Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 12.03.2004 - 502 IN 126/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- archive.org
Anerkennung eines in England eröffneten Insolvenzverfahrens; Anhörung des GmbH-Geschäftsführers
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Englisches Hauptinsolvenzverfahren über dasVermögen einer deutschen GmbH
- unalex.eu
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung eines eröffneten Insolvenzverfahrens im Falle einer vorherigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union; Voraussetzung der Versagung der Anerkennung eines anderen Eröffnungsbeschlusses; Eröffnung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EGInso Art. 102; EuInsVO 1346/2000 Art. 2; EuInsVO 1346/2000 Art. 3; EuInsVO 1346/2000 Art. 16; EuInsVO 1346/2000 Art. 26; EuInsVO 1346/2000 Art. 29
Insolvenz- und Anfechtungsrecht
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 06.06.2003 - 502 IN 126/03
- AG Düsseldorf, 12.03.2004 - 502 IN 126/03
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 623
- EuZW 2004, 307
- NZI 2004, 269
- NZG 2004, 426
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- AG Köln, 23.01.2004 - 71 IN 1/04
Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens; Internationale Zuständigkeit des …
Auszug aus AG Düsseldorf, 12.03.2004 - 502 IN 126/03
Dies erscheint jedoch aufgrund des Verlusts der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zweifelhaft (so auch Sabel, Hauptsitz als Niederlassung im Sinne der EUInsVO?, NZI 2004, 126, 128; bejahend AG Köln, NZI 2004, 152, 153).Rn. 25 Im übrigen bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin, wobei zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Erwägungen des AG X in Beschluss vom 23.01.2004 (NZI 2004, 152, 153) verwiesen wird, die auch auf den vorliegenden Fall zutreffen und denen nichts weiter hinzuzufügen ist.
- AG Düsseldorf, 06.06.2003 - 502 IN 126/03
Auszug aus AG Düsseldorf, 12.03.2004 - 502 IN 126/03
Mit Schriftsatz vom 04.06.2003 machte dieser unter Beifügung einer Kopie der Administration Order die Verfahrenseröffnung in Leeds aktenkundig.Unter dem 06.06.2003 erließ der zum damaligen Zeitpunkt zuständige Richter einen Klarstellungsbeschluss, wonach der Beschluss des High Court of Justice in Leeds deswegen keine Bindungswirkung entfalten würde, da diese Entscheidung die Vorschriften der EUInsVO weder erwähnte noch beachtete (ZIP 2003, 1363).
- EuGH, 17.01.2006 - C-1/04
Parlament - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Insolvenzverfahren - …
19)Z.B. AG Düsseldorf ZIP 2004, 623 - ISA, dazu EWiR 2004, 495 (Herweg/Tschauner) . - OLG Köln, 24.07.2019 - 13 U 261/12
Wirkungen eines britischen Insolvenzverfahrens im Inland
Die hier maßgebliche Frage war bereits zuvor in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.12.2011 - 1 U 2/11 = NJW 2012, 862, 863; AG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2004 - 502 IN 126/03 -, Rn 16 juris; Paulus, Anm. zu High Court of Justice London, Beschl. v. 20.12.2006 No 9849/02 - Stojevic = NZI 2007, 361, 367; Duursma-Kepplinger/Duursma, DZWIR 2003, 447-452). - OLG Düsseldorf, 09.07.2004 - 3 W 54/04
Anerkennung britischer Insolvenzeröffnung
Mit Beschluss vom 19. Mai 2003 (502 IN 126/03) bestellte das Insolvenzgericht Düsseldorf den Beschwerdeführer zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der S. GmbH.
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Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 06.06.2003 - 502 IN 126/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Auslandswirkung eines englischen Insolvenzeröffnungsbeschlusses
- unalex.eu
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 06.06.2003 - 502 IN 126/03
- AG Düsseldorf, 12.03.2004 - 502 IN 126/03
Papierfundstellen
- ZIP 2003, 1363
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- AG Köln, 23.01.2004 - 71 IN 1/04
Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens; Internationale Zuständigkeit des …
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.06.2003 - 502 IN 126/03
Dies erscheint jedoch aufgrund des Verlusts der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zweifelhaft (so auch Sabel, Hauptsitz als Niederlassung im Sinne der EUInsVO?, NZI 2004, 126, 128; bejahend AG Köln, NZI 2004, 152, 153).Im übrigen bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin, wobei zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Erwägungen des AG X in Beschluss vom 23.01.2004 (NZI 2004, 152, 153) verwiesen wird, die auch auf den vorliegenden Fall zutreffen und denen nichts weiter hinzuzufügen ist.
- EuGH, 17.01.2006 - C-1/04
Parlament - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Insolvenzverfahren - …
14)A.A. Mankowski , EWiR 2003, 767, 768; ders. , RIW 2004, 587f.Bedenken äußert Mankowski , EWiR 2003, 767, 768; ders. , RIW 2004, 587f. Ihm ist zuzugeben, dass der Grundsatz des gemeinschaftlichen Vertrauens quasi als "argumentative AllzweckwaffeÂ" nicht allzu inflationär heranzgezogen werden darf.
- AG Düsseldorf, 12.03.2004 - 502 IN 126/03
Einstellung eines eröffneten Insolvenzverfahrens im Falle einer vorherigen …
Mit Schriftsatz vom 04.06.2003 machte dieser unter Beifügung einer Kopie der Administration Order die Verfahrenseröffnung in Leeds aktenkundig.Unter dem 06.06.2003 erließ der zum damaligen Zeitpunkt zuständige Richter einen Klarstellungsbeschluss, wonach der Beschluss des High Court of Justice in Leeds deswegen keine Bindungswirkung entfalten würde, da diese Entscheidung die Vorschriften der EUInsVO weder erwähnte noch beachtete (ZIP 2003, 1363).
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