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| KG, 25.09.2000 - 5 Ws 538/00, 1 AR 861/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 67 Abs. 5 S. 2 Hs. 2
Begriff der "Umstände in der Person"
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 166
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- OLG Koblenz, 11.11.1976 - 1 Ss 524/76
Auszug aus KG, 25.09.2000 - 5 Ws 538/00
"Umstände in der Person" sind solche der Persönlichkeit des Verurteilten, wie sie sich im Einzelfall auch in den Taten und den sie begleitenden Umständen ausdrücken, sowie allgemein spezialpräventive Belange, nicht hingegen Gründe der allgemeinen Abschreckung (vgl. Hanack in LK, § 67 StGB Rdnrn. 36 und 37;… BT-Drs. aaO; OLG Hamm MDR 1977, 334).Diesem Zweck können, neben der damit verbundenen Alkoholabstinenz (vgl. OLG Hamm MDR 1977, 334) auch die psychologische Beratungsstelle oder die sozialtherapeutische Anstalt dienen, falls solche Maßnahmen erforderlich erscheinen.
- KG, 03.04.1998 - 5 Ws 180/98
Auszug aus KG, 25.09.2000 - 5 Ws 538/00
Bei der danach erforderlichen Prognoseentscheidung kann einzelnen der nach § 57 Abs. 1 Satz 2 StGB zu berücksichtigenden Umständen aufgrund des Gewichts der ihnen zugrunde liegenden Tatsachen besondere Bedeutung zukommen (vgl. KG, Beschluß vom 3.April 1998 - 5 Ws 180/98 - m.weit.Nachw.).Das gilt hier für das Vorleben des Verurteilten sowie die Art und Umstände der Taten, aus denen sich sowohl die Gefährlichkeit des Täters als wesentlicher Teil seiner Persönlichkeit (vgl. KG, Beschluß vom 15. Dezember 1999 - 5 Ws 741/99 - als auch das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes ergibt. Bei einem Täter, der Gewalt- bzw. Aggressionsdelikte begangen hat, ist besonders kritisch zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung verantwortet werden kann. Denn mit der Gefährlichkeit des Täters steigt dieses Sicherheitsbedürfnis und erhöht sich die Verantwortung, die das Vollstreckungsgericht mit der Aussetzung der Vollstreckung der Strafe übernimmt. Eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung ist erst dann zu verantworten, wenn die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. KG, Beschluß vom 15. Dezember 1999 - 5 Ws 741/99 - und 3. April 1998 - 5 Ws 180/98 - std.Rspr.).
- KG, 20.10.1999 - 5 Ws 604/99
Maßregeln der Besserung und Sicherung: Beendigung der Unterbringung in einer …
Auszug aus KG, 25.09.2000 - 5 Ws 538/00
Das Vollstreckungsgericht ist nicht befugt, diese Verantwortung an sich zu ziehen, indem es in die Behandlungsmethoden eingreift (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1999 - 5 Ws 604/99 - und 27. März 1995 - 5 Ws 103/95 - std.Rspr.).
- KG, 12.05.1999 - 5 Ws 296/99
Auszug aus KG, 25.09.2000 - 5 Ws 538/00
Lehren, die den späteren Tatbegehungen entgegengestanden hätten, vermochte er daraus nicht zu ziehen (vgl. zur Berücksichtigung von Verurteilungen und Strafverbüßungen in der ehemaligen DDR: KG, Beschlüsse vom 12. Mai 1999 - 5 Ws 296/99 - und 28. Juni 1996 - 5 Ws 294/96 -). - KG, 27.04.1999 - 5 Ws 149/99
Auszug aus KG, 25.09.2000 - 5 Ws 538/00
Von seinen notwendigen Auslagen im Rechtsmittelzug wird er nicht entlastet (vgl. KG, Beschluß vom 27. April 1999 - 5 Ws 149/99 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 473 Rdn. 15 m.Nachw.). - KG, 15.12.1999 - 5 Ws 741/99
Auszug aus KG, 25.09.2000 - 5 Ws 538/00
Das gilt hier für das Vorleben des Verurteilten sowie die Art und Umstände der Taten, aus denen sich sowohl die Gefährlichkeit des Täters als wesentlicher Teil seiner Persönlichkeit (vgl. KG, Beschluß vom 15. Dezember 1999 - 5 Ws 741/99 - als auch das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes ergibt. Bei einem Täter, der Gewalt- bzw. Aggressionsdelikte begangen hat, ist besonders kritisch zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung verantwortet werden kann. Denn mit der Gefährlichkeit des Täters steigt dieses Sicherheitsbedürfnis und erhöht sich die Verantwortung, die das Vollstreckungsgericht mit der Aussetzung der Vollstreckung der Strafe übernimmt. Eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung ist erst dann zu verantworten, wenn die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. KG, Beschluß vom 15. Dezember 1999 - 5 Ws 741/99 - und 3. April 1998 - 5 Ws 180/98 - std.Rspr.).
- OLG Bremen, 03.03.2026 - 1 Ws 8/26
Zur Anwendung des § 67 Abs. 5 S. 2 StGB bei Erledigung der Maßregel aufgrund …
StGB dagegen nicht (siehe KG Berlin, Beschluss vom 25.09.2000 - 5 Ws 538/00, juris Rn. 3, NStZ 2001, 166; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 31.07.2017 - 1 Ws 166/17, juris Rn. 42;… siehe bereits BT-Drucks. V/4095, S. 32).StGB leerlaufen ließe (vgl. BGH…, Beschluss vom 30.05.2001 - 1 StR 176/01, a.a.O.; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 25.09.2000 - 5 Ws 538/00, juris Rn. 25, NStZ 2001, 166).
- OLG Hamburg, 07.06.2018 - 2 Ws 42/18
Maßregelvollzug: Vollziehung einer Restfreiheitsstrafe unter den Bedingungen des …
Rn. 22 Eine Anwendung bzw. entsprechende Anwendung des von der Strafvollstreckungskammer herangezogenen § 67 Abs. 5 S. 2 1.Hs StGB auch nach Ablauf der verlängerten Unterbringungshöchstfrist kommt entgegen teilweise vertretener abweichender Meinung (…vgl. LK-Schöch § 67d Rn. 54;… MüKomm-StGB/Maier § 67dRn. 148;… SSW-StGB/Jehle § 67 Rn. 35, Lackner/Kühl § 67 Rn. 10;… SS-Stree/Kinzig § 67 Rn. 7, zum Teil unter Beschränkung auf Fälle der Erreichung des Maßregelzwecks; Volckart in NStZ 1987, 215, 217 ohne Begründung; OLG Koblenz in NStZ-RR 2011, 387 zur Maßregelunterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) aus den im Weiteren darzulegenden Erwägungen nicht in Betracht (so im Ergebnis auch Thüringisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19. März 2015, Az.: 1 Ws 70/15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. November 2009, Az.: 2 Ws 389/09; KG in NStZ 2001, 166; Beschluss vom 7. April 1998, Az.: 1 AR 1544/97 - 5 Ws 811/97; OLG Düsseldorf in JMBl. NW 1995, 142, 143; vgl. auch bereits Senat, Beschluss vom 24. November 2017, Az.: 2 Ws 172/17;… LK-Rissing-van Saan/ Peglau § 67d Rn. 22, 23;… MüKomm-StGB/Veh § 67d Rn. 11). - OLG Celle, 02.03.2015 - 2 Ws 16/15
Rechtsgrundlage für die Erledigterklärung der Unterbringung in einer …
Die Verlegung in den Strafvollzug ist vor allem dann sachdienlich und angezeigt, wenn neben der Unterbringung nach § 64 StGB eine mehrjährige Freiheitsstrafe verhängt worden und nach Erreichung des Zwecks der Maßregel noch ein Großteil zu vollstrecken ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25.09.2000, Az.: 5 Ws 538/00).
- OLG Karlsruhe, 28.01.2005 - 2 Ws 6/05
Maßregelvollstreckung: Erledigterklärung der Unterbringung in einer …
3 St 200/79|AG Köln; 01.06.1981; 614 Ls 13/81">MDR 1981, 867; OLG Celle NStZ 1983, 384; KG NStZ 2001, 166 f.; LK-Hanack zu § 67 Rn 38; Tröndle/Fischer zu § 67 Rn 13), wobei die Strafvollstreckungskammer bei der Ausübung des ihr in dieser Vorschrift eingeräumten Ermessens weiterhin wird mitberücksichtigen müssen, ob der weitere Maßregelvollzug zur Erhaltung des eingetretenen Erfolges erforderlich ist (LK-Hanack zu § 67 Rn 36). - KG, 04.11.2013 - 2 Ws 472/13
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Sofortige Beschwerde gegen die …
Ein vollständiger Behandlungserfolg, bei dem die Unterbringung in analoger Anwendung des § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB - mit der Folge, dass nachfolgend keine Führungsaufsicht einträte (vgl. OLG München NStZ-RR 2013, 261) - für erledigt zu erklären wäre (vgl. OLG Karlsruhe JZ 2005, 285; Senat NStZ 2001, 166 und Beschluss vom 4. November 1997 - 5 Ws 447/97 - juris;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 67d Rdn. 14;… Fischer, StGB 60. Aufl., § 67c Rdn. 7), konnte jedoch nicht erzielt werden. - OLG Brandenburg, 11.11.2021 - 2 Ws 189/21
Anordnung weiterer Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe bei schon bestehender …
Nach dem Grundgedanken des § 67 Abs. 5 Satz 2 Hs. 1 StGB soll, wenn die Unterbringung entfällt, die unbedingte Freiheitsstrafe aber nicht gemäß § 67 Abs. 5 S. 1 StGB zur Bewährung ausgesetzt wird, der Verurteilte nicht aus der Entziehungsanstalt in die Justizvollzugsanstalt verlegt werden, weil dies erfahrungsgemäß jeden erreichten Behandlungs(teil)erfolg zunichte machen würde (vgl. KG, Beschluss vom 25. Sept. 2000 - 5 Ws 538/00, NStZ 2001, 166). - KG, 22.11.2023 - 5 Ws 219/23
Erledigung einer Unterbringung in Entziehungsanstalt bei erfolgreicher …
Denn der Zweck dieser Vorschrift, einen Anstaltswechsel möglichst zu vermeiden und die im Maßregelvollzug erzielten Erfolge nicht durch einen nachfolgenden Strafvollzug zu gefährden (vgl. KG, Beschluss vom 25. September 2000 - 5 Ws 538/00 -, juris Rn. 2, m w. Nachw.;… Maier a. a. O.;… Fischer a. a. O.), kann auch in diesen Fällen den Verbleib im Vollzug der Unterbringung erfordern.
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