der Entscheidung erhält, nach der er sich ohne zusätzliche Rückfragen bei dem Betroffenen richten kann (vgl. OLG Köln VRS 42, 125; Senat VRS 117, 166; StV 2003, 343; Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 -, 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 -, 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris und 11. Juni 1998 - 5 Ws 333/98 - Laufhütte/Willnow a.a.O., § 145a StPO Rdn. 6; vgl. ferner [unter Offenlassung der gesetzgeberischen Intention] OLG Stuttgart StV 2011, 85).

    Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumnis darauf beruht und nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (…vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Schleswig SchlHA 1992, 12; NJW 1981, 1681; KG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 4 Ws 134/09 - Senat VRS 117, 166; StV 2003, 343; Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 -, 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 -, 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris und 11. Juni 1998 - 5 Ws 333/98 - Meyer-Goßner, § 44a StPO Rdn. 17 und § 145a StPO Rdn. 14;… Laufhütte/Willnow a.a.O., § 145a StPO Rdn. 6; einschränkend [Vertrauensschutz grundsätzlich nur bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist] BayObLG NJW 1993, 150; MDR 1982, 774; VRS 50, 292; OLG München StV 2011, 86; NJW 2008, 3797; OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 114; OLG Düsseldorf VRS 89, 41; vgl. ferner BGH wistra 2006, 188 [zu § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO]; OLG Celle StV 1994, 7 [sprachunkundiger Beschuldigter]).

    Er konnte vielmehr davon ausgehen, dass der durchgängig für ihn als Verteidiger tätige Rechtsanwalt S. nach § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO von einem gegen ihn erlassenen Widerrufsbeschluss unterrichtet würde und seinerseits alles Erforderliche veranlassen, insbesondere die Fristenkontrolle wahrnehmen und sich rechtzeitig mit ihm über die Einlegung eines Rechtsmittels verständigen würde (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris).

    Auf die Einhaltung der Antragsfrist nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO kam es daher nicht mehr an (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 Ws 363/08 - juris; Senat, Beschluss vom 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris; a.A. OLG Köln VRS 42, 125).

  • KG, 02.07.2001 - 5 Ws 256/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unwirksamer Zustellung des Widerrufs …

    Der nach § 418 Abs. 2 ZPO zulässige Gegenbeweis ist grundsätzlich nur dann als erbracht anzusehen, wenn er die Möglichkeit, daß die Zustellungsurkunde richtig ist, ausschließt (vgl. BGH NJW 1997, 1312; KG, Beschluß vom 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 37 StPO Rdn. 27 m.weit.Nachw.).
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