Rechtsprechung
| BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StGB § 46 Abs. 1; ; StGB § 2; ; StGB § 56 Abs. 1;; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 318 Satz 1; ; StPO § 344 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften Tatsachenfeststellungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschränkung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf den Rechtsfolgenausspruch; Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung bei drohender Gefahr eines stufenweise entstehenden widersprüchlichen Gesamturteils; Unzureichenden Darstellung der ...
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 336
- BayObLGSt 2004, 81
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (18)
- BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der …
Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
Das Rechtsmittelgericht darf daher regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Kontrolle von keiner Seite begehrt wird (BGHSt 47, 32/38).Eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ist jedoch nicht möglich, wenn die Gefahr besteht, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bleiben würde (st. Rspr., BGHSt 47, 32/35 m.w.N.), weil der Entscheidung über Strafart und Strafhöhe - wie hier zu den Vorstrafen - andere Feststellungen zugrunde gelegt wären als derjenigen über die Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. zur "Rechtskraft" der Feststellungen zu Vorstrafen bei einem bloßen Angriff gegen die Entscheidung zur Bewährung auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 260/261).
- BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
Straferschwerende Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Strafzumessung - …
Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
Da sich die Urteilsgründe aber auf das Wesentliche beschränken sollen, sind sie dort lediglich insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung Bedeutung haben (BGH Beschluss v. 10.9.2003 - 1 StR 371/03; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).Vielmehr genügt dann die Mitteilung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen sowie einer etwaigen Vollstreckung (vgl. BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 100 [Nr. 36]; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).
- BGH, 07.09.1993 - 1 StR 552/93
Bezugnahme auf ältere Urteile in der Urteilsbegründung
Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
Da sich die Urteilsgründe aber auf das Wesentliche beschränken sollen, sind sie dort lediglich insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung Bedeutung haben (BGH Beschluss v. 10.9.2003 - 1 StR 371/03; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).Vielmehr genügt dann die Mitteilung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen sowie einer etwaigen Vollstreckung (vgl. BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 100 [Nr. 36]; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander abzuwägen (BGHSt 34, 345/349 [Großer Senat für Strafsachen]). - BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren …
Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
Das gilt selbst dann, wenn der Schuldspruch des angefochtenen Urteils unrichtig sein sollte (BGH NStZ 1996, 352/353; BayObLG NStZ-RR 2003, 209; vgl. ferner BGHSt 48, 4/5), etwa weil das Gericht die Tat im Hinblick auf eine nicht (mehr) wirksame Beschränkung nach § 154a StPO rechtlich unvollständig gewürdigt hat. - BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …
Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
Rechtlich möglich war die Beschränkung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf den Rechtsfolgenausspruch des amtsgerichtlichen Urteils, weil dieser nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst und unabhängig vom nicht angefochtenen Teil beurteilt werden konnte, so dass gewährleistet war, dass die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 39, 208/209; 41, 57/59; BGH NStZ-RR 1999, 359; 2003, 18). - BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere …
Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
Rechtlich möglich war die Beschränkung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf den Rechtsfolgenausspruch des amtsgerichtlichen Urteils, weil dieser nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst und unabhängig vom nicht angefochtenen Teil beurteilt werden konnte, so dass gewährleistet war, dass die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 39, 208/209; 41, 57/59; BGH NStZ-RR 1999, 359; 2003, 18). - BGH, 13.02.2001 - 1 StR 519/00
Minder schwerer Fall der Vergewaltigung in der Ehe (Widerlegung des atypischen …
Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
Damit das Revisionsgericht eine solche Überprüfung vornehmen kann, ist es aber unerlässlich, dass der Tatrichter die wesentlichen, nach Sachlage in seine Entscheidung einzubeziehenden Umstände im Urteil darlegt (BayObLG NStZ-RR 2004, 42/43;… Schönke/Schröder/ Stree aaO § 56 Rn. 50; vgl. auch BGH NStZ 2001, 366/367; KG Urteil v. 19.9.2001 - 1 Ss 165/01). - BGH, 20.09.2002 - 2 StR 335/02
Beschränkung der Revision (Trennbarkeit; Widerspruchsfreiheit); Anordnung einer …
Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
Rechtlich möglich war die Beschränkung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf den Rechtsfolgenausspruch des amtsgerichtlichen Urteils, weil dieser nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst und unabhängig vom nicht angefochtenen Teil beurteilt werden konnte, so dass gewährleistet war, dass die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 39, 208/209; 41, 57/59; BGH NStZ-RR 1999, 359; 2003, 18). - BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99
Verminderten Schuldfähigkeit; Begehung eines heimtückischen Mordes
Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
Rechtlich möglich war die Beschränkung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf den Rechtsfolgenausspruch des amtsgerichtlichen Urteils, weil dieser nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst und unabhängig vom nicht angefochtenen Teil beurteilt werden konnte, so dass gewährleistet war, dass die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 39, 208/209; 41, 57/59; BGH NStZ-RR 1999, 359; 2003, 18). - BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in …
- BGH, 10.09.2003 - 1 StR 371/03
Abfassung der Urteilsgründe (Strafzumessung: Vorstrafen; Beschränkung bei der …
- BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98
Aufklärung der Umstände, die bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sind, …
- OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 5 Ss 440/95
- BayObLG, 20.11.2002 - 2St RR 152/02
Gewerbsmäßiger Betrug - Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch …
- BayObLG, 03.07.2003 - 5St RR 95/03
Mindestinhalt einer Gesamtwürdigung im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 …
- BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
- KG, 19.09.2001 - 1 Ss 165/01
- OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung; …
Deshalb darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 -, juris; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23). - OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14
Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot; …
Deshalb darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 -, juris; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23). - BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17
Isolierte Anfechtung der Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Revision; …
Eine isolierte Anfechtung einer Bewährungsentscheidung ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, die hierfür maßgeblichen Gesichtspunkte sind so eng mit den Strafzumessungserwägungen verknüpft, dass das Rechtsmittel notwendig den ganzen Strafausspruch erfasst, oder es besteht die Gefahr, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bliebe (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81, NStZ 1982, 285, 286; vom 9. Februar 1983 - 3 StR 493/82, NJW 1983, 1624; Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00, BGHSt 47, 32, 35; BayObLG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 5 St RR 182/04, NStZ-RR 2004, 336, 337;… ferner Fischer aaO, § 56 Rn. 27;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 40;… KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 12;… LR/Gössel aaO, Rn. 96;… S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 65;… BeckOK StPO/Wiedner, § 344 Rn. 25, 25.2).
- BayObLG, 20.09.2024 - 203 StRR 409/24
Strafzumessungserwägungen, Revisionsgericht, Vorstrafen, Persönliche und …
Im Urteil sind dann die bei der Strafzumessung zu berücksichtigenden Vorstrafen in dem Umfang und in der Detailliertheit mitzuteilen, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 -, juris; BGH, Beschluss vom 10. September 2003 - 1 StR 371/03 -, juris; BGH…, Urteil vom 18. April 1996 - 1 StR 134/96 -, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 28. April 1993 - 2 StR 166/93 -, juris Rn. 7; KG Berlin…, Beschluss vom 11. Februar 2022 - (3) 121 Ss 170/21 (62/21) -, juris Rn. 16; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 26. September 2013 - III-1 RVs 35/13 -, juris Rn. 6; KG…, Beschluss vom 8. März 2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13) -, juris Rn. 15;… OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2008 - 2 Ss 150/08 -, juris Rn. 8; BayObLG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 5St RR 182/04 -, juris Rn. 16;… Maier in MüKoStGB, 4. Aufl. 2020, StGB § 46 Rn. 276;… ausführlich Schneider in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, § 46 StGB Rn. 150 und Rn. 316).Rn. 5 Die gebotene Darstellungsbreite und die Darstellungsdichte bestimmen sich nach dem Einzelfall (BayObLG…, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 4St RR 204/04 -, juris Rn. 7; BayObLG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 5St RR 182/04 -, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01 -, juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 2. September 2008 - 2 Ss 150/08 -, juris Rn. 8).
In der Regel erforderlich sind Ausführungen zum Zeitpunkt der Vorverurteilungen, zum Schuldspruch, zu den erkannten Rechtsfolgen und zu einer etwaigen Verbüßung (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 4St RR 204/04 -, juris Rn. 8; BayObLG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 5St RR 182/04 -, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 2. Juni 2017 - III-1 RVs 117/17 -, juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 26. September 2013 - III-1 RVs 35/13 -, juris Rn. 6;… OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2008 - 2 Ss 150/08 -, juris Rn. 8;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, a.a.O. Rn. 1385).
Ansonsten reicht die Wiedergabe der oben bezeichneten Essentialia (BGH, Beschluss vom 10. September 2003 - 1 StR 371/03 -, juris; BayObLG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 5St RR 182/04 -, juris Rn. 16).
- OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11
Strafverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der …
Entsprechendes gilt, wenn die Gefahr besteht, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil deshalb nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bleiben würde, weil der Entscheidung über Strafart und -höhe andere Feststellungen zugrunde gelegt wären als derjenigen über die Strafaussetzung zur Bewährung (Anschluss u.a. an BayObLG NStZ-RR 2004, 336 ff.).Ein sachlich-rechtlicher Mangel liegt vor, wenn sich die tatrichterliche Würdigung als unvollständig erweist, weil sie nicht alle für die Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) bestimmenden Umstände - darunter (ergänzende) Feststellungen zur gegenwärtigen Lebenssituation des Angeklagten - gegeneinander abgewogen und damit die Aussetzungsentscheidung für das Revisionsgericht nicht nachprüfbar dargestellt ist (u.a. Anschluss an BayObLG NStZ-RR 2004, 336 ff.).
Insbesondere ist die Beschränkung auf die Bewährungsfrage dann nicht wirksam, wenn die vom Tatrichter vorgenommene Strafzumessung nicht einmal in Umrissen erkennen lässt, ob die verhängte Freiheitsstrafe die angemessene Sanktion für die abgeurteilte Tat ist oder wenn die Feststellungen zur Straftat selbst, etwa zur inneren Tatseite, lückenhaft sind oder überhaupt fehlen (BGHSt 47, 32/35 = NJW 2001, 3134 f.; OLG Braunschweig NStZ-RR 2005, 139 f.; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 2006, 18 ff.; Senatsurteil vom 28.03.2006 - 3 Ss 14/06; OLG Nürnberg StraFo 2007, 339 f.; KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 [bei juris]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2009 - 1 Ss 6/09 sowie Urteil vom 16.09.2009 - 1 Ss 63/09 [jeweils bei juris];… ferner Schönke/Schröder/Stree/Kinzig StGB 27. Aufl. § 56 Rn. 53;… BeckOK-von Heintschel-Heinegg StGB [Stand: 01.12.2011] § 56 Rn. 44;… Fischer StGB 59. Aufl. § 56 Rn. 27 sowie Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 344 Rn. 7 i.V.m. § 318 Rn. 20a, jeweils m.w.N.).
Gleiches gilt, wenn die Gefahr besteht, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bleiben würde, weil der Entscheidung über Strafart und Strafhöhe andere Feststellungen zugrunde gelegt wären als derjenigen über die Strafaussetzung zur Bewährung (Bay-ObLG, Urteil vom 15.07.2004 - 5St RR 182/04 [bei juris] = NStZ-RR 2004, 336 ff.; vgl. ferner neben BGHSt 47, 32/35 auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 260/261).
- BGH, 07.07.2010 - 1 StR 212/10
Gesamtstrafenbildung durch das Berufungsgericht bei wirksamer Beschränkung der …
Gegen die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung könnte zwar sprechen, dass das Amtsgericht Rosenheim rechtsfehlerhaft die Tagessatzhöhe nicht festgesetzt hat und dass die letzte Vorstrafe der Angeklagten unvollständig und damit rechtsfehlerhaft mitgeteilt wird (vgl. u.a. BayObLG NStZ-RR 2004, 336). - OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06
Anforderungen an die Prognose und die entsprechenden Feststellungen für eine …
Deshalb kann und darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23). - OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05
Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum …
Die dabei anzustellenden prognostischen Erwägungen des Tatgerichts sind durch das Revisionsgericht bis zur Grenze der Vertretbarkeit hinzunehmen (vgl. BayObLG NStZ-RR 2004, 336, 337; BayObLG Beschluss vom 22. Februar 2005 - 4 St RR 218/04). - OLG Brandenburg, 16.09.2009 - 1 Ss 63/09
Schuldspruchberichtigung durch das Revisionsgericht bei offensichtlichen Fehlern; …
13 Folglich erweist sich die Beschränkung des Rechtsmittels dann als unwirksam, wenn die Tatsachenfeststellungen und die Erwägungen der Vorinstanz zum Strafausspruch keine hinreichende Grundlage für die Strafaussetzungsentscheidung bilden (…vgl. Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Köln, StraFo 2004, 245; BayObLG, NStZ-RR 2004, 336 ff.; OLG Hamburg, NStZ-RR 2006, 18ff.).Stellt das Tatgericht dem Angeklagten gleichwohl eine günstige Sozialprognose, so hat das Urteil Einzelheiten zu den Vorstrafen mitzuteilen, die es nachvollziehbar machen, dass trotz der Anzahl und der Ahndung der früheren Verfehlungen die seitdem eingetretenen Änderungen in den persönlichen Lebensverhältnissen ein solches Gewicht erlangt haben, dass nicht nur die vage Möglichkeit besteht, der Angeklagte werde keine Straftaten mehr begehen (BayObLG, NStZ-RR 2004, 336ff).
- BayObLG, 03.02.2025 - 206 StRR 308/24 Die einem Rechtsmittelführer eingeräumte Verfügungsmacht, sein Rechtsmittel auf bestimmte Beschwerdepunkte zu beschränken, gebietet es, den in den Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck kommenden Gestaltungswillen im Rahmen des Möglichen zu respektieren (BayObLG, Urteil vom 15. Juli 2004, 5 St RR 182/04, NStZ-RR 2004, 336 m.w.N.).
- OLG München, 25.09.2006 - 4St RR 175/06
Tilgung von Verurteilungen zu Geldstrafen aus dem BZR; Verwertung einer …
- OLG Hamm, 14.11.2006 - 2 Ss 498/06
Urteilsberichtigung; Zulässigkeit; Aufklärungsrüge; Begründung; Anforderungen, …
- OLG Köln, 12.08.2022 - 1 RVs 101/22
Unzulässige Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolge bei fehlerhafter …
- OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei …
- OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung
- OLG Köln, 27.12.2005 - 83 Ss 72/05
- OLG Köln, 30.06.2020 - 1 RVs 127/20
Anklage, Eröffnungsbeschluss, Verfahrenshindernis
- BayObLG, 24.09.2021 - 202 StRR 98/21
Urteilsanforderungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe …
- BayObLG, 19.02.2024 - 203 StRR 571/23
Nicht abgeschlossene Therapie mit ungewissem Behandlungserfolg bildet keine …
- OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13
Strafaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose aufgrund planmäßig verlaufender …
- OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 323/14
Erforderliche Darlegungen im Urteil bei Bewährung
- OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 3 Ss 383/12
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Strafaussetzung zur Bewährung
- BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
Einkopieren des Strafregisterauszuges in Urteilsgründe
- OLG Nürnberg, 06.05.2005 - 2 St OLG Ss 62/05
Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit, Erwerb teile zum Handeltreiben, …
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