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Rechtsprechung
   LG Berlin II, 29.08.2024 - 52 O 254/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,32697
LG Berlin II, 29.08.2024 - 52 O 254/23 (https://dejure.org/2024,32697)
LG Berlin II, Entscheidung vom 29.08.2024 - 52 O 254/23 (https://dejure.org/2024,32697)
LG Berlin II, Entscheidung vom 29. August 2024 - 52 O 254/23 (https://dejure.org/2024,32697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5a Abs 1 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 5b Abs 3 UWG, § 8 Abs 1 S 1 Alt 2 UWG, § 8 Abs 3 Nr 3 UWG
    Wettbewerbsverstoß des App-Store Betreibers: Vorenthalten wesentlicher Informationen im Zusammenhang mit Produktbewertungen durch Kunden

  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF

    Apple muss fehlende Prüfung von Bewertungen im App Store transparent machen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz bei App-Bewertungen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Apple muss fehlende Prüfung von App-Bewertungen transparent machen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Apple muss fehlende Prüfung von Bewertungen im App Store transparent machen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Apple muss transparent über fehlende Überprüfung von Bewertungen im App Store informieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unternehmen müssen Informationen zur Echtheit von (Sterne-)Bewertungen machen - Apple muss fehlende Prüfung von Bewertungen im App Store transparent machen

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 27.01.2022 - 16 O 62/21

    Irreführende Werbung einer Dating-Plattform bei Profilen ohne echte Nutzer

    Auszug aus LG Berlin II, 29.08.2024 - 52 O 254/23
    Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass durchschnittlich aufmerksame, verständige und informierte VerbraucherInnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassend studieren, vielmehr werden sie in der Regel gar nicht gelesen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 27.1.2022 - 16 O 62/21 , MMR 2022, 799 Rn. 37, 46).

    Es ist - entgegen der Auffassung der Beklagten - VerbraucherInnen auch nicht zuzumuten, in solchen Rubriken nach wesentlichen Informationen zu suchen, weil damit nicht zu rechnen ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 7. Februar 2023 - 6 U 55/22 -, Rn. 42, juris; LG Berlin, Urteil vom 27.1.2022 - 16 O 62/21 , MMR 2022, 799 Rn. 37 ).

  • OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 6 U 55/22

    Wettberwerblicher Unterlassungsanspruch bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der …

    Auszug aus LG Berlin II, 29.08.2024 - 52 O 254/23
    Es ist - entgegen der Auffassung der Beklagten - VerbraucherInnen auch nicht zuzumuten, in solchen Rubriken nach wesentlichen Informationen zu suchen, weil damit nicht zu rechnen ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 7. Februar 2023 - 6 U 55/22 -, Rn. 42, juris; LG Berlin…, Urteil vom 27.1.2022 - 16 O 62/21 , MMR 2022, 799 Rn. 37 ).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer …

    Auszug aus LG Berlin II, 29.08.2024 - 52 O 254/23
    Rn. 29 Ein Vorenthalten einer wesentlichen Information i.S.d. § 5a UWG liegt vor, wenn der Marktteilnehmer die Information nicht so enthält, dass er sie bei seiner geschäftlichen Entscheidung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG berücksichtigen kann (BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 27 - LGA tested;… BGH GRUR 2018, 438 Rn. 32 f. - Energieausweis).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 232/16

    Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen

    Auszug aus LG Berlin II, 29.08.2024 - 52 O 254/23
    Rn. 29 Ein Vorenthalten einer wesentlichen Information i.S.d. § 5a UWG liegt vor, wenn der Marktteilnehmer die Information nicht so enthält, dass er sie bei seiner geschäftlichen Entscheidung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG berücksichtigen kann (…BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 27 - LGA tested; BGH GRUR 2018, 438 Rn. 32 f. - Energieausweis).
  • BGH, 08.11.2018 - I ZR 108/17

    Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten: …

    Auszug aus LG Berlin II, 29.08.2024 - 52 O 254/23
    Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn eine Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung antragsgegenständlich ist und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, in welchen Merkmalen des angegriffenen Verhaltens die Grundlage und der Anknüpfungspunkt für den Wettbewerbsverstoß und damit das Unterlassungsgebot liegen soll (BGH, Urteil vom 8. November 2018 - I ZR 108/17 - juris, Rn. 15 - Deutschland-Kombi).
  • EuGH, 26.10.2016 - C-611/14

    Canal Digital Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unlautere …

    Auszug aus LG Berlin II, 29.08.2024 - 52 O 254/23
    Hierbei ist auf den Durchschnittsverbraucher abzustellen, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch bzw. verständig ist (vgl. EuGH, Urteil v. 26. Oktober 2016 - C-611/14 -, juris Rn. 57 - Canal Digital).
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