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   VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09   

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https://dejure.org/2010,42086
VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09 (https://dejure.org/2010,42086)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31.08.2010 - 55-VI-09 (https://dejure.org/2010,42086)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31. August 2010 - 55-VI-09 (https://dejure.org/2010,42086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zu einer wasserstraßenrechtlichen Planergänzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Bayern, 30.01.2008 - 61-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Willkürverbots durch

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    Im Zusammenhang mit der Anwendung materiellen Bundesrechts kann daher ohne die zulässige Rüge einer Verletzung des Willkürverbots nicht geltend gemacht werden, die Gerichte hätten gegen weitere Grundrechtsnormen der Bayerischen Verfassung verstoßen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.3.2004 = VerfGH 57, 16/20; VerfGH vom 30.1.2008 = VerfGH 61, 16/24).
  • VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die - wie hier - auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29; VerfGH vom 4.12.2009).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die - wie hier - auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29; VerfGH vom 4.12.2009).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und eindeutig ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 6.7.2001 = VerfGH 54, 59/61; VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66; VerfGH vom 4.12.2009).
  • VerfGH Bayern, 29.08.1996 - 77-VI-96

    St. Salvator (München)

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    86 Abs. 1 Satz 2 BV wird durch ein Gericht nur dann verletzt, wenn einem Verfahrensbeteiligten der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Regelung bzw. Entscheidung entzogen wird (vgl. VerfGH vom 29.8.1996 = VerfGH 49, 126/130; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/21).
  • VerfGH Bayern, 11.12.1990 - 36-VI-90
    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    Zwar kann in Ausnahmefällen nach Beendigung der Unterlassung ein rechtliches Interesse an der Feststellung bestehen, ein Beschwerdeführer sei in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt worden (vgl. VerfGH vom 11.12.1990 = VerfGH 43, 187/189; VerfGH vom 6.8.1993 = VerfGH 46, 254/256).
  • VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen über die Ablehnung eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    Die Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg blieb ebenso erfolglos wie die Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse und das Urteil des Landgerichts Regensburg sowie gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Nürnberg in diesem Verfahren (VerfGH vom 4.12.2009 Vf. 91-VI-08).
  • VerfGH Bayern, 10.04.1981 - 32-VI-80
    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    Dies gilt auch dann, wenn die Bundesbehörde ihren Sitz in Bayern hat (vgl. VerfGH vom 10.4.1981 Vf. 32-VI-80; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 4 zu Art. 120; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 18 zu Art. 120 jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3338
    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Planergänzungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd vom 13. Februar 2002 Az. P-143.4 - Do/34 I, das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. April 2008 Az. RO 8 K 07.10, den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2008 Az. 8 ZB 08.1547 und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2009 Az. 8 ZB 08.3338.
  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1547

    Antrag auf Zulassung der Berufung; wasserstraßenrechtliche Planergänzung;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Planergänzungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd vom 13. Februar 2002 Az. P-143.4 - Do/34 I, das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. April 2008 Az. RO 8 K 07.10, den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2008 Az. 8 ZB 08.1547 und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2009 Az. 8 ZB 08.3338.
  • VerfGH Bayern, 06.08.1993 - 21-VI-92
  • VerfGH Bayern, 23.08.2006 - 110-VI-05
  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
  • VerfGH Bayern, 11.05.2004 - 44-VI-02
  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    Die Rüge der Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes umfasst in der Regel keine Willkürrüge (vgl. VerfGH vom 31.8.2010 - Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 45; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 56; vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 53; vgl. zur Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen einer Verletzung des Gleichheitssatzes im engeren Sinn und des daraus abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots auch VerfGH vom 24.6.1988 NVwZ 1989, 243/244).
  • VerfGH Bayern, 08.03.2016 - 21-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung von Bundesrecht mangels substantiierter

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.8.2010 - Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 44; vom 3.11.2010 BayVBl 2011, 575).

    b) Soweit in dem am 27. August 2015 eingegangenen Schreiben ausdrücklich eine Verletzung des Willkürverbots (Art. 118 Abs. 1 BV) geltend gemacht wird, ist dies - unabhängig von der Unsubstanziiertheit auch dieser Rüge - schon deshalb unbeachtlich, weil ein Beschwerdeführer nach Ablauf der Beschwerdefrist weder fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nachschieben noch erstmals einen zuvor nicht eindeutig - insbesondere nicht hinreichend substanziiert - bezeichneten Verfassungsverstoß geltend machen kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 31.8.2010 -Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 45; VerfGH BayVBl 2011, 575).

  • VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19

    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

    Dies beinhaltet allenfalls die Rüge einer Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes, nicht aber eines Verstoßes gegen das Willkürverbot (vgl. hierzu bereits oben d)); die Rüge einer Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes umfasst in der Regel keine Willkürrüge (vgl. VerfGH vom 31.8.2010 - Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 45; Rüfner in Bonner Kommentar, GG, Art. 3 Abs. 1 Rn. 19; vgl. zur Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen einer Verletzung des Gleichheitssatzes im engeren Sinn und des daraus abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots auch VerfGH vom 24.6.1988 NVwZ 1989, 243/244).
  • VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21

    Prüfungsumfang des Landesverfassungsgerichtes bei Verfassungsbeschwerden gegen

    Die Rüge einer Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes beinhaltet in der Regel keine Willkürrüge (vgl. VerfGH vom 31.8.2010 - Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 45; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 56).
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