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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 12.12.2007 - 52 O 67/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13978
LG Potsdam, 12.12.2007 - 52 O 67/07 (https://dejure.org/2007,13978)
LG Potsdam, Entscheidung vom 12.12.2007 - 52 O 67/07 (https://dejure.org/2007,13978)
LG Potsdam, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 52 O 67/07 (https://dejure.org/2007,13978)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Merchant haftet für Rechtsverletzungen seines Affiliates

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Merchant haftet für Rechtsverletzungen seines Affiliates

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 015
  • K&R 2008, 117
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Potsdam, 12.12.2007 - 52 O 67/07
    Hierbei stellt sich allerdings nicht das Problem, unter welchen Voraussetzungen eine Störerhaftung über §§ 823, 1004 BGB gegeben sein kann, hiermit einhergehend auch nicht die Frage nach Prüfungspflichten bzw. -möglichkeiten (vgl. hierzu - sämtlich zur Störerhaftung in Fällen von Markenverletzungen, bei denen eine Haftung als Betriebsinhaber von vorneherein nicht in Betracht kam - etwa BGH, NJW 2004, 3102 ff.; LG Hamburg, Urteil vom 03.08.2005, Az. 315 O 296/05; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.12.2005, Az. 2/03 O 537/04).
  • OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05

    Beauftragtenhaftung des Merchant für seinen Affiliate

    Auszug aus LG Potsdam, 12.12.2007 - 52 O 67/07
    Die Kammer teilt die Auffassung, daß auch bei Affiliates, jedenfalls wenn das Verhältnis zum Händler wie im vorliegenden Fall ausgestaltet ist, die erforderliche, aber auch ausreichende Zugehörigkeit zum betrieblichen Organismus des Händlers zu bejahen ist, zumal sich bei anderer Betrachtung der Händler bei Verstößen des Affiliates im Wettbewerb, der schließlich ihm zugute kommen soll, hinter diesem verstecken könnte; das von der Beklagten prognostizierte Aus dieses Geschäftsmodells braucht nicht weiter hinterfragt zu werden, da auch dies ein anderes Ergebnis nicht rechtfertigen würde (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.05.2006, Az. 6 U 200/05; LG Berlin, MMR 2006, 118 f.).
  • LG Hamburg, 03.08.2005 - 315 O 296/05

    Markenverletzung: Keine Mitstörerhaftung des Betreibers eines Affiliate-Programms …

    Auszug aus LG Potsdam, 12.12.2007 - 52 O 67/07
    Hierbei stellt sich allerdings nicht das Problem, unter welchen Voraussetzungen eine Störerhaftung über §§ 823, 1004 BGB gegeben sein kann, hiermit einhergehend auch nicht die Frage nach Prüfungspflichten bzw. -möglichkeiten (vgl. hierzu - sämtlich zur Störerhaftung in Fällen von Markenverletzungen, bei denen eine Haftung als Betriebsinhaber von vorneherein nicht in Betracht kam - etwa BGH, NJW 2004, 3102 ff.; LG Hamburg, Urteil vom 03.08.2005, Az. 315 O 296/05; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.12.2005, Az. 2/03 O 537/04).
  • LG Berlin, 16.08.2005 - 15 O 321/05

    Haftung des Merchants für seinen Affiliate

    Auszug aus LG Potsdam, 12.12.2007 - 52 O 67/07
    Die Kammer teilt die Auffassung, daß auch bei Affiliates, jedenfalls wenn das Verhältnis zum Händler wie im vorliegenden Fall ausgestaltet ist, die erforderliche, aber auch ausreichende Zugehörigkeit zum betrieblichen Organismus des Händlers zu bejahen ist, zumal sich bei anderer Betrachtung der Händler bei Verstößen des Affiliates im Wettbewerb, der schließlich ihm zugute kommen soll, hinter diesem verstecken könnte; das von der Beklagten prognostizierte Aus dieses Geschäftsmodells braucht nicht weiter hinterfragt zu werden, da auch dies ein anderes Ergebnis nicht rechtfertigen würde (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.05.2006, Az. 6 U 200/05; LG Berlin, MMR 2006, 118 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 15.12.2005 - 3 O 537/04

    Keine Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

    Auszug aus LG Potsdam, 12.12.2007 - 52 O 67/07
    Hierbei stellt sich allerdings nicht das Problem, unter welchen Voraussetzungen eine Störerhaftung über §§ 823, 1004 BGB gegeben sein kann, hiermit einhergehend auch nicht die Frage nach Prüfungspflichten bzw. -möglichkeiten (vgl. hierzu - sämtlich zur Störerhaftung in Fällen von Markenverletzungen, bei denen eine Haftung als Betriebsinhaber von vorneherein nicht in Betracht kam - etwa BGH, NJW 2004, 3102 ff.; LG Hamburg, Urteil vom 03.08.2005, Az. 315 O 296/05; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.12.2005, Az. 2/03 O 537/04).
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