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Rechtsprechung
   LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34954
LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07 (https://dejure.org/2007,34954)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.01.2007 - 504 Qs 7/07 (https://dejure.org/2007,34954)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 504 Qs 7/07 (https://dejure.org/2007,34954)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 373
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06

    Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der Anordnung von Erzwingungshaft im …

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07
    Vielmehr wird aus § 225 Abs. 3 InsO und § 302 InsO der Wille des Gesetzgebers deutlich, dass der Schuldner zur Zahlung der Geldbuße weiter verpflichtet bleiben soll (vgl. LG Potsdam, Beschl. v. 14. September 2006 - 21 Qs 108/06).
  • LG Münster, 21.06.2005 - 2 Qs 47/05

    Erzwingungshaft - Empfänger von Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07
    Geldbuße zu bezahlen, da sie sich ansonsten über bußgeldbewehrte Pflichten hinwegsetzen und risikolos Verkehrsverstöße begehen könnten (vgl. LG Münster NStZ 2005, 711).
  • OLG Koblenz, 03.09.1991 - 1 Ws 424/91
    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07
    Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten, erreichbare finanzielle Mittel heranzuziehen, ausschöpfen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (…vgl. Mitsch in KK-OWiG, 3. Aufl. 2006, § 96 Rdn. 12; OLG Koblenz NStZ 1992, 194 f.).
  • LG Duisburg, 08.01.2013 - 69 Qs 2/13

    Rückschluss auf eine Zahlungsunfähigkeit aus der Abgabe der eidesstattlichen …

    Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten, erreichbare finanzielle Mittel heranzuziehen, ausschöpfen, z. B. durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. z. B. LG Berlin v. 15.01.2007 - 504 Qs 7/07, NZV 2007, 373 f.;… Mitsch, in: Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 3. Auflage 2006, § 96 OWiG, Rn. 12;… Seitz, in: Göhler, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 15. Auflage 2009, § 96 OWiG, Rn. 13).
  • AG Eilenburg, 08.05.2020 - 8 OWi 147/20

    Erzwingungshaft bei geringer Geldbuße zu Lasten eines Sozialhilfeempfängers

    Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten und erreichbare finanzielle Mittel heranzuziehen bzw. ausschöpfen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 03.09.1991 - 1 Ws 424/91 - NStZ 1992, 194; LG Arnsberg, Beschl. 02.02.2006 - 2 Qs 19/06 - NZV 2006, 446; LG Berlin, Beschl. v. 15.01.2007 - 504 Qs 7/07 -, NZV 2007, 373).
  • LG Erfurt, 29.11.2011 - 7 Qs 225/11

    Erzwingungshaft wegen Nicht-Zahlung einer Geldbuße ?

    Im Übrigen muss der Betroffene - trotz der eidesstattlichen Versicherung - ohnehin alle zumutbaren Maßnahmen ausschöpfen, um die Geldbuße zu begleichen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. zu diesen Kriterien und Maßstäben LG Lüneburg, Beschl. v. 05.06.2009, 26 Qs 112/09; LG Berlin, Beschl. v. 15.01.2007, 504 Qs 7/07, Juris).
  • LG Flensburg, 26.08.2011 - II Qs 48/11

    Beschluss der Anordnung der Erzwingungshaft ist aufzuheben bei Eröffnung des …

    Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten, erreichbare finanzielle Möglichkeiten heranzuziehen, ausschöpfen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2007, Az.: 504 Qs 7/07, zitiert nach [...]).
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