Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gemeindliche Entwässerungsanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- VerfGH Bayern, 13.04.2011 - 35-VI-07
Herstellungsbeitrag für eine gemeindliche Entwässerungsanlage
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10
Gegen die von der Regenwasserbeseitigung in Ottending zudem ausgehenden Überschwemmungen hätten sich die Antragsteller vergeblich gewehrt (vgl. die Verfassungsbeschwerdeverfahren Vf. 35-VI-07, Vf. 96-VI-07, Vf. 35-VI-09).Rn. 38 2. Die Bayerische Staatsregierung hat auf die Äußerungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Verfassungsbeschwerdeverfahren Vf. 35-VI-07 Bezug genommen und im Übrigen von einer Äußerung abgesehen.
Diese Entscheidungen sind rechtskräftig und waren Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens Vf. 35-VI-07.
- VerfGH Bayern, 29.05.2006 - 10-VII-04
Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10
Dies käme nur dann in Betracht, wenn der Widerspruch der angegriffenen Vorschrift zum Bundes- oder Unionsrecht offen zutage träte und als schwerwiegender Eingriff in die Rechtsordnung zu werten wäre (VerfGH vom 20.9.2005 = VerfGH 58, 196/204; VerfGH vom 29.5.2006 = VerfGH 59, 80/107 f.).Gegen den Gleichheitssatz des Art. 118 Abs. 1 BV würde damit nur verstoßen, wenn wesentliche Unterschiede in den Sachverhalten, auf welche die angegriffene Norm Anwendung findet, eine sachgerechte Differenzierung gebieten würden (vgl. VerfGH 59, 80/101 f.).
- VerfGH Bayern, 10.11.2008 - 4-VII-06
Verfassungswidrigkeit einer gemeindlichen Entwässerungssatzung
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10
Rn. 26 4. Der Verfassungsgerichtshof hat im Verfahren Vf. 4-VII-06 mit Entscheidung vom 10. November 2008 (VerfGH 61, 262) festgestellt, dass §§ 4 und 5 der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Mengkofen vom 11. Mai 1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 6. Dezember 2005, sowie §§ 5 und 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Mengkofen vom 6. Dezember 2005 mit Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV unvereinbar sind, weil zur Beseitigung des Niederschlagswassers der Anschluss an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung und deren Benutzung angeordnet waren, ohne dass hierfür hinreichende Gründe des öffentlichen Wohls ersichtlich waren.Die Vorschriften sind dann schon aus diesem Grund nichtig oder verfassungswidrig, ohne dass es darauf ankommt, ob durch sie Grundrechte der Bayerischen Verfassung verletzt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 10.11.2008 = VerfGH 61, 262/270).
- VerfGH Bayern, 20.09.2005 - 13-VII-04
Arbeitszeitverlängerung für Beamte
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10
Dies käme nur dann in Betracht, wenn der Widerspruch der angegriffenen Vorschrift zum Bundes- oder Unionsrecht offen zutage träte und als schwerwiegender Eingriff in die Rechtsordnung zu werten wäre (VerfGH vom 20.9.2005 = VerfGH 58, 196/204; VerfGH vom 29.5.2006 = VerfGH 59, 80/107 f.). - VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08
Verfassungsmäßigkeit des Gesundheitsschutzgesetzes
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10
Die Fortführung des Verfahrens ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine verfassungsgerichtliche Klärung von Fragen, die den Gegenstand des Verfahrens bilden, im öffentlichen Interesse geboten erscheint (Art. 55 Abs. 5 Halbsatz 1 VfGHG; VerfGH vom 25.6.2010 Vf. 7-VII-08 m. w. N.). - VGH Bayern, 31.03.2003 - 23 B 02.1937
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Benutzungsgebühren für eine öffentliche …
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10
Die mit den Problemen eines reinen Frischwassermaßstabs zusammenhängenden Fragen des Art. 8 Abs. 4 KAG sind in der fachgerichtlichen Rechtsprechung bereits seit langem geklärt (vgl. etwa BayVGH vom 31.3.2003 = BayVBl 2004, 20; BVerwG vom 27.10.1998 Az. 8 B 137.98). - VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
Popularklage: Aus Gemeinwohlgründen keine Verletzung der negativen …
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10
Insoweit erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, selbst wenn sie nicht als verletzt bezeichnet worden sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 20.6.2008 = VerfGH 61, 130/133). - VerfGH Bayern, 18.03.2010 - 35-VI-09
Überprüfung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zu einer wasserrechtlichen …
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10
Gegen die von der Regenwasserbeseitigung in Ottending zudem ausgehenden Überschwemmungen hätten sich die Antragsteller vergeblich gewehrt (vgl. die Verfassungsbeschwerdeverfahren Vf. 35-VI-07, Vf. 96-VI-07, Vf. 35-VI-09). - VerfGH Bayern, 08.01.2002 - 6-VII-00
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10
Die Voraussetzungen dieser ihrerseits verfassungsgemäßen Ermächtigung (vgl. dazu VerfGH vom 8.1.2002 = VerfGH 55, 1/7) sind erfüllt. - BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 137.98
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10
Die mit den Problemen eines reinen Frischwassermaßstabs zusammenhängenden Fragen des Art. 8 Abs. 4 KAG sind in der fachgerichtlichen Rechtsprechung bereits seit langem geklärt (vgl. etwa BayVGH vom 31.3.2003 = BayVBl 2004, 20; BVerwG vom 27.10.1998 Az. 8 B 137.98). - VGH Bayern, 22.01.2007 - 23 ZB 06.2899
- VerfGH Bayern, 26.06.2012 - 2-VII-11
Teileinstellung eines Popularklageverfahrens; Unzulässigkeit der Popularklage im …
Der Verfassungsgerichtshof, dessen Beurteilung grundsätzlich der Rechtszustand im Zeitpunkt seiner Entscheidung zugrunde zu legen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.11.2007 = VerfGH 60, 184/211; VerfGH vom 16.12.2010 = BayVBl 2011, 300/301), hat eine vergleichbare Regelung in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2011 (BayVBl 2012, 43) verfassungsrechtlich nicht beanstandet. - OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 233/09
Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher …
Rn. 40 Zwar ist diese Vorschrift relativ weit und offen formuliert (Soll-Vorschrift), um den unterschiedlichen Verhältnissen vor Ort (z. B. vorhandene Mischkanalisation in Baugebieten) Rechnung zu tragen, so dass ihr nur für die Errichtung von neuen Anlagen Bedeutung zukommt, während bereits bestehende Mischkanalisationen im bisherigen Umfang weiter betrieben werden können (…BT-Drs. 16/12275, S. 68;… vgl. auch Berendes, Kommentar zum WHG, § 55 Rdnr. 3; BayVerfGH, Entscheidung vom 27.07.2011 - Vf. 5-VII-10 -, zit. nach JURIS). - VG Ansbach, 17.12.2013 - AN 1 K 13.00205
Beitrag für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung; …
Dies entspricht der Regelung in § 4 Abs. 5 der Entwässerungssatzung der Gemeinde ..., gegen die rechtlich nichts zu erinnern ist (vgl. BayVerfGH, Entscheidungen vom 10.11.2008 - Vf. 4-VII-06, BayVBl 2009, 203 und vom 27.7.2011 - Vf. 5-VII-10, BayVBl 2012, 43).
- VG Halle, 30.04.2012 - 3 A 865/10
Anschlusszwang an die Niederschlagswasserentsorgung; Zulässigkeit einer Zisterne
Rn. 42 Zwar ist diese Vorschrift relativ weit und offen formuliert (Soll-Vorschrift), um den unterschiedlichen Verhältnissen vor Ort (z. B. vorhandene Mischkanalisation in Baugebieten) Rechnung zu tragen, so dass ihr nur für die Errichtung von neuen Anlagen Bedeutung zukommt, während bereits bestehende Mischkanalisationen im bisherigen Umfang weiter betrieben werden können (…BT-Drs. 16/12275, S. 68;… vgl. auch Berendes, Kommentar zum WHG, § 55 Rdnr. 3; BayVerfGH, Entscheidung vom 27.07.2011 - Vf. 5-VII-10 -, zit. nach JURIS). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10
Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher …
Rn. 32 Zwar ist diese Vorschrift relativ weit und offen formuliert (Soll-Vorschrift), um den unterschiedlichen Verhältnissen vor Ort (z. B. vorhandene Mischkanalisation in Baugebieten) Rechnung zu tragen, so dass ihr nur für die Errichtung von neuen Anlagen Bedeutung zukommt, während bereits bestehende Mischkanalisationen im bisherigen Umfang weiter betrieben werden können (…BT-Drs. 16/12275, S. 68;… vgl. auch Berendes, Kommentar zum WHG, § 55 Rdnr. 3; BayVerfGH, Entscheidung vom 27.07.2011 - Vf. 5-VII-10 -, zit. nach JURIS). - VerfGH Bayern, 13.04.2011 - 35-VI-07
Herstellungsbeitrag für eine gemeindliche Entwässerungsanlage
Rn. 9 Am 14. Mai 2010 erhob der Beschwerdeführer zusammen mit den übrigen Antragstellern des Popularklageverfahrens Vf. 4-VII-06 eine weitere Popularklage (Vf. 5-VII-10). - VG Ansbach, 23.04.2013 - AN 1 S 13.00395
Ernsthafte Zweifel an der Rechtswirksamkeit einer Entwässerungssatzung wegen …
Ebenso wenig hat der Antragsgegner von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den § 5 der Entwässerungssatzung um einen Absatz 6 mit dem Inhalt zu ergänzen, dass der Anschluss- und Benutzungszwang nicht für Niederschlagswasser gilt, sofern dessen Versickerung oder anderweitige Beseitigung ordnungsgemäß möglich ist (…hierzu: Nitsche/Baumann/Schwammberger, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, 10.05 Rn. 3; Thimet, Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern, Teil IV, Art. 5, Frage 9 Erl. 4.6.1 sowie BayVerfGH vom 27.7.2011 - Vf. 5-VII-10, BayVBl 2012, 43). - VGH Bayern, 31.07.2012 - 20 ZB 12.1481
Antrag auf Zulassung der Berufung
Rn. 5 Von einer Teilnichtigkeit dieser Bestimmungen, die sich auf die Gültigkeit der Abgabesatzung im Beitragsteil auswirken würde, kann daher auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (vom 10.11.2008 BayVBl 2009, 203; vom 27.7.2011 BayVBl 2012, 43) nicht ausgegangen werden.
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