Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   KG, 15.03.2001 - 5 Ws 832/00, 1 AR 1521/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,62322
KG, 15.03.2001 - 5 Ws 832/00, 1 AR 1521/00 (https://dejure.org/2001,62322)
KG, Entscheidung vom 15.03.2001 - 5 Ws 832/00, 1 AR 1521/00 (https://dejure.org/2001,62322)
KG, Entscheidung vom 15. März 2001 - 5 Ws 832/00, 1 AR 1521/00 (https://dejure.org/2001,62322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,62322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 27.01.2006 - 2 Ws 31/06

    Betäubungsmittel; Drogentherapie; Bewährung

    Auch dieser Aufklärungsmangel hat ein solches Gewicht, dass es geboten ist, abweichend von § 309 Abs. 2 StPO nicht selbst in der Sache zu befinden, sondern diese zur Durchführung der notwendigen Sachaufklärung und erneuter Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen (…vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; KG, Beschluss vom 15. März 2001 - 5 Ws 832/00 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07. November 2002 - l Ws 323/02 -).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2002 - 1 Ws 323/02

    Betäubungsmittelabhängige Straftäter: Anhörung der behandelnden Personen vor der …

    Rn. 8 Der Aufklärungsmangel hat ein solches Gewicht, dass der Senat es für geboten hält, von § 309 Abs. 2 StPO abweichend nicht selbst in der Sache zu befinden, sondern diese zur Durchführung der notwendigen Sachaufklärung und erneuter Entscheidung - auch über die Kosten der Beschwerde - an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. hierzu OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 77; KG, Beschluss vom 15.03.2001, 5 Ws 832/00).
  • KG, 07.06.2013 - 4 Ws 64/13

    Zurückverweisung wegen unterbliebener Anhörung des Verurteilten und der …

    Rn. 9 c) Die Aufklärungsmängel sind von einem solchen Gewicht, dass der Senat es für geboten hält, von der ihm gegebenen Möglichkeit zu eigenen Ermittlungen (§ 308 Abs. 2 StPO) keinen Gebrauch zu machen und abweichend von § 309 Abs. 2 StPO nicht selbst in der Sache zu befinden, sondern diese zur Durchführung der notwendigen Sachaufklärung und erneuter Entscheidung - auch über die Kosten der sofortigen Beschwerde - an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. OLG Hamm StV 2000, 40; KG, Beschluss vom 15. März 2001, 5 Ws 832/00 - OLG Dresden aaO.;… OLG Karlsruhe aaO.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht KG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht