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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14.OVG (https://dejure.org/2014,49503)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.12.2014 - 6 A 10853/14.OVG (https://dejure.org/2014,49503)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG (https://dejure.org/2014,49503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • esovgrp.de

    GG Art 3,GG Art 3 Abs 1,KAG § 10a
    Abgrenzbarer Gebietsteil, Anbaustraße, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Bahnlinie, Beitrag, Beitragsrecht, berechtigtes Interesse, Bundesstraße, einheitliche öffentliche Einrichtung, Einrichtung, Eisenbahnlinie, Fluss, Fortsetzungsfeststellungsklage, Gebietsteil, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 546
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14
    Ein solches Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein; entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position der Klägerin in den genannten Bereichen zu verbessern (BVerwG, 8 C 14.12, BVerwGE 146, 303, juris).

    Da die Fortsetzungsfeststellungsklage verhindern soll, dass eine Klägerin, die infolge eines erledigenden Ereignisses ihren ursprünglichen, den Streitgegenstand kennzeichnenden Antrag nicht weiterverfolgen kann, um die " Früchte" der bisherigen Prozessführung gebracht wird (vgl. BVerwG, 8 B 62.11, NVwZ 2012, 510, juris), kann sich das Fortsetzungsfeststellungsinteresse insbesondere aus der Präjudizwirkung der beantragten Feststellung ergeben (BVerwG, 8 C 14.12, BVerwGE 146, 303, juris).

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2014 (1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448) setzt die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge in einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen voraus, dass mit dem Straßenausbau ein konkret zurechenbarer Vorteil für jedes beitragsbelastete Grundstück verbunden ist.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 (1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448, juris, Rn. 46, 55) entschieden, dass die Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen nach Maßgabe des § 10a KAG bei verfassungskonformer Auslegung nicht gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsgleichheit verstößt.

  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97

    Vorläufiger Bescheid; Vorausleistungsbescheid; endgültiger Bescheid;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14
    Von dem Vorausleistungsbescheid gehen keine Rechtswirkungen mehr aus, weil der endgültige Heranziehungsbescheid ihn in jeder Hinsicht gegenstandslos gemacht hat (vgl. hierzu BVerwG, 8 B 244.97, NVwZ-RR 1998, 577, juris).

    Was die Frage der Beitragsfestsetzung ( " Rechtsgrund " ) betrifft, hat der endgültige Heranziehungsbescheid den Vorausleistungsbescheid abgelöst, weil er nunmehr den Rechtsgrund für das (endgültige) Behaltendürfen des zunächst vorläufig erbrachten wiederkehrenden Beitrags darstellt (vgl. hierzu BVerwG, 8 B 244.97, NVwZ-RR 1998, 577, juris; OVG RP, 6 A 11236/08; BayVGH, 6 B 96.2048, juris; BayVGH, 6 B 95.2367, juris; HessVGH, V OE 95/77, juris).

  • VGH Bayern, 23.12.1999 - 6 B 96.2048
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14
    Was die Frage der Beitragsfestsetzung ( " Rechtsgrund " ) betrifft, hat der endgültige Heranziehungsbescheid den Vorausleistungsbescheid abgelöst, weil er nunmehr den Rechtsgrund für das (endgültige) Behaltendürfen des zunächst vorläufig erbrachten wiederkehrenden Beitrags darstellt (vgl. hierzu BVerwG, 8 B 244.97, NVwZ-RR 1998, 577, juris; OVG RP, 6 A 11236/08; BayVGH, 6 B 96.2048, juris; BayVGH, 6 B 95.2367, juris; HessVGH, V OE 95/77, juris).

    Da die Klägerin gegen den endgültigen Heranziehungsbescheid vom 8. Oktober 2010 Widerspruch eingelegt hat, über den noch nicht entschieden ist, kann sie sich auf ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Vorausleistungsbescheids berufen (vgl. BVerwG, 7 B 118.78, ZMR 1979, 103, juris; BayVGH, 6 B 96.2048, juris; BayVGH, 6 B 95.2367, juris; HessVGH, V OE 95/77, juris).

  • VGH Hessen, 07.12.1978 - V OE 95/77
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14
    Was die Frage der Beitragsfestsetzung ( " Rechtsgrund " ) betrifft, hat der endgültige Heranziehungsbescheid den Vorausleistungsbescheid abgelöst, weil er nunmehr den Rechtsgrund für das (endgültige) Behaltendürfen des zunächst vorläufig erbrachten wiederkehrenden Beitrags darstellt (vgl. hierzu BVerwG, 8 B 244.97, NVwZ-RR 1998, 577, juris; OVG RP, 6 A 11236/08; BayVGH, 6 B 96.2048, juris; BayVGH, 6 B 95.2367, juris; HessVGH, V OE 95/77, juris).

    Da die Klägerin gegen den endgültigen Heranziehungsbescheid vom 8. Oktober 2010 Widerspruch eingelegt hat, über den noch nicht entschieden ist, kann sie sich auf ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Vorausleistungsbescheids berufen (vgl. BVerwG, 7 B 118.78, ZMR 1979, 103, juris; BayVGH, 6 B 96.2048, juris; BayVGH, 6 B 95.2367, juris; HessVGH, V OE 95/77, juris).

  • VGH Bayern, 03.02.2000 - 6 B 95.2367
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14
    Was die Frage der Beitragsfestsetzung ( " Rechtsgrund " ) betrifft, hat der endgültige Heranziehungsbescheid den Vorausleistungsbescheid abgelöst, weil er nunmehr den Rechtsgrund für das (endgültige) Behaltendürfen des zunächst vorläufig erbrachten wiederkehrenden Beitrags darstellt (vgl. hierzu BVerwG, 8 B 244.97, NVwZ-RR 1998, 577, juris; OVG RP, 6 A 11236/08; BayVGH, 6 B 96.2048, juris; BayVGH, 6 B 95.2367, juris; HessVGH, V OE 95/77, juris).

    Da die Klägerin gegen den endgültigen Heranziehungsbescheid vom 8. Oktober 2010 Widerspruch eingelegt hat, über den noch nicht entschieden ist, kann sie sich auf ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Vorausleistungsbescheids berufen (vgl. BVerwG, 7 B 118.78, ZMR 1979, 103, juris; BayVGH, 6 B 96.2048, juris; BayVGH, 6 B 95.2367, juris; HessVGH, V OE 95/77, juris).

  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14
    Da die Fortsetzungsfeststellungsklage verhindern soll, dass eine Klägerin, die infolge eines erledigenden Ereignisses ihren ursprünglichen, den Streitgegenstand kennzeichnenden Antrag nicht weiterverfolgen kann, um die " Früchte" der bisherigen Prozessführung gebracht wird (vgl. BVerwG, 8 B 62.11, NVwZ 2012, 510, juris), kann sich das Fortsetzungsfeststellungsinteresse insbesondere aus der Präjudizwirkung der beantragten Feststellung ergeben (BVerwG, 8 C 14.12, BVerwGE 146, 303, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14
    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats im Verfahren 6 C 10464/02.OVG (AS 30, 106, KStZ 2003, 35, NVwZ-RR 2003, 380, esovgrp) die Auffassung vertritt, Brücken hätten vor allem eine die Flussufer verbindende Wirkung, trifft dies zwar - zumindest teilweise - auf die Nims zu, um deren Wirkung es in dem genannten Verfahren ging, nicht jedoch auf die bedeutend breitere Saar.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14
    Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen weitgehend dem nach früherem Recht vorausgesetzten " räumlichen Zusammenhang " der Straßen in einer Abrechnungseinheit, den der Senat (6 C 10580/02.OVG, NVwZ-RR 2003, 591, esovgrp) als eine von der konkreten Lage der Verkehrsanlagen her gegebene verkehrsmäßige Verbindung umschrieben hat, wie sie in kleineren Gemeinden regelmäßig vorliegt, im Übrigen durch topographische Gegebenheiten, Bahnanlagen, aber auch einheitliche Baugebiete begrenzt sein kann.
  • BVerwG, 03.07.1978 - 7 B 118.78

    Erhebung einheitlicher Kanalbenutzungsgebühren - Gemeinde - Entwässerungssysteme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14
    Da die Klägerin gegen den endgültigen Heranziehungsbescheid vom 8. Oktober 2010 Widerspruch eingelegt hat, über den noch nicht entschieden ist, kann sie sich auf ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Vorausleistungsbescheids berufen (vgl. BVerwG, 7 B 118.78, ZMR 1979, 103, juris; BayVGH, 6 B 96.2048, juris; BayVGH, 6 B 95.2367, juris; HessVGH, V OE 95/77, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen; Anbaustraßen

    Auch Bahnanlagen und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können eine Zäsur darstellen, die den Zusammenhang einer ansonsten zusammenhängenden Bebauung aufhebt (OVG RP, U. v. 10.12.2014 - 6 A 10853/14 -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Insoweit ist die jeweilige örtliche Situation entscheidend (OVG RP, U. v. 10.12.2014 - 6 A 10853/14 -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Solche Außenbereichsflächen oder diesen ähnliche größere unbebaubare Flächen (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. Juli 2018 - 6 C 11654/17.OVG - für die Saar: OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, KStZ 2015, 75; für die Mosel: OVG RP, Urteil vom 30. Juni 2015 - 6 A 11016/14.OVG -, esovgrp) haben unabhängig davon eine trennende Wirkung, ob sie ohne ins Gewicht fallende Wartezeiten oder andere Hindernisse überwunden werden können (hierzu OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

    22 Auch Bahnanlagen und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können eine Zäsur darstellen, die den Zusammenhang einer ansonsten zusammenhängenden Bebauung aufhebt (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Insoweit ist die jeweilige örtliche Situation entscheidend (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    So kann einer erhöht angelegten Bundesstraße keine trennende Wirkung zukommen, wenn sie an vier Stellen Unterführungen und an zwei Stellen Überführungen aufweist (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Diese Umstände können einen gravierend unterschiedlichen Ausbaubedarf auslösen: Während kürzlich erstmals hergestellte Erschließungsanlagen in einem Neubaugebiet im Allgemeinen auf längere Sicht nicht erneuert werden müssen, weisen die Straßen in schon länger bestehenden Baugebieten, deren übliche Nutzungsdauer abgelaufen ist, häufig einen akuten Erneuerungsbedarf auf (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Liegen Gebiete mit strukturell gravierend unterschiedlichem Straßenausbauaufwand vor, kann außer der Bildung mehrerer öffentlicher Einrichtungen auch die Aufnahme einer Verschonungsregelung nach § 10a Abs. 5 Satz 1 KAG in die Beitragssatzung in Betracht kommen, um eine gleichheitswidrige Verteilung von Ausbaulasten zu verhindern (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG - AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

    Von einer zusammenhängenden Bebauung, die regelmäßig eine Aufteilung des Gemeindegebiets in mehrere einheitliche öffentliche Einrichtungen von Anbaustraßen entbehrlich macht, kann allerdings nicht gesprochen werden, wenn Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang zwischen den bebauten Gebieten liegen (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, KStZ 2015, 75, juris).

    Auch Bahnanlagen, Flüsse und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können eine Zäsur bilden, die den Zusammenhang einer Bebauung aufhebt (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a.a.O. Rn. 64; OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG - KStZ 2015, 75, juris).

    Ein solcher Einschnitt hebt im Allgemeinen den Zusammenhang einer Bebauung auf (vgl. für die Saar: OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG - KStZ 2015, 75, juris; für die Mosel: OVG RP, Urteil vom 30. Juni 2015 - 6 A 11016/14.OVG -, esovgrp).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 6 A 11862/16

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; Verhältnis von Vorauszahlungsbescheid zu

    Der Senat hält daran fest, dass sich ein auf einen wiederkehrenden Ausbaubeitrag gerichteter Vorauszahlungsbescheid nach § 10a Abs. 4 Satz 2 KAG (juris: KAG RP) grundsätzlich durch den Erlass des endgültigen Heranziehungsbescheids erledigt, sofern die Vorauszahlung bereits erfolgt ist (wie Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    16 a) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75) erledigt sich ein auf einen wiederkehrenden Ausbaubeitrag gerichteter Vorauszahlungsbescheid nach § 10a Abs. 4 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - grundsätzlich durch den Erlass des endgültigen Heranziehungsbescheids, sofern die Vorauszahlung bereits erfolgt ist (vgl. aber für den Fall einer noch offenen Forderung: OVG RP, Beschluss vom 10. März 2010 - 6 B 11298/09.OVG -).

    Damit erledigt sich der Vorauszahlungsbescheid durch den Erlass des endgültigen Beitragsbescheids gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 KAG i. V. m. § 124 Abs. 2 AO "auf andere Weise" (so im Ergebnis bereits OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Von einer zusammenhängenden Bebauung in diesem Sinn kann allerdings nicht gesprochen werden, wenn Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang zwischen den bebauten Gebieten liegen (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2018 - 6 A 11120/17

    Abgrenzung von Abrechnungseinheiten für Ausbaubeiträge

    Einen Orientierungswert stellt die Einwohnerzahl von 3.000 aber durchaus dar, wenn auch die örtlichen Gegebenheiten maßgebend sind (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14 -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    6 Vor diesem Hintergrund hat der Senat (Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75) entschieden, dass in größeren Gemeinden meist die Bildung mehrerer Einrichtungen erforderlich sein wird, um den Zurechnungszusammenhang zwischen Vorteil und Aufwand in der Einrichtung zu gewährleisten.

    Hat der Stadtkern die Größe einer Gemeinde, die zur Gewährleistung eines konkret zurechenbaren Vorteils für jedes zu veranlagende Grundstück in mehrere öffentliche Einrichtungen von Anbaustraßen aufgeteilt werden muss, werden die erwähnten verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht allein dadurch erfüllt, dass abseits des Stadtkerns liegende Ortsteile als jeweils eigenständige Abrechnungseinheiten abgetrennt werden, der Stadtkern aber als einheitliche Einrichtung konstituiert wird (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Soweit diese Frage in verallgemeinerungsfähiger Weise beantwortet werden kann, ist dies zudem durch die Senatsurteile vom 10. Dezember 2014 (6 A 10852/14.OVG sowie 6 A 10853/14.OVG, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75), vom 9. März 2015 (6 A 10054/15.OVG, LKRZ 2015, 255), vom 19. Mai 2015 (6 A 11005/14.OVG, LKRZ 2015, 418) und vom 18. Oktober 2017 (6 A 11881/16.OVG, KStZ 2018, 37) erfolgt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 6 A 11881/16

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; verfassungsrechtlich unzulässige Umverteilung von

    Eine verfassungsrechtlich unzulässige Umverteilung von Ausbaulasten durch die Erhebung wiederkehrender Beiträge in einer Abrechnungseinheit kann neben einer Aufteilung des Gebiets in mehrere einheitliche öffentliche Einrichtungen von Anbaustraßen grundsätzlich auch durch eine satzungsrechtliche Verschonungsregelung nach § 10a Abs. 5 Satz 1 KAG (juris: KAG RP) verhindert werden (wie OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Von einer zusammenhängenden Bebauung, die regelmäßig eine Aufteilung des Gemeindegebiets in mehrere einheitliche öffentliche Einrichtungen von Anbaustraßen entbehrlich macht, kann allerdings nicht gesprochen werden, wenn Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang oder andere vergleichbare Zäsuren zwischen den bebauten Gebieten liegen (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Während nämlich kürzlich erstmals hergestellte Erschließungsanlagen in einem Neubaugebiet im Allgemeinen auf längere Sicht nicht erneuert werden müssen, weisen die Straßen in schon länger bestehenden Baugebieten, deren übliche Nutzungsdauer abgelaufen ist, häufig einen akuten Erneuerungsbedarf auf (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Daneben besteht die Möglichkeit, die umschriebenen verfassungsrechtlich bedenklichen Folgen durch eine satzungsrechtliche Verschonungsregelung nach § 10a Abs. 5 Satz 1 KAG zu vermeiden (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    Insoweit ist die jeweilige örtliche Situation entscheidend (OVG RP, Urteil vom 10.12.2014 - 6 A 10853/14 - juris Rn. 22, 28 f.).

    Der Hinweis des Antragstellers auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Dezember 2014 (- 6 A 10853/14 - juris Rn. 32) verfängt nicht, weil dort der Fußgängerverkehr durch eine Bahnhofsunterführung den Verbindungscharakter durch eine Brücke über die Eisenbahnlinie für den Straßenverkehr lediglich verstärkte.

  • VG Trier, 14.04.2016 - 2 K 193/16

    Wiederkehrende Straßenbaubeiträge Saarburg

    Mit Schreiben vom 10. April 2015 teilte die Beklagte dem Kläger mit, nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 10. Dezember 2014 (6 A 10853/14.OVG) hätten die Verfahren hinsichtlich der Erhebung von Vorausleistungen im Hinblick auf den Erlass der endgültigen Festsetzungsbescheide für die betreffenden Jahre ihre Erledigung gefunden.

    Die der Beitragserhebung zu Grunde liegende Satzung und insbesondere die in § 3 ABS gebildete Abrechnungseinheit I: "Saarburg/Niederleuken" erfüllt die vom BVerfG im Beschluss vom 25. Juni 2014 - Az: 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 (NVwZ 2014, 1448, juris) und nachfolgend vom OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG - aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Abgabenerhebung.

    Insoweit bestehen zunächst keine Bedenken im Hinblick auf die, nach Erlass der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG - und der darin festgestellten fehlenden hinreichenden satzungsrechtlichen Grundlagen für die Bildung der damaligen Abrechnungseinheit I, rückwirkend zum einen 31. Dezember 2007 in Kraft getretene Satzung der Beklagten.

    Das die in der Ausbaubeitragssatzung 2007 ursprünglich gebildete Abrechnungseinheit I "Saarburg" fehlerhaft und damit von Anfang an nichtig war, steht aufgrund der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 10. Dezember 2014 (a.a.O.) fest.

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG - die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien wie folgt zusammengefasst:.

  • VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15

    Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Weitersburg ist unwirksam.

    Die Voraussetzungen für eine Einheitsbildung lägen in Anwendung der Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 -) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -) nicht vor.

    Es hat die angegriffenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 6 A 11036/09.OVG - und vom 14. Juni 2010 - 6 A 10082/10.OVG -) aufgehoben, da sie die Beschwerdeführerinnen in ihren Grundrechten aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzen, und die Sachen zur Klärung der Frage, ob die angegriffenen Beitragssatzungen in den beiden Verfassungsbeschwerdeverfahren den durch diese Entscheidung geklärten verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden, an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen, welches unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Vorgaben sodann entschieden hat (vgl. Urteile vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10852/14.OVG und 6 A 10853/14.OVG -).

    Ein solcher Einschnitt hebt im Allgemeinen den Zusammenhang einer Bebauung auf (vgl. für die Saar: OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG - KStZ 2015, 75, juris; für die Mosel: OVG RP, Urteil vom 30. Juni 2015 - 6 A 11016/14.OVG -, esovgrp).

    Erweist sich damit die Bildung der Abrechnungseinheit nach § 3 Abs. 1 ABS als rechtswidrig, hat die Klage bereits aus diesem Grunde Erfolg und es kann offen bleiben, ob die Beklagte eine Verschonungsregelung nach § 10a Abs. 5 Satz 1 KAG in ihre Satzung hätte aufnehmen müssen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 6 A 10308/18

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; Systemwechsel vor Entstehen der Beitragspflicht;

    Auch Bahnanlagen, Flüsse und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können Zäsuren darstellen, die eine ansonsten zusammenhängende Bebauung trennen; insoweit ist die jeweilige örtliche Situation entscheidend (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    So kann einer erhöht angelegten Bundesstraße keine trennende Wirkung zukommen, wenn sie an vier Stellen Unterführungen und an zwei Stellen Überführungen aufweist (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Diese Umstände können einen gravierend unterschiedlichen Ausbaubedarf auslösen: Während kürzlich erstmals hergestellte Erschließungsanlagen in einem Neubaugebiet im Allgemeinen auf längere Sicht nicht erneuert werden müssen, weisen die Straßen in schon länger bestehenden Baugebieten, deren übliche Nutzungsdauer abgelaufen ist, häufig einen akuten Erneuerungsbedarf auf (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

  • VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 55/17

    Klagen gegen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erfolgreich

    Würde sich deshalb die Erhebung wiederkehrender Beiträge in einer Abrechnungseinheit als unzulässige Umverteilung von Ausbaulasten auswirken, müsse entweder eine Aufteilung des Gebiets in mehrere Abrechnungseinheiten oder eine satzungsrechtliche Verschonungsregelung erfolgen (U. v. 10.12.2014 - 6 A 10853/14 -, juris Rn. 23, und v. 18.10.2017 - 6 A 1181/16 -, juris Rn. 17; vgl. zur Problematik auch Bayer, Die wiederkehrenden Straßenbaubeiträge in Rheinland-Pfalz, KStZ 2015, 144; Praml, Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge, NVwZ 2014, 1427 und Michl, Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen nach Art. 5b KAG, BayVBl. 2017, 44).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - 6 A 11016/14

    Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Hahnstätten zulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2020 - 6 C 10927/19

    Ausbaubeitragsrecht: Orientierungswert für eine einheitliche öffentliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16

    Möglichkeit eines satzungsrechtlichen Systemwechsel in Gestalt der Einführung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2018 - 6 C 11920/17

    Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag; Bebauungszusammenhang; Flusslauf;

  • VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für Straßenausbau in Staudernheim rechtswidrig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17

    Einschätzungsspielraum bezüglich eines räumlichen Zusammenhangs trotz

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 2 LB 6/19

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11905/17

    Erstattung einer Vorausleistung auf Straßenbauausbaubeitrag

  • VG Neustadt, 11.05.2016 - 1 K 980/15

    Ausbaubeitragsrecht: rückwirkende Satzungsänderung; Verfassungsmäßigkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2020 - 6 A 11666/19

    Ausbaubeiträge für die Einrichtung sämtlicher Anbaustraßen im Gemeindegebiet

  • VG Neustadt, 13.07.2016 - 1 K 1189/15

    Abrechnung, Abrechnungseinheit, Aufwand, Ausbau, Ausbauaufwand, Ausbaubeitrag,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14

    Heranziehung zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen; Beitragszuschlag für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 10578/17

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen

  • VG Neustadt, 09.11.2016 - 1 K 517/16

    Straßenausbaubeiträge; getrennte Ortsteile; Zusammenfassung zu einer

  • VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 798/15

    Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von

  • VG Koblenz, 23.06.2022 - 4 K 1045/21

    Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15

    Vorausleistungen auf wiederkehrende Ausbaubeiträge

  • VG Koblenz, 19.07.2021 - 4 K 11/21

    Straßenausbaubeitrag; Bedeutung eines einseitigen absoluten Halteverbotes

  • VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19

    Orenhofen: Klage gegen wiederkehrende Beiträge weit überwiegend erfolglos

  • VG Neustadt, 21.06.2017 - 1 K 59/17

    Zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge durch die Gemeinde für die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11905.17

    Anspruch des Eigentümer eines Anliegergrundstücks einer ausgebauten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 10972/22

    Ausbaubeitragsrecht-wiederkehrende Beiträge

  • VG Koblenz, 19.12.2022 - 4 K 1101/21

    Erschließungsbeitrag: Leistungsgebot und die Festsetzungsfunktion in

  • VG Koblenz, 04.03.2020 - 4 K 899/19

    Satzung der Ortsgemeinde Langenlonsheim über die Erhebung wiederkehrender

  • VG Neustadt, 20.01.2016 - 1 K 649/15

    Ausbaubeitragsrecht: Keine unterschiedlichen Beitragssätze; rückwirkende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 6 C 10972/22

    Normenkontrollverfahren gegen die Satzung einer Gemeinde über die Erhebung

  • VG Cottbus, 09.11.2020 - 6 K 13/18
  • VG Neustadt, 12.10.2016 - 1 K 298/16

    Abrechnung, Abrechnungseinheit, Ausbau, Ausbaubeitragsrecht, Bebauungsplan,

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