Rechtsprechung
| KG, 15.03.2001 - 5 Ws 832/00, 1 AR 1521/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Dresden, 27.01.2006 - 2 Ws 31/06
Betäubungsmittel; Drogentherapie; Bewährung
Auch dieser Aufklärungsmangel hat ein solches Gewicht, dass es geboten ist, abweichend von § 309 Abs. 2 StPO nicht selbst in der Sache zu befinden, sondern diese zur Durchführung der notwendigen Sachaufklärung und erneuter Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen (…vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; KG, Beschluss vom 15. März 2001 - 5 Ws 832/00 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07. November 2002 - l Ws 323/02 -). - OLG Karlsruhe, 07.11.2002 - 1 Ws 323/02
Betäubungsmittelabhängige Straftäter: Anhörung der behandelnden Personen vor der …
Rn. 8 Der Aufklärungsmangel hat ein solches Gewicht, dass der Senat es für geboten hält, von § 309 Abs. 2 StPO abweichend nicht selbst in der Sache zu befinden, sondern diese zur Durchführung der notwendigen Sachaufklärung und erneuter Entscheidung - auch über die Kosten der Beschwerde - an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. hierzu OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 77; KG, Beschluss vom 15.03.2001, 5 Ws 832/00). - KG, 07.06.2013 - 4 Ws 64/13
Zurückverweisung wegen unterbliebener Anhörung des Verurteilten und der …
Rn. 9 c) Die Aufklärungsmängel sind von einem solchen Gewicht, dass der Senat es für geboten hält, von der ihm gegebenen Möglichkeit zu eigenen Ermittlungen (§ 308 Abs. 2 StPO) keinen Gebrauch zu machen und abweichend von § 309 Abs. 2 StPO nicht selbst in der Sache zu befinden, sondern diese zur Durchführung der notwendigen Sachaufklärung und erneuter Entscheidung - auch über die Kosten der sofortigen Beschwerde - an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. OLG Hamm StV 2000, 40; KG, Beschluss vom 15. März 2001, 5 Ws 832/00 - OLG Dresden aaO.;… OLG Karlsruhe aaO.).
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