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| LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2007, 373
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06
Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der Anordnung von Erzwingungshaft im …
- LG Münster, 21.06.2005 - 2 Qs 47/05
Erzwingungshaft - Empfänger von Arbeitslosengeld II
Auszug aus LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07
Geldbuße zu bezahlen, da sie sich ansonsten über bußgeldbewehrte Pflichten hinwegsetzen und risikolos Verkehrsverstöße begehen könnten (vgl. LG Münster NStZ 2005, 711). - OLG Koblenz, 03.09.1991 - 1 Ws 424/91
Auszug aus LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07
Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten, erreichbare finanzielle Mittel heranzuziehen, ausschöpfen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (…vgl. Mitsch in KK-OWiG, 3. Aufl. 2006, § 96 Rdn. 12; OLG Koblenz NStZ 1992, 194 f.).
- LG Duisburg, 08.01.2013 - 69 Qs 2/13
Rückschluss auf eine Zahlungsunfähigkeit aus der Abgabe der eidesstattlichen …
Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten, erreichbare finanzielle Mittel heranzuziehen, ausschöpfen, z. B. durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. z. B. LG Berlin v. 15.01.2007 - 504 Qs 7/07, NZV 2007, 373 f.;… Mitsch, in: Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 3. Auflage 2006, § 96 OWiG, Rn. 12;… Seitz, in: Göhler, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 15. Auflage 2009, § 96 OWiG, Rn. 13). - AG Eilenburg, 08.05.2020 - 8 OWi 147/20
Erzwingungshaft bei geringer Geldbuße zu Lasten eines Sozialhilfeempfängers
Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten und erreichbare finanzielle Mittel heranzuziehen bzw. ausschöpfen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 03.09.1991 - 1 Ws 424/91 - NStZ 1992, 194; LG Arnsberg, Beschl. 02.02.2006 - 2 Qs 19/06 - NZV 2006, 446; LG Berlin, Beschl. v. 15.01.2007 - 504 Qs 7/07 -, NZV 2007, 373). - LG Erfurt, 29.11.2011 - 7 Qs 225/11
Erzwingungshaft wegen Nicht-Zahlung einer Geldbuße ?
Im Übrigen muss der Betroffene - trotz der eidesstattlichen Versicherung - ohnehin alle zumutbaren Maßnahmen ausschöpfen, um die Geldbuße zu begleichen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. zu diesen Kriterien und Maßstäben LG Lüneburg, Beschl. v. 05.06.2009, 26 Qs 112/09; LG Berlin, Beschl. v. 15.01.2007, 504 Qs 7/07, Juris). - LG Flensburg, 26.08.2011 - II Qs 48/11
Beschluss der Anordnung der Erzwingungshaft ist aufzuheben bei Eröffnung des …
Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten, erreichbare finanzielle Möglichkeiten heranzuziehen, ausschöpfen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2007, Az.: 504 Qs 7/07, zitiert nach [...]).
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