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   RG, 20.02.1938 - I 59/38   

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https://dejure.org/1938,664
RG, 20.02.1938 - I 59/38 (https://dejure.org/1938,664)
RG, Entscheidung vom 20.02.1938 - I 59/38 (https://dejure.org/1938,664)
RG, Entscheidung vom 20. Februar 1938 - I 59/38 (https://dejure.org/1938,664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann im Patentnichtigkeitsstreit der Patentinhaber Berufung einlegen, wenn das Patentamt die Nichtigkeitsklage abgewiesen, im Patentanspruch aber zu dessen Klarstellung Änderungen vorgenommen hat? 2. Ist im Patentnichtigkeitsstreit eine erst nach Ablauf der in § 42 Abs. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 158, 1
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Dann ist für die Zuständigkeitsfrage die Richtigkeit des Klagevortrags zu unterstellen (RGZ 29, 371; 158, 1; BGHZ 7, 184, 186; OLG Celle Urteil vom 9. Juni 1966 - 7 U 111/65 - OLGZ 1967, 309, 310; OLG Nürnberg Urteil vom 28. November 1984 - 9 U 3061/84 - NJW 1985, 1296, 1297) [OLG Nürnberg 28.11.1984 - 9 U 3061/84].
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Für die Zulässigkeit reicht dann die einseitige Behauptung aller erforderlichen Tatsachen durch den Kläger aus (RGZ 29, 371, 373 f; 158, 1, 2; RG JW 1901, S. 396 Nr. 4 und S. 798 f; 1902, S. 125 Nr. 3; BGHZ 7, 184, 186; BGH, Urt. v. 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62, NJW 1964, 497, 498 unter 2).
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 1004/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - internationale Zuständigkeit

    b) Für die Einordnung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten zwischen außereuropäischen Staaten und dem in deren Vertretungen beschäftigten Personal fehlt es an gesetzlichen Regeln (vgl. BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13 unter Hinweis auf das noch nicht in Kraft getretene UN-Übereinkommen zur Staatenimmunität vom 2. Dezember 2004 - Resolution 59/38 - Art. 11; einschränkend EGMR 29. Juni 2011 - 34869/05 -, der annimmt, das Übereinkommen sei als Völkergewohnheitsrecht auch auf Staaten anwendbar, die ihm nicht widersprochen hätten; vgl. auch das - hier nicht anwendbare - Europäische Übereinkommen über Staatenimmunität vom 16. Mai 1972 - Art. 5, BGBl. 1990 II S. 34 - EuStImm; zum Ganzen Schütze DIZPR 2. Aufl. Rn. 85 f.) .
  • BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53

    Klageerweiterung im Patentnichtigkeitsstreit

    Diese Erwägung, die in gleicher Weise der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts zugrunde gelegen hat, derzufolge im Nichtigkeitsverfahren keine Anschlußberufung zulässig war, hat indessen ihre Bedeutung verloren, nachdem das Reichsgericht und ihm folgend auch der erkennende Senat dazu übergegangen sind, die Anschlußberufung auch für das Nichtigkeitsverfahren zuzulassen (RGZ 158, 1; 170, 182; BGH GRUR 1953, 88).

    Das Reichsgericht (RGZ 158, 1 [3]) ist davon ausgegangen, daß die Anschlußberufung es ermögliche, Tatumstände voll zu berücksichtigen, die erst im Laufe des Berufungsverfahrens in den Prozeß eingeführt und bewiesen worden seien, und daß die Zivilprozeßordnung mit der Anschlußberufung ein Mittel geschaffen habe, das geeignet sei, der im Laufe des zwischen den Parteien anhängigen Rechtsstreits erkennbar gewordenen Wahrheit zum Siege zu verhelfen.

    Einer etwaigen mißbräuchlichen Ausnutzung der hiernach zulässigen Klageerweiterung kann - ebenso wie im Falle der Anschlußberufung (RGZ 158, 1 [5]) - mittels der Bestimmung der §§ 1 und 7 der VO vom 30. September 1936, gegebenenfalls in Verbindung mit den Bestimmungen der Zivilprozeßordnungüber verspätetes Vorbringen begegnet werden.

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 81/19

    Griechische Spargesetze - Staatenimmunität

    e) Das Bestehen der deutschen Gerichtsbarkeit ergibt sich nicht aus Art. 11 Abs. 1 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit vom 2. Dezember 2004 (Resolution 59/38) .
  • OLG Hamm, 28.01.2009 - 8 U 176/06

    Feststellungsinteresse der Klage eines Gesellschafters auf Fortbestehen seiner

    Sie wird erst bei Prüfung der Begründetheit festgestellt; für die Zulässigkeit reicht die einseitige Behauptung aller erforderlichen Tatsachen durch den Kläger aus (RGZ 29, 371, 373 f.; 158, 1, 2; RG JW 1901, S. 396 Nr. 4 und S. 798 f.; 1902, S. 125 Nr. 3; BGHZ 7, 184, 186; BGH, NJW 1964, 497, 498 unter 2; BGHZ 124, 237, 241).
  • OLG Hamm, 18.02.2008 - 8 U 235/06

    Begrenzung des Sicherungszeitraumes für Versorgungsansprüche nach dem Ende eines

    Sie werden erst bei der Prüfung der Begründetheit festgestellt; für die Zulässigkeit reicht die einseitige Behauptung aller erforderlichen Tatsachen durch die klagende Partei aus (RGZ 29, 371, 373 f.; 158, 1, 2; RGJW 1901, S. 396 Nr. 4 und S. 798 f.; 1902, S. 125 Nr. 3; BGHZ 7, 184, 186; BGH NJW 1964, 497, 498; BGHZ 124, 237, 241).
  • BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63

    Rechtsmittel

    Aus dem Umstand, daß die Rechtsprechung entgegen der früheren Praxis des Reichsgerichts die Anschlußberufung auch im Patentnichtigkeitsverfahren für zulässig hält (RGZ 158, 1; 170, 18, 20; BGHZ 17, 305, 307 [BGH 24.05.1955 - I ZR 25/53]; BGH GRUR 1953, 88), läßt sich nichts gegen die Erwägungen herleiten, die es rechtfertigen, eine Zurücknahme der Nichtigkeitsklage in jeder Lage des Verfahrens auch ohne Zustimmung des Beklagten zuzulassen.
  • BGH, 11.11.1952 - I ZR 134/51

    Rechtsmittel

    An der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 158, 1; 170, 18), daß in Patentnichtigkeitsverfahren eine Anschlußberufung zulässig ist und daß sie bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, angebracht werden kann, wird festgehalten.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 158, 1; 170, 18), der sich der Senat anschließt, ist auch in Patentnichtigkeitssachen eine Anschlußberufung zulässig; sie kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung eingelegt werden.

  • LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechische Schule

    vom 02.12.2004 - Resolution 59/38 überein.
  • LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechenland - Entgeltabsenkung

  • BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
  • BGH, 09.12.1963 - VII ZR 113/62

    Einfirmenvertreter, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit des

  • AG Hamburg, 13.01.2023 - 49 C 277/22

    Keine Umgehung des Wohnraummietrechts durch ein Geschäftsraummietkonstrukt!

  • BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64

    Heranziehung der in der Patentschrift angegebenen Vorteile einer Vorrichtung bei

  • BGH, 28.09.1964 - VIII ZR 101/63
  • BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76

    Voraussetzungen für die Nichtigerklärung eines Patents - Zulässigkeit der

  • BGH, 20.01.1966 - III ZR 113/64

    Möglichkeit eines Rechtsfehlers bei der Umgestaltung eines Vertrages unter dem

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