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Rechtsprechung
   BSG, 04.08.1981 - 5a/5 RKn 6/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,20626
BSG, 04.08.1981 - 5a/5 RKn 6/80 (https://dejure.org/1981,20626)
BSG, Entscheidung vom 04.08.1981 - 5a/5 RKn 6/80 (https://dejure.org/1981,20626)
BSG, Entscheidung vom 04. August 1981 - 5a/5 RKn 6/80 (https://dejure.org/1981,20626)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger …

    Dies ist in der Person des E. gegeben, denn die Entscheidung darüber, ob der Kläger im Wege der Prozessstandschaft nach § 95 SGB XII die Gewährung von Leistungen an E. begehren kann, greift unmittelbar in dessen Rechtsposition ein, weil dessen Leistungsanspruch betroffen ist (vgl BSG Urteil vom 4.8.1981 - 5a/5 RKn 6/80 - Juris RdNr 12).
  • BFH, 17.07.2026 - III S 15/26

    Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des …

    Zu beachten ist hierbei insbesondere, dass der Sozialleistungsträger den Anspruch des Kindergeldberechtigten geltend macht, weswegen der Kindergeldberechtigte gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO zum Verfahren notwendig beizuladen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12.01.2001 - VI R 49/98, BFHE 194, 6, BStBl II 2001, 246, unter II.1.; G. Becker/Senger in: Schlegel/Voelzke, juris PraxisKommentar SGB II --jurisPK-SGB II--, § 5 Rz 118 unter Hinweis auf Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.08.1981 - 5a/5 RKn 6/80).
  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 35/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und …

    Diese Voraussetzung ist in der Person des R. gegeben, denn die Entscheidung darüber, ob der Kläger im Wege der Prozessstandschaft nach § 95 SGB XII die Gewährung von Leistungen an R. begehren kann, greift unmittelbar in dessen Rechtsposition ein, weil dessen Leistungsanspruch betroffen ist (vgl BSG Urteil vom 4.8.1981 - 5a/5 RKn 6/80 - juris RdNr 12).
  • BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84

    Erstattungsstreit - Beiladung des Versicherten - Krankenkasse - Sozialhilfeträger

    30. August 1979 - 4 RJ 65/77 - und vom ü. August 1981 - 5a/5 RKn 6/80 - USK 79232 und 81295), daß der Versicherte nach 5 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen ist, wenn der Sozialhilfeträger gegen einen Kranken- bzw Rentenversicherungsträger einen Ersatzanspruch oder in Prozeßstandschaft einen Anspruch des Versicherten im Wege der Klage verfolgt.
  • BSG, 28.01.1982 - 5a/5 RKn 7/80
    Im Prozeß sind der Träger der Sozialhilfe und der Inhaber des Anspruchs, der Versicherte, notwendige Streitgenossen (§ 74 SGG iVm § 62 ZPO) (vgl BSG 1981-08-04 5a/5 RKn 6/80 mwN).
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