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| BSG, 20.08.1987 - 5a RKn 16/86 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- SG Aachen, 04.08.1983 - S 5 Kn 78/82
- BSG, 20.08.1987 - 5a RKn 16/86
Papierfundstellen
- MDR 1988, 260
- NZA 1988, 261
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82
Verweisungstätigkeit - Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf
Auszug aus BSG, 20.08.1987 - 5a RKn 16/86
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 30. November 1983 (BSGE 56, 64 : SozR 2200 % 12ü6 Nr. 110) bezüglich der Verweisungstätigkeiten eines Verwiegers 1 ausgeführt, daß die - vom LSG hier festgestellte völlige Chancenlosigkeit bei der Bewer- -.
- BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 1/91
Zeitrentengewährung nur bei grundsätzlich zugänglichem Arbeitsmarkt
Wenn das Landessozialgericht (LSG) wegen der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes Dauerrente zuerkannt hat, entspricht dies auch der Rechtspr des BSG (…vgl ua SozR 2200 § 1246 Nr. 137; für Verwieger 1 vgl SozR 1500 § 62 Nr. 24).Er hatte daher, wie das Landessozialgericht (LSG) verbindlich festgestellt hat (§ 163 SGG), schon seit vielen Jahren keine auch noch so geringe Chance, als Verwieger 1 oder Lampenwärter eingesetzt zu werden (vgl ua BSG SozR Nr. 22 zu § 46 RKG, SozR Nr. 103 zu § 1246, SozR 2600 § 46 Nr. 1 - SozR 2200 § 1246 Nr. 110 und SozR 1500 § 62 Nr. 24).
Nach alledem liegen bei dem Kläger die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zeitrente nach § 72 Abs. 1 S 2 RKG bzw § 102 Abs. 2 SGB VI nicht vor (ebenso im Ergebnis für die Verweisung eines nicht mehr im Bergbau Beschäftigten auf die Tätigkeit eines Verwiegers 1: BSG SozR 1500 § 62 Nr. 24).
- BSG, 20.08.1987 - 5a RKn 7/86
Verletzung des rechtlichen Gehörs - Auswirkungen - Parallelsache
Insoweit wird auf das ebenfalls die Verweisung auf Tätigkeiten eines Verwiegers 1 betreffende und zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom heutigen Tage in dem Rechtsstreit 5a RKn 16/86 verwiesen, in welchem sich die Verfahrensrügen der Beklagten auf den knappschaftlichen Bereich beschränkten.Auf die darin liegende Verletzung des rechtlichen Gehörs hätte" die Beklagte im zeitlich später entschiedenen Rechtsstreit 5a RKn 16/86 angemessen reagieren können.
Anders als im Rechtsstreit 5a RKn 16/86 mußte daher in Falle des Klägers das angefochtene Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit an das LSG zurückverwiesen werden.
- BGH, 23.09.1997 - X ZR 64/96
Kostenpflicht mehrerer Patentinhaber im Rahmen einer Nichtigkeitsklage
Eine danach notwendige Abänderung ist nicht aufgrund von § 536 ZPO beschränkt, weil über die Kosten des Rechtsstreits von Amts wegen zu befinden ist (§ 308 Abs. 2 ZPO;… BGH, Urt. v. 14.07.1981 - VI ZR 35/79, MDR 1981, 928;… Urt. v. 24.11.1980 - VIII ZR 208/79, WM 1981, 46, 48; BAGE 26, 320, 333; vgl. auch BSG, Urt. v. 20.08.1987 - 5 a RKn 16/86, MDR 1988, 260; BVerwGE 14, 171).
- BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91
Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Die …
Wenn das LSG wegen der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes Dauerrente zuerkannt hat, entspricht dies auch der Rechtsprechung des BSG (…vgl ua SozR 2200 § 1246 Nr. 137; für Verwieger 1 vgl SozR 1500 § 62 Nr. 24).Nach alledem liegen bei dem Kläger die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zeitrente nach § 72 Abs. 1 Satz 2 RKG bzw § 102 Abs. 2 SGB VI nicht vor (ebenso im Ergebnis für die Verweisung eines nicht mehr im Bergbau Beschäftigten auf die Tätigkeit eines Verwiegers 1: BSG SozR 1500 § 62 Nr. 24).
- BSG, 30.03.1992 - 5 BJ 28/91
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlen einer Beschwerdebegründung …
Der Senat hat bereits im Urteil vom 20. August 1987 (SozR 1500 § 62 Nr. 24) dann keine Verletzung des rechtlichen Gehörs gesehen, wenn das Gericht sich zwar auf Gerichtskunde gestützt hat, wenn der betreffende Beteiligte aber mit einem solchen Rückgriff auf Gerichtskunde rechnen mußte. - BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 19/96
Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen als Lampenwärter und Verwieger - Wahrung des …
Daß frei werdende Verwieger-1-Stellen ausschließlich mit Betriebsangehörigen besetzt werden, sei der Beklagten bereits im Verfahren 5a RKn 16/86 (Urteil vom 20. August 1987, SozR 1500 § 62 Nr. 24) bekannt gewesen. - LAG Berlin, 08.01.1996 - 9 TaBV 8/95
Betriebsrat: Antragsbefugnis im Beschlussverfahren - Wegfall
Anderenfalls liegt eine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, was einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt (vgl. nur: BGH vom 13.06.1989, MDR 1989, 1091 ; BGH vom 02.02.1993, NJW-RR 1993, 569 ; BSG vom 20.08.1987, NZA 1988, 261; OLG Hamm vom 22.09.1992, MDR 1993, 270 ; LAG Berlin vom 21.05.1990 - 9 Sa 19/90 - BVerfG vom 29.05.1991, NJW 1991, 2823 ; vom 02.01.1995, NJW 1996, 45). - BSG, 14.11.1989 - 8 RKn 8/89
Verwertbarkeit der Gerichtskunde über rechtserhebliche Tatsachen - …
Möglicherweise hätte die Beklagte aufgrund früherer Verfahren damit rechnen müssen, daß das LSG die Tatsache, der Kläger könne zumutbare Arbeiten außerhalb des Bergbaus wegen fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten nicht verrichten, aufgrund vorhandener Gerichtskunde einführen würde (vgl insoweit BSG SozR 1500 § 62 Nr. 24). - BSG, 02.11.1988 - 5a RKn 12/87
Anspruch auf eine Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Voraussetzungen für …
Da das LSG jedoch aufgrund der getroffenen Tatsachenfeststellungen davon ausgegangen ist, daß dem Kläger insoweit der Arbeitsmarkt verschlossen ist mit der Folge, daß der Kläger auf die Tätigkeit eines Verwiegers 1 nicht verwiesen werden kann (so aufgrund der dort nicht angegriffenen Tatsachenfeststellungen BSG SozR 1500 § 62 Nr. 24), kam es nach der materiell-rechtlichen Ansicht des Berufungsgerichts entscheidend darauf an, ob es im knappschaftlichen oder außerknappschaftlichen Bereich ähnliche oder andere zumutbare Tätigkeiten gibt, zu deren Verrichtung der Kläger in der Lage ist. - BSG, 01.03.1989 - 2 RU 39/88 Der Beklagte hatte also keine Gelegenheit, sich zu diesen Erfahrungssätzen, mit denen er im übrigen nicht rechnen mußte, zu äußern und dagegen gerichtete Anträge zu stellen (s BSG SozR 1500 § 62 Nr. 24).
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