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   LG Berlin, 16.07.2013 - 55 S 171/12 WEG   

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https://dejure.org/2013,30239
LG Berlin, 16.07.2013 - 55 S 171/12 WEG (https://dejure.org/2013,30239)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.07.2013 - 55 S 171/12 WEG (https://dejure.org/2013,30239)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 55 S 171/12 WEG (https://dejure.org/2013,30239)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung i.R.d. Erteilung der Zustimmung der Eigentümer zur baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Duldungsverpflichtung in der Teilungserklärung bzgl. einer baulichen Veränderung (hier: Balkon) gilt nur für das "Ob", nicht für das "Wie"; §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachträglicher Balkonanbau durch Gestattung in der Teilungserklärung; Duldungsanspruch; geringste Beeinträchtigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Errichtung eines Dachbalkons: Einfache Mehrheit reicht nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beschränktes Ausbaurecht für Balkon in Teilungserklärung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ausbaurecht: Voraussetzung der Umsetzung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarte Duldung einer baulichen Veränderung ersetzt nicht die Zustimmung! (IMR 2014, 27)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 383
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Hamburg, 22.01.2019 - 22a C 129/17

    Wann haftet der Verwalter für die Prozesskosten?

    Grob fahrlässig handelt insbesondere, wer als gewerblicher Verwalter gegen elementare Grundsätze der Finanzverfassung verstößt (LG Berlin ZMR 2014, 383, 385; Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., Rz. 34) oder sonstige elementare Rechtsgrundsätze.
  • AG Hamburg, 22.10.2019 - 22a C 73/18

    Instandhaltungsrücklage fehlt in Jahresabrechnung: Was sind die Folgen?

    Grob fahrlässg handelt insbesondere, wer als gewerblicher Verwalter gegen elementare Grundsätze der Finanzverfassung verstößt (LG Berlin ZMR 2014, 383, 385; Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., Rz. 34) oder sonstige elementare Rechtsgrundsätze.
  • AG Stralsund, 26.02.2018 - 20 C 14/17

    Jahresabrechnung genehmigt: Unberechtigte Entnahmen somit auch?

    Soweit das LG Köln dann im Weiteren - offenbar - den Standpunkt vertritt, der Beschluss über die Genehmigung der Rechnung beinhalte auch eine inhaltliche Billigung der Rücklagenentnahme im Sinne einer nachträglichen Legalisierung (a.a.O., Tz. 45), teilt das erkennende Gericht diese Auffassung - u.a. mit dem LG Berlin (Beschluss vom 26.11.2013 - 55 S 69/11, ZMR 2014, 383) - nicht (offenlassend LG Düsseldorf, a.a.O., Tz. 77 ff.).
  • AG Dortmund, 22.02.2019 - 511 C 7/18

    Verwalter muss ohne Beschluss errichteten Müllstellplatz als Handlungsstörer

    Bauliche Veränderungen im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz I WEG ist jede Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums, die vom Auffeilungsplan oder früheren Zustand des Gebäudes nach Fertigstellung abweicht und über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (LG Berlin ZWE 2014, 276).
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