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Rechtsprechung
   BSG, 23.06.1983 - 5a RKnU 2/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,12535
BSG, 23.06.1983 - 5a RKnU 2/82 (https://dejure.org/1983,12535)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1983 - 5a RKnU 2/82 (https://dejure.org/1983,12535)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - 5a RKnU 2/82 (https://dejure.org/1983,12535)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 55, 165
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 174/65

    Vorläufige Rente - Umwandlung in Dauerrente - Fehlendes ärztliches Gutachten - …

    Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 5a RKnU 2/82
    Auch bei der Aufhebung eines Verwaltungsaktes wegen Änderung der Verhältnisse gemäß § 48 Abs. 1 S 1 SGB X kommt es, sofern die Verletztenrente aus der Unfallversicherung nach § 622 Abs. 2 S 1 RVO Dauerrente geworden ist, auf eine wesentliche Änderung der Verhältnisse an, die für die letzte Feststellung der vorläufigen Rente maßgebend gewesen sind (Fortführung von BSG 14.12.1967 2 RU 174/65 = BSGE 27, 244 = SozR Nr. 5 zu § 622 RVO).

    Außerdem sei die beabsichtigte Entscheidung der Beklagten, die vorläufige Rente zu entziehen, im Anhörungsschreiben vom 6. November 1979 klar erkennbar nach außen hervorgetreten, so daß die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. Dezember 1967 (BSGE 27, 244) nicht einschlägig sei.

    Wie der 2. Senat des BSG am 14. Dezember 1967 zu § 622 Abs. 1 RVO in der bis einschließlich 31. Dezember 1980 gültigen Fassung entschieden hat (BSGE 27, 244 = SozR Nr. 5 zu § 622 RVO), kam es für die Neufeststellung einer Dauerrente nach dieser Vorschrift auch dann auf eine wesentliche Änderung in den Verhältnissen an, die für die letzte Feststellung der vorläufigen Rente maßgebend gewesen sind, wenn der Träger der Unfallversicherung die vorläufige Rente aufgrund des § 622 Abs. 1 Satz 2 RVO zur Dauerrente hat werden lassen, obwohl er vorher ein ärztliches Gutachten eingeholt hatte.

    Die Grundgedanken der Entscheidung des 2. Senats vom 14. Dezember 1967 (a.a.O.) gelten aber in gleicher Weise für das neue Recht.

    Auch ist im Gegensatz zur Entscheidung vom 14. Dezember 1967 (a.a.O.) das Ergebnis des Gutachtens vom 8. Oktober 1979 dem Kläger durch den vom SG aufgehobenen Bescheid vom 14. November 1979 bekannt geworden.

  • BSG, 01.03.1963 - 2 RU 114/61

    Zu einem Rentenanspruch aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung …

    Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 5a RKnU 2/82
    Vielmehr hat die Rechtsprechung des BSG zu § 622 Abs. 1 RVO darauf abgestellt, ob die Verhältnisse für die Entscheidung "maßgebend" waren und die Erfüllung dieses Kriteriums auch dann verneint, wenn der eine Änderung der Verhältnisse feststellende Bescheid durch Urteil aufgehoben worden ist (vgl. BSGE 19, 5, 7 = SozR Nr. 2 zu § 609 RVO a.F. und Urteil vom 19. August 1975 - 8 RK 176/74 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 U 1892/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - abgefundene Rente - Wiederzahlung - wesentliche …

    Rn. 31 Rechtsgrundlage für das Begehren des Klägers ist § 76 Abs. 3 SGB VII. Danach ist eine abgefundene Rente (s. dazu § 76 Abs. 1 SGB VII) - vorliegend die dem Kläger mit Bescheid vom 02.06.1981 nach einer MdE von 20 v.H. gewährte (kraft Gesetzes mit Ablauf des 10.06.1982 als Dauerrente, § 622 Abs. 2 Satz 1 Reichsversicherungsordnung - RVO - in der ab dem 22.11.1981 geltenden Fassung; s. dazu nur Bundessozialgericht - BSG - 23.06.1983, 5a RKnU 2/82, in juris, Rn. 13) und mit Bescheid vom 18.05.2000 auf Lebenszeit abgefundene Rente - "insoweit" (wieder) zu zahlen, als dass nach der Abfindung eine wesentliche Verschlimmerung der Folgen des Versicherungsfalls eingetreten ist; die Regelung gilt kraft ihrem Verweis auf § 73 Abs. 3 SGB VII (dazu sogleich) gemäß der Übergangsbestimmung des § 214 Abs. 3 Satz 2 SGB VII auch für Versicherungsfälle, die vor dem Tag des Inkrafttretens des SGB VII am 01.01.1997 eingetreten sind (…Senatsurteil vom 15.12.2022, L 10 U 1328/19 , a.a.O. Rn. 30 m.w.N.), hier also auch für den Arbeitsunfall des Klägers vom 10.06.1980.

    Gleiches gilt im Übrigen auch dann, wenn sich eine als vorläufige Entschädigung gewährte Rente kraft Gesetzes in eine Rente auf unbestimmte Zeit (früher: "Dauerrente", s.o.) wandelt, selbst wenn der Unfallversicherungsträger vorher ein ärztliches Gutachten eingeholt hat; maßgebliche Vergleichsgrundlage sind auch in diesem Fall nicht die gesundheitlichen Verhältnisse des Versicherten zum Zeitpunkt der gesetzlichen Umwandlung, sondern diejenigen, die für die letzte Feststellung der vorläufigen Rente maßgebend gewesen sind (BSG 23.06.1983, 5a RKnU 2/82, a.a.O. Rn. 13).

  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 48/82

    Auslegung eines Bescheides - MdE-Bewertung

    Beim Vergleich mit den für die Rentengewährung maßgebend gewesenen Verhältnissen ist es gleichgültig, ob mit dem SG von der vorläufigen Rente ausgegangen wird (…ebenso BSGE 27, 244 = SozR Nr. 5 zu § 622 RVO; BSG 23. Juni 1983 - 5a RKnU 2/82 -) oder mit dem LSG von der Feststellung der Dauerrente.
  • BSG, 31.05.1988 - 2 RU 62/87

    Betriebsveränderungen - Gepräge des Unternehmens - Überweisung an andere …

    Dies entspricht der allgemeinen Vorschrift des § 48 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Verwaltungsverfahren - (SGB X) sowie der schon vor deren Inkrafttreten zum Leistungsrecht ergangenen Rechtsprechung (vgl BSGE 7, 215, 216; 27, 244; 55, 165;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, Bd II, S 583a).
  • SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Höherbewertung der MdE - …

    Ob eine solche Änderung eingetreten ist, ist durch einen Vergleich der für die letzte, bindend gewordene Feststellung des Verletztenrentenanspruchs maßgebend gewesenen Befunde und Krankheitsäußerungen mit den jetzt vorliegenden Befunden zu ermitteln (…vgl. BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18;… BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 13; BSGE 55, 165 ff. und BSG vom 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R - ).
  • SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 90/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen …

    Ob eine solche Änderung eingetreten ist, ist durch einen Vergleich der für die letzte, bindend gewordene Feststellung des Verletztenrentenanspruchs maßgebend gewesenen Befunde und Krankheitsäußerungen mit den jetzt vorliegenden Befunden zu ermitteln (…vgl. BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18;… BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 13; BSGE 55, 165 ff. und BSG vom 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R - ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 157/15

    Korrektur eines Bescheides über die Gewährung einer Erziehungsrente aus der …

    Insbesondere Leistungsanpassungen der Höhe nach und Änderungen der Bewilligung kraft Gesetzes ohne eine erneute Prüfung der Behörde sind damit nicht maßgebend (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13. Juli 1988 - 9/9a RV 34/86 -, juris, BSG, Urteil vom 23. Juni 1983 - 5a RKnU 2/82 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2023 - L 15 U 478/20
    Hätte sie hiervon abgesehen, wäre die als vorläufige Entschädigung gewährte Rente nach Ablauf von drei Jahren nach dem Arbeitsunfall vom 11.05.2013 kraft Gesetzes zur Rente auf unbestimmte Zeit geworden (vgl. § 62 Abs. 2 S. 1 SGB VII) mit der Folge, dass maßgeblich für die Frage, ob eine wesentliche Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen eingetreten ist, der Zeitpunkt des Bescheides, mit dem die Rente als vorläufige Entschädigung gewährt wurde, also der Zeitpunkt des Bescheides vom 16.12.2014 gewesen wäre (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2115/17
    Ob eine solche Änderung in den unfall- bzw. BK-bedingten Gesundheitsstörungen i.S. einer Besserung eingetreten und dadurch die unfall- bzw. BK-bedingte MdE zu verringern ist, ist durch Vergleich der für die letzte, bindend gewordene Feststellung des Verletztenrentenanspruchs maßgebend gewesenen Befunde und Krankheitsäußerungen mit den jetzt vorliegenden Befunden zu ermitteln (…vgl. BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18;… BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 13; BSGE 55, 165 ff. und BSG vom 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R - juris).
  • BSG, 21.11.1972 - 6 RKa 41/71

    Rechtsweg - Angelegenheit der Kassenärzte - Heranziehung zum ärztlichen …

    Das folgtaus dem gesetzlichen Auftrag der KÄVen, die die den Krankenkassen obliegende ärztliche Versorgung sicherzustellen und zu gewährleisten-haben, daß diese Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht (@ 568 n Abs° 1 Satz 1 RVG)° Aufgrund dieser Verpflichtung sowie aufgrund von @ 6 Abs° 4 des Bundesmantelvertrags- Ärzte vom 1. Oktober 1959 war die Beklagte gehalten, die ärztliche Versorgung in dringenden Fällen zu sichern (vgl° BSG 55, 165, 166;.
  • BSG, 20.10.1983 - 2 RU 61/82
    - 5a RKnU 2/82 - zur.
  • BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 18/73
  • SG Stuttgart, 11.12.2006 - S 3 SB 6132/05

    Zuerkennung der Voraussetzungen einer erheblichen Beeinträchtigung der …

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