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   BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07   

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BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07 (https://dejure.org/2010,1429)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2010 - 6 AZR 556/07 (https://dejure.org/2010,1429)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 (https://dejure.org/2010,1429)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückerstattung eines zur Finanzierung einer Mitarbeiterbeteiligung gewährten (Arbeitgeber-) Darlehens; Tarifliche Ausschlussfrist nach § 24 S. 1 Manteltarifvertrag Nr. 1 (vom 12. Dezember 2002) für das Cockpit-Personal der Aero Lloyd Flugreisen GmbH & Co. Luftverkehrs-KG

  • bag-urteil.com

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückerstattung eines zur Finanzierung einer Mitarbeiterbeteiligung gewährten [Arbeitgeber-] Darlehens; Tarifliche Ausschlussfrist nach § 24 Satz 1 MTV Nr. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschlussfrist für das Arbeitsgeberdarlehn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 672 (Ls.)
  • NZI 2010, 675
  • DB 2010, 675
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07

    Arbeitgeberdarlehen - Mitarbeiterbeteiligung - Ausgleichsklausel in

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07
    Entscheidend ist die enge Verknüpfung eines Lebensvorgangs mit dem Arbeitsverhältnis (Senat 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - ZInsO 2009, 1312 mwN; vgl. auch BAG 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 26, NJW 2009, 3529; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 45, NZA-RR 2009, 314).

    Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und ob es deshalb von einer Regelung erfasst wird, die nicht auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehen, sondern nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis betrifft, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Darlehensvertrags ab (Senat 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - ZInsO 2009, 1312; vgl. auch BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - BAGE 97, 65; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104).

    Der Anspruch des Klägers auf Rückerstattung des Darlehens ist nach § 5 Ziff. 1 Darlehensvertrag mit der Auflösung und Beendigung der stillen Gesellschaft zwischen der Schuldnerin und der AMB und damit mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17. Dezember 2003 fällig geworden (Senat 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - ZInsO 2009, 1312).

    Damit wurde jedoch lediglich sichergestellt, dass bei einer späteren Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses, die den Auflösungsgrund entfallen lässt, keine Seite gegen ihren Willen am Vertrag festgehalten werden konnte (Senat 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - ZInsO 2009, 1312).

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07
    Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und ob es deshalb von einer Regelung erfasst wird, die nicht auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehen, sondern nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis betrifft, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Darlehensvertrags ab (Senat 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - ZInsO 2009, 1312; vgl. auch BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - BAGE 97, 65; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104).

    Auch trug der Arbeitnehmer nicht, wie etwa bei einem mit einem Darlehen des Arbeitgebers finanzierten Kauf von Belegschaftsaktien, das volle Risiko etwaiger Kursschwankungen oder des Scheiterns der Börseneinführung (vgl. zu einer derartigen Konstellation BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104).

    d) Auch der Hinweis des Klägers auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2001 (- 9 AZR 11/00 - BAGE 97, 65) und vom 4. Oktober 2005 (- 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104) geht fehl.

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 11/00

    Ausschlußfrist für Darlehensrückzahlung

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07
    Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und ob es deshalb von einer Regelung erfasst wird, die nicht auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehen, sondern nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis betrifft, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Darlehensvertrags ab (Senat 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - ZInsO 2009, 1312; vgl. auch BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - BAGE 97, 65; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104).

    d) Auch der Hinweis des Klägers auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2001 (- 9 AZR 11/00 - BAGE 97, 65) und vom 4. Oktober 2005 (- 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104) geht fehl.

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 886/07

    Schadensersatz - einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07
    Hat also ein Anspruch seinen Grund in der arbeitsvertraglichen Beziehung der Parteien, ist er ein "Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" (vgl. BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 21, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 192 für eine tarifliche Ausschlussfrist, vgl. auch 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 87 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 61 für eine Karenzentschädigung).
  • BAG, 24.06.2009 - 10 AZR 707/08

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07
    Entscheidend ist die enge Verknüpfung eines Lebensvorgangs mit dem Arbeitsverhältnis (Senat 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - ZInsO 2009, 1312 mwN; vgl. auch BAG 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 26, NJW 2009, 3529; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 45, NZA-RR 2009, 314).
  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00

    Entgeltfortzahlung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass selbst unabdingbare gesetzliche Ansprüche tariflichen Ausschlussfristen unterworfen werden können (16. Januar 2002 - 5 AZR 430/00 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 13 = EzA EntgeltfortzG § 12 Nr. 1).
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 105/08

    Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO - Tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07
    Entscheidend ist die enge Verknüpfung eines Lebensvorgangs mit dem Arbeitsverhältnis (Senat 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - ZInsO 2009, 1312 mwN; vgl. auch BAG 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 26, NJW 2009, 3529; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 45, NZA-RR 2009, 314).
  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 483/94

    Auslegung eines Tarifvertrages; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07
    Die enge Auslegung einer tariflichen Verfallklausel setzt voraus, dass der weitergehende Umfang der Ausschlussfrist nicht zweifelsfrei feststeht (vgl. BAG 7. Februar 1995 - 3 AZR 483/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 54 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 112).
  • BAG, 10.08.1994 - 10 AZR 937/93

    Ausschlußfrist - Abfindung - § 613a BGB

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07
    c) Soweit der Kläger darauf verweist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts tarifliche Ausschlussfristen wegen der Schwere der mit ihrer Versäumung verbundenen Folgen eng auszulegen sind (10. August 1994 - 10 AZR 937/93 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 126 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 105), hilft ihm dies nicht weiter.
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07
    Hat also ein Anspruch seinen Grund in der arbeitsvertraglichen Beziehung der Parteien, ist er ein "Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" (vgl. BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 21, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 192 für eine tarifliche Ausschlussfrist, vgl. auch 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 87 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 61 für eine Karenzentschädigung).
  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1786/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    Erfasst sind nach dieser Vertragsbestimmung nämlich alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehung gegeneinander haben (vgl. BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 34; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39, BAGE 144, 306) , wobei maßgeblich für die Einordnung nicht die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage, sondern der Entstehungsbereich des Anspruchs ist (BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - aaO; 19. Januar 2011 - 10 AZR 873/08 - Rn. 20 f. mwN; 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 19) .
  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    b) Es kann offen bleiben, ob der Anspruch auf Rückzahlung des Mitarbeiterdarlehens ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis iSv. § 13 Abs. 1 des Arbeitsvertrags ist (vgl. insofern etwa BAG 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Denn zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis gehören alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehungen gegeneinander haben, ohne dass es auf die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ankäme (BAG 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 19 mwN) .
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