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Rechtsprechung
   OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 180/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37655
OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 180/09 (https://dejure.org/2009,37655)
OLG München, Entscheidung vom 23.07.2009 - 5St RR 180/09 (https://dejure.org/2009,37655)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 5St RR 180/09 (https://dejure.org/2009,37655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch mehrfach einschlägig vorbestrafte Täter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen …

    Auszug aus OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 180/09
    Im Hinblick auf das Wesen der Strafzumessung, die zugleich tatrichterlicher Wertungsakt und Rechtsanwendung auf einen bestimmten Strafzumessungssachverhalt unter vom Gesetzgeber formulierten Strafzumessungskriterien und -leitlinien ist, muss in der Regel davon ausgegangen werden, dass sich die Rechtsausführungen der Obergerichte zu den Grenzen schuldangemessenen Strafens nur auf den der Entscheidung zugrunde liegenden Einzelfall beziehen, mögen sie auch so formuliert sein, dass sie als grundsätzliche Aussage aufgefasst werden könnten (BGHSt 52, 84, 87 m.w.N.).

    In der genannten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich auch auf die zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart Bezug genommen und darauf hingewiesen, dass die denkbaren Umstände des Einzelfalls zu vielschichtig für generelle Aussagen sind (BGHSt 52, 84, 86, 87).

  • BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08

    Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot; …

    Auszug aus OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 180/09
    Der Wortsinn des "Erschleichens" beinhaltet lediglich die Herbeiführung eines Erfolgs auf unrechtmäßigem, unlauterem oder unmoralischem Weg (BGH NJW 2009, 1091).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 180/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat (unter Berufung auf die Senatsentscheidung von 1979 - BVerfGE 50, 205, 214 ff) am 09.06.1994 (BVerfG Beschluss vom 09.06.1994 - 2 BvR 710/94) entschieden, dass die Verhängung einer die Mindeststrafe übersteigenden kurzen Freiheitsstrafe auch in Fällen, in denen die zugrunde liegenden Straftaten geringwertige Sachen betreffen, verfassungsgemäß sein kann, wenn der Täter mehrfach und überwiegend einschlägig vorbestraft ist.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Auszug aus OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 180/09
    Rechtsfehlerhaft geht das Berufungsgericht zunächst unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 09.02.2006 (1 Ss 575/05; NStZ 2007, 37) davon aus, im Falle einer Leistungserschleichung, die lediglich im Fahren ohne Fahrschein besteht und bei der sich der Schaden regelmäßig im Bereich von 1 bis 3 Euro bewegt, verbiete das verfassungsrechtliche Übermaßverbot "in jedem Fall" die Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Monat (UA S. 7).
  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger …

    Auszug aus OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 180/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat (unter Berufung auf die Senatsentscheidung von 1979 - BVerfGE 50, 205, 214 ff) am 09.06.1994 (BVerfG Beschluss vom 09.06.1994 - 2 BvR 710/94) entschieden, dass die Verhängung einer die Mindeststrafe übersteigenden kurzen Freiheitsstrafe auch in Fällen, in denen die zugrunde liegenden Straftaten geringwertige Sachen betreffen, verfassungsgemäß sein kann, wenn der Täter mehrfach und überwiegend einschlägig vorbestraft ist.
  • OLG München, 09.06.2009 - 5St RR 128/09

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch …

    Auszug aus OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 180/09
    Das Revisionsgericht prüft, ob der Tatrichter von unrichtigen oder unvollständigen Erwägungen ausgegangen ist oder die ihm gemäß §§ 46, 47 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (OLG München Urteil vom 09.06.2009 - 5 St RR 128/09;… Meyer-Goßner aaO § 337 Rn. 34 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen …

    Allerdings steht der Bagatellcharakter einer Tat der Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht ausnahmslos entgegen; vielmehr kann auch bei geringfügigen Delikten die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe etwa dann mit den Grundsätzen des § 47 Abs. 1 StGB vereinbar sein, wenn die Taten aus prinzipiell rechtsfeindlicher Gesinnung begangen wurden oder Umstände festgestellt sind, die ausweisen, dass Geldstrafen auf den Täter keine Wirkung entfalten (vgl. HansOLG StV 2007, 305; KG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2017 - (5) 161 Ss 44/17 (28/17); OLG München, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 5 St RR 180/09).
  • KG, 22.05.2017 - 161 Ss 44/17

    Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Allerdings steht der Bagatellcharakter einer Tat der Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht ausnahmslos entgegen; vielmehr kann auch bei geringfügigen Delikten die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe etwa dann mit den Grundsätzen des § 47 Abs. 1 StGB vereinbar sein, wenn die Taten aus prinzipiell rechtsfeindlicher Gesinnung begangen wurden oder Umstände festgestellt sind, die ausweisen, dass Geldstrafen auf den Täter keine Wirkung entfalten (vgl. OLG München, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 5St RR 180/09 - juris;… HansOLG Hamburg StV 2007, 305 - juris Rdn. 15 [besonders hohes Handlungsunrecht];… KG a.a.O. und Beschluss vom 4. November 2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris;… ferner eingehend OLG Nürnberg a.a.O. - juris Rdn. 16 ff.).
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