Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12, 55-VI-12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Unbegründete Verfassungsbeschwerde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überprüfung einer familiengerichtlichen einstweiligen Anordnung zum begleiteten Umgang eines Kindsvaters mit seiner Tochter am Maßstab des Willkürverbots und des Rechts auf rechtliches Gehör (hier: wegen Gefährlichkeit des Kindsvaters)
- Wolters Kluwer
Überprüfung einer familiengerichtlichen einstweiligen Anordnung zum begleiteten Umgang eines Kindsvaters mit seiner Tochter am Maßstab des Willkürverbots und des Rechts auf rechtliches Gehör (hier: wegen Gefährlichkeit des Kindsvaters)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 1234
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
Auszug aus VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12
In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 2.2.2010).Die Gerichte der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sind deshalb nicht verpflichtet, Beweisanträgen zu entsprechen, wenn sie diese nach dem sonstigen Ermittlungsergebnis nicht für sachdienlich oder aus Rechtsgründen für unerheblich halten (vgl. VerfGH 60, 14/23 f.).
Art. 91 Abs. 1 BV räumt jedoch keinen Anspruch darauf ein, dass sich das Gericht der von einem Beteiligten vertretenen Rechtsauffassung anschließt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 60, 14/23 f.).
- BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Auszug aus VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12
Insbesondere mit Blick darauf, dass § 51 FamFG i. V. m. § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG keine inhaltlichen Anforderungen an die Beschlussbegründung aufstellt und der Beschluss gemäß § 57 FamFG nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden kann (vgl. zu diesem Aspekt: VerfGH vom 15.2.2002 = VerfGH 55, 23/26; BVerfG vom 14.7.2007 = BVerfGE 118, 212/238; BVerfG vom 8.12.2010 = NJW 2011, 1497 f.), ist für Willkür nichts ersichtlich. - BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10
Nichtannahmebeschluss: Reichweite der Begründungserleichterungen für …
Auszug aus VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12
Insbesondere mit Blick darauf, dass § 51 FamFG i. V. m. § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG keine inhaltlichen Anforderungen an die Beschlussbegründung aufstellt und der Beschluss gemäß § 57 FamFG nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden kann (vgl. zu diesem Aspekt: VerfGH vom 15.2.2002 = VerfGH 55, 23/26; BVerfG vom 14.7.2007 = BVerfGE 118, 212/238; BVerfG vom 8.12.2010 = NJW 2011, 1497 f.), ist für Willkür nichts ersichtlich.
- VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04
Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des …
Auszug aus VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12
In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 2.2.2010). - VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung von Beweisanträgen
Auszug aus VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12
Voraussetzung hierfür ist, dass das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.4.2005 = VerfGH 58, 108/111; VerfGH vom 19.8.2010 = BayVBl 2010, 733; VerfGH vom 25.5.2011 = NJW-RR 2011, 1209/1210; VerfGH vom 29.5.2012). - VerfGH Bayern, 11.03.2003 - 29-VI-02
Auszug aus VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12
Selbst eine fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. VerfGH vom 11.3.2003 = VerfGH 56, 22/25; VerfGH vom 19.12.2005 = VerfGH 58, 289/292; VerfGH vom 2.2.2010). - VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
Auszug aus VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12
Voraussetzung hierfür ist, dass das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.4.2005 = VerfGH 58, 108/111; VerfGH vom 19.8.2010 = BayVBl 2010, 733; VerfGH vom 25.5.2011 = NJW-RR 2011, 1209/1210; VerfGH vom 29.5.2012). - VerfGH Bayern, 26.09.2011 - 47-VI-11
Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen im …
Auszug aus VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12
Ein - tatsächlich nicht gegebener - Verstoß gegen Art. 91 Abs. 1 BV im Zusammenhang mit dem Erlass der einstweiligen Anordnung wäre daher ohnehin im Verfahren der Anhörungsrüge geheilt worden (vgl. VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 47-VI-11; VerfGH vom 16.11.2011). - RG, 16.02.1926 - I 23/26
Wann ist neben dem amtlichen Vorgesetzten auch dem Beleidigten selbst die …
Auszug aus VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12
Insbesondere mit Blick darauf, dass § 51 FamFG i. V. m. § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG keine inhaltlichen Anforderungen an die Beschlussbegründung aufstellt und der Beschluss gemäß § 57 FamFG nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden kann (vgl. zu diesem Aspekt: VerfGH vom 15.2.2002 = VerfGH 55, 23/26; BVerfG vom 14.7.2007 = BVerfGE 118, 212/238; BVerfG vom 8.12.2010 = NJW 2011, 1497 f.), ist für Willkür nichts ersichtlich.
- VerfGH Bayern, 30.05.2016 - 58-VI-15
Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung begleiteten Umgangs - Verstoß gegen das …
Rn. 6 Eine Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss wurde mit Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 17. Dezember 2012 Vf. 55-VI-12 abgewiesen.Rn. 30 1. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde kann auch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sein, wenn sie bereits unmittelbar in verfassungsmäßig geschützte Rechte eingreift und der entstehende Nachteil durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr oder nicht mehr ausreichend ausgeräumt werden kann (vgl. VerfGH vom 17.12.2012 - Vf. 54-VI-12 u. a. - juris Rn. 22;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaats Bayern, 2009, Art. 120 Rn. 23).
- VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20
Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge
Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht schon dann verletzt, wenn das Gericht zu einer unrichtigen Tatsachenfeststellung gekommen ist (vgl. VerfGH vom 7.10.1971 - Vf. 27-VI-71 - juris; vom 12.12.1975 - Vf. 33-VI-73 - juris;… vgl. auch VerfGH vom 10.1.2006 - Vf. 34-VI-04 - juris Rn. 46; vom 30.1.2007 VerfGHE 60, 14/23; vom 17.12.2012 - Vf. 54-VI-12 - juris Rn. 52 jeweils zu Art. 91 Abs. 1 BV;… BVerfG vom 10.5.2002 - 1 BvR 1685/01 - juris Rn. 17 zu Art. 103 Abs. 1 GG). - VerfGH Bayern, 06.06.2024 - 24-VI-23
Mangels Substanziierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
Insbesondere mit Blick darauf, dass § 51 Abs. 2 Satz 1 FamFG i. V. m. § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG keine inhaltlichen Anforderungen an die Beschlussbegründung aufstellt und der Beschluss gemäß § 57 Satz 1 FamFG nicht anfechtbar ist, ist für Willkür nichts ersichtlich (vgl. VerfGH vom 17.12.2012 - Vf. 54-VI-12 - juris Rn. 40 m. w. N.).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 12.10.1988 BVerfGE 79, 51/62) sind die Gerichte der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht verpflichtet, Beweisanträgen zu entsprechen, wenn sie diese nach dem sonstigen Ermittlungsergebnis nicht für sachdienlich oder aus Rechtsgründen für unerheblich halten (vgl. auch VerfGH vom 30.1.2007 VerfGHE 60, 14/23 f.; vom 17.12.2012 - Vf. 54-VI-12 - juris Rn. 52).
- VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 55/16
Einstweiliger Rechtsschutz; Umgangsrecht; Kindeswillen; Kindeswohl
Zwar bezieht sich auch das Hauptsacheverfahren auf die Regelung des Umgangsrechts und damit auf denselben Gegenstand wie das Verfahren der einstweiligen Anordnung, jedoch kann der Beschwerdeführer jedenfalls dann nicht in zumutbarer Weise auf die Entscheidung in der Hauptsache verwiesen werden, wenn wegen des zwischenzeitlich eintretenden Zeitablaufs eine Verfestigung der Entfremdung zwischen Kind und Elternteil einzutreten droht oder - wie vorliegend vorgetragen wird - eine bereits eingetretene Entfremdung noch vertieft wird (vgl. allg. Beschluss vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 59/15 - vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19. August 2015 - 1 BvR 1084/15 -, Juris; BayVerfGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - Vf. 54-VI-12 -, Juris). - VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12
Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 50, 60/62; VerfGH vom 6.7.2001 VerfGHE 54, 59/61; vom 17.12.2012 FamRZ 2013, 1234/1236). - VerfGH Bayern, 18.02.2025 - 39-VI-24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof
Im - hier einschlägigen - Anwendungsbereich der Vorschrif ten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum familiengerichtlichen Verfahren sind die Gerichte allerdings nicht verpflichtet, Beweisanregungen der Parteien zu entsprechen, wenn sie diese nach dem sonstigen Ermittlungsergebnis nicht für sachdienlich halten (vgl. VerfGHE 60, 14/23 f.; VerfGH vom 17.12.2012 FamRZ 2013, 1234/1237; BVerfG vom 12.10.1988 BVerfGE 79, 51/62). - VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15
Darlegungsanforderungen bei Landesverfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches …
Rn. 23 aa) Die Ablehnung eines Beweisantrags kann einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör begründen, wenn das Gericht das Prozessrecht in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.4.2005 VerfGHE 58, 108/111; vom 17.12.2012 FamRZ 2013, 1234/1236). - VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Rechtzeitigkeit des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid
Die Gerichte sind aber nicht verpflichtet, Beweisanträgen zu entsprechen, wenn sie diese nach dem sonstigen Ermittlungsergebnis nicht für sachdienlich oder aus Rechtsgründen für unerheblich halten (vgl. VerfGH vom 30.1.2007 VerfGHE 60, 14/23 f.; vom 17.12.2012 FamRZ 2013, 1234/1237). - VerfGH Bayern, 06.05.2014 - 23-VI-13
Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 50, 60/62; VerfGH vom 6.7.2001 VerfGHE 54, 59/61; vom 17.12.2012 FamRZ 2013, 1234/1236).
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