Rechtsprechung
| KG, 30.05.2000 - 5 Ws 394/00, 1 AR 604/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 26.06.2013 - 2 Ws 303/13
Bewährungswiderruf: Zulässiges Rechtsmittel gegen die Anrechnungsentscheidung bei …
Ist eine Anrechnungsentscheidung - wie hier - nicht getroffen worden, so hat das Beschwerdegericht die Voraussetzungen der Anrechnung in eigener Kompetenz zu prüfen und die Entscheidung gegebenenfalls nachzuholen (vgl. OLG Koblenz VRS 72, 440; Senat, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 5 Ws 394/00 - juris).Jedoch entspricht die Anrechnung im Falle des Widerrufs (erst recht in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB; vgl. BGHSt 36, 378; 33, 326; BayObLG JR 1981, 514 mit Anm. Bloy; OLG Karlsruhe Justiz 1988, 74) regelmäßig der Billigkeit; denn der Genugtuungszweck der Auflagenerfüllung wird bei einem späteren Widerruf der Strafaussetzung bereits durch die Strafvollstreckung erfüllt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Januar 2002 - 5 Ws 795/01 - juris und vom 30. Mai 2000 - 5 Ws 394/00 - juris;… Hubrach a.a.O., § 56f StGB Rdn. 55;… Schall in SK-StGB, § 56f Rdn. 48;… Stree/Kinzig a.a.O., § 56f StGB Rdn. 19).
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