Rechtsprechung
| LG Essen, 09.06.2011 - 56 Qs 28/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 14 RVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG Nr. 7000 VV
Grundsatz der Effizienz rechtfertigt die Ablichtung einer vollständigen Akte ohne vorherige inhaltliche Prüfung und damit verbundene Erhebung einer Dokumentenpauschale durch den Verteidiger; Grundsatz der Effizienz als Rechtfertigung für die Ablichtung einer ... - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsatz der Effizienz rechtfertigt die Ablichtung einer vollständigen Akte ohne vorherige inhaltliche Prüfung und damit verbundene Erhebung einer Dokumentenpauschale durch den Verteidiger; Grundsatz der Effizienz als Rechtfertigung für die Ablichtung einer ...
Verfahrensgang
- AG Essen-Steele, 08.04.2011 - 18 Ds 166/10
- LG Essen, 09.06.2011 - 56 Qs 28/11
Papierfundstellen
- Rpfleger 2011, 694
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- AG Bochum, 10.01.2008 - 74 Ls 38/06
Kopierkosten; Erforderlichkeit der Kopien; Beurteilung
Auszug aus LG Essen, 09.06.2011 - 56 Qs 28/11
Im Einzelnen ist vieles streitig (eher großzügig z. B. AG Bochum, NStZ-RR 2008, 296; eher eng z. B. AG Mettmann, Beschluss vom 29.04.2010, bei juris).
- LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 256/14
Ablichtung einer gesamten Akte - Grundsatz der Effizienz
Zur Dokumentenpauschale hat die Beschwerdeführerin auf den Beschluss des Landgerichts (LG) Essen vom 09.06.2011 (Az.: 56 Qs 28/11) hingewiesen.Für eine solche Sichtweise spricht auch der das RVG bestimmende Grundsatz der Effizienz (vgl. Beschluss des LG Essen vom 09.06.2011, a. a. O.).
- VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30075
Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss
Gerade bei der untergeordneten Auslagenposition ist eine pauschale und vereinfachte Berechnung der Kostenhöhe auch im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sinnvoll und allein praktikabel (LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474).Im Zweifel ist von der Erforderlichkeit der Anfertigung der Kopien auszugehen; denn primär trägt der Bevollmächtigte auch zur Vermeidung von Haftungsrisiken ex-ante die Verantwortung dafür, dass die für die ordnungsgemäße Erledigung der Rechtssache erforderlichen Unterlagen vorliegen (…vgl. Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, 5. Aufl. 2012, § 46, Rd.Nr. 121; LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474).
Auch das Kopieren bereits übersandter Schriftstücke kann nicht von vornherein pauschal beanstandet werden; beim Zwischenschritt der Ausfertigung bzw. Abschrift treten gelegentlich Übertragungsfehler auf, die lediglich durch einen Vergleich mit dem Original feststellbar sind (vgl. LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474; AG Bremen, B.v. 06.01.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127; AG Bochum, Beschluss vom 10.01.2008, Az. 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch VG Gelsenkirchen, B.v. 05.10.2010, Az.: 1 K 2631/09).
Die von der Urkundsbeamtin gefundene Lösung ist gerade auch angesichts der gesetzlichen Vorgaben des § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Belange der Beteiligten sowie der Verfahrensökonomie und auch der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit angemessen und sachgerecht, zumal auch eine Überprüfung jeder einzelnen Kopie auf ihre individuelle Notwendigkeit unter Berücksichtigung des damit verbundenen personellen und organisatorischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten gerade den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widerspräche und daher nicht zu verantworten ist (vgl. AG Bochum, B.v. 10.01.2008, Az.: 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06; LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474).
- VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30074
Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss
Im Zweifel ist von der Erforderlichkeit der Anfertigung der Kopien auszugehen; denn primär trägt der Bevollmächtigte auch zur Vermeidung von Haftungsrisiken ex-ante die Verantwortung dafür, dass die für die ordnungsgemäße Erledigung der Rechtssache erforderlichen Unterlagen vorliegen (…vgl. Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, 5. Aufl. 2012, § 46, Rd.Nr. 121; LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474).Auch das Kopieren bereits übersandter Schriftstücke kann nicht von vornherein pauschal beanstandet werden; beim Zwischenschritt der Ausfertigung bzw. Abschrift treten gelegentlich Übertragungsfehler auf, die lediglich durch einen Vergleich mit dem Original feststellbar sind (vgl. LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474; AG Bremen, B.v. 06.01.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127; AG Bochum, Beschluss vom 10.01.2008, Az. 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch VG Gelsenkirchen, B.v. 05.10.2010, Az.: 1 K 2631/09).
Gerade bei der untergeordneten Auslagenposition ist eine pauschale und vereinfachte Berechnung der Kostenhöhe auch im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sinnvoll und allein praktikabel (LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474).
Die Pauschalierung infolge einer typisierenden Betrachtungsweise ist auch angesichts der gesetzlichen Vorgaben des § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Belange der Beteiligten sowie der Verfahrensökonomie und auch der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit angemessen und sachgerecht, zumal auch eine Überprüfung jeder einzelnen Kopie auf ihre individuelle Notwendigkeit unter Berücksichtigung des damit verbundenen personellen und organisatorischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten gerade den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widerspräche und daher nicht zu verantworten ist (vgl. AG Bochum, B.v. 10.01.2008, Az.: 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06; LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474).
- LSG Baden-Württemberg, 21.04.2016 - L 12 SF 1491/14 Den Bevollmächtigten trifft mit Blick auf die Aktenkenntnis eine weitgehende Informationspflicht und diesem ist bei der Erstellung von Kopien ein großzügiger Ermessensspielraum zuzuerkennen (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, VV 7000 Rn. 6 f.), so dass zugunsten einer einfachen und ressourcenschonenden Rechtsanwendung auf kleinteilige Differenzierungen zu verzichten ist (vgl. LG Essen, Beschluss vom 09.06.2011 - 56 Qs 28/11 -, juris).
- AG Essen, 21.11.2011 - 50 Ls 119/11
Ein Strafverteidiger hat im Strafverfahren das Recht zur Kopie der ganzen Akte; …
Im Einzelnen ist vieles streitig (mit weiteren Nachweisen: Landgericht Essen, Beschluss vom 9.6.2011 - 56 Qs 28/11). - VG Würzburg, 20.03.2020 - W 7 M 19.1560
Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale
Gerade bei der untergeordneten Auslagenposition ist eine pauschale und vereinfachte Berechnung der Kostenhöhe - hier im Wege einer pauschalen Hälftelung - auch im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sinnvoll und praktikabel (vgl. LG Essen, B.v. 9.6.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474).
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