Rechtsprechung
| LG Berlin II, 31.10.2024 - 52 O 74/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 5 Abs 1 UWG, § 5 Abs 2 Nr 1 UWG, § 5a Abs 1 UWG
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung mit dem Testergebnis "sehr gut" - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Testergebnis "sehr gut"
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Irreführende Online-Werbung mit Testergebnis "sehr gut", wenn es noch bessere Noten gibt
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 25.10.2012 - 6 U 186/11
Verbraucherinformationspflicht bei Werbung mit einem Testergebnis
Auszug aus LG Berlin II, 31.10.2024 - 52 O 74/24
Denn für die Irreführung ist es bereits ausreichend, dass für Verbraucher die Annahme naheliegend ist, dass mit einem Testergebnis nur geworben werde, wenn die getestete Dienstleistung nicht nur für sich genommen als gut bewertet worden ist, sondern auch im Testfeld einen herausragenden Platz eingenommen hat (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.10.2012 - 6 U 186/11 - juris Rn. 12). - BGH, 11.03.1982 - I ZR 71/80
Test Gut
Auszug aus LG Berlin II, 31.10.2024 - 52 O 74/24
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es irreführend, wenn bei der Mitteilung eines Qualitätstests der Stiftung Warentest nicht über die Anzahl besserer Testergebnisse aufgeklärt wird (BGH, Urteil vom 11.03.1982 - I ZR 71/80 - Test Gut - juris Rn. 15). - OLG Köln, 04.04.2012 - 6 U 197/11
Irreführung durch Bewerbung eines Geschirrspülmittels mit den Ergebnissen eines …
Auszug aus LG Berlin II, 31.10.2024 - 52 O 74/24
Bereits die Verwendung der Notenstufe "sehr gut", welche den angesprochenen Verbrauchern aus der Schulzeit als herausragende Note bekannt ist, indiziert eine besonders gute Bewertung, wenn man nicht sogar annimmt, dass Verbraucher erwarten, dass die Note "sehr gut" die beste Testnote darstellt (so jedenfalls OLG Köln, Urteil vom 04.04.2012 - I-6 U 197/11 - juris Rn. 10). - OLG München, 23.11.2023 - 29 U 3309/22
Kostenentscheidung, Wegfall der Wiederholungsgefahr, Abmahnungskosten, …
Auszug aus LG Berlin II, 31.10.2024 - 52 O 74/24
Rn. 28 Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse lassen die Wiederholungsgefahr nicht entfallen, solange nicht auch jede Wahrscheinlichkeit von der Aufnahme des unzulässigen Verhaltens durch den Verletzer beseitigt ist (vgl. hierzu OLG München, Urteil vom 23.11.2023 - 29 U 3309/22 - juris Rn. 22 m.w.N.).
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