Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.10.2009 - 5 Ws 286/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
§ 78c Abs. 3 StGB; §§ 210 Abs. 2, 304, 311 StPO
Untätigkeitsbeschwerde, Zulässigkeit - Judicialis
StGB § 78c Abs. 3; ; StPO § 210 Abs. 2; ; StPO § 304; ; StPO § 311
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Strafkammer bei drohender Verjährung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Strafkammer eines Gerichts aufgrund einer baldigen Verjährung der Tat bei weiterer Untätigkeit
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2009 - 5 Ws 286/09
Abs. 4 GG folgt nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anrufen zu können, sondern auch das Gebot der effektiven Rechtspflege im Sinne eines innerhalb angemessener Zeit zu gewährleistenden Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 55, 349, 369; 93, 1,13).Welche Verfahrensdauer noch angemessen ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab (BVerfGE 55, 349, 369), wobei dem Richter für die Bearbeitung anhängiger Verfahren grundsätzlich ein Ermessenspielraum zusteht (BVerfG NJW 2005, 3488, 3489).
- OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 987/01
Verzögerung der Eröffnungsentscheidung in Strafsachen: Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2009 - 5 Ws 286/09
Im Rahmen der Strafprozessordnung ist das Unterlassen einer von Amts wegen oder auf Antrag zu treffenden Entscheidung aufgrund des Fehlens einer sachlichen Entscheidung, die prinzipiell nur Gegenstand der Überprüfung durch das Beschwerdegericht sein kann (BGH NJW 1993, 1279; OLG Frankfurt NJW 2002, 220; OLG Düsseldorf MDR 1988, 164), ausnahmsweise nur dann anfechtbar, wenn a) der Unterlassung die Bedeutung einer Sachentscheidung im Sinne einer endgültigen Ablehnung und nicht nur einer bloßen Verzögerung der zu treffenden Entscheidung zukommt (OLG Dresden, NStZ 2005, 652; Thüringer OLG, OLGSt StPO § 304, Nr. 15, KG Berlin, StRR 2008, 362; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 284; OLG Frankfurt, NJW 2002, 453;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 304 Rn. 3 m.w.N.).Soweit von einem Teil der Rechtsprechung und der Literatur die Ansicht vertreten wird, auch gegen das gesetzwidrige Unterlassen einer Entscheidung sei das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eröffnet, falls diese beim förmlichen Erlass der Entscheidung statthaft wäre (so OLG Frankfurt NJW 2002, 453;… KG Berlin, a.a.O., Meyer-Goßner, a.a.O., § 311Rn. 1 m.w.N., a.A. -wie hier- Thüringer OLG, a.a.O.), ist bereits nicht nachvollziehbar, ab welchem Zeitpunkt bei einem Unterlassen des Gerichts die Wochenfrist des § 311 Abs. 2 StPO zu laufen beginnt.
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2009 - 5 Ws 286/09
Abs. 4 GG folgt nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anrufen zu können, sondern auch das Gebot der effektiven Rechtspflege im Sinne eines innerhalb angemessener Zeit zu gewährleistenden Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 55, 349, 369; 93, 1,13).
- BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03
Effektivität des Rechtsschutzes; Gewährung in angemessener Zeit (Bedeutung der …
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2009 - 5 Ws 286/09
Welche Verfahrensdauer noch angemessen ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab (BVerfGE 55, 349, 369), wobei dem Richter für die Bearbeitung anhängiger Verfahren grundsätzlich ein Ermessenspielraum zusteht (BVerfG NJW 2005, 3488, 3489). - BGH, 17.10.2001 - XII ZB 161/97
Berücksichtigung neuer Tatsachen im Beschwerdeverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2009 - 5 Ws 286/09
Im Rahmen der Strafprozessordnung ist das Unterlassen einer von Amts wegen oder auf Antrag zu treffenden Entscheidung aufgrund des Fehlens einer sachlichen Entscheidung, die prinzipiell nur Gegenstand der Überprüfung durch das Beschwerdegericht sein kann (BGH NJW 1993, 1279; OLG Frankfurt NJW 2002, 220; OLG Düsseldorf MDR 1988, 164), ausnahmsweise nur dann anfechtbar, wenn a) der Unterlassung die Bedeutung einer Sachentscheidung im Sinne einer endgültigen Ablehnung und nicht nur einer bloßen Verzögerung der zu treffenden Entscheidung zukommt (OLG Dresden, NStZ 2005, 652; Thüringer OLG, OLGSt StPO § 304, Nr. 15, KG Berlin, StRR 2008, 362; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 284; OLG Frankfurt, NJW 2002, 453;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 304 Rn. 3 m.w.N.). - OLG Dresden, 20.06.2005 - 2 Ws 182/05
Zur Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft im Eröffnungsverfahren bei …
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2009 - 5 Ws 286/09
Im Rahmen der Strafprozessordnung ist das Unterlassen einer von Amts wegen oder auf Antrag zu treffenden Entscheidung aufgrund des Fehlens einer sachlichen Entscheidung, die prinzipiell nur Gegenstand der Überprüfung durch das Beschwerdegericht sein kann (BGH NJW 1993, 1279; OLG Frankfurt NJW 2002, 220; OLG Düsseldorf MDR 1988, 164), ausnahmsweise nur dann anfechtbar, wenn a) der Unterlassung die Bedeutung einer Sachentscheidung im Sinne einer endgültigen Ablehnung und nicht nur einer bloßen Verzögerung der zu treffenden Entscheidung zukommt (OLG Dresden, NStZ 2005, 652; Thüringer OLG, OLGSt StPO § 304, Nr. 15, KG Berlin, StRR 2008, 362; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 284; OLG Frankfurt, NJW 2002, 453;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 304 Rn. 3 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 1 Ws 131/03
Untätigkeitsbeschwerde im Berufungsverfahren in Strafsachen: Beschwerde gegen die …
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2009 - 5 Ws 286/09
Im Rahmen der Strafprozessordnung ist das Unterlassen einer von Amts wegen oder auf Antrag zu treffenden Entscheidung aufgrund des Fehlens einer sachlichen Entscheidung, die prinzipiell nur Gegenstand der Überprüfung durch das Beschwerdegericht sein kann (BGH NJW 1993, 1279; OLG Frankfurt NJW 2002, 220; OLG Düsseldorf MDR 1988, 164), ausnahmsweise nur dann anfechtbar, wenn a) der Unterlassung die Bedeutung einer Sachentscheidung im Sinne einer endgültigen Ablehnung und nicht nur einer bloßen Verzögerung der zu treffenden Entscheidung zukommt (OLG Dresden, NStZ 2005, 652; Thüringer OLG, OLGSt StPO § 304, Nr. 15, KG Berlin, StRR 2008, 362; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 284; OLG Frankfurt, NJW 2002, 453;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 304 Rn. 3 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 04.02.1987 - 3 Ws 22/87
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2009 - 5 Ws 286/09
Im Rahmen der Strafprozessordnung ist das Unterlassen einer von Amts wegen oder auf Antrag zu treffenden Entscheidung aufgrund des Fehlens einer sachlichen Entscheidung, die prinzipiell nur Gegenstand der Überprüfung durch das Beschwerdegericht sein kann (BGH NJW 1993, 1279; OLG Frankfurt NJW 2002, 220; OLG Düsseldorf MDR 1988, 164), ausnahmsweise nur dann anfechtbar, wenn a) der Unterlassung die Bedeutung einer Sachentscheidung im Sinne einer endgültigen Ablehnung und nicht nur einer bloßen Verzögerung der zu treffenden Entscheidung zukommt (OLG Dresden, NStZ 2005, 652; Thüringer OLG, OLGSt StPO § 304, Nr. 15, KG Berlin, StRR 2008, 362; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 284; OLG Frankfurt, NJW 2002, 453;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 304 Rn. 3 m.w.N.). - AG Berlin-Tiergarten, 05.06.2008 - 299 Ds 78/07
Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Anordnung einer Blutentnahme durch …
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2009 - 5 Ws 286/09
Im Rahmen der Strafprozessordnung ist das Unterlassen einer von Amts wegen oder auf Antrag zu treffenden Entscheidung aufgrund des Fehlens einer sachlichen Entscheidung, die prinzipiell nur Gegenstand der Überprüfung durch das Beschwerdegericht sein kann (BGH NJW 1993, 1279; OLG Frankfurt NJW 2002, 220; OLG Düsseldorf MDR 1988, 164), ausnahmsweise nur dann anfechtbar, wenn a) der Unterlassung die Bedeutung einer Sachentscheidung im Sinne einer endgültigen Ablehnung und nicht nur einer bloßen Verzögerung der zu treffenden Entscheidung zukommt (OLG Dresden, NStZ 2005, 652; Thüringer OLG, OLGSt StPO § 304, Nr. 15, KG Berlin, StRR 2008, 362; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 284; OLG Frankfurt, NJW 2002, 453;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 304 Rn. 3 m.w.N.).
- OLG Rostock, 01.11.2016 - 20 Ws 245/16
Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wegen des Terminierungsverhaltens …
Dementsprechend verhält sich die zu diesem Problemkreis ergangene Rechtsprechung zu Fällen, in denen Verjährung drohte (OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2009 - 5 Ws 286/09 - juris - OLG Dresden, Beschluss vom 20.06.2005 - 2 Ws 182/05 - juris - OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2001 - 3 Ws 986/01 - juris -) oder in denen Haftfragen eine Rolle spielten (…OLG Braunschweig a.a.O.; KG, Beschluss vom 28.08.2008 - 3 Ws 229/08 - juris -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".