Rechtsprechung
| EuGH, 23.05.1985 - 53/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
VERORDNUNG NR. 3017/79 ART. 2 ABS. 3
- EU-Kommission
Allied Corporation / Rat
1 . NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN , DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG VON ANTIDUMPINGZÖLLEN - ERZEUGER UND EXPORTEURE AUS DRITTLÄNDERN
- EU-Kommission
Allied Corporation / Rat
- Wolters Kluwer
1. NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN , DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG VON ANTIDUMPINGZÖLLEN - ERZEUGER UND EXPORTEURE AUS DRITTLÄNDERN; ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 173 ABSATZ 2 ; VERORDNUNGEN NRN. ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VERORDNUNG NR. 3017/79 ART. 2 ABS. 3
1. NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN , DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG VON ANTIDUMPINGZÖLLEN - ERZEUGER UND EXPORTEURE AUS DRITTLÄNDERN - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1984 - 53/83
- EuGH, 23.05.1985 - 53/83
- EuGH, 16.06.1987 - 53/83
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 21.02.1984 - 239/82
Allied Corporation u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 23.05.1985 - 53/83
Die Klägerinnen Allied, Demufert und Transcontinental (Rechtssache 239/82) erhoben am 22. September 1982, die Klägerin Kaiser (Rechtssache 275/82) am 15. Oktober 1982 Klage auf Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 1976/82 und 2302/82. Der Rat führte mit der Verordnung Nr. 101/83 vom 17. Januar 1983 (…ABl. L 15, S. 1, und L 82, S. 27) einen endgültigen Antidumpingzoll von 19, 5 % auf die Ausfuhren der Klägerin Allied, von 12, 13 % auf.Der Gerichtshof wies mit Urteil vom 21. Februar 1984 (verbundene Rechtssachen 239 und 275/82, noch nicht veröffentlicht) die auf Nichtigerklärung der vorläufigen Zölle gerichteten Klagen hinsichtlich der Klägerin Demufert als unzulässig, hinsichtlich der Klägerinnen Allied, Transcontinental und Kaiser als unbegründet ab.
Der Rat verweist insoweit auf die von der Kommission vorgetragenen, von beiden Organen gemeinsam ausgearbeiteten Ausführungen in den verbundenen Rechtssachen 239 und 275/82 (vgl. S. 16 des Tatbestands des Urteils vom 21. Februar 1984, "Zulässigkeit der übrigen Klagen").
Der Rat hat dem Gerichtshof auf die Aufforderung, unter Berücksichtigung des Urteils vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239 und 275/82 darzulegen, ob er seine Einrede der Unzulässigkeit aufrechterhalte, mitgeteilt, daß er Zweifel an der Zulässigkeit der Klage habe, jedoch keine förmliche Einrede der Unzulässigkeit erhebe.
Wie der Gerichtshof schon in seinem Urteil vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239 und 275/82 (Allied Corporation u.a., noch nicht veröffentlicht) entschieden hat, können die Rechtsakte, durch die Antidumpingzölle eingeführt werden, diejenigen produzierenden und exportierenden Unternehmen unmittelbar und individuell betreffen, die nachweisen können, daß sie in den Rechtsakten der Kommission oder des Rates namentlich genannt oder von den vorhergehenden Untersuchungen betroffen waren.
- EuGH, 16.05.1991 - C-358/89
Extramet Industrie / Rat
Dies schließt jedoch nicht aus, daß ihre Bestimmungen bestimmte Wirtschaftsteilnehmer unmittelbar und individuell betreffen können (siehe Urteile vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239/82 und 275/82, Allied Corporation I, Slg. 1984, 1005, Randnr. 11, und vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83, Allied Corporation II, Slg. 1985, 1621, Randnr. 4). - EuG, 27.01.2006 - T-280/03
Van Mannekus / Rat - Dumping - Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit …
79 Fünftens lasse sich das Argument, dass die Klägerin schon deshalb klagebefugt sei, weil die Untersuchungen, an denen sie mitgewirkt habe, immer noch Wirkungen zeigten, nicht aus dem von der Klägerin angeführten Urteil des Gerichtshofes vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83 (Allied Corporation/Rat, Slg. 1985, 1621, im Folgenden: Urteil Allied Corporation II) ableiten, da sie weder ein Exporteur noch ein in der angefochtenen Verordnung namentlich genanntes Unternehmen sei.108 Für die Entscheidung über die Begründetheit der Unzulässigkeitseinrede des Rates ist darauf hinzuweisen, dass Verordnungen zur Einführung von Antidumpingzöllen zwar nach den Kriterien des Artikels 230 Absatz 4 EG aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Tragweite insofern normativen Charakter haben, als sie für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten; dies schließt jedoch nicht aus, dass einige Vorschriften dieser Verordnungen bestimmte Wirtschaftsteilnehmer individuell betreffen können (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984 in den Rechtssachen 239/82 und 275/82, Allied Corporation u. a./Kommission, Slg. 1984, 1005, im Folgenden: Urteil Allied Corporation I, Randnr. 11, Urteil Allied Corporation II, Randnr. 4, und Urteil vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-76/01 P, Eurocoton u. a./Rat, Slg. 2003, I-10091, Randnr. 73; oben in Randnr. 63 angeführter Beschluss Sermes/Kommission, Randnrn.
Das trifft im Allgemeinen für Produktions- und Exportunternehmen zu, die nachweisen können, dass sie in den Rechtsakten der Kommission oder des Rates bezeichnet wurden oder von den Untersuchungen betroffen waren (vgl. in diesem Sinne Urteile Allied Corporation I, Randnrn. 11 und 12, und Allied Corporation II, Randnr. 4, oben in Randnr. 108 angeführtes Urteil Eurocoton u. a./Rat, Randnr. 73, oben in Randnr. 63 angeführter Beschluss Sermes/Kommission, Randnr. 15, und oben in Randnr. 63 angeführtes Urteil BSC Footwear Supplies u. a./Rat, Randnr. 45).
- EuG, 09.06.2016 - T-276/13
Growth Energy und Renewable Fuels Association/ Rat - Dumping - Einfuhren von …
Rn. 69 Im Bereich der Bekämpfung von Dumpingpraktiken können erstens nach ständiger Rechtsprechung die Rechtsakte, durch die Antidumpingzölle eingeführt werden, diejenigen produzierenden und exportierenden Unternehmen unmittelbar und individuell betreffen, die nachweisen können, dass sie in den Rechtsakten der Kommission oder des Rates namentlich genannt oder von den vorhergehenden Untersuchungen betroffen waren (…Urteile Allied Corporation u. a./Kommission, oben in Rn. 58 angeführt, EU:C:1984:68, Rn. 12, und vom 23. Mai 1985, Allied Corporation u. a./Rat, 53/83, Slg, EU:C:1985:227, Rn. 4).Der Unionsrichter hat die individuelle Betroffenheit solcher Wirtschaftsteilnehmer nämlich anerkannt, ohne darauf abzustellen, ob ihnen die Dumpingpraktiken zugerechnet werden können (Urteile Allied Corporation u. a./Rat, oben in Rn. 69 angeführt, EU:C:1985:227, Rn. 4, Shanghai Bicycle/Rat, oben in Rn. 92 angeführt, EU:T:1997:134, Rn. 39, und Champion Stationery u. a./Rat, oben in Rn. 92 angeführt, EU:T:1998:266, Rn. 47).
- EuG, 14.09.1995 - T-480/93
Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen …
66 Der Rechtssatzcharakter der angefochtenen Handlungen schließt jedoch nicht aus, daß sie bestimmte Unternehmen individuell betreffen können (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984 in den Rechtssachen 239/82 und 275/82, Allied Corporation u. a./Kommission, Slg. 1984, 1005, Randnr. 11, vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83, Allied Corporation u. a./Rat, Slg. 1985, 1621, Randnr. 4, vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnr. 13, und Codorniu/Rat, Randnr. 19). - EuG, 17.06.1998 - T-135/96
UEAPME / Rat
Zweitens weist die Klägerin darauf hin, daß der normative Charakter eines Rechtsakts nach ständiger Rechtsprechung nicht ausschließe, daß er bestimmte beteiligte Wirtschaftsteilnehmer individuell betreffe (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984 in den Rechtssachen 239/82 und 275/82, Allied Corporation u. a./Kommission, Slg. 1984, 1005, Randnr. 11, vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83, Allied Corporation u. a./Rat, Slg. 1985, 1621, Randnr. 4, vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnr. 13, und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19). - EuG, 27.01.2006 - T-278/03
Van Mannekus / Rat - Dumping - Einfuhren von Magnesiumoxid mit Ursprung in China …
84 Fünftens lasse sich das Argument, dass die Klägerin schon deshalb klagebefugt sei, weil die Untersuchungen, an denen sie mitgewirkt habe, immer noch Wirkungen zeigten, nicht aus dem von der Klägerin angeführten Urteil des Gerichtshofes vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83 (Allied Corporation/Rat, Slg. 1985, 1621, im Folgenden: Urteil Allied Corporation II) ableiten, da sie weder ein Exporteur noch ein in der angefochtenen Verordnung namentlich genanntes Unternehmen sei.Das trifft im Allgemeinen für Produktions- und Exportunternehmen zu, die nachweisen können, dass sie in den Rechtsakten der Kommission oder des Rates bezeichnet wurden oder von den vorbereitenden Untersuchungen betroffen waren (vgl. in diesem Sinne Urteile Allied Corporation I, Randnrn. 11 und 12, und Allied Corporation II, Randnr. 4, oben in Randnr. 114 angeführtes Urteil Eurocoton u. a./Rat, Randnr. 73, oben in Randnr. 68 angeführter Beschluss Sermes/Kommission, Randnr. 15, und oben in Randnr. 68 angeführtes Urteil BSC Footwear Supplies u. a./Rat, Randnr. 45).
- EuGH, 14.03.1990 - 156/87
Gestetner Holdings / Rat und Kommission
11 und 12, und vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83, Allied Corporation II, Slg. 1985, 1621, Randnr. 4 ). - EuGH, 14.03.1990 - 133/87
Nashua Corporation u.a. / Kommission und Rat
11 und 12, und vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83, Allied Corporation II, Slg. 1985, 1621, Randnr. 4 ). - Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-417/04
Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale …
{FN:57} - Gaitanides, Ch., "Artikel 230", in Von der Groeben/Schwarze, Vertrag über die Europäische Union und Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - Kommentar, 6. Aufl., Nomos, Baden-Baden, 2004, Band 4, S. 481 f. Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83 (Allied Corporation u. a./Rat, Slg. 1985, 1621). - Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-309/89
Codorníu SA gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigkeitsklage - Verordnung - …
- Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83 (Allied Corporation/Rat, Slg. 1985, 1621, Randnr. 4). - EuGH, 07.05.1987 - 258/84
Nippon Seiko / Rat
- EuG, 18.09.1996 - T-155/94
Climax Paper Converters Ltd gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumpingzölle …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87
Nashua Corporation gegen Kommission Europäischen Gemeinschaften. - Dumping - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 169/84
Compagnie française de l'azote (Cofaz) SA und andere gegen Kommission der …
- EuG, 25.09.1997 - T-170/94
Shanghai Bicycle / Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1986 - 240/84
NTN Toyo Bearing Company Limited und andere gegen Rat der Europäischen …
- EuG, 20.06.2000 - T-597/97
Euromin / Rat
- EuG, 11.07.1996 - T-161/94
Sinochem Heilongjiang gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumping - …
- EuGH, 08.07.1987 - 279/86
Sermes / Kommission
- EuGH, 07.07.1994 - C-75/92
Gao Yao / Rat
- EuG, 19.11.1998 - T-147/97
Champion Stationery Mfg Co. Ltd, Sun Kwong Metal Manufacturer Co. Ltd und US Ring …
- EuGH, 11.11.1987 - 205/87
Nuova Ceam / Kommission
- EuGH, 08.07.1987 - 301/86
Frimodt Pedersen / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1986 - 26/86
Deutz und Geldermann, Sektkellerei Breisach (Baden) GmbH gegen Rat der …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1992 - C-136/91
Findling Wälzlager Handelsgesellschaft mbH gegen Hauptzollamt Karlsruhe.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 260/85
Tokyo Electric Company Ltd (TEC) und andere gegen Rat der Europäischen …
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Rechtsprechung
| EuGH, 16.06.1987 - 53/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände; Nationale Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände; Die Mindestgröße von Fischen; Über Maßnahmen der Gemeinschaft hinausgehende nationale Regelungen zur Erhaltung der Fischbestände
- rechtsportal.de
FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - TECHNISCHE ERHALTUNGSMASSNAHMEN - MINDESTGRÖSSE DER GEFANGENEN FISCHE - NATIONALE MASSNAHMEN, DIE STRENGER ALS DIE GEMEINSCHAFTSREGELUNG SIND - GENEHMIGUNG - TRAGWEITE
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1984 - 53/83
- EuGH, 23.05.1985 - 53/83
- EuGH, 16.06.1987 - 53/83
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Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 21.03.1984 - V 53/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Werbungskosten - Fahrtkosten einer Lehramtsanwärterin zwischen Wohnung und jeweiliger Schule
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77
PKW-Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnder Einsatzstelle; für die …
Auszug aus FG Nürnberg, 21.03.1984 - V 53/83
Da nach dem BFH-Urteil vom 11.07.1980 VI R 198/77 (BStBl. II 1980, 654) auf den gesamten Berufszweig abzustellen sei, genüge es nicht, daß nur ein Teil der LAA und dieser wiederum nur für eine bestimmte Zeit an wechselnden Einsatzstellen eingesetzt werde.Arbeitnehmer mit ständig wechselnden Einsatzstellen werden von der Rechtsprechung gegenüber Arbeitnehmern mit einer regelmäßigen Arbeitsstätte deshalb begünstigt, weil sie nicht die Möglichkeit haben, durch entsprechende Wohnsitznahme selbst die Höhe der Fahrtaufwendungen zu bestimmen (vgl. z. B. das BFH-Urteil vom 11.07.1980, VI R 198/77, BStBl. II 1980, 654).
Dazu kommt folgendes: Entsprechend ihrem Ansatzpunkt bezieht sich die Rechtsprechung zur Behandlung von Fahrtaufwendungen bei Arbeitnehmern auf ständig wechselnden Baustellen nur auf Fälle der Beschäftigung auf auswärtigen Einsatzstellen (s. BFH-Urteile vom 31.10.1973, VI R 98/73 BStBl. II 1974, 258 und VI R 198/1977).
- BFH, 12.08.1983 - VI R 155/80
1. Unterhaltszuschüsse eines Referendars sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. - 2. …
Auszug aus FG Nürnberg, 21.03.1984 - V 53/83
Das Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 12.08.1983 VI R 155/80 (Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1983, 718), das sich mit Fahrten eines Rechtsreferendars zwischen seiner Wohnung und der jeweiligen Ausbildungsstation befasse, sei hier nicht anwendbar.(BFH-Urteil vom 12.08.1983, VI R 155/80, BStBl. II 1983, 718.).
- BFH, 31.10.1973 - VI R 98/73
Aufwendungen für Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und ständig …
Auszug aus FG Nürnberg, 21.03.1984 - V 53/83
Dazu kommt folgendes: Entsprechend ihrem Ansatzpunkt bezieht sich die Rechtsprechung zur Behandlung von Fahrtaufwendungen bei Arbeitnehmern auf ständig wechselnden Baustellen nur auf Fälle der Beschäftigung auf auswärtigen Einsatzstellen (s. BFH-Urteile vom 31.10.1973, VI R 98/73 BStBl. II 1974, 258 und VI R 198/1977). - BFH, 23.03.1979 - VI R 14/78
Fortbildungsveranstaltung - Gehaltsfortzahlung - Dienstreise - Arbeitstägliche …
Auszug aus FG Nürnberg, 21.03.1984 - V 53/83
Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend (zeitweilig) aus beruflichen Gründen den Ort seiner regelmäßigen Arbeitsstätte verläßt, um an einer anderen Stätte tätig zu werden (BFH-Urteil vom 23.03.1979, VI R 14/78, BStBl. II 1979, 521).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1984 - 53/83 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Allied Corporation und andere gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.
Antidumpingzölle
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1984 - 53/83
- EuGH, 23.05.1985 - 53/83
- EuGH, 16.06.1987 - 53/83
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 29.03.1979 - 113/77
NTN Toyo Bearing / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1984 - 53/83
Besonders bei der Überprüfung der 25. Begründungserwägung der angefochtenen Verordnung anhand des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe a der Grundverordnung wird man das von Generalanwalt Warner in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 113/77 (Kugellager, Slg. 1979, 1185, 1266) zu Recht hervorgehobene Ermessen berücksichtigen müssen. - EuGH, 21.02.1984 - 239/82
Allied Corporation u.a. / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1984 - 53/83
Die endgültigen Antidumpingzölle in Höhe von 19, 05 % (für die Klägerin Allied), 12, 13 % (für die Klägerin Kaiser) und 12, 01 % (für die Klägerin Transcontinental) betragen etwa das Dreifache bzw. Doppelte der mit den Verordnungen Nrn. 1976/82 und 2302/82 (ABl. L 214 vom 22.7.1982 und ABl. L 276 vom 21.8.1982) von der Kommission eingeführten vorläufigen Antidumpingzölle in Höhe von 6, 5 % bzw. 5 % (für die Klägerin Kaiser), auf die sich das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239 und 275/82 (Allied Corporation u.a./Kommission, Slg. 1984, 1005) bezieht, und liegen damit erheblich höher.
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