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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19.OVG   

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https://dejure.org/2019,34727
OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19.OVG (https://dejure.org/2019,34727)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.10.2019 - 6 B 11533/19.OVG (https://dejure.org/2019,34727)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 6 B 11533/19.OVG (https://dejure.org/2019,34727)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 140 GG, § 10 LÖG RP, § 47 VwGO, § 47 Abs 6 VwGO
    Verkaufsoffener Sonntag

  • esovgrp.de

    GG Art 140,LadöffnG § 10,VwGO § 47,VwGO § 47 Abs 6
    Anlass, Anlassveranstaltung, Anordnung, Besucher, Besucherzahl, Eilantrag, einstweilige Anordnung, Freigabe, Gewerberecht, Ladenöffnung, Normenkontrollantrag, Normenkontrolle, Prognose, prägende Wirkung, Prägung, Rechtsverordnung, Sachgrund, Schlüssigkeit, Sonntag, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 140 ; LadöffnG § 10 ; VwGO § 47 Abs. 6
    Antrag auf Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in der Stadt Bad Kreuznach; Anforderungen an eine gemeindliche Vergleichsprognose; Sonntagsöffnung aus Anlass des "Herbstmarkts"

  • rechtsportal.de

    Anlass; Anlassveranstaltung; Anordnung; Besucher; Besucherzahl; Eilantrag; einstweilige Anordnung; Freigabe; Ladenöffnung; Normenkontollantrag; Prognose; Rechtsverordnung; Sachgrund; schlüssig; Schlüssigkeit; Sonntag; Veranstaltung; verfassungsrechtlich; verkaufsoffener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schlüssigkeit und Vertretbarkeit der Prognose von Besucherzahlen

 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.12.2018 - 8 CN 1.17

    Leipziger Verordnung zur Ladenöffnung am 1. und 3. Advent 2017 für den Ortsteil

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19
    Dies setzt voraus, dass die öffentliche Wirkung der Veranstaltung gegenüber der durch die Ladenöffnung ausgelösten, typisch werktäglichen Geschäftigkeit im Vordergrund steht, so dass die Ladenöffnung nur als Annex zur Veranstaltung erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 12.14 -, BVerwGE 153, 183, Rn. 23 f.; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 -, NVwZ 2019, 964, Rn. 19).

    Dazu muss die Sonntagsöffnung regelmäßig auf das räumliche Umfeld der anlassgebenden Veranstaltung begrenzt werden, damit ihr Bezug zum Marktgeschehen erkennbar bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015, a.a.O., Rn. 25 und Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O., Rn. 20).

    12 Darüber hinaus ist notwendige Bedingung der prägenden Wirkung der Anlassveranstaltung, dass die Veranstaltung nach einer bei Erlass der Norm anzustellenden Prognose für sich genommen - ohne die Ladenöffnung - einen erheblichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Ladenöffnung - ohne die Veranstaltung - zu erwartende Besucherzahl übersteigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015, Rn. 25 und Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O., Rn. 21).

    Wäre bei alleiniger Ladenöffnung - ohne die Veranstaltung - mit mehr Besuchern zu rechnen, als die Veranstaltung selbst - ohne gleichzeitige Ladenöffnung - anzöge, könnte die Veranstaltung das öffentliche Bild des Sonntags nicht mehr prägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O., Rn. 21).

    Beides ist anhand der Umstände zu beurteilen, die der Normgeber dem Erlass der Öffnungsregelung zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O., Rn. 22).

    Die erforderliche Prognose kann weder im gerichtlichen Verfahren nachgeholt noch durch das Gericht selbst vorgenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O., Rn. 24 m.w.N.).

    Danach kann sich die Schlüssigkeit und Vertretbarkeit der Prognose, auch wenn die Zahl der bei einer bloßen Ladenöffnung zu erwartenden Besucher in den Unterlagen nicht enthalten ist, aus der außerordentlich hohen Gesamtzahl der von der Anlassveranstaltung angezogenen Besucher ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O., Rn. 24 und 27).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 6 B 11337/18

    Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann stattfinden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19
    Ein Eilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO kann nämlich bereits zuvor gestellt werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 6 B 11337/18.OVG -, ESOVGRP, Rn. 2 m.w.N.).

    Sie kann geltend machen, als eine Gewerkschaft, die im Dienstleistungsbereich tätige Arbeitnehmer vertritt, durch die mit der angegriffenen Rechtsverordnung geregelte Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 27. Oktober 2019 in ihren Rechten verletzt zu sein (vgl. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO und OVG RP, Beschluss vom 24. Oktober 2018, a.a.O., Rn. 3 m.w.N.).

    Dementsprechend ist ihr der Senat in seiner jüngeren Rechtsprechung gefolgt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. Oktober 2018, a.a.O., Rn 9 und Urteil vom 19. September 2019 - 6 C 11131/18.OVG -, ESOVGRP, Rn. 24 ff.).

  • BVerwG, 17.05.2017 - 8 CN 1.16

    Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19
    Als ein solcher Sachgrund zählen weder das bloß wirtschaftliche Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber noch das alltägliche Erwerbsinteresse potentieller Kunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2017 - 8 CN 1.16 -, BVerwGE 159, 27, Rn. 16; BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39 [87 ff.]).

    Diese aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Sonntagsschutz folgenden Anforderungen an das Vorliegen eines hinreichenden Sachgrundes für jede Ladenöffnung an einem Sonntag sind jedenfalls für das Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz - möglicherweise anders als in anderen Bundesländern (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. April 2019 - 4 B 517/19.NE -, juris, Rn. 34 ff.; VGH BW, Urteil vom 20. März 2019 - 6 S 325/17 -, juris, Rn. 48 ff.) - höchstrichterlich geklärt, nachdem die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch zum rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz ergangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2017, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2019 - 6 S 325/17

    Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen anlässlich eines historischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19
    Diese aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Sonntagsschutz folgenden Anforderungen an das Vorliegen eines hinreichenden Sachgrundes für jede Ladenöffnung an einem Sonntag sind jedenfalls für das Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz - möglicherweise anders als in anderen Bundesländern (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. April 2019 - 4 B 517/19.NE -, juris, Rn. 34 ff.; VGH BW, Urteil vom 20. März 2019 - 6 S 325/17 -, juris, Rn. 48 ff.) - höchstrichterlich geklärt, nachdem die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch zum rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz ergangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2017, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 517/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19
    Diese aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Sonntagsschutz folgenden Anforderungen an das Vorliegen eines hinreichenden Sachgrundes für jede Ladenöffnung an einem Sonntag sind jedenfalls für das Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz - möglicherweise anders als in anderen Bundesländern (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. April 2019 - 4 B 517/19.NE -, juris, Rn. 34 ff.; VGH BW, Urteil vom 20. März 2019 - 6 S 325/17 -, juris, Rn. 48 ff.) - höchstrichterlich geklärt, nachdem die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch zum rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz ergangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2017, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2019 - 6 C 11131/18

    Verkaufsoffene Sonntage in Andernach im Jahr 2018 teilweise rechtswidrig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19
    Dementsprechend ist ihr der Senat in seiner jüngeren Rechtsprechung gefolgt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. Oktober 2018, a.a.O., Rn 9 und Urteil vom 19. September 2019 - 6 C 11131/18.OVG -, ESOVGRP, Rn. 24 ff.).
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19
    Als ein solcher Sachgrund zählen weder das bloß wirtschaftliche Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber noch das alltägliche Erwerbsinteresse potentieller Kunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2017 - 8 CN 1.16 -, BVerwGE 159, 27, Rn. 16; BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39 [87 ff.]).
  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19
    Dies setzt voraus, dass die öffentliche Wirkung der Veranstaltung gegenüber der durch die Ladenöffnung ausgelösten, typisch werktäglichen Geschäftigkeit im Vordergrund steht, so dass die Ladenöffnung nur als Annex zur Veranstaltung erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 12.14 -, BVerwGE 153, 183, Rn. 23 f.; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 -, NVwZ 2019, 964, Rn. 19).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 u.a. -, juris, Rn. 12 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 S 45/17 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - 1 S 45.17

    Antragsbefugnis einer Gewerkschaft gegen eine ordnungsbehördliche Verordnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 u.a. -, juris, Rn. 12 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 S 45/17 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2021 - 13 MN 477/21

    Normenkontrolleilantrag gegen Zugangsbeschränkungen für Betriebe und

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20

    Coronaverordnung: Grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2020 - 6 B 10497/20

    Normenkontrollantrag gegen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

    Lassen sich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht abschätzen, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Normenkontrollantrag jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5/14 -, juris Rn. 12; OVG RP, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 6 B 11533/19.OVG -, juris Rn. 5).
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