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Rechtsprechung
   KG, 25.05.2022 - 5 Ws 54/22, 121 AR 64/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,63166
KG, 25.05.2022 - 5 Ws 54/22, 121 AR 64/22 (https://dejure.org/2022,63166)
KG, Entscheidung vom 25.05.2022 - 5 Ws 54/22, 121 AR 64/22 (https://dejure.org/2022,63166)
KG, Entscheidung vom 25. Mai 2022 - 5 Ws 54/22, 121 AR 64/22 (https://dejure.org/2022,63166)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14

    Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der …

    Auszug aus KG, 25.05.2022 - 5 Ws 54/22
    Zwar kann es die Erfolgsaussicht der Therapie mindern, wenn bei dem Betroffenen "primär" eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und (nur) "sekundär" eine Drogenabhängigkeit vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14 -, NStZ 2014, 315;… Ziegler, a. a. O., Rn. 12) oder die problematischen Persönlichkeitsanteile jedenfalls so ausgeprägt sind, dass sie der für eine hinreichende Behandlungsaussicht erforderlichen Therapiemotivation oder Therapiefähigkeit in Form eines gewissen Maßes an Ansprechbarkeit, Introspektions- und Empathiefähigkeit sowie Kränkungs- und Frustrationstoleranz (…vgl. Senat, a. a. O.;… Fischer, a. a. O., Rn. 20, m. w. Nachw.) entgegenstehen.

    Bei der Frage der fortdauernden Erfolgsaussicht der Suchtbehandlung ist auch zu berücksichtigen, dass es sich um den ersten ernstzunehmenden Therapieversuch des Beschwerdeführers handelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014, a. a. O.;… Ziegler, a. a. O. Rn. 14).

  • KG, 04.03.2022 - 5 Ws 244/21

    Notwendige Feststellungen bei Behandlungsabbruch im Maßregelvollzug

    Auszug aus KG, 25.05.2022 - 5 Ws 54/22
    Die Maßregel darf von Verfassungs wegen nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Erwartung eines Behandlungserfolgs keine hinreichende Aussicht hierfür mehr besteht (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 4. März 2022 - 5 Ws 244/21 - und 3. Januar 2022, a. a. O., jeweils m. w. Nachw.).

    Zudem kann der Vollzug der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in diesem Verfahren nicht erneut angeordnet werden, wenn zuvor rechtskräftig gemäß § 67d Abs. 5 StGB entschieden wurde, dass die Maßregel nicht weiter zu vollziehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2022, a. a. O., m. w. Nachw.).

  • KG, 18.07.2018 - 5 Ws 78/18

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Begehung einer Straftat nach Ablauf …

    Auszug aus KG, 25.05.2022 - 5 Ws 54/22
    Die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 5 Ws 78/18 -, juris Rn. 36 , m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.06.2017 - 3 StR 97/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei notwendiger …

    Auszug aus KG, 25.05.2022 - 5 Ws 54/22
    Rn. 8 b) Für die Frage des Zeitraums, in welchem mit hinreichend konkreter Aussicht ein Behandlungserfolg zu erwarten sein muss, ist auf die Frist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB oder - wie hier - im Falle des Vollzugs der Maßregel vor einer daneben verhängten Freiheitsstrafe auf die verlängerte Höchstfrist des § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB abzustellen (§ 64 Satz 2 StGB in der seit dem 1. August 2016 geltenden Fassung; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 -, NStZ-RR 2020, 38 und 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17 -, NStZ-RR 2017, 310;… Fischer, StGB 69. Auflage, § 64 Rn. 19a;… Ziegler in BeckOK StGB, 52. Edition Stand: 01.02.2022, § 64 Rn. 12, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bestehen einer hinreichend konkreten …

    Auszug aus KG, 25.05.2022 - 5 Ws 54/22
    Rn. 8 b) Für die Frage des Zeitraums, in welchem mit hinreichend konkreter Aussicht ein Behandlungserfolg zu erwarten sein muss, ist auf die Frist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB oder - wie hier - im Falle des Vollzugs der Maßregel vor einer daneben verhängten Freiheitsstrafe auf die verlängerte Höchstfrist des § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB abzustellen (§ 64 Satz 2 StGB in der seit dem 1. August 2016 geltenden Fassung; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 -, NStZ-RR 2020, 38 und 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17 -, NStZ-RR 2017, 310;… Fischer, StGB 69. Auflage, § 64 Rn. 19a;… Ziegler in BeckOK StGB, 52. Edition Stand: 01.02.2022, § 64 Rn. 12, jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2002 - 1 Ws 596/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beurteilungsmaßstäbe bei der …

    Auszug aus KG, 25.05.2022 - 5 Ws 54/22
    Entsprechendes gilt für einen bloßen Rückfall, der zum Krankheitsbild eines Abhängigen gehört und allein betrachtet noch nicht das Vorliegen einer grundsätzlich therapiefeindlichen Einstellung nahelegt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 17. März 2011 - 2 Ws 53/11 -, NStZ-RR 2011, 388 ; Senat, Beschluss vom 3. November 2016 - 5 Ws 197/16 -), sowie für einen Missbrauch von Vollzugslockerungen, der erst bei konkretem Anlass für die Aussichtslosigkeit eines Therapiererfolgs die Erledigung der Unterbringung rechtfertigt (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 - juris Rn. 9), selbst dann, wenn Rückfall oder Lockerungsmissbrauch im Zusammenhang mit der Begehung einer neuen Straftat stehen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02 -, NStZ-RR 2003, 157 [158]).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.2005 - 2 Ws 6/05

    Maßregelvollstreckung: Erledigterklärung der Unterbringung in einer …

    Auszug aus KG, 25.05.2022 - 5 Ws 54/22
    Dissoziale Persönlichkeitsanteile des Betroffenen stehen einer Erfolgsaussicht dabei nicht zwingend entgegen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 2 Ws 6/05 -, BeckRS 2005, 2361;… Veh, a. a. O., Rn. 42).
  • OLG Celle, 22.02.2010 - 2 Ws 41/10

    Aussetzung der Maßregel zur Bewährung bei Missbrauch von Vollzugslockerungen

    Auszug aus KG, 25.05.2022 - 5 Ws 54/22
    Entsprechendes gilt für einen bloßen Rückfall, der zum Krankheitsbild eines Abhängigen gehört und allein betrachtet noch nicht das Vorliegen einer grundsätzlich therapiefeindlichen Einstellung nahelegt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 17. März 2011 - 2 Ws 53/11 -, NStZ-RR 2011, 388 ; Senat, Beschluss vom 3. November 2016 - 5 Ws 197/16 -), sowie für einen Missbrauch von Vollzugslockerungen, der erst bei konkretem Anlass für die Aussichtslosigkeit eines Therapiererfolgs die Erledigung der Unterbringung rechtfertigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 - juris Rn. 9), selbst dann, wenn Rückfall oder Lockerungsmissbrauch im Zusammenhang mit der Begehung einer neuen Straftat stehen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02 -, NStZ-RR 2003, 157 [158]).
  • OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11

    Voraussetzungen für den Abbruch einer Entwöhnungstherapie

    Auszug aus KG, 25.05.2022 - 5 Ws 54/22
    Entsprechendes gilt für einen bloßen Rückfall, der zum Krankheitsbild eines Abhängigen gehört und allein betrachtet noch nicht das Vorliegen einer grundsätzlich therapiefeindlichen Einstellung nahelegt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 17. März 2011 - 2 Ws 53/11 -, NStZ-RR 2011, 388 ; Senat, Beschluss vom 3. November 2016 - 5 Ws 197/16 -), sowie für einen Missbrauch von Vollzugslockerungen, der erst bei konkretem Anlass für die Aussichtslosigkeit eines Therapiererfolgs die Erledigung der Unterbringung rechtfertigt (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 - juris Rn. 9), selbst dann, wenn Rückfall oder Lockerungsmissbrauch im Zusammenhang mit der Begehung einer neuen Straftat stehen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02 -, NStZ-RR 2003, 157 [158]).
  • KG, 13.11.2020 - 5 Ws 162/20

    Maßregelvollstreckung: Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung in einer …

    Auszug aus KG, 25.05.2022 - 5 Ws 54/22
    Der Rückfall rechtfertigt zwar den Widerruf gewährter Lockerungen sowie die Annahme, dass die Voraussetzungen für eine Bewährungsaussetzung von Maßregel und Restfreiheitsstrafe gegenwärtig nicht vorliegen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 13. November 2020 - 5 Ws 162/20 -, juris Rn. 8 ff.), bietet jedoch keinen ausreichenden Grund für eine Erledigung der Maßregel gemäß § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB.
  • KG, 22.08.2024 - 5 Ws 93/24

    Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Gleichwohl war allgemein anerkannt und entsprach es gängiger gerichtlicher Praxis, dass die Folge der Erledigung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB allein Fälle einer nicht länger bestehenden Behandlungsaussicht betraf (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Mai 2022 - 5 Ws 54/22 - und 4. März 2022 - 5 Ws 244/21 - Fischer, StGB 71. Aufl., § 67d Rn. 21;… Veh in: MüKo-StGB, 4. Aufl., § 67d Rn. 42;… Kindhäuser/Hilgendorf in: NK-StGB, 9. Aufl., § 67d Rn. 12; jew. m.w.Nachw.).

    Entsprechendes gilt für einen bloßen Rückfall, der zum Krankheitsbild eines Abhängigen gehört und allein betrachtet noch nicht das Vorliegen einer grundsätzlich therapiefeindlichen Einstellung nahelegt (vgl. OLG Schleswig…, Beschluss vom 17. März 2011 - 2 Ws 53/11 -, juris Rn. 7; Senat, Beschluss vom 3. November 2016 - 5 Ws 197/16 -), sowie für einen Missbrauch von Vollzugslockerungen, der erst bei konkretem Anlass für die Aussichtslosigkeit eines Therapiererfolgs die Erledigung der Unterbringung rechtfertigt (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 - juris Rn. 9; Senat, Beschluss vom 25. Mai 2022, a.a.O.), selbst dann, wenn Rückfall oder Lockerungsmissbrauch im Zusammenhang mit der Begehung einer neuen Straftat stehen (vgl. OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02 -, juris Rn. 6;… Senat, a.a.O.).

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