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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.06.2013 - III-5 Ws 202/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15051
OLG Hamm, 06.06.2013 - III-5 Ws 202/13 (https://dejure.org/2013,15051)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.06.2013 - III-5 Ws 202/13 (https://dejure.org/2013,15051)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - III-5 Ws 202/13 (https://dejure.org/2013,15051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prozessuale Überholung einer Haftbeschwerde; besonderes (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresse

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 304, 121, 122 StPO
    Prozessuale Überholung einer Haftbeschwerde; besonderes (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121; StPO § 122; StPO § 304 Abs. 1
    Haftbeschwerde; Prozessuale Überholung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeitsrahmen einer Haftbeschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO; Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer prozessual überholten Haftentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 27.05.2008 - 4 Ws 136/08

    Haftbeschwerde; versuchter Totschlag; Verwerfung; Anfechtbarkeit nur der letzten …

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2013 - 5 Ws 202/13
    Anfechtbar ist dabei grundsätzlich stets ausschließlich die zuletzt ergangene, den Bestand des Haftbefehls betreffende Haftentscheidung (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. November 1991, 1 Ws 1086/91, zitiert nach juris Rn. 4; Hanseatisches OLG…, Beschluss vom 22. Februar 1994, 1 Ws 40/94, zitiert nach juris Rn. 6; OLG Koblenz…, Beschluss vom 06. November 2006, 1 Ws 675/06, zitiert nach juris Rn. 9; Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6;… Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn. 12 m.w.N.;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 117 Rn. 8).

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass eine frühere Haftentscheidung durch eine ihr zeitlich nachfolgende prozessual überholt sein kann und es einem vernünftigen Verfahrensablauf widerspricht, wenn der Angeklagte beliebig auf frühere, denselben Sachvorgang betreffende Haftentscheidungen zurückgreifen könnte, deren Begründung eventuell bereits überholt ist, und es hierdurch im Ergebnis zu einander widersprechenden Entscheidungen verschiedener mit der Sache befasster Gerichte kommen kann (vgl. dazu: Hanseatisches OLG…, Beschluss vom 22. Februar 1994, 1 Ws 40/94, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.; Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6m.w.N.;… Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn. 12 m.w.N.).

    Rn. 17 Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies lediglich zu einer sachlich nicht gebotenen kurzfristigen Haftentscheidung desselben Spruchkörpers führen und die erstrebte Anrufung des Beschwerdegerichts dadurch ohne sachliche zwingende Gründe verzögert würde, weil derselbe Spruchkörper erst kurz zuvor eine ausreichend begründete Haftentscheidung (als Beschwerdegericht) getroffen hat (vgl. dazu: Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn.12 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10

    Gegenstand der Haftbeschwerde bei mehreren aufeinander folgenden …

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2013 - 5 Ws 202/13
    Anfechtbar ist dabei grundsätzlich stets ausschließlich die zuletzt ergangene, den Bestand des Haftbefehls betreffende Haftentscheidung (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. November 1991, 1 Ws 1086/91, zitiert nach juris Rn. 4; Hanseatisches OLG…, Beschluss vom 22. Februar 1994, 1 Ws 40/94, zitiert nach juris Rn. 6; OLG Koblenz…, Beschluss vom 06. November 2006, 1 Ws 675/06, zitiert nach juris Rn. 9;… Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn. 12 m.w.N.;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 117 Rn. 8).

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass eine frühere Haftentscheidung durch eine ihr zeitlich nachfolgende prozessual überholt sein kann und es einem vernünftigen Verfahrensablauf widerspricht, wenn der Angeklagte beliebig auf frühere, denselben Sachvorgang betreffende Haftentscheidungen zurückgreifen könnte, deren Begründung eventuell bereits überholt ist, und es hierdurch im Ergebnis zu einander widersprechenden Entscheidungen verschiedener mit der Sache befasster Gerichte kommen kann (vgl. dazu: Hanseatisches OLG…, Beschluss vom 22. Februar 1994, 1 Ws 40/94, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.;… Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6m.w.N.; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn. 12 m.w.N.).

    Rn. 17 Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies lediglich zu einer sachlich nicht gebotenen kurzfristigen Haftentscheidung desselben Spruchkörpers führen und die erstrebte Anrufung des Beschwerdegerichts dadurch ohne sachliche zwingende Gründe verzögert würde, weil derselbe Spruchkörper erst kurz zuvor eine ausreichend begründete Haftentscheidung (als Beschwerdegericht) getroffen hat (…vgl. dazu: Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn.12 m.w.N.).

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere …

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2013 - 5 Ws 202/13
    Der Beschwerdeführer muss zur Verfolgung dieses Rechtsschutzziels von dem Rechtsmittel der Beschwerde gegen den "älteren" Haftbefehl Gebrauch machen (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 31. Oktober 2005, 2 BvR 2233/04, zitiert nach juris Rn. 36).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aber gleichzeitig klargestellt, dass die Prüfung der Zulässigkeit entsprechender Rechtsmittel (Beschwerden) bei den Fachgerichten liegt (vgl. dazu: BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 31. Oktober 2005, 2 BvR 2233/04, zitiert nach juris Rn. 35 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 22.02.1994 - 1 Ws 40/94
    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2013 - 5 Ws 202/13
    Anfechtbar ist dabei grundsätzlich stets ausschließlich die zuletzt ergangene, den Bestand des Haftbefehls betreffende Haftentscheidung (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. November 1991, 1 Ws 1086/91, zitiert nach juris Rn. 4; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 22. Februar 1994, 1 Ws 40/94, zitiert nach juris Rn. 6; OLG Koblenz…, Beschluss vom 06. November 2006, 1 Ws 675/06, zitiert nach juris Rn. 9;… Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6;… Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn. 12 m.w.N.;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 117 Rn. 8).

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass eine frühere Haftentscheidung durch eine ihr zeitlich nachfolgende prozessual überholt sein kann und es einem vernünftigen Verfahrensablauf widerspricht, wenn der Angeklagte beliebig auf frühere, denselben Sachvorgang betreffende Haftentscheidungen zurückgreifen könnte, deren Begründung eventuell bereits überholt ist, und es hierdurch im Ergebnis zu einander widersprechenden Entscheidungen verschiedener mit der Sache befasster Gerichte kommen kann (vgl. dazu: Hanseatisches OLG, Beschluss vom 22. Februar 1994, 1 Ws 40/94, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.;… Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6m.w.N.;… Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn. 12 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06

    Untersuchungshaft: Fortsetzungsfeststellungsinteresse für eine prozessual …

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2013 - 5 Ws 202/13
    Anfechtbar ist dabei grundsätzlich stets ausschließlich die zuletzt ergangene, den Bestand des Haftbefehls betreffende Haftentscheidung (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. November 1991, 1 Ws 1086/91, zitiert nach juris Rn. 4; Hanseatisches OLG…, Beschluss vom 22. Februar 1994, 1 Ws 40/94, zitiert nach juris Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 06. November 2006, 1 Ws 675/06, zitiert nach juris Rn. 9;… Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6;… Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn. 12 m.w.N.;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 117 Rn. 8).

    Ein solches käme nur dann in Betracht, wenn die Untersuchungshaft beendet wäre und der Angeklagte ohne Zuerkennung des besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses mangels Beschwer eine gerichtliche Überprüfung der freiheitsentziehenden Maßnahme nicht mehr erreichen könnte (vgl. dazu: OLG Koblenz, Beschluss vom 06. November 2006, 1 Ws 675/06, zitiert nach juris Rn. 10).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.1991 - 1 Ws 1086/91
    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2013 - 5 Ws 202/13
    Anfechtbar ist dabei grundsätzlich stets ausschließlich die zuletzt ergangene, den Bestand des Haftbefehls betreffende Haftentscheidung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 1991, 1 Ws 1086/91, zitiert nach juris Rn. 4; Hanseatisches OLG…, Beschluss vom 22. Februar 1994, 1 Ws 40/94, zitiert nach juris Rn. 6; OLG Koblenz…, Beschluss vom 06. November 2006, 1 Ws 675/06, zitiert nach juris Rn. 9;… Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6;… Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn. 12 m.w.N.;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 117 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 03.12.2024 - 3 Ws 417/24

    Untersuchungshaft; Vorführung vor den zuständigen Richter; Haftprüfung; Vorrang …

    Rn. 16 Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies lediglich zu einer sachlich nicht gebotenen kurzfristigen Haftentscheidung desselben Spruchkörpers führen und die erstrebte Anrufung des Beschwerdegerichts dadurch ohne sachlich zwingende Gründe verzögert würde, weil derselbe Spruchkörper erst kurz zuvor eine ausreichend begründete Haftentscheidung (als Beschwerdegericht) getroffen hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06. Juni 2013 - 5 Ws 202/13; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2010, 2 Ws 149/10; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08 - beck-online).
  • OLG Köln, 16.07.2026 - 3 Ws 58/26

    Prozessuale Überholung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …

    Rn. 19 Die Rechtsprechung, welche ein Fortbestehen des Feststellungsinteresses bei erledigten Maßnahmen ausnahmsweise anerkennt (vgl. bspw. BGH NStZ 2000, 154; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Juni 2013 - III-5 Ws 202/13 -, juris Rn. 1; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 3 Ws 745/17 -, juris Rn. 4; OLG Celle…, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 2 Ws 341/11 -, juris Rn. 11, jeweils mwN) ist in erster Linie zum Schutz des von einer Maßnahme betroffenen Beschuldigten oder sonstigen Verfahrensbeteiligten entwickelt worden.
  • OLG Hamm, 05.02.2026 - 2 Ws 4/26

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Sitzungshaftbefehls; Verhältnismäßigkeit …

    Vielmehr besteht grundsätzlich ein besonderes Feststellungsinteresse an der Rechtswidrigkeit einer prozessual überholten Haftentscheidung, wenn die Haft beendet ist und der Angeklagte ohne Zuerkennung des besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses mangels Beschwer eine gerichtliche Überprüfung der freiheitsentziehenden Maßnahme nicht mehr erreichen kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 Ws 664/15; OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2013 - 5 Ws 202/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2006 - 1 Ws 675/06, jeweils beck online m.w.N.).
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