Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 6/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 99 Nr. 4
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer zur Vergabe eines Auftrags für Planungsleistungen für Baugrund und Wasserhaltung im Offenen Verfahren; Einordnung der Handwerkskammer als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber!
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber! (IBR 2024, 84)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber! (VPR 2024, 3)
Verfahrensgang
- VK Schleswig-Holstein, 29.09.2023 - VK-SH 13/23
- OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 6/23
- OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 7/23
- OLG Schleswig, 08.02.2024 - 54 Verg 7/23
- OLG Schleswig, 22.02.2024 - 54 Verg 7/23
Papierfundstellen
- NZBau 2024, 179
- VergabeR 2024, 114
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- OLG München, 10.11.2010 - Verg 19/10
Vergabeverfahren: Begriff des öffentlichen Auftraggebers; Einrechnung der Kosten …
Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 6/23
Auf spätere Auszahlungen kann es daher nicht ankommen, ausschlaggebend ist vielmehr, in welcher Höhe der Auftraggeber mit Fördermitteln bei seiner Gesamtkalkulation gerechnet hat (OLG München, Beschluss vom 10. November 2010 - Verg 19/10 -, Rn. 42, juris).Anders als etwa in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des OLG München vom 10. November 2010 - Verg 19/10 -, juris, handelt es sich vorliegend "nur" um die Ausschreibung einer mit den in Nr. 4 beschriebenen Maßnahmen in Verbindung stehenden Dienstleistung, während die Förderung und damit die Realisierbarkeit der Maßnahme "kleiner" ... selbst nicht absehbar ist.
- OLG Schleswig, 10.12.2020 - 54 Verg 4/20
Komplexes Großbauvorhaben: Bieter muss über Berufserfahrung verfügen!
Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 6/23
Lägen etwaige Fördermittelanträge oder Subventionsbescheide noch nicht vor, sei für die Bemessung der 50%-Grenze auf andere Kalkulationsüberlegungen zurückzugreifen, insbesondere auch die öffentlichen Pressemitteilungen von Land und Bund maßgeblich, soweit hierin öffentliche Fördermittel in Aussicht gestellt werden (Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 10.12.2020 - 54 Verg 4/20).Soweit die Antragstellerin zur Stützung dieser Annahme auf eine Entscheidung des Senates Bezug nimmt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 54 Verg 4/20 -, Rn. 84, juris), lässt sich ein solches Verständnis nicht auf diese Entscheidung stützen.
- VK Bund, 16.11.2018 - VK 1-99/18
Baumaßnahme
Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 6/23
Daher ist eine Handwerkskammer zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber kein öffentlicher Auftraggeber, der unter § 99 Nr. 2 GWB fällt (BKartA Bonn…, Beschluss vom 22. August 2018 - VK 1 - 77/18 -, Rn. 13, juris; BKartA Bonn, Beschluss vom 16. November 2018 - VK 1 - 99/18 -, Rn. 28, juris).Daher kann vorliegend auch offen bleiben, ob es ohnehin nicht auf eine umfassende Betrachtung des Gesamtvorhabens ankommt, sondern nur auf die vom jeweiligen Einzellos umfassten Positionen, soweit diese nicht zu über 50 % gefördert werden (in diese Richtung etwa BKartA Bonn, Beschluss vom 16. November 2018 - VK 1 - 99/18 -, Rn. 32, juris).
- VK Bund, 22.08.2018 - VK 1-77/18
Modernisierung der Ausstattung d. B. u. TZ d. HWK
Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 6/23
Es werde insoweit auf die Ausführungen der VK Bund (VK Bund VK 1-77/18) sowie des EuGH (EuGH, Urteil vom 12.09.2013; Az.: C526/11) verwiesen.Daher ist eine Handwerkskammer zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber kein öffentlicher Auftraggeber, der unter § 99 Nr. 2 GWB fällt (BKartA Bonn, Beschluss vom 22. August 2018 - VK 1 - 77/18 -, Rn. 13, juris; BKartA Bonn…, Beschluss vom 16. November 2018 - VK 1 - 99/18 -, Rn. 28, juris).
- OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21
Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde …
Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 6/23
Das Recht auf Akteneinsicht besteht in dem Umfang, in dem es zur effektiven Durchsetzung subjektiver Rechte der Beschwerdeführerin erforderlich ist, was nur bezüglich entscheidungsrelevanter Aktenbestandteile gilt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2021, Verg 9/21, Rn. 50 bei juris). - OLG Schleswig, 27.10.2022 - 54 Verg 7/22
Wer muss/kann die Wertungsentscheidung treffen?
Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 6/23
Akteneinsicht ist in dem Umfang zu gewähren, der zur Durchsetzung des objektiven Rechts, bezogen auf das konkrete Rechtsschutzziel, notwendig ist, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2022 - 54 Verg 7/22 -, Rn. 122, juris). - EuGH, 12.09.2013 - C-526/11
IVD - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 …
Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 6/23
Eine bloße Rechtsaufsicht, Rechtmäßigkeits- oder Rechnungshofkontrolle ist mangels entsprechender Einflussmöglichkeiten grundsätzlich nicht ausreichend (…ganz überwiegende Auffassung, vgl. etwa BeckOK VergabeR/Bungenberg/ Schelhaas , 29. Ed. 31.1.2023, GWB § 99 Rn. 82; m.w.N.; vgl. auch EuGH, Urteil vom 12. September 2013 - C-526/11 -, juris für eine Ärztekammer). - VK Schleswig-Holstein, 29.09.2023 - VK-SH 13/23
Nicht jede öffentliche Ausschreibung unterliegt der Nachprüfung!
Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 6/23
Der Senat hat auf den Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde mit Beschluss vom 25.10.2023 beschlossen, dass die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 29.09.2023, Az. VK-SH 13/23 einstweilen bis zum 30.11.2023 verlängert wird.
- OLG Schleswig, 08.02.2024 - 54 Verg 7/23
Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber!
Nachdem der Senat mit Beschluss vom 25.10.2023 zunächst angeordnet hatte, dass die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 29.09.2023, Az. VK-SH 13/23 einstweilen bis zum 30.11.2023 verlängert werde, hat er mit Beschluss vom 24.11.2023 (Az. 54 Verg 6/23) den Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde sowie den Antrag auf erweiterte Akteneinsicht zurückgewiesen.Zur Begründung nimmt sie im wesentlichen Bezug auf die Begründung des Senatsbeschlusses vom 24.11.2023 (Az. 54 Verg 6/23).
Vorliegend hat der Senat die beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde durch Beschluss vom 24.11.2023 zurückgewiesen (Az. 54 Verg 6/23).
- OLG Schleswig, 22.02.2024 - 54 Verg 7/23
Ausschreibung von "Planungsleistungen für Baugrund und Wasserhaltung" im Offenen …
Rn. 77 Nachdem der Senat mit Beschluss vom 25.10.2023 zunächst angeordnet hatte, dass die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 29.09.2023, Az. VK-SH 13/23 einstweilen bis zum 30.11.2023 verlängert werde, hat er mit Beschluss vom 24.11.2023 (Az. 54 Verg 6/23) den Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde sowie den Antrag auf erweiterte Akteneinsicht zurückgewiesen.Rn. 91 Zur Begründung nimmt sie im wesentlichen Bezug auf die Begründung des Senatsbeschlusses vom 24.11.2023 (Az. 54 Verg 6/23).
Vorliegend hat der Senat die beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde durch Beschluss vom 24.11.2023 zurückgewiesen (Az. 54 Verg 6/23).
- OLG Rostock, 30.01.2026 - 17 Verg 6/25
Vergaberechtsverstöße sind ausnahmsweise von Amts wegen aufzugreifen, wenn ein …
Denn diese Begrenzung entspricht - soweit ersichtlich - jedenfalls der einheitlichen Rechtsprechung der Vergabesenate (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, BGHZ 214, 11-31, Rn. 47; KG Berlin…, Beschluss vom 1. März 2024 - Verg 11/22 -, Rn. 217, juris;… Beschluss vom 6. Juli 2022 - Verg 6/22 -, Rn. 1, juris;… Beschluss vom 8. Januar 2020 - Verg 7/19 -, juris Rn. 3; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 1. Dezember 2023 - VII-Verg 22/23 -, Rn. 114, juris;… Beschluss vom 29. März 2021 - VII-Verg 9/21 -, Rn. 50, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. November 2023 - 54 Verg 6/23 -, Rn. 93, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 12. März 2024 - 19 Verg 1/23 -, Rn. 49, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 13 Verg 11/13 -, Rn. 55, juris; auch das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 30. März 2020 - 1 Verg 1/20 -, Rn. 2, 5, juris geht von diesen Begrenzungen aus;… siehe auch Radu in: Summa/Schneevogl, jurisPK-Vergaberecht, 7. Aufl., § 165 GWB (Stand: 15.11.2024), Rn. 21 m.w.N. auch zur Gegenauffassung in der Literatur;… Vavra/Willner in: Burgi/Dreher/Opitz, 4. Aufl. 2022, GWB § 165 Rn. 15, beck-online).
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