Rechtsprechung
| BSG, 19.04.1983 - 5b BJ 334/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschluß einer Verfahrensrüge - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungsrügen - Beweisantrag
Papierfundstellen
- MDR 1983, 877
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 80/02 B
Qualifikation eines Gutachters im Rahmen der Sachaufklärung
Das LSG hat mit dieser Würdigung das Ergebnis der beantragten Beweisaufnahme vorweggenommen und damit nicht nur gegen § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG - dessen isolierte Verletzung nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG nicht zur Zulassung der Revision führen könnte - sondern auch gegen § 103 SGG verstoßen (vgl Senatsentscheidungen vom 31. Juli 1975 - 5 BJ 28/75 - SozR 1500 § 160 Nr. 5 mit der Modifikation durch die Entscheidung vom 19. April 1983 - 5b BJ 334/82 - SozR 1500 § 160 Nr. 49). - BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 2/07 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Es verletzt seine Pflicht zur Erforschung des Sachverhaltes durch eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung, wenn es Zeugen nicht vernimmt, sondern aufgrund eigener Mutmaßungen unterstellt, dass die Zeugen eine Tatsache nicht bekunden werden (vgl Urteil des BSG vom 21.3.1956, 1 RA 73/55, BSGE 2, 27, 276; Beschluss des BSG vom 31.1.2008, B 13 R 53/07 B mwN) oder anderen Angaben Vorrang vor den Bekundungen der Zeugen einräumt (vgl Beschluss des BSG vom 19.4.1983, 5b BJ 334/82, SozR 1500 § 160 Nr. 49). - BSG, 09.10.2025 - B 4 AS 52/25 B Aus dem vom Kläger angeführten Beschluss des BSG vom 19.4.1983 (5b BJ 334/82 - SozR 1500 § 160 Nr. 4) folgt schon deshalb nichts anderes, weil in jenem Verfahren vor dem LSG ein Beweisantrag gestellt worden war.
- BSG, 16.02.1988 - 9a BV 172/87 Das hindert allerdings das BSG nicht an der Prüfung, ob die Rüge der mangelnden Sachaufklärung begründet ist und sich das LSG hätte gedrängt fühlen müssen, dem Beweisantrag stattzugeben (vgl BSG vom 19.4.1983 - 5b BJ 334/82 = SozR 1500 § 160 Nr. 49).
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