Rechtsprechung
| KG, 16.03.2022 - 5 Ws 285/21 Vollz |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Widerruf der Genehmigung zum Besitz einer Schallzahnbürste im Strafvollzug
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.11.2021 - 591 StVK 159/21
- KG, 07.02.2022 - 5 Ws 285/21
- KG, 16.03.2022 - 5 Ws 285/21 Voll
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
Besitz einer Spielkonsole
Auszug aus KG, 16.03.2022 - 5 Ws 285/21
Rn. 13 bb) Nicht geklärt ist damit jedoch, ob die vorgenannten strengen Maßstäbe auch dann Geltung beanspruchen, wenn ein Gefangener, dem der Besitz eines Gegenstandes gestattet worden ist, innerhalb des Geltungsbereichs des Berliner Strafvollzugsgesetzes von einer Vollzugsanstalt in eine andere verlegt wird und die neue Anstalt eine abweichende Entscheidung über die Aushändigung des Gegenstandes treffen will (grdsl. verneinend für die Sicherungsverwahrung bei Verlegung in ein anderes Bundesland KG, Beschluss vom 12. April 2021 - 2 Ws 167/20 Vollz -, juris Rn. 21 ff., 24).Zweifel an dieser Auffassung bestehen allerdings bereits deshalb, weil der Gewahrsam an Gegenständen gemäß § 51 Abs. 1 StVollzG Bln die Zustimmung "der Anstalt" voraussetzt, welche grundsätzlich nur so weit reichen kann wie die Entscheidungsbefugnis der konkreten Vollzugsanstalt, in welcher der Gefangene untergebracht ist (vgl. KG, Beschluss vom 12. April 2021, a.a.O., Rn. 21).
- KG, 04.03.1986 - 5 Ws 13/86
Auszug aus KG, 16.03.2022 - 5 Ws 285/21
auch beim Wechsel von der Untersuchungs- zur Strafhaft]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. April 1990 - 2 Ws 40/90 -, NStZ 1990, 408; KG, Beschluss vom 4. März 1986 - 5 Ws 13/86 Vollz - ebenso Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Vettel, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt G Rn. 39; Goldberg in: Schwind/Böhm/ Jehle/Laubenthal, StVollzG 7. Aufl., Kapitel 5 Abschnitt D. Rn. 24 i.V.m. Abschnitt C. Rn. 31, jeweils mit Blick auf Gegenstände für die Freizeitbeschäftigung; krit. Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG 5. Aufl., § 70 StVollzG Rn. 7, m.w. Nachw.).Dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kann daher regelmäßig jedenfalls dann keine maßgebliche Bedeutung zukommen, wenn eine Genehmigung zum Besitz eines Gegenstandes für den offenen Vollzug erteilt worden war und der Gefangene anschließend in den geschlossenen Vollzug und damit in eine Anstalt mit erhöhter Sicherheitsstufe verlegt worden ist (…vgl. Knauer in: Feest/Lesting/Lindemann, AK-StVollzG 8. Aufl., Teil II § 48 LandesR Rn. 22;… Laubenthal in: Schwind/ Böhm/Jehle/Laubenthal, a.a.O., Kapitel 2 Abschnitt F. Rn. 8;… für eine auf die konkrete Anstalt bezogene Sichtweise auch Arloth, a.a.O.; nichts anderes folgt letztlich bereits aus KG, Beschluss vom 4. März 1986, a.a.O., wo es - anders als hier - um eine für den geschlossenen Vollzug erteilte Genehmigung ging, welche nach zwischenzeitlicher Verlegung des Gefangenen in den offenen und Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug für fortgeltend erklärt wurde).
- KG, 14.09.2017 - 5 Ws 180/17
Anspruch eines Gefangenen auf Haftraumausstattung mit einem künstlichen …
Auszug aus KG, 16.03.2022 - 5 Ws 285/21
Rn. 8 b) Allerdings hat der Senat bereits entschieden, welche Grundsätze im Ausgangspunkt für die hier in Rede stehende Ausstattung des Haftraums mit eigenen Gegenständen des Gefangenen (§ 52 Abs. 1 Satz 1 StVollzG Bln), für die Untersagung einer Einbringung solcher Gegenstände (§ 52 Abs. 1 Satz 2 StVollzG Bln) sowie für die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Vollzugsbehörde maßgeblich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 14. September 2017 - 5 Ws 180/17 Vollz -, juris Rn. 7 ff.).Der Angleichungsgrundsatz verleiht für sich genommen keine über die besonderen Regelungen des Berliner Strafvollzugsgesetzes zur Sicherheit und Ordnung der Anstalt hinausgehenden Rechte (vgl. Senat, Beschluss vom 14. September 2017, a.a.O., Rn. 26, m.w. Nachw.).
- BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96
Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
Auszug aus KG, 16.03.2022 - 5 Ws 285/21
Abweichendes kann allenfalls in besonderen Fallgestaltungen gelten, in denen das Vertrauen des Gefangenen, sich durch zuverlässiges Verhalten und gute Führung Rechte und Vergünstigungen erwerben und erhalten zu können, trotz der Verlegung schutzwürdig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 1996 - 2 BvR 222/96 -, juris Rn. 7;… Arloth, a.a.O.). - OLG Hamm, 22.05.2018 - 1 Vollz (Ws) 137/18
Aushändigung einer Spielekonsole PlayStation 1 im Strafvollzug
Auszug aus KG, 16.03.2022 - 5 Ws 285/21
Rn. 14 Zwar wurde und wird teilweise die Auffassung vertreten, eine einmal erteilte Erlaubnis zum Besitz eines bestimmten Gegenstandes wirke auch im Falle einer Verlegung fort und könne grundsätzlich nur nach den Vorschriften über die Rücknahme oder den Widerruf begünstigender Maßnahmen und unter Beachtung von Vertrauensschutzgesichtspunkten aufgehoben werden, soweit es um die Verbüßung derselben Strafe innerhalb desselben Bundeslandes unter Geltung derselben Gesetze, Anordnungen und Verwaltungsvorschriften gehe und soweit die erteilte Erlaubnis nicht von vornherein auf eine bestimmte Vollzugsanstalt beschränkt gewesen sei (so etwa OLG Hamm, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 1 Vollz (Ws) 137/18 -, juris Rn. 15 [grdsl. - BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93
Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
Auszug aus KG, 16.03.2022 - 5 Ws 285/21
Rn. 12 aa) Zwar ist insoweit höchstrichterlich und obergerichtlich - auch durch den Senat - bereits entschieden, dass dem aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleiteten Grundsatz des Vertrauensschutzes im Strafvollzug auch mit Blick auf den Besitz von Gegenständen Bedeutung zukommt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1994 - 2 BvR 2687/93 -, juris Rn. 9 f.; Senat, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 5 Ws 185/18 Vollz -). - KG, 01.10.2019 - 5 Ws 168/19
Haftraumrevision: Zulässiger Umfang und Modalitäten der Durchsuchung der …
Auszug aus KG, 16.03.2022 - 5 Ws 285/21
Rn. 7 a) Zur Fortbildung des Rechts ist eine Rechtsbeschwerde zulässig, wenn der Einzelfall Anlass gibt, Leitsätze für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 5 Ws 168/19 Vollz -, juris Rn. 25 , m.w. Nachw.). - KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19
Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und …
Auszug aus KG, 16.03.2022 - 5 Ws 285/21
Mit dem erstmals in der Rechtsbeschwerde enthaltenen Vorbringen, andere Gefangene in der Justizvollzugsanstalt H. verfügten über elektrische Zahnbürsten, kann der Beschwerdeführer nicht gehört werden; denn das Rechtsbeschwerdegericht überprüft die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer lediglich auf Rechtsfehler (§ 116 Abs. 2 StVollzG) und hat dabei mit Blick auf den nach § 119 Abs. 2 StVollzG eingeschränkten Prüfungsumfang von dem Sachverhalt auszugehen, wie ihn die Strafvollstreckungskammer festgestellt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 5 Ws 65/19 Vollz -, juris Rn. 51 ;… Arloth, a.a.O., § 116 StVollzG Rn. 6;… Spaniol in: Feest/Lesting/Lindemann, a.a.O., Teil IV § 116 StVollzG Rn. 13 f.); neuer Tatsachenvortrag ist demgegenüber unbeachtlich. - KG, 12.09.2017 - 5 Ws 177/17
Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen: Anwendung der …
Auszug aus KG, 16.03.2022 - 5 Ws 285/21
In einer Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges sind keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen vorgesehen (§ 16 Abs. 1 Satz 2 StVollzG); Gefangene werden in ihr (nur dann) untergebracht, wenn sie den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügen und wenn bei ihnen insbesondere keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht (§ 16 Abs. 2 StVollzG Bln; vgl. dazu etwa Senat, Beschluss vom 12. September 2017 - 5 Ws 177/17 Vollz -, juris Rn. 13 ff.). - OLG Karlsruhe, 09.04.1990 - 2 Ws 40/90
Auszug aus KG, 16.03.2022 - 5 Ws 285/21
auch beim Wechsel von der Untersuchungs- zur Strafhaft]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. April 1990 - 2 Ws 40/90 -, NStZ 1990, 408; KG, Beschluss vom 4. März 1986 - 5 Ws 13/86 Vollz - ebenso Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Vettel, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt G Rn. 39; Goldberg in: Schwind/Böhm/ Jehle/Laubenthal, StVollzG 7. Aufl., Kapitel 5 Abschnitt D. Rn. 24 i.V.m. Abschnitt C. Rn. 31, jeweils mit Blick auf Gegenstände für die Freizeitbeschäftigung; krit. Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG 5. Aufl., § 70 StVollzG Rn. 7, m.w. Nachw.). - KG, 18.03.2019 - 5 Ws 8/19
Strafvollzug: Anspruch Strafgefangener auf Zuweisung eines eigenen Kühlfachs
- KG, 29.06.2022 - 5 Ws 30/22
Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Die angemessene Ausstattung des Haftraums beurteilt sich nach § 52 StVollzG Bln (vgl. hierzu KG…, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz -, juris Rn. 13 ff.; Senat, Beschlüsse vom 16. März 2022 - 5 Ws 285/21 Vollz - und 14. September 2017 - 5 Ws 180/17 Vollz -, juris Rn. 7 ff.), während speziell die Zulassung von Geräten zum Rundfunkempfang oder der anderweitigen Informations- und Unterhaltungselektronik - zu denen auch ein Laptop zu rechnen ist - ihre Rechtsgrundlage in § 56 StVollzG Bln findet. - KG, 23.03.2022 - 5 Ws 258/21
Untersagung des Tragens eines khakifarbenen T-Shirts in der Justizvollzugsanstalt
Rn. 23 Da bereits nicht davon auszugehen ist, dass dem Beschwerdeführer in der Justizvollzugsanstalt M. eine Genehmigung zum Tragen des T-Shirts erteilt worden ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob die hilfsweise Erwägung der Strafvollstreckungskammer zutrifft, dass eine derartige Gestattung auf die jeweilige Anstalt beschränkt sei (vgl. insoweit Senat, Beschluss vom 16. März 2022 - 5 Ws 285/21 - betreffend den Besitz von Gegenständen;… Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, a. a. O., Rn. 10, m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
| KG, 07.02.2022 - 5 Ws 285/21 Vollz |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 44 S 1 StPO, § 299 Abs 1 StPO, § 118 Abs 3 StVollzG, § 120 Abs 1 S 2 StVollzG
Anspruch auf Protokollierung der Rechtsbeschwerde durch Urkundsbeamten
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.11.2021 - 591 StVK 159/21
- KG, 07.02.2022 - 5 Ws 285/21 Voll
- KG, 16.03.2022 - 5 Ws 285/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.07.2021 - 3 StR 185/21
Fristwahrung bei Rechtsmittel durch inhaftierten Rechtsmittelführer (Ausschöpfung …
Auszug aus KG, 07.02.2022 - 5 Ws 285/21
Denn in Anbetracht des damit verbundenen organisatorischen Aufwandes für die Justizvollzugsanstalt und für das Gericht darf der Gefangene nicht darauf vertrauen, dass ihm zu jeder Zeit und innerhalb kürzester Frist die Erklärung eines Rechtsmittels zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk er untergebracht ist, ermöglicht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 3 StR 185/21 -, juris Rn. 6; KG, Beschlüsse vom 10. Juli 2012 - 2 Ws 205/12 Vollz - …sowie vom 30. Juni 2008 - [4] 1 Ss 249/08 [126/08] -, juris Rn. 4;… Allgayer, a.a.O.). - OLG Hamm, 28.05.2015 - 1 Vollz (Ws) 248/15
Verschuldete Fristversäumnis bei nicht rechtzeitig gestelltem …
Auszug aus KG, 07.02.2022 - 5 Ws 285/21
Zum anderen hat der Beschwerdeführer seinen Antrag am 28. November 2021 - und damit in ausreichendem zeitlichen Abstand vor Ablauf der Rechtsbeschwerdefrist (…vgl. zum zeitlichen Vorlauf BGH, a.a.O., KG, jew. a.a.O., sowie OLG Hamm, Beschluss vom 28. Mai 2015 - III-1 Vollz (Ws) 248/15 -, juris Rn. 8) - erneut angebracht, woraufhin ihm die Möglichkeit der Abgabe einer Erklärung nach § 299 Abs. 1 StPO abermals unzulässig verwehrt wurde. - BVerfG, 11.06.2019 - 2 BvR 916/19
Strafvollzugsrecht (unzulässige Beschränkung des Rechtsschutzes bei Forderung …
Auszug aus KG, 07.02.2022 - 5 Ws 285/21
Ebenso muss ihm eine zumutbare Möglichkeit eröffnet sein, das Rechtsmittel ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts einzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juni 2019 - 2 BvR 916/19 -, juris Rn. 2…, vom 18. Februar 2020 - 2 BvR 981/19 -, juris Rn. 2, …und vom 1. April 2020 - 2 BvR 1455/19 -, juris Rn. 3).
- BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 981/19
Strafvollzugsrecht (unzulässige Beschränkung des Rechtsschutzes bei Forderung …
Auszug aus KG, 07.02.2022 - 5 Ws 285/21
Ebenso muss ihm eine zumutbare Möglichkeit eröffnet sein, das Rechtsmittel ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts einzulegen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juni 2019 - 2 BvR 916/19 -, juris Rn. 2, vom 18. Februar 2020 - 2 BvR 981/19 -, juris Rn. 2, …und vom 1. April 2020 - 2 BvR 1455/19 -, juris Rn. 3). - BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 1455/19
Strafvollzugsrecht (unzulässige Beschränkung des Rechtsschutzes bei Forderung …
Auszug aus KG, 07.02.2022 - 5 Ws 285/21
Ebenso muss ihm eine zumutbare Möglichkeit eröffnet sein, das Rechtsmittel ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts einzulegen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juni 2019 - 2 BvR 916/19 -, juris Rn. 2…, vom 18. Februar 2020 - 2 BvR 981/19 -, juris Rn. 2, und vom 1. April 2020 - 2 BvR 1455/19 -, juris Rn. 3). - KG, 30.06.2008 - 1 Ss 249/08
Wiedereinsetzungsantrag: Verspätete Revisionseinlegung in der Haftanstalt zu …
Auszug aus KG, 07.02.2022 - 5 Ws 285/21
Denn in Anbetracht des damit verbundenen organisatorischen Aufwandes für die Justizvollzugsanstalt und für das Gericht darf der Gefangene nicht darauf vertrauen, dass ihm zu jeder Zeit und innerhalb kürzester Frist die Erklärung eines Rechtsmittels zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk er untergebracht ist, ermöglicht werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 3 StR 185/21 -, juris Rn. 6; KG, Beschlüsse vom 10. Juli 2012 - 2 Ws 205/12 Vollz - sowie vom 30. Juni 2008 - [4] 1 Ss 249/08 [126/08] -, juris Rn. 4;… Allgayer, a.a.O.).
- BayObLG, 08.12.2025 - 203 StObWs 428/25
Strafvollzug, Rechtsbeschwerde, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung, …
Einen Strafgefangenen, der die Vorführung vor dem Urkundsbeamten zum Zwecke der Niederschrift einer Rechtsbeschwerde rechtzeitig beantragt hat, trifft kein Verschulden an der Fristversäumnis, wenn der Urkundsbeamte aus dienstlichen Gründen verhindert ist, die Rechtsbeschwerde innerhalb der Frist aufzunehmen (st. Rspr. vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 204 StObWs 223/24 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 7. Februar 2022 - 5 Ws 285/21 Vollz -, juris Rn. 5).Ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden an der Fristversäumnis trifft den Gefangenen daher dann, wenn er die Vorführung vor den Urkundsbeamten so kurzfristig beantragt hat, dass er nicht mehr damit rechnen konnte, sein Rechtsmittel noch fristgerecht anbringen zu können (BayObLG…, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 204 StObWs 223/24 -, juris Rn. 11, 12; BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 3 StR 185/21 -, juris Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 7. Februar 2022 - 5 Ws 285/21 Vollz -, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 1 Vollz (Ws) 248/15 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. März 2003 - 2 VAs 32/02 -, juris;… BeckOK StPO/Cirener, 57. Ed. 1.10.2025, StPO § 299 Rn. 7 zu § 299 StPO;… MüKoStPO/Allgayer, 2. Aufl. 2024, StPO § 299 Rn. 13 zu § 299 StPO).
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