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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14   

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OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14 (https://dejure.org/2014,36807)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.11.2014 - 6 B 20.14 (https://dejure.org/2014,36807)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. November 2014 - 6 B 20.14 (https://dejure.org/2014,36807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Kein Besuchsvisum bei begründeten Zweifeln an der Rückkehrabsicht - weiter Beurteilungsspielraum

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    EGV 810/2009
    Ausländer; Iran; Besuchsvisum; Schengenvisum; Rückkehrabsicht; begründete Zweifel; weiter Beurteilungsspielraum

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 6 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 6 Abs. 2, VO 810/2009 Art. 32 Abs. 1 Bst. b, VO 810/2009 Art. 32
    Visum, Visakodex, Schengen-Visum, Besuchsvisum, Ermessen, Rückkehrbereitschaft, Rückkehrabsicht, begründete Zweifel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14
    Allerdings gebietet effektiver Rechtsschutz, dass die Gerichte die Verwaltungstätigkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachprüfen (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG BVerfG, Beschlüsse vom 5. Februar 1963 - 2 BvR 21/60 - BVerfGE 15, 275 , vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 und vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14
    Allerdings gebietet effektiver Rechtsschutz, dass die Gerichte die Verwaltungstätigkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachprüfen (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG BVerfG, Beschlüsse vom 5. Februar 1963 - 2 BvR 21/60 - BVerfGE 15, 275 , vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 und vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14
    Rechtsnormen ist unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung zu entnehmen, wenn der zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 -).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 - C-84/12 - (juris) verlangt diese Bestimmung von den zuständigen Behörden nicht, Gewissheit zu erlangen, ob der Antragsteller beabsichtigt, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeit des beantragten Visums zu verlassen.
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14
    Das kommt allerdings bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Rückkehrwilligkeit des Ausländers nur in Ausnahmefällen im Rahmen einer einzelfallbezogenen Abwägung in Betracht (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14
    Dieser Maßstab - und nicht etwa eine noch weiter zurückgenommene Kontrolle (so aber VG Berlin, Urteil vom 28. März 2014 - VG 4 K 75.13 V -) - entspricht der insoweit maßgeblichen nationalen Verfahrensausgestaltung (vgl. zur Kontrolldichte bei Bestehen eines Beurteilungsspielraum nur BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - juris m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14
    Allerdings gebietet effektiver Rechtsschutz, dass die Gerichte die Verwaltungstätigkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachprüfen (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG BVerfG, Beschlüsse vom 5. Februar 1963 - 2 BvR 21/60 - BVerfGE 15, 275 , vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 und vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34 ).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-120/97

    Upjohn

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14
    Die Ausgestaltung von gerichtlichen Verfahren, die den Schutz der aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenen Rechte gewährleisten sollen, ist nämlich mangels gemeinschaftlicher Regelung Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, wobei diese Verfahren nicht ungünstiger gestaltet sein dürfen als bei entsprechenden Klagen, die das innerstaatliche Recht betreffen, und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (EuGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - C-120/97 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 2 B 16.09

    Erteilung von Schengen-Visa für ukrainische Staatsangehörige zum Besuch ihres

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14
    Der Behörde verbleibt auf Rechtsfolgenseite kein Ermessen (so schon OVG Berlin Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - OVG 2 B 16.09 - juris).
  • VG Berlin, 28.03.2014 - 4 K 75.13

    Schengen-Visum für einen kongolesischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14
    Dieser Maßstab - und nicht etwa eine noch weiter zurückgenommene Kontrolle (so aber VG Berlin, Urteil vom 28. März 2014 - VG 4 K 75.13 V -) - entspricht der insoweit maßgeblichen nationalen Verfahrensausgestaltung (vgl. zur Kontrolldichte bei Bestehen eines Beurteilungsspielraum nur BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - juris m. w. Nachw.).
  • VG Berlin, 17.12.2014 - 28 K 50.14

    Schengen-Visum für mehrfache Einreisen

    Es führt nicht zur Unanwendbarkeit mitgliedstaatlichen Rechts, dass es "keine eigenständige Bedeutung" gegenüber einer unionsrechtlichen Norm hat (anders Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 -, Abdruck Seite 6).

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung (vgl. Urteil vom 19. November 2014, aaO).

    Die Reichweite des diesbezüglichen Beurteilungsspielraums der Behörde ist ungeklärt (vgl. Urteil vom 4. November 2014 - VG 28 K 355.13 V - mit Nachweisen der unterschiedlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts; nun hingegen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 - [Revision zugelassen]).

    Berufung und Sprungrevision sind nach den §§ 124a Abs. 1 Satz 1, 124 Abs. 2 Nr. 3, 134 Abs. 2 Satz 1, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage nach der gerichtlichen Prüfungsdichte in Bezug auf den Versagungsgrund der begründeten Zweifel an der Rückkehrbereitschaft des Art. 32 Abs. 1 Buchstabe b) VK zuzulassen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 -, Abdruck Seite 11 letzter Satz).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 3 B 5.14

    Schengen-Visum, Rückkehrabsicht; begründete Zweifel; Beurteilungsspielraum;

    Danach wird die Ausübung eines Beurteilungsspielraums auf der Tatbestandsseite nur darauf überprüft, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 37.14 -, juris Rn. 21; Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 -, BVerwGE 148, 48 ff., juris Rn. 33; Urteil vom 2. April 2008 - 6 C 15.07 - BVerwGE 131, 41 ff., juris Rn. 21; s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 -, juris Rn. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 11 N 107.14

    Besuchsvisum / Schengenvisum; Rückkehrabsicht; begründete Zweifel; gerichtliche

    Dies bedeute, dass die Gerichte befugt seien zu prüfen, ob die Beklagte den Sachverhalt zutreffend ermittelt habe, ob sie entscheidungsrelevante Verfahrensfehler begangen habe oder ob sie das anzuwendende Recht bei der Entscheidung über den Antrag verkannt habe, indem sie bei seiner Anwendung allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt habe oder sich von sachfremden Erwägungen habe leiten lassen (i.d.S. nunmehr auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 -, zit. nach juris Rn 20 ff., 27).

    Dies stellt indes eine erhebliche Verkürzung der sich aus den Gründen des Urteils ergebenden weitreichenden europarechtlichen Vorgaben für die Auslegung des Visakodex bzw. der darin geregelten Voraussetzungen für die Erteilung eines einheitlichen Visums für den Schengenraum dar (zu diesen vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19. November 1994 - OVG 6 B 20.14 -, zit. nach juris Rn 23 ff.) und ist schon deshalb nicht geeignet, die an diese Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs anknüpfende und nachvollziehbar begründete Argumentation des Verwaltungsgerichts insbesondere zu den danach zu beachtenden, an den innerstaatlichen Maßstäben für die gerichtliche Kontrolle eines Beurteilungsspielraums zu orientierenden Grenzen der gerichtlichen Überprüfbarkeit einer behördlichen Entscheidung in diesem Bereich ernsthaft in Zweifel zu ziehen.

  • VG Berlin, 08.11.2023 - 16 K 594.22
    Soweit die behördliche Entscheidung danach auf wertenden Betrachtungen beruht, ist die Kontrolle beschränkt auf die Prüfung, ob die Behörde den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt, gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 37/14 - juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 - juris Rn. 22 ff.).

    Denn es ist nicht ersichtlich, dass der Beurteilungsspielraum der Beklagten derart reduziert wäre, dass allein die Erteilung des Visums beurteilungsfehlerfrei wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 -, juris Rn. 29).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 2 B 7.17

    Erteilung eines Schengen- oder eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit

    Danach wird die Ausübung eines Beurteilungsspielraums auf der Tatbestandsseite nur darauf überprüft, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (vgl. m.w.N. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015, a.a.O. Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 -, juris Rn. 27, und vom 9. Oktober 2015 - OVG 3 B 5.14 -, juris Rn. 24).
  • VG Berlin, 15.07.2019 - 1 K 160.18

    Versagung der Erteilung eines Schengen-Visums wegen fehlender Rückkehrabsicht

    Soweit die behördliche Entscheidung danach auf wertenden Betrachtungen beruht, ist die Kontrolle beschränkt auf die Prüfung, ob die Behörde von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014, Az. 6 B 20.14, juris Rn. 27).
  • VG Berlin, 25.08.2023 - 8 L 261.23
    Soweit die behördliche Entscheidung danach auf wertenden Betrachtungen beruht, ist die gerichtliche Kontrolle beschränkt auf die Prüfung, ob die Behörde von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 -, juris, Rn. 27).
  • VG Berlin, 11.01.2016 - 1 K 280.15

    Versagung der Erteilung eines Schengen-Visums zum Besuch eines Familienmitglieds

    Soweit die behördliche Entscheidung danach auf wertenden Betrachtungen beruht, ist die gerichtliche Kontrolle beschränkt auf die Prüfung, ob die Behörde von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 -, juris, Rn. 27).
  • VG Berlin, 17.12.2014 - 24 K 91.14

    Erteilung eines Schengen-Visums zu Besuchszwecken; Prüfungsumfang des Gerichts

    Die Auslegung des in Art. 32 Abs. 1 b VK genannten unbestimmten Rechtsbegriffs der "begründeten Zweifel an der Rückkehrabsicht" ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. Urteil vom 18. November 2014 - VG 24 K 33.14 V - juris, so im Übrigen auch schon OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - OVG 2 B 16.09 -, juris Rz. 23; a.A. nunmehr OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 -, S. 8f).
  • VG Berlin, 14.04.2015 - 19 K 7.15

    Erteilung eines Schengenvisums zum Zwecke des Besuchs

    Soweit die behördliche Entscheidung danach auf wertenden Betrachtungen beruht, ist die gerichtliche Kontrolle beschränkt auf die Prüfung, ob die Behörde von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 - juris, Rn 27).
  • VG Berlin, 29.06.2023 - 1 L 230.23
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