Weitere Entscheidung unten: VG Osnabrück, 24.06.2014

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18410
BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14 (https://dejure.org/2014,18410)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.2014 - 6 B 21.14 (https://dejure.org/2014,18410)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 6 B 21.14 (https://dejure.org/2014,18410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 2 VwVfG, § 80 Abs 3 S 2 VwVfG
    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; Zuweisung eines Studienplatzes

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren i.R.d. Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; Zuweisung eines Studienplatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren i.R.d. Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochschulzulassung - Erstattung von Rechtsanwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Notwendigkeit der Zuziehung eines Anwalts im Vorverfahren zur Studiumszulassung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.03.2011 - 7 B 51.10

    Anspruch auf Auszahlung von Fördermitteln für naturschutzgerechte Bewirtschaftung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Insoweit wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur verletzt, wenn deutliche Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gericht die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. etwa: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20, BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3, vom 15. März 2011 - BVerwG 7 B 51.10 - juris Rn. 12 und vom 27. März 2013 - BVerwG 6 B 50.12 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 74 Rn. 11).
  • BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85

    Erstattungsfähigkeit - Auslagen - Gebühren - Rechtsanwalt - Vorverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Sie bedarf nicht der revisionsgerichtlichen Klärung, weil sie sich entgegen der Ansicht des Klägers anhand der Maßstäbe, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. April 1988 - BVerwG 6 C 41.85 - (BVerwGE 79, 226 = Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 26 S. 12 ff.) aufgestellt hat, ohne Weiteres - unter Berücksichtigung der bisherigen Darlegungen verneinend - beantworten lässt.
  • OVG Hamburg, 03.02.2014 - 3 Nc 2/13

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für die Durchführung eines

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass das Oberverwaltungsgericht in dieser Konstellation in ständiger Rechtsprechung regelmäßig annimmt, dass es dem betroffenen Studienplatzbewerber - anders als in der Fallgruppe, in der die angegangene Hochschule deutlich gemacht habe, dass sie auch nach der Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls keine endgültige Studienzulassung vornehmen wolle - zumutbar sei, den Widerspruch ohne anwaltliche Hilfe zu erheben (vgl. zu diesen Fallgruppen: OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2014 - 3 Nc 2/13 - juris Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 01.10.2009 - 6 B 14.09

    Revision wegen Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa: Beschlüsse vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 14.09 - juris Rn. 5 und vom 1. Juni 2010 - BVerwG 6 B 77.09 - juris Rn. 6) ist die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren - anders als diejenige von Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren - nicht automatisch, sondern je nach Lage des Einzelfalls und nur unter der Voraussetzung der konkreten Notwendigkeit anzuerkennen.
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Insoweit wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur verletzt, wenn deutliche Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gericht die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. etwa: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20, BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3, vom 15. März 2011 - BVerwG 7 B 51.10 - juris Rn. 12 und vom 27. März 2013 - BVerwG 6 B 50.12 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 74 Rn. 11).
  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Insoweit wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur verletzt, wenn deutliche Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gericht die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. etwa: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20, BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3, vom 15. März 2011 - BVerwG 7 B 51.10 - juris Rn. 12 und vom 27. März 2013 - BVerwG 6 B 50.12 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 74 Rn. 11).
  • BVerwG, 01.06.2010 - 6 B 77.09

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa: Beschlüsse vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 14.09 - juris Rn. 5 und vom 1. Juni 2010 - BVerwG 6 B 77.09 - juris Rn. 6) ist die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren - anders als diejenige von Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren - nicht automatisch, sondern je nach Lage des Einzelfalls und nur unter der Voraussetzung der konkreten Notwendigkeit anzuerkennen.
  • BVerwG, 27.03.2013 - 6 B 50.12

    Abberufung von der Abteilungsleitung eines Universitätsklinikums; Auslegung von

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Insoweit wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur verletzt, wenn deutliche Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gericht die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. etwa: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20, BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3, vom 15. März 2011 - BVerwG 7 B 51.10 - juris Rn. 12 und vom 27. März 2013 - BVerwG 6 B 50.12 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 74 Rn. 11).
  • VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Der Klägerin war es wegen der Schwierigkeit der Sache auch nicht zuzumuten, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.07.2014 - 6 B 21.14 -, juris).
  • VG Hamburg, 01.12.2017 - 19 K 2583/16

    Vertretung hamburgische Hochschulen; Notwendigkeit der Zuziehung eines

    Am 8. Juni 2016 hat die Klägerin Klage erhoben: Von dem Fall, der Gegenstand des Urteils des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2014 (3 Bf 60/13) und nachfolgend des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2014 (6 B 21.14) gewesen sei und in dem die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten beim Streit im Widerspruchsverfahren um die Zulassung zum Studium verneint worden sei, unterscheide sich der vorliegende Fall in mehrerlei Hinsicht.

    Die Dinge lägen hier damit nicht anders als in dem Fall, der dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2014 (3 Bf 60/13) und dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2014 (6 B 21.14) zugrunde gelegen habe.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2018 - 4 L 147/18

    Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren bei einer angeblichen

    Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts nach § 80 Abs. 2 VwVfG bzw. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG (vgl. zur Anwendbarkeit des § 80 Abs. 2 VwVfG in abgabenrechtlichen Verfahren nach dem KAG LSA: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. April 2007 - 4 L 74/07 -, zit. nach JURIS) dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, Beschl. v. 2. Juli 2014 - 6 B 21.14 - Urt. v. 28. April 2009 - 2 A 8.08 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. April 2014 - 4 L 49/14 - und v. 7. Dezember 2012 - 4 L 165/12; vgl. auch Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. A., § 80 Rdnr. 81ff., m.w.N.).
  • VG Cottbus, 11.05.2017 - 3 K 631/15

    Baugenehmigung für einen Weg zur Überwindung einer Senke

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bevollmächtigung (OVG Berlin-Brandenburg, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. April 2017 - OVG 10 L 24.17 -, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2015 - OVG 10 L 19.15 - BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2012 - BVerwG 2 A 5.11 -, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - BVerwG 6 B 21.14 -, juris Rn. 7 zu § 80 Abs. 2 VwVfG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2017 - 10 L 24.17

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bevollmächtigung (vgl. u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. August 2015 - OVG 10 L 19.15 - BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2012 - BVerwG 2 A 5.11 -, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - BVerwG 6 B 21.14 -, juris Rn. 7 zu § 80 Abs. 2 VwVfG).
  • VG Minden, 07.09.2021 - 12 K 2863/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 6 B 21/14 -, juris.
  • KG, 02.06.2020 - Not 17/19

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren vor

    Die Notwendigkeit der Zuziehung wird auch durch die Bedeutung der Streitsache für den Beteiligten bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 6 B 21.14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 A 5.11 -, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 01. Juni 2010 - 6 B 77/09 -, Rn. 6, juris; BVerwG, Beschluss vom 01. Oktober 2009 - 6 B 14/09 -, Rn. 5, juris).
  • VG Würzburg, 21.07.2021 - W 2 K 21.114

    Prüfungsrecht, Täuschungsversuch, Smartphone am Platz, Zuständigkeit der

    Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts danach nur dann, wenn es dem Beteiligten nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, B. v. 2.7.2014 - 6 B 21/14 - juris Rn. 7).
  • VG Neustadt, 05.09.2018 - 5 K 1428/17

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren gegen einen

    Für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nach § 19 Abs. 2 AGVwGO notwendig war, ist maßgeblich, ob sich ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten bedient hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. August 2003 - 6 B 26/03 -, NVwZ-RR 2004, 5 und Beschluss vom 2. Juli 2014 - 6 B 21.14 -, BeckRS 2014, 54561).
  • VG Würzburg, 21.07.2021 - W 2 K 19.850

    Kommunalabgaben, Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, natürliche

    Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts danach nur dann, wenn es dem Beteiligten nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, B. v. 2.7.2014 - 6 B 21/14 - juris Rn. 7).
  • VG Würzburg, 10.11.2021 - W 2 K 19.1721

    Zur Entscheidungskompetenz des Gemeinderats bei einem einmaligen und

  • VG Würzburg, 09.11.2022 - W 2 K 21.850

    Kommunalabgaben, Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, Zweckvereinbarung,

  • VG Saarlouis, 04.06.2021 - 6 K 48/20

    Polizei-, Ordnungs- und WohnrechtKostenentscheidung im Widerspruchsverfahren

  • VG Halle, 28.09.2023 - 6 A 289/21

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 24.06.2014 - 6 B 21/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14670
VG Osnabrück, 24.06.2014 - 6 B 21/14 (https://dejure.org/2014,14670)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 24.06.2014 - 6 B 21/14 (https://dejure.org/2014,14670)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 6 B 21/14 (https://dejure.org/2014,14670)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,14670) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs 1 FeV; § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV
    EU Fahrerlaubnis: Anerkennung; EU Fahrerlaubnis: Unbestreitbare Information; EU Fahrerlaubnis: Wohnsitzerfordernis

  • RA Kotz

    Gültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis wegen fehlenden Wohnsitz im Ausstellerstaat

  • kanzlei-kotz.de

    Gültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis wegen fehlenden Wohnsitz im Ausstellerstaat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der tschechische Führerschein

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2014 - 6 B 21/14
    Liegen die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV - der auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen und zu den Ausnahmen vom Anerkennungsgrundsatz zurückgeht (vgl. u.a. U. v. 26.06.2008 - Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 -, NJW 2008, 2403; U. v. 13.10.2011 - Rechtssache C-224/10 -, NJW 2012, 369; U. v. 01.03.2012 - Rechtssache C-467/10 -, NJW 2012, 1341) - vor, ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV berechtigt, einen feststellenden Bescheid über die fehlende Berechtigung zu erlassen.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der auf eine entsprechende - grundsätzlich zulässige (vgl. EuGH, U. v. 01.03.2012, aaO) - Anfrage des Antragsgegners hin ergangenen Mitteilung des tschechischen Verkehrsministeriums vom 25.03./07.04.2014, in der bei sämtlichen Fragen zum Wohnort des Antragsstellers statt der Antwortalternativen "Yes" oder "No" die Alternative "Unknown" angekreuzt worden ist.

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2014 - 6 B 21/14
    Vielmehr unterscheidet sich diese im Ergebnis nicht von der Erklärung einer Behörde des Ausstellermitgliedsstaats, die Wohnsitzvoraussetzung sei bei der Erteilung der Fahrerlaubnis nicht geprüft worden; auch damit ist jedoch nicht bewiesen, dass der betreffende Fahrerlaubnisinhaber seinen Wohnsitz tatsächlich nicht im Gebiet des Ausstellermitgliedsstaats hatte (vgl. EuGH, B. v. 09.07.2009 - Rechtssache C-445/08 -, NJW 2010, 217).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2014 - 6 B 21/14
    Liegen die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV - der auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen und zu den Ausnahmen vom Anerkennungsgrundsatz zurückgeht (vgl. u.a. U. v. 26.06.2008 - Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 -, NJW 2008, 2403; U. v. 13.10.2011 - Rechtssache C-224/10 -, NJW 2012, 369; U. v. 01.03.2012 - Rechtssache C-467/10 -, NJW 2012, 1341) - vor, ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV berechtigt, einen feststellenden Bescheid über die fehlende Berechtigung zu erlassen.
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2009 - 12 ME 324/08

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2014 - 6 B 21/14
    Soweit der Antragsgegner seine gegenteilige Auffassung zunächst auf einen in den Verwaltungsvorgängen befindlichen Auszug aus der Einwohnermeldedatei stützt, aus dem sich (u.a.) ergibt, dass der Antragsteller seit dem Jahr 1999 mit alleiniger Wohnung in C. gemeldet ist, ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesen Erkenntnissen nicht um "unbestreitbare Informationen" aus dem Aussteller mitgliedsstaat (Tschechische Republik), sondern um das Ergebnis von ihm selbst angestellter Recherchen handelt; diese rechtfertigen für sich genommen eine Nichtanerkennung der Fahrerlaubnis des Antragstellers nicht (vgl. Nds. OVG, B. v. 12.05.2009 - 12 ME 324/08 -).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2014 - 6 B 21/14
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. U. v. 29.04.2004 - Rechtssache C-476/01 -, NJW 2004, 1725) reicht die Ausstellung des Führerscheins grundsätzlich als Nachweis für die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses aus, es sei denn, es liegen - anderweitige - vom Ausstellermitgliedsstaat herrührende unbestreitbare Informationen vor, aus denen sich ergibt, dass der Fahrerlaubnisinhaber seinen Wohnsitz im Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung entgegen der Eintragung im Führerschein tatsächlich nicht im Gebiet des Ausstellermitgliedsstaats hatte (vgl. EuGH, Urteile vom 26.06.2008, 13.10.2011 und 01.03.2012, jew. aaO).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2014 - 6 B 21/14
    Liegen die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV - der auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen und zu den Ausnahmen vom Anerkennungsgrundsatz zurückgeht (vgl. u.a. U. v. 26.06.2008 - Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 -, NJW 2008, 2403; U. v. 13.10.2011 - Rechtssache C-224/10 -, NJW 2012, 369; U. v. 01.03.2012 - Rechtssache C-467/10 -, NJW 2012, 1341) - vor, ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV berechtigt, einen feststellenden Bescheid über die fehlende Berechtigung zu erlassen.
  • VG Bayreuth, 24.08.2021 - B 1 S 21.907

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

    Da die Eintragung bereits erfolgt ist, war daher zu beantragen, die durch die Eintragung eines Sperrvermerks bereits eingetretenen Vollzugsfolgen gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO rückgängig zu machen, indem der Antragsgegner verpflichtet wird, den Sperrvermerk wieder zu entfernen (vgl. VG Osnabrück, B.v. 24.6.2014 - 6 B 21/14 - juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht