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   VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19   

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VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19 (https://dejure.org/2020,19121)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.07.2020 - 68-VI-19 (https://dejure.org/2020,19121)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - 68-VI-19 (https://dejure.org/2020,19121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 594 S. 1, § 595 Abs. 6, Abs. 3 Nr. 3; HöfeO § 18
    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

  • rewis.io

    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (23)

  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19
    Zwar können die Beschwerdeführer den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 28. Mai 2018 zulässig in ihre Verfassungsbeschwerde mit einbeziehen (vgl. dazu z. B. VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 18; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22).

    Dies gilt zunächst, soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör nach Art. 91 Abs. 1 BV rügen, weil eventuelle Verstöße allein des Amtsgerichts gegen dieses Grundrecht durch das nachfolgende Verfahren über die Beschwerde vor dem Oberlandesgericht geheilt worden wären (vgl. VerfGH vom 16.11.1979 VerfGHE 32, 142/144; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 38; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 19).

    Soweit die Beschwerdeführer sich mit Grundrechtsrügen gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens wenden, ist die im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, in der eine umfassende materielle Prüfung vorgenommen wird und die damit die behauptete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 20).

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; VerfGH BayVBl 2016, 671 Rn. 26; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 31).

  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV und das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f.; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24; vom 31.1.2019 - Vf. 81-VI-17 - juris Rn. 33).

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; VerfGH BayVBl 2016, 671 Rn. 26; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 31).

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/67; VerfGH BayVBl 2016, 671 Rn. 26 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Kostengrundentscheidung und einer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV und das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f.; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24; vom 31.1.2019 - Vf. 81-VI-17 - juris Rn. 33).

    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.8.2013 VerfGHE 66, 144/152; vom 31.1.2019 - Vf. 81-VI-17 - juris Rn. 36).

  • VerfGH Bayern, 13.03.2018 - 31-VI-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19
    Daher kann bei der Anwendung von Bundesrecht (wie hier insbesondere § 595 BGB) die Verletzung weiterer materieller Grundrechte der Bayerischen Verfassung ohne erfolgreiche Rüge einer Verletzung des Willkürverbots nicht geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.3.2004 VerfGHE 57, 16/20; vom 25.8.2015 BayVBl 2016, 15 Rn. 16; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 44).
  • BGH, 19.02.2009 - BLw 14/08

    Zurückweisung einer (Divergenz-)Rechtsbeschwerde im Verfahren vor den

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19
    Das Landwirtschaftsgericht hat bei einer im Rahmen seiner Zuständigkeit zu treffenden Entscheidung daher auch über bürgerlichrechtliche Vorfragen zu befinden, die sich aus dem Pachtverhältnis ergeben (vgl. BGH vom 8.1.1965 - V ZR 213/62 - juris Rn. 10; vom 19.2.2009 - BLw 14/08 - juris Rn. 9); es hat solche Vorfragen selbständig zu beurteilen (OLG Köln vom 21.12.2010 - 23 WLw 8/10 - juris Rn. 44).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19
    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530/531).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19
    Daher kann bei der Anwendung von Bundesrecht (wie hier insbesondere § 595 BGB) die Verletzung weiterer materieller Grundrechte der Bayerischen Verfassung ohne erfolgreiche Rüge einer Verletzung des Willkürverbots nicht geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.3.2004 VerfGHE 57, 16/20; vom 25.8.2015 BayVBl 2016, 15 Rn. 16; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 44).
  • BGH, 08.01.1965 - V ZR 213/62

    Widerruf von Ersatzerbeneinsetzung - Sachliche Zuständigkeit in einem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19
    Das Landwirtschaftsgericht hat bei einer im Rahmen seiner Zuständigkeit zu treffenden Entscheidung daher auch über bürgerlichrechtliche Vorfragen zu befinden, die sich aus dem Pachtverhältnis ergeben (vgl. BGH vom 8.1.1965 - V ZR 213/62 - juris Rn. 10; vom 19.2.2009 - BLw 14/08 - juris Rn. 9); es hat solche Vorfragen selbständig zu beurteilen (OLG Köln vom 21.12.2010 - 23 WLw 8/10 - juris Rn. 44).
  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 60-VI-10

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Grundrechts auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; VerfGH BayVBl 2016, 671 Rn. 26; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 31).
  • OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10

    Voraussetzungen des Nachabfindungsanspruchs gem. § 17 GrdStVG

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19
    Das Landwirtschaftsgericht hat bei einer im Rahmen seiner Zuständigkeit zu treffenden Entscheidung daher auch über bürgerlichrechtliche Vorfragen zu befinden, die sich aus dem Pachtverhältnis ergeben (vgl. BGH vom 8.1.1965 - V ZR 213/62 - juris Rn. 10; vom 19.2.2009 - BLw 14/08 - juris Rn. 9); es hat solche Vorfragen selbständig zu beurteilen (OLG Köln vom 21.12.2010 - 23 WLw 8/10 - juris Rn. 44).
  • OLG Hamm, 05.03.2002 - 10 W 73/01
  • VerfGH Bayern, 24.06.1988 - 10-VII-86

    Klage der aufnehmenden Gemeinde gegen Modalitäten der Eingemeindung

  • VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Bayern, 07.02.2019 - 60-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

  • VerfGH Bayern, 02.05.2018 - 58-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

  • VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12

    Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache

  • OLG Nürnberg, 13.05.2019 - 2 W XV 1495/18

    Beitritt zum Pachtvertrag

  • VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15

    Darlegungsanforderungen bei Landesverfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches

  • VerfGH Bayern, 16.11.2018 - 23-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezogen auf eine Strafanzeige der

  • VerfGH Bayern, 25.11.2014 - 21-VI-14

    Zeitliche Grenzen der materiellen Rechtskraft

  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

  • VerfGH Bayern, 26.01.1990 - 30-VI-89
  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    In einem solchen Fall legt das Gericht seiner Entscheidung letztlich einen Sachverhalt zugrunde, zu dem sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.2.1997 VerfGHE 50, 9/13 f.; vom 28.11.2005 VerfGHE 58, 266/269 f.; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 39).

    Gegenüber der Anwendung von Bundesrecht, das wegen seines höheren Rangs nicht am Maßstab der Bayerischen Verfassung überprüft werden kann, beschränkt sich die Prüfung des Verfassungsgerichtshofs darauf, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist, sowie darauf, ob das Gericht willkürlich (Art. 118 Abs. 1 BV) gehandelt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 23 m. w. N.).

    Die Rüge der Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes umfasst in der Regel keine Willkürrüge (vgl. VerfGH vom 31.8.2010 - Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 45; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 56; vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 53; vgl. zur Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen einer Verletzung des Gleichheitssatzes im engeren Sinn und des daraus abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots auch VerfGH vom 24.6.1988 NVwZ 1989, 243/244).

  • VerfGH Bayern, 09.02.2022 - 62-VI-20

    Anforderungen an Darlegung eines Grundrechtsverstoßes bei Verfassungsbeschwerde

    Das Gericht wird durch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nämlich nicht verpflichtet, auf alle Ausführungen oder Anliegen eines Beteiligten einzugehen (VerfGH vom 29.6.2004 VerfGHE 57, 62/66; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 58; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 30).
  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Eine Verletzung des Gehörsanspruchs kommt - unter dem Gesichtspunkt der unzureichenden Berücksichtigung von Beteiligtenvorbringen - allenfalls bei Ablehnung eines entscheidungserheblichen Beweisantrags in Betracht, wenn das Gericht das Prozessrecht in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 60, 14/23; VerfGH vom 27.1.2016 VerfGHE 69, 24 Rn. 26 m. w. N.; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 35; vgl. auch BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 141/143 f.; vom 22.9.2009 - 1 BvR 3501/08 - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 07.04.2022 - 66-VI-19

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Beurteilung der

    Das Gericht wird durch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nämlich nicht verpflichtet, auf alle Ausführungen oder Anliegen eines Beteiligten einzugehen (VerfGH vom 29.6.2004 VerfGHE 57, 62/66; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 58; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 30).
  • VerfGH Bayern, 29.11.2022 - 5-VI-22

    Landesverfassungsbeschwerde gegen eine nach Bundesrecht ergangene

    Auf das Erfordernis einer willkürlichen, offensichtlich unhaltbaren Entscheidung für die Annahme eines nicht nur einfachrechtlichen Verstoßes, sondern einer Verletzung des Grundrechts aus Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530/531; vom 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - juris Rn. 51; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 43; in Bezug auf § 526 ZPO Rimmelspacher in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 526 Rn. 32) geht das Rügevorbringen überhaupt nicht ein.
  • VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21

    Gehörsverletzung durch zivilgerichtliche Entscheidung

    Das Gericht wird durch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nämlich nicht verpflichtet, auf alle Ausführungen oder Anliegen eines Beteiligten einzugehen (VerfGH vom 29.6.2004 VerfGHE 57, 62/66; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 58; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 30).
  • VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21

    Prüfungsumfang des Landesverfassungsgerichtes bei Verfassungsbeschwerden gegen

    Die Rüge einer Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes beinhaltet in der Regel keine Willkürrüge (vgl. VerfGH vom 31.8.2010 - Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 45; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 56).
  • VerfGH Bayern, 12.07.2022 - 3-VI-19

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde einer Beamtin gegen ihre Abordnung

    Eine Verletzung des Gehörsanspruchs käme - unter dem Gesichtspunkt der unzureichenden Berücksichtigung von Beteiligtenvorbringen - allenfalls bei Ablehnung eines entscheidungserheblichen Beweisantrags in Betracht, wenn das Gericht das Prozessrecht in einer Weise ausgelegt und gehandhabt hätte, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar gewesen wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.1.2007 VerfGHE 60, 14/23; vom 27.1.2016 VerfGHE 69, 24 Rn. 26 m. w. N.; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 35; vgl. auch BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 141/143 f.; vom 22.9.2009 - 1 BvR 3501/08 - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21

    Gehörsverstoß wegen Übergehens zentralen Vorbringens

    Das Gericht wird durch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nämlich nicht verpflichtet, auf alle Ausführungen oder Anliegen eines Beteiligten einzugehen (VerfGH vom 29.6.2004 VerfGHE 57, 62/66; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 58; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 30).
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